Wohnsitz England, Non-Domiciled-Status in England, Senkung der Einkommenssteuer, ausflaggen der natürlichen Person

Wohnsitz England- London

Wohnsitz England- London

-Service Paket England ohne Hilfe bei der Wohnsitzname:

  • Bereitstellung UK Mobilnummer
  • Meldung zur Council Tax
  • Meldung ins Wahlregister
  • privates Bankkonto (englisches Bankkonto für den Mandanten, einschließlich VisaCard, Onlinebanking und Schecks). Alle vorbereitenden Arbeiten und Begleitung zum Banktermin für die Kontoeröffnung. Voraussetzungen sind: Wohnsitznachweis, Mietvertrag,Angestelltenvertrag usw.
  • Suche des Arztes und Terminvereinbarung Arzt UK
  • Vereinbarung National Insurance Interview: Termin für NI-Nummer-Erteilung,Vorbereitung auf den Termin, Begleitung zum Termin.
  • Begleitung NINO Interview (alle vorbereitenden Arbeiten,Termin, Begleitung zum Termin)
  • Umschreibung Pass, UK Adresse
  • Umschreibung Führerschein auf UK Adresse

-Service Paket England mit Hilfe bei der Wohnsitzname, inkl. NHS,NIE und Konto

  • Hilfe bei Wohnungsnahme
  • Wohnungsbesichtigung
  • Verhandlung mit Makler
  • Prüfung Mietvertrag
  • Hilfe bei Grundversorgeranmeldung
  • Bereitstellung UK Mobilnummer
  • Meldung zur Council Tax
  • Meldung ins Wahlregister
  • privates Bankkonto (englisches Bankkonto für den Mandanten, einschließlich VisaCard, Onlinebanking und Schecks). Alle vorbereitenden Arbeiten und Begleitung zum Banktermin für die Kontoeröffnung. Voraussetzungen sind: Wohnsitznachweis, Mietvertrag,Angestelltenvertrag usw.
  • Suche des Arztes und Terminvereinbarung Arzt UK
  • Vereinbarung National Insurance Interview: Termin für NI-Nummer-Erteilung,Vorbereitung auf den Termin, Begleitung zum Termin)
  • Begleitung NINO Interview (alle vorbereitenden Arbeiten,Termin, Begleitung zum Termin)
  • Umschreibung Pass, UK Adresse
  • Umschreibung Führerschein auf UK Adresse

Nie wieder Steuern zahlen: Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer durch Non-Domiciled-Status in England

Vorab: Zielgruppendefinition

Personen, die bisher in Deutschland der uneingeschränkten Steuerpflicht unterliegen, ergänzend Personen mit hohem steuerpflichtigen Einkommen z.B. aus selbständiger Tätigkeit, Gesellschafter oder Aktionär einer Kapitalgesellschaft und/oder Dividendenzuflüsse usw.. Mithin müssen die Mandanten in der Lage sein, die anwaltlichen Gebühren für eine solche Konstellation zu tragen, ergänzend ggf. die Gründungs-und Jahresgebühren für eine Auslandsgesellschaft oder Trust. Es müsste -zumindest nach „außen“- unangreifbar darstellbar sein, dass der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen in England ist. Das funktioniert natürlich nicht, wenn der Steuerpflichtige ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis in Deutschland hat, mit 40 Std. „Anwesenheitspflicht“. Natürlich ist die Verknüpfung mit einer Auslandsfirmengründung (z.B. zyprische Ltd mit Treuhanddiensten) möglich und häufig sehr sinnvoll. Mithin erwirtschaftet diese Auslandsgesellschaft Einkünfte und nicht die natürliche Person. Die genaue Gestaltung muss bei einem Termin in unserer Kanzlei besprochen werden. 

Sie werden alle Steuersorgen los!

Möglich wird das durch drei Besonderheiten: Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen, der in Großbritannien übliche Unterschied zwischen „Residence“  und „Domicile“ und die generell liberale Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und Offshore-Konstruktionen. Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domicile“. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident“ sein, aber in Großbritannien kein „Domicile“ haben. Dafür ist neben der Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!) Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge, dass ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis).

Was Ausländer steuerlich wissen müssen

Für Ausländer bedeutet das: Wenn alle Konten im Ausland (zum Beispiel in der Schweiz) geführt werden, sind nur die nach Großbritannien überwiesenen Einkommensteile steuerpflichtig. Alle anderen Vermögenswerte oder Vermögenserträge sind nicht steuerpflichtig.

Weitere Aspekte:

Nach 17von 20 Jahren wird eine ausländische Person mit dem Status „Residence“ in Großbritannien steuerpflichtig. Dies umgeht man mit der Gründung eines Trusts, in den alle Vermögenswerte eingebracht werden. Wird in Großbritannien eine Immobilie gekauft, dann sollte diese über einen Trust gehalten werden, um Kapitalgewinnsteuer beim Verkauf und Erbschaftsteuer im Todesfall zu vermeiden. Wer also aus Deutschland nach Großbritannien zieht, sollte nach fünf Jahren einen Trust gründen.

Ausländer sollten steueroptimiert denken

Der Wegzug von Deutschland nach Großbritannien als legale Steueroptimierung ist unbedingt eine Überlegung wert. Bei guter Beratung durch eine britische Steuerberatungskanzlei  ist Großbritannien eine Steueroase für Personen, deren „Domicile“ außerhalb des Königreichs liegt. Der wesentliche Unterschied zwischen „Residence“ und „Domicil“ liegt darin, das „Domicil“ voraussetzt, dass ein Ausländer permanent (für immer) in Großbritannien bleiben will. Insgesamt gibt es eine Reihe von Abgrenzungskriterien, die im Wesentlichen von der britischen Rechtsprechung fortentwickelt wurden und im Einzelfall äußerst komplex sein können. Fachkundiger Rat sollte also immer eingeholt werden.

Wichtig:  Es gibt kein DBA Deutschland/Großbritannien für die Erbschaftsteuer.


Checkliste: Resident non Domiciled – was muss steuerlich beachtet werden?

Maßnahmen vor Wohnsitznahme in GB

  • Eröffnung eines Offshore-Kontos als Kapitalkonto
  • Schließung sämtlicher Konten, auf die Zinserträge geflossen sind und Transferierung auf Kapitalkonto
  • Transfer von Geldvermögen anderer laufender Konten auf Kapitalkonto
  • Eröffnung eines Kontos für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • -ausgeübt in GB
  • Für Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit eigenes Konto eröffnen
  • Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitaleinkünfte
  • Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitalgewinne
  • Zinsen, die auf irgendeinem der genannten Konten anfallen, sollten direkt auf das Kapitaleinkünftekonto fließen

Maßnahmen nach Wohnsitznahme in GB

Überweisung nach GB in folgender Reihenfolge:

  • Konto (1) mit in GB steuerbaren Einkünften (Steuersatz Einkommen/Kapitalgewinn ist schnell bei 40 Prozent)
  •  Reines Kapitalkonto (2)
  •  Kapitalgewinnkonto (3)
  • Kapitaleinkünftekonto (4)

Überweisung von GB ins Ausland: in umgekehrter Reihenfolge

Steuerliche Konsequenz

Es müssen nur zusätzliche Steuern zu Konto (1) gezahlt werden, wenn aus den Konten (3) und (4) Gelder nach GB überwiesen werden. Zahlungen aus dem Konto (2) sind steuerfrei.

Planungsschritte

In GB steuerpflichtige Einkünfte vermeiden, vorrangig aus Kapitalkonto leben. Jedes Jahr aus Konto (3) und (4) wieder Kapital generieren.

Gebühren

Das Konstrukt ist steuerrechtlich sehr anspruchsvoll und komplex. Wir erarbeiten für unsere Mandanten eine individuelle Lösung in Zusammenarbeit mit unseren englischen Kollegen. Dabei rechnen wir nach anwaltlichen Stundensatz zu 250,00 Euro/Std ab. Selbstverständlich können wir Ihnen bei der Wohnsitzname in England behilflich sein, inkl. NIE und NHS. Ob Sie dann „wirklich“ in England wohnen, überlassen wir Ihnen. Hier ergeben sich hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten.