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Firmengründung Zypern: Forexgesellschaft
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- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
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- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen!
Firmengründung Zypern: Forex Gesellschaften
Seit Mitte 2010 müssen auch Forex-Gesellschaften über eine Lizenz als „Zyprische Investment-Firma“ (Cyprus Investment Firm; „CIF“) der zyprischen Börsenaufsicht (“Cyprus Securities and Exchange Commission”) verfügen.
Als erstes bedarf es der Gründung einer zyprischen Gesellschaft.
Eingezahltes Mindestkapital: Wenn die Forex-Gesellschaft Forex-Dienstleistungen über ihre eigene Webseite anbietet und Geld ihrer Kunden in Empfang nimmt, beträgt das eingezahlte Mindestkapital € 200.000. Nimmt die Forex-Gesellschaft jedoch kein Geld ihrer Kunden an, sondern nimmt sie nur Order an und gibt diese weiter, beträgt das eingezahlte Mindestkapital € 80.000. Die erste Variante trifft in der Regel auf White Labels zu, die zweite Variante auf IBs. Das Mindestkapital für eine volllizensierte Forex-Gesellschaft, also eine, die zum Beispiel White Labels vergibt, beträgt € 1.000.000.
Dauer: Vom Einreichen des 30-seitigen Antrages bei der zyprischen Börsenaufsicht bis zur Erteilung der Lizenz dauert es in der Regel etwa 3 -4 Monate. Während dieser Zeit kann die zyprische Börsenaufsicht verschiedene weitere, mit dem Antrag noch nicht abgegebene Dokumente vom Antragssteller verlangen.
Kosten: Mit Abgabe des Antrages ist an die zyprische Börsenaufsicht eine Gebühr in Höhe von €27.000 zu zahlen. Im Laufe der weiteren Bearbeitung des Antrages fallen weitere Gebühren in Höhe von etwa € 7.000 – 10.000 an, je nach Umfang der Einzelbefugnisse in der Beantragten Lizenz. Die Gründungskosten der Gesellschaft selbst sind in vorstehenden Beträgen nicht enthalten. Die Umsetzung bestimmter Auflagen kann weitere kosten mit sich bringen, je nach Umfang der in einer Lizenz enthaltenen Einzelbefugnisse.
Investmentfond auf Zypern
Zypern bietet aus steuerlicher Sicht hervorragende Bedingungen für Investmentfonds („International Collective Investment Scheme“, nach zyprischen Sprachgebrauch) an, ohne den „Makel“ eines Offshore-Landes zu haben. Zwar unterliegen Investmentfonds der üblichen Körperschaftssteuer i.H.v. 10 %, die meisten Einkunftsarten der Gesellschaft sind jedoch nicht steuerpflichtig. Im Prinzip sind lediglich die in eigenem Namen erwirtschafteten Zinserträge der Fondgesellschaft steuerpflichtig.
Zur Auflage eines Investmentfonds bedarf es einer Internationalen Gesellschaft mit variablem Kapital. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine übliche Gesellschaft, mit dem Unterschied, dass ihr Kapital variabel ist. Das Gründungskapital muss in der Regel mindestens € 100.000 betragen, abweichende Regelungen können in Absprache mit der Zentralbank in Anwendung kommen. Die Gesellschaft muss mindestens zwei Direktoren haben. Der Gesellschaftsvertrag muss Investitionsvorschriften für die Gesellschaft enthalten (ähnlich den gesetzlichen Prospekten von aufgelegten Fonds in Deutschland, nur einfacher) und muss von der Zentralbank genehmigt sein.
Um die Geschäfte als Fondgesellschaft aufnehmen zu können, bedarf es einer Zulassung der Zentralbank, die mittels eines den Kapitalmärkten entsprechenden Antragsprozederes erlangt wird, zu dem umfangreiche, kapitalmarktübliche Fragebögen bezüglich der Gesellschafter und der Direktoren, sowie Referenzen gehören.
Um eine Lizenz zu erhalten muss u.a. nachgewiesen sein, dass es sich bei den Direktoren, Fondmanagern und gegebenenfalls Treuhändern um kompetente, erfahrene und vertrauenswürdige Personen handelt.
Die Fondgesellschaft ernennt einen Fondverwalter, in der Regel eine Bank, der die Barvermögen der Gesellschaft entsprechend der Anweisungen des Fondmanagers und entsprechend der Vorgaben der Anlagerichtlinien verwaltet. Es ist somit nicht möglich, eingesammelte Investitionsgelder nach Gutdünken zu verwenden.
Die Gesellschaft kann der Öffentlichkeit gegenüber durch Treuhänder auftreten. Die eigentlich wirtschaftlich Berechtigten müssen jedoch dem Handelsregister, der Zentralbank und der verwaltenden Bank gegenüber dokumentiert sein.
Die Fondgesellschaft muss, aus zyprischer Sicht, in Zypern nicht über einen voll eingerichteten Geschäftssitz verfügen. Allerdings bietet es sich unserer Erfahrung nach an, über einen ordentlich eingerichteten Geschäftssitz zu verfügen, ob in Zypern oder anderswo, da interessierte Investoren zu ihrer Information etc. häufig anrufen werden.
Online Banking und Debit-Cards werden selbstverständlich zur Verfügung stehen.
Zypern bietet sehr gute Rahmenbedingungen für Investmentfonds, legt jedoch Wert auf eine professionelle Aufstellung der Fondgesellschaften und der von ihnen aufgelegten Fonds. Das Einsammeln von Investorengeldern und Investieren „aus der Schatulle heraus“, also mehr oder weniger ohne die Beachtung von Auflagen, wie es in einigen Offshore-Ländern möglich sein kann, ist in Zypern nicht möglich.
Gerade wegen der jüngsten Misere von Investmentfonds in Deutschland, besonders Immobilieninvestmentfonds, können wir die Etablierung einer Fondgesellschaft in Offshore-Ländern nicht empfehlen. Hier wäre Zypern ein idealer Standort für einen Investmentfond.