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Firmengründung Zypern:  Steuerlicher Anreiz für die Beschäftigung nicht in Zypern steueransässiger Angestellter zyprischer Gesellschaften mit hohem Einkommen

Steuer-TIPP Zypern: Steuerlicher Anreiz für die Beschäftigung nicht in Zypern steueransässiger Angestellter zyprischer Gesellschaften mit hohem Einkommen

Das Einkommen von natürlichen, bei zyprischen Gesellschaften angestellten Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz jedoch nicht in Zypern haben und somit in Zypern nicht steuerpflichtig sind,  konnte bisher und kann nach wie vor auf freiwilliger Basis in Zypern einkommensversteuert werden. Aufgrund vieler Doppelbesteuerungsabkommen hat dies den Vorteil, dass in Zypern bereits versteuertes Einkommen aus angestellter Tätigkeit im Sitzstaat des Steuerpflichtigen nicht noch einmal versteuert werden muss und die steuerliche Belastung in Zypern unter Umständen geringer ausfällt. Für nicht in Zypern ansässige Angestellte besteht in Zypern keine Sozialversicherungspflicht.

Der neue steuerliche Anreiz besteht darin, dass 50 % eines jährlich EURO 100.000 übersteigenden Bruttoeinkommens (Bruttogehalt) aus angestellter Tätigkeit bei einer zyprischen Gesellschaft für die Dauer von 5 Jahren von jeglicher Steuer befreit ist.

Bedingung ist, dass die betroffene Person bisher in Zypern nicht steueransässig gewesen ist. Der verbleibende, steuerpflichtige Anteil wird unter Anwendung des Einkommenssteuerfreibetrages (EUR 19.500) progressiv nach dem Einkommenssteuergesetz versteuert.

Beispiel: Wenn ein von einer zyprischen Gesellschaft gezahltes Bruttogehalt i.H.v. EUR 120.000 jährlich einer die vorstehenden Bedingungen erfüllenden Person in Zypern versteuert wird, unterliegen lediglich EUR 60.000 dieses Gehalts der zyprischen Einkommenssteuer, die erste Gehaltshälfte, EUR 60.000, wird nicht versteuert. Diese Regelung gilt sowohl für zyprische Staatsbürger als auch für nicht zyprische Staatsbürger. Diese Neuregelung gilt für Einkommen ab dem 01.01.2012. Mit der hier aufgezeigten Möglichkeit lassen sich im Sitzstaat des Gesellschafters mit Abgeltungssteuer zu versteuernde Dividendenzahlungen reduzieren!

Firmengründung Zypern: Die Steueroase in der europäischen Union

Neben Madeira, der kanarische Sonderzone und Bulgarien hat Zypern die geringste Steuerlast in der EU, nämlich 10% Ertragssteuern (Endbesteuerung). Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen keiner Quellensteuer auf Zypern, unabhängig von dem Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens. Zyprische Holdinggesellschaften (Beteiligungserlöse) bleiben steuerfrei.

Außerdem:

  • Einkommen auf Wertpapiere (Handeln und Halten) sind von jeglicher Steuer befreit
  • Internationale Stiftungen sind gänzlich steuerbefreit
  • Zinseinkommen von Steuerausländern bei zyprischen Banken sind steuerfrei
  • Reedereien bezahlen keine Steuern, 4,25% Steuern für Managementgesellschaften im Schiffswesen
  • Einkünfte aus Patenten/Lizenzen: 80% bleiben steuerfrei
  • Ebene der natürlichen Person: Unterschied zwischen steuerlichen Inländern und steuerlichen Ausländern (tax resident, tax non-resident)
  • Für Mandanten aus Österreich: Realisierung einer zyprischen Organschaft: Steuerfreie Vereinnahmung der Gewinne seitens in Österreich wohnhafter stiller Gesellschafter (unter Progressionsvorbehalt)

Steuerlicher Anreiz für die Beschäftigung nicht in Zypern steueransässiger Angestellter zyprischer Gesellschaften mit hohem Einkommen

Das Einkommen von natürlichen, bei zyprischen Gesellschaften angestellten Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz jedoch nicht in Zypern haben und somit in Zypern nicht steuerpflichtig sind,  konnte bisher und kann nach wie vor auf freiwilliger Basis in Zypern einkommensversteuert werden. Aufgrund vieler Doppelbesteuerungsabkommen hat dies den Vorteil, dass in Zypern bereits versteuertes Einkommen aus angestellter Tätigkeit im Sitzstaat des Steuerpflichtigen nicht noch einmal versteuert werden muss und die steuerliche Belastung in Zypern unter Umständen geringer ausfällt. Für nicht in Zypern ansässige Angestellte besteht in Zypern keine Sozialversicherungspflicht.

Der neue steuerliche Anreiz besteht darin, dass 50 % eines jährlich EURO 100.000 übersteigenden Bruttoeinkommens (Bruttogehalt) aus angestellter Tätigkeit bei einer zyprischen Gesellschaft für die Dauer von 5 Jahren von jeglicher Steuer befreit ist. Mehr zu diesem Thema lesen Sie hier..

Firmengründung Zypern: Übersicht

SteuernEUDBA-SachverhaltNiedrigsteuerland nach § 8 Deutsches AStGEU-Mutter-Tochter-RL
10% Ertragssteuer, Holdinggesellschaften bleiben steuerfreiJa. Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs. EU Fusionsrichtlinie anwendbar.Ja, unterhält mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungs-abkommen. Mithin Abschirmwirkung eines DBAs, Betriebsstätte auf der Grundlage 5 DBA.Ja. Allerdings ist die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung EU-rechtswidrig. Im Zweifel muss ein qualifizierter Geschäftsbetrieb nachgewiesen werden.Ja: Mithin steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen EU-Unternehmen

Mögliche Alternativen aus steuerlicher Sicht: Kanarische Sonderzone (5% Steuern),  EU Sonderzone Madeira mit 4% Steuern, Bulgarien ebenfalls mit 10% Flat-Tax.

Vorteile Firmengründung Zypern auf EU-Ebene

Zypern ist Mitglied der Europäischen Union, daher:

  • Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, mithin Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz
  • Wirkung der EU-Fusionsrichtlinie, Einbringung in die europäische Union, Realisierung Anteilstausch /Gesellschafter-Fremdfinanzierung
  • Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Nicht-Wirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8AStG, sofern ausreichend Substanz Escape auf Zypern (keine rechtswidrige Zwischengesellschaft)
  • Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen Unternehmen in der EU, sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Deutschland kennt einen 5%tigen Körperschaftssteuervorbehalt

Vorteile Firmengründung Zypern im DBA-Sachverhalt

  • Zypern unterhält mit vielen Ländern, ein Doppelbesteuerungsabkommen, mithin:
  • Abschirmwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden
  • Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Keine Wirkung §§12/13 AO, eine steuerliche Betriebsstätte außerhalb Zyperns definiert sich allein über 5 DBA: Ein Warenlager, eine Repräsentanz oder der ständige Vertreter lösen in Deutschland keine steuerliche Betriebsstätte im Sinne aus.
  • Bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts: Ein Warenlager, eine Repräsentanz oder der ständige Vertreter lösen in Österreich keine steuerliche Betriebsstätte aus.

Vorteile Firmengründung Zypern für Deutsche Mandanten

Vgl. hierzu die Ausführungen „Vorteile Firmengründung Zypern auf EU-Ebene und Vorteile im „DBA-Sachverhalt“. Ergänzend beschreibt 8 KStG grundsätzlich die steuerfreie Vereinnahmung von ausländischen Dividenden bei verbundenen Unternehmen unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt, sofern es sich bei dem ausländischen Unternehmen nicht um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handelt.

Firmengründung Zypern für Mandanten aus der Schweiz

Bei Anwendung „Schweizer Steuerrecht“: Zypern unterhält mit der Schweiz kein DBA. Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie daher erst nach zwei Jahren Haltefrist. Bei verbundenen Unternehmen und Nicht-Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie daher 35% Quellensteuer in der Schweiz bei abfließenden Dividenden nach Zypern, vgl. auch:

Firmengründung Zypern und gestaltungsmissbrauch

Im Kontext des DBA-Sachverhaltes sind die DBA-Missbrauchsklauseln (Aktivitätsvorbehalte, Subject-to-tax-Klauseln“, Remittance-base-Klauseln usw.) zu beachten. Ergänzend die entsprechenden Gesetze auf nationaler Ebene und/oder EU-Ebene. Zu vermeiden ist in jedem Falle die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft und/oder die Annahme, dass die Gesellschaft z.B. von Deutschland aus „ferngesteuert“ wird:

  • Ausreichend Substanz Escape auf Zypern, kein reines Registered Office. Die notwendige Ausgestaltung eines ordentlichen Geschäftssitzes auf Zypern hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ausreichend kann ein virtuell Office Plus sein (Postadresse, eigene Telefonnummer auf den Namen der Gesellschaft, persönliche Gesprächsannahme, Faxdienst, 10 Std. Büro- oder Konferenzraumnutzung pro Monat inkl.)
  • Bei Einsatz eines Treuhand-Direktors: Kein reiner Nominee-Direktor, sondern aktiver lokaler Direktor, der geschäftlich tätig ist und Verträge zeichnet. Am besten ein angestellter Direktor
  • Ansässigkeitsbescheinigung vom zyprischen Finanzamt
  • Steuernummer und USt-ID (VAT) für die Gesellschaft
  • Konto für die Gesellschaft auf Zypern
  • Vertragsgestaltungen /Rechnungsvorlagen nach zyprischen Recht

Firmengründung Zypern und Dienstleistungen unserer Kanzlei

  • Gründung der zyprischen Limited über Steuer-oder Anwaltskanzlei auf Zypern, Registerunterlagen, Apostille, notarielle Beglaubigung der Registerunterlagen
  • Registered Office, virtuell Office bis Büro auf Zypern
  • Steuernummer, USt-ID (VAT No.)
  • Kontoeröffnung auf Zypern (Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen, Kontoeröffnung ist garantiert)
  • Buchhaltung, USt-Voranmeldungen und Jahresabschluss (Steuerkanzlei Zypern)
  • Steuerliche Beratung „Firmengründung Zypern“ auch im Kontext der verbundenen Unternehmen, EU-Fusionsrichtlinie, Verrechnungspreise in der EU, Verhinderung der Annahme des Gestaltungsmissbrauchs nach nationalen Gesetzen, DBA-Missbrauchsklauseln und EU-Recht
  • Holding auf Zypern: Steuerneutraler Übertrag der Assets der Tochter auf die zyprische Holding mittels Anteilstausch /Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Gewinnabsaugung nach Zypern durch Darlehn
  • Bei „realer Betriebsstättenansiedlung“: Arbeitsverträge Mitarbeiter nach zyprischen Recht, Lohnkonten, Hilfe bei der Suche nach geeigneten Büroräumen und/oder Produktionsstätten/Lagerhallen
  • Gründung von zyprischen Stiftungen und Trusts
  • Gründung von Investmentgesellschaften auf Zypern
  • Gründung von Redereien
  • Ebene der natürlichen Person: steuerlicher Inländern und steuerlicher Ausländer (tax resident, tax non-resident), Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht nach Zypern

Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich:

  • Stellung Treuhand-Direktor oder angestellter Direktor auf Zypern (Rechtsanwalt Zypern): 5 DBA, „Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte“, sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate auf Zypern, dann immer Betriebsstätte, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.
  • Stellung Treuhand-Shareholder zu X-100%: Zypriotische Kanzlei stellt Treuhand-Shareholder oder unsere englische Steuerkanzlei

Vgl. hierzu auch: Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen!

Firmengründung Zypern und rechtliche Rahmenbedingungen EU

Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung
umgangen werden

Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren. Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am „Hauptsitz“ irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben.

Einleitung steuerrechtliche Aspekte zur zyprischen Limited

DBA-Sachverhalt „Betriebsstätte“:

Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer (je nach DBA), löst immer eine Betriebsstätte auf Zypern aus, unabhängig vom „Ort der geschäftlichen Oberleitung“.

Ansonsten definiert sich die steuerliche Betriebsstätte über „Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“:

  • Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Zypern und tritt als Direktor der Gesellschaft auf ODER
  • sofern keine Tagesentscheidungen: Der nicht auf Zypern ansässige Direktor weist nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben auf Zypern aufhält, um diese Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte auf Zypern gewöhnlich wahrzunehmen ODER
  • unsere Kanzlei auf Zypern stellt einen Treuhand-Direktor bzw. angestellten Direktor

Firmengründung Zypern: Ebene der Shareholder/Eigner der zyprischen Limited

Vom Grundsatz her kann jede natürliche oder juristische Person in- oder außerhalb Zyperns Shareholder einer zyprischen Limited sein. Da Zypern Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten nicht besteuert, ist das Augenmerk auf das nationale Steuerrecht (Dividendenempfänger) zu richten. Beispiel Deutschland:

  • Eine Deutsche Kapitalgesellschaft empfängt die zyprischen Dividenden unter 5% Körperschaftssteuervorbehalt steuerfrei (8 KStG, Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern Voraussetzungen erfüllt)
  • Eine Deutsche natürliche Person hat die zyprischen Dividenden mit 25%tiger Abgeltungssteuer zu besteuern oder Hineinoptieren ins Teileinkünfteverfahren

Andere Länder in der EU: Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bei verbundenen Unternehmen ,sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Ergänzend greift inländisches Recht zur Besteuerung vereinnahmter Dividenden und/oder DBA-Recht.

Andere Länder außerhalb der EU: Es greift inländisches Recht des Dividendenempfängers und/oder DBA-Recht.

Grundsätzlich können auf der Ebene der Shareholder folgende Gestaltungen angeboten werden:

  • Mandant oder seine Kapitalgesellschaft hält X-100% der Anteile
  • Unsere zyprische Kanzlei hält X-100% Anteile treuhänderisch
  • Es wird eine Offshore-Gesellschaft gegründet (z.B. Belize) als Anteilseigner (X-100%). Diese Verfahrensweise ist in der Praxis nur möglich, weil das zyprische Recht Offshore-Gesellschaften als Shareholder akzeptiert, mithin Banken bei der Kontoeröffnung nicht die Anwesenheit des Direktors der Offshore-Gesellschaft verlangen und/oder die Offenbarung der Shareholder.  In vielen anderen Ländern, Z.B. England, nicht realisierbar.
  • Unsere englische Steuerkanzlei hält die Anteile treuhänderisch

Mehr Informationen erhalten Sie hier..

Umgehung der zyprischen Verteidigungssteuer bei Nicht-Ausschüttung innerhalb von zwei Jahren:

Hält ein Zypriot (natürliche oder juristische Person) Anteile an einer zyprischen Kapitalgesellschaft und erfolgt keine Gewinnausschüttung innerhalb von zwei Jahren, fingiert das zyprische Finanzamt eine Ausschüttung besteuert mit 15% Verteidigungssteuer. Lösungen: Z.B. 50% der Anteile werden von unserer englischen Gesellschaft treuhänderisch gehalten und nicht von der zyprischen Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsfolgen: Keine Anwendung der fiktiven Ausschüttungsbesteuerung, da ein Nicht-Zypriot Anteilseigner ist. Erfolgt eine Gewinnausschüttung an die UK Ltd wird in Folge der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei vereinnahmt.

Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie:

Gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Dividenden zwischen EU-Körperschaften steuerfrei vereinnahmt werden. Der Beteiligungsschwellenwert liegt bei:

  • 20% vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2006;
  • 15% vom 1. Januar 2007bis zum 31. Dezember 2008; und
  • 10% vom 1. Januar 2009.

Voraussetzungen sind: Beide Gesellschaften müssen aktiv im Sinne sein, Beteiligungsschwellenwert erreicht und die Beteiligung muss erkennbar auf mindestens ein Jahr ausgelegt sein.

Firmengründung Zypern: Vorteile der Limited auf Zypern

  • EU-Gesellschaft, mithin EU-Niederlassungsfreiheit und Überseering-Urteil anwendbar, DBA-Sachverhalt, mithin keine Wirkung §§12/13 AO bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts
  • Kann außerhalb Zyperns als unselbständige Zweigstelle/Repräsentanz auftreten, also keine Besteuerung außerhalb Zyperns, sofern die Gesellschaft keine Betriebsstätte im Ausland auslöst
  • Kann außerhalb Zyperns als Niederlassung (Betriebsstätte) auftreten, wobei das Recht des Sitzstaates (Zyperns) anzuwenden ist
  • Anonyme Gründung möglich: Sofern Sie oder ein Beauftragter Ihren Lebensmittelpunkt nicht nach Zypern verlagern (DBA: Ort der Leitung als Betriebsstätteneigenschaft), können wir den Direktor und Shareholder treuhänderisch stellen
  • Nur 10% Körperschaftssteuer 
  • Keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins Ausland
  • Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei gestellt, sofern die Mitgesellschaft(en) im Sitzstaat aktiv sind und das Besteuerungsrecht im Sitzstaat wahrgenommen wird
  • Eröffnung eines Geschäftskontos, inkl. Kreditkarte und Online-Banking
  • keine Abzüge von Dividendensteuern
    • Teilhaberschaften werden vollständig von der Steuer befreit
    • Vollständiger Erlass von Kapitalgewinnsteuern, mit Ausnahme des Verkaufs von in Zypern befindlichen Immobilien
    • Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen nur die halbe zyprische Einkommensteuer
    • Konten mit frei konvertierbarer Währung können sowohl auf Zypern als auch im Ausland geführt werden
  • Gründung über eine international renommierte Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei Zypern
  • Sofern keine reale Betriebs-Installation: Wir gründen keine Briefkastenfirma, sondern „real“ mit allen „Tatsächlichkeitsmerkmalen“: Persönliche Erreichbarkeit, real Telefon/Fax, zustellbare Postadresse usw..
  • Stammkapital 1.800,00 Euro
  • Keine aggressive Durchgriffshaftung  wie bei einer deutschen GmbH: Haftungsfreistellung der natürlichen Person
  • Keine Übergangsfristen bei der Einstellung von Mitarbeitern aus den neuen EU-Beitrittsländern, mithin interessant z.B. für Transportdienstleister

Allgemeines

Zypern bietet hervorragende Möglichkeiten und ist sicherlich weltweit einer der bekanntesten Standorte, um international Geschäfte zu betreiben.

In den letzten Jahren hat sich Zypern zu einem der bedeutendsten Geschäfts- und Finanzzentren weltweit entwickelt. Ein ständig wachsender Sektor ist der der sogenannten Limited Companys. Steuervorteile, relativ geringe Lebenshaltungskosten und zahlreiche Vergünstigungen, veranlassen immer mehr Firmen zu Gründungen von Niederlassungen auf der Mittelmeerinsel.

Das Zypern ein attraktiver Standort für die Gründung einer Limited ist, liegt zum einen an seiner günstigen geographischen Lage im Schnittpunkt dreier Kontinente. Die arabischen Länder mit ihren Ölvorkommen liegen sozusagen vor der Haustür, von den wichtigen Zentren Europas, des Mittleren Ostens und Afrikas ist Zypern weniger als drei Flugstunden entfernt. Hinzu kommt das günstige Mittelmeerklima mit warmen Wintern und langen trockenen Sommern.

Zum anderen spricht die ausgezeichnete Infrastruktur des Landes für die Niederlassung einer ausländischen Firma. Europäischer Lebensstandard, minimale Kriminalitätsrate, ein modernes Gesundheitswesen, ein hoch entwickeltes Telekommunikationssystem, ein Bankwesen mit Bewegungsfreiheit für ausländische Währungen, professionelle Dienstleistungen auf hohem Niveau: all diese Faktoren sind Anreize für ausländische Unternehmer.

Im ersten Schritt zur Registrierung einer Limited auf Zypern muss vom Beamten der Registrierungsbehörde ein Firmenname genehmigt werden. Bitte geben Sie uns daher mehrere Namen zur Auswahl, deren Genehmigung wir dann beantragen. Eine Liste bereits genehmigter Namen und/oder bereits registrierter Firmen erhalten Sie von uns auf Anfrage.

Bitte informieren Sie uns über das autorisierte Aktienkapital der Firma und die Anzahl der auszustellenden Anteile. Das empfohlene autorisierte Kapital beträgt CYP£ 1,000, es sei denn Sie wünschen einen höheren Betrag. Die Geschäfte der Firma sind nicht auf den Betrag des autorisiertes Kapitals der Firma beschränkt. Der Mindestbetrag als autorisiertes Aktienkapital zur Registrierung einer Ltd. beträgt CYP£ 1,000.

Die große Mehrheit aller in Zypern registrierten Firmen bevorzugt nominierte Aktionäre so dass in den Registrierungsdokumenten nur der Name der zypriotischen Firma als Aktionär erscheint und nicht die Person im Ausland. Dies ist hervorragend für Steuer- und Anonymitätsfragen.

Gründung einer Deutschen Kommanditgesellschaft mit zyprischer Limited als Komplementär

Sie gründen eine deutsche Kommanditgesellschaft, wobei die zyprische Limited der Komplementär (Vollhafter) ist. Die Vorteile dieser Konstellation können sein:

  • Geschäftsführung der Limited muss lediglich Bestellung und Vertretungsvollmacht nachweisen
  • kein IHK-Beitrag in Deutschland
  • keine Versteuerung im Sinne einer Mitunternehmerschaft
  • Die KG wird in Deutschland als Personengesellschaft besteuert, mithin erfolgt die überwiegende Besteuerung auf Zypern (Komplementär)
  • Sie treten mit einer deutschen Gesellschaftsform auf, was bei konservativen Branchen von Vorteil sein kann

Firmengründung Zypern und 5.3 DBA

5.3 DBA, als Betriebsstätten gelten nicht:

  1. Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
  2. Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
  3. Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oderverarbeitet zu werden;
  4. eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen;
  5. eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen,wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.

(4) Ist eine Person – mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im Sinne des Absatzes 5 – in einem Vertragstaat für ein Unternehmen des anderen Vertragstaates tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staat gelegene Betriebstätte als gegeben, wenn die Person eine Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen, und die Vollmacht in diesem Staat gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den Einkauf von Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt.

(5) Ein Unternehmen eines Vertragstaates wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebstätte in dem anderen Vertragstaat, weil es dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Allein dadurch, daß eine in einem Vertragstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder von einer Gesellschaft beherrscht wird, die in dem anderen Vertragstaat ansässig ist oder dort (entweder durch eine Betriebstätte oder in anderer Weise) ihre Tätigkeit ausübt, wird eine der beiden Gesellschaften nicht zur Betriebstätte der anderen.


Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus
Webseite: www.cyprustrade.gov.cy

Industrie- und Handelskammer Zypern
Webseite: www.ccci.org.cy
 
Zentralbank von Zypern
Webseite: www.centralbank.gov.cy
 
Ministerium für Finanzen
Webseite: www.mof.gov.cy
 
Statistische Dienste
Webseite: www.mof.gov.cy/cystat
 
Handelsregister- und Konkursverwaltungsabteilung
Webseite: www.mcit.gov.cy/drcor
 
Handelsschifffahrtsabteilung
Webseite: www.shipping.gov.cy
 
Fremdenverkehrszentrale Zypern
Webseite: www.visitcyprus.org.cy
 
Börse von Zypern
Webseite: www.cse.com.cy
 
Links zu öffentlichen und privaten Organisationen in Zypern
Webseite: www.moi.gov.cy
 
Cypria Internetportal und Suchmaschine
Webseite: www.cypria.com