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Firmengründung Zypern: Steuerrecht Zypern

Firmengründung Zypern: Steuern in der Übersicht

  • Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften: 12,5%
  • Einnahmen aus Rechten/Patente und Lizenzen (IP Box): 80% bleiben steuerfrei, die restlichen 20% werden mit 12,5% Ertragssteuern belastet, Effektivbesteuerung also 2,5%
  • Keine Quellensteuer für Dividenden-Ausschüttungen ins Ausland, unabhängig von der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens
  • Reine Beteiligungserlöse aus verbundenen Unternehmen (Mutter-Tochter-Konstellation) bleiben steuerfrei, unabhängig von der Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
  • Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
  • Weiterhin keine Besteuerung (Kapitalertragssteuern) für Aktienhandel auf der Ebene der Kapitalgesellschaften
  • Sofern die Voraussetzungen bestehen, bleibt die Vererbung von Anteilen einer zyprischen Kapitalgesellschaft weiterhin steuerfrei.
  • Internationale Stiftungen sind gänzlich steuerbefreit
  • Zinseinkommen von Steuerausländern bei zyprischen Banken sind steuerfrei
  • Reedereien bezahlen keine Steuern, 4,25% Steuern für Managementgesellschaften im Schiffswesen
  • Ebene der natürlichen Person: Unterschied zwischen steuerlichen Inländern und steuerlichen Ausländern (tax resident, tax non-resident)
  • Für Mandanten aus Österreich: Realisierung einer zyprischen Organschaft: Steuerfreie Vereinnahmung der Gewinne seitens in Österreich wohnhafter stiller Gesellschafter (unter Progressionsvorbehalt)