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Versicherungsgesellschaft auf Isle of Man gründen

Versicherungsgesellschaft Isle of Man

Isle of Man bietet hervorragende Voraussetzungen zur Gründung einer eigenen Versicherungsgesellschaft: Niedrige Steuern, geringes Einlage/-Stammkapital, stabiles wirtschaftliches und politisches Umfeld. Wir gründen Ihre Isle of Man-Gesellschaft und beantragen die entsprechende Versicherungslizenz über unsere Fachanwälte vor Ort. In den letzten Jahren hat sich die Insel zu einem der führenden Captiva-Zentren weltweit entwickelt. Hochinteressant für Versicherungen, von denen sich mittlerweile weit über 100 Gesellschaften dort niedergelassen haben.

Einlage- Stammkapital für die Versicherung

Das maximal auf der Isle of Man aufzubringende Stammkapital beläuft sich auf 500.000,- GBP. Hiervon sind nur so genannte „Linked long-term“ und „long-term (other than linked) Risiken umfasst. Das minimal aufzubringende Stammkapital beträgt 50.000,- GBP und betrifft die Absicherung von Risiken verbundener Unternehmen bzw. Unternehmen eines ähnlichen Geschäftszweiges. Bei der Absicherung von  allgemeinen/fremden Risiken ist ein Stammkapital von 150.000 GBP erforderlich.

Hierzu wird jeweils noch ein von den Behörden zu bestimmender Sicherheitszuschlag hinzugerechnet. Dieser errechnet sich aus dem bei der Registrierung abzugebenden Business Plan (i.d.R 3-5% vom ersten Jahresumsatz).

Das Stammkapital zuzüglich dieses Sicherheitszuschlags, ist in bar aufzubringen und auf einem Konto einer auf der Isle of Man registrierten Bank zu hinterlegen.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft während ihrer aktiven Tätigkeit verpflichtet, zuzüglich zu dem Mindestkapital eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 15 % des Netto- Prämien Aufkommens zu hinterlegen.

Ablauf

Zunächst muss eine „Machbarkeitsstudie“ in Auftrag gegeben werden. Erforderlich ist dabei ein Busines-Plan mit Beschreibung der Tätigkeiten, Plan G&V usw. Natürlich können Sie den Business-Plan zunächst in deutscher Sprache vorlegen, wir- bzw. ein beauftragter Übersetzungsdienst- übersetzen dann in die englische Sprache. Die weiteren Schritte wären dann: Gründung der Isle of Man-Gesellschaft mit steuerlicher Betriebsstätte Isle of Man, Lizenzantrag und Genehmigung.

Betriebsstätte auf Isle of Man

Zur Lizenzvergabe und dem reibungslosen Betrieb muss gewährleistet sein, dass auf Isle of Man eine Betriebsstätte im Sinne belegen ist:

  • Ort der geschäftlichen Oberleitung: Mindestens ein Direktor muss auf Isle of Man seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben
  • Ordentlicher Geschäftssitz im Sinne (Büro), kein „Briefkasten“

Eigene Versicherung- Versicherungsgesellschaft gründen

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Versicherungsgesellschaften im EWR (Deutschland, England, Andorra, Liechtenstein) und Drittstaaten, wie z.B. Isle of Man. Die Voraussetzungen (Einlagekapital, Geschäftsführung, Rechtsform usw) richten sich nach den Versicherungsaufsichtsgesetzen des jeweiligen Staates.

Hinsichtlich der Gründung einer Versicherungsgesellschaft sind zahlreiche Faktoren zu beachten, es handelt sich um eine sehr komplexe Rechtsmaterie.

Allgemein ist zu beachten:

  • Es greift das Recht des Sitzstaates der Versicherungsgesellschaft (Versicherungsaufsichtsgesetz des jeweiligen Landes) UND das Recht des „Anbieterstaates“.  Innerhalb der EU/EWR greift die gegenseitige Anerkennung
  • Die meisten Länder fordern in Ihren Versicherungsaufsichtsgesetzen die persönliche und fachliche Eignung der Geschäftsführung.  Erfüllt der Mandant selbst diese Voraussetzungen nicht, müsste eine externe Person angestellt werden über Stellenausschreibung
  • Die meisten Versicherungsaufsichtsgesetze fordern ein hohes Stammkapital /Einlage-bzw. Sicherungskapital, in der EU regelmäßig mindestens 3,5 Mio. Euro, Andorra 601.000 Euro. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen nach unten abweichend sein, z.B. bei Risikoabsicherung im Kontext der verbundenen Unternehmen. Ein im Verhältnis geringes Stammkapital /Einlage-Sicherungskapital fordert Isle of Man (das maximal auf der Isle of Man aufzubringende Stammkapital beläuft sich auf 500.000,- GBP. Hiervon sind nur so genannte „Linked long-term“ und „long-term (other than linked) Risiken umfasst. Das minimal aufzubringende Stammkapital beträgt 50.000,- GBP und betrifft die Absicherung von Risiken verbundener Unternehmen bzw. Unternehmen eines ähnlichen Geschäftszweiges. Bei der Absicherung von  allgemeinen/fremden Risiken ist ein Stammkapital von 150.000 GBP erforderlich)
  • Damit das Recht des jeweiligen Sitzstaates der Versicherungsgesellschaft greift (z.B. Zypern), muss in dem jeweiligen Land eine Betriebsstätte belegen sein. Dieses natürlich auch aus steuerrechtlichen Gründen:
  • Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte: Ein im Sitzstaat Ansässiger im Sinne muss die geschäftliche Oberleitung innehaben. Dabei kann i.d.R. kein Treuhand-Direktor gestellt werden (vgl. erforderliche fachliche Eignung der Geschäftsführung) oder nur ein“ Geschäftsführer treuhänderisch oder angestellter Direktor über Kooperationskanzlei im Sitzstaat.

Ausreichend Substanz Escape im Sitzstaat: Im Kontext einer Versicherungsgesellschaft ist auch ein virtuell Office in keinem Falle ausreichend. Es sind entsprechende Büroräume vorzuhalten. Bei Versicherungsgesellschaften in der EU kann man noch über die Form des Substanz Escape diskutieren (Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit), nicht aber bei Versicherungsgesellschaften in sogenannten Drittstaaten, also z.B Isle of Man. Dieses schon aufgrund der Annahme des Gestaltungsmissbrauchs aus steuerrechtlicher Sichtweise (rechtswidrige Zwischengesellschaft).  

Aufgrund der sehr komplexen Rechtsmaterie sollte im Kontext der Gründung einer Versicherungsgesellschaft eine „Machbarkeits-Studie“ erstellt werden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass eine solche Machbarkeits-Studie i.d.R.  5 -10 Stunden Aufwand bedeutet.

1. Versicherungsgesellschaft auf Isle of Man gründen

Das maximal auf der Isle of Man aufzubringende Stammkapital beläuft sich auf 500.000,- GBP. Hiervon sind nur so genannte „Linked long-term“ und „long-term (other than linked) Risiken umfasst. Das minimal aufzubringende Stammkapital beträgt 50.000,- GBP und betrifft die Absicherung von Risiken verbundener Unternehmen bzw. Unternehmen eines ähnlichen Geschäftszweiges. Bei der Absicherung von  allgemeinen/fremden Risiken ist ein Stammkapital von 150.000 GBP erforderlich.

Hierzu wird jeweils noch ein von den Behörden zu bestimmender Sicherheitszuschlag hinzugerechnet. Dieser errechnet sich aus dem bei der Registrierung abzugebenden Business Plan (i.d.R 3-5% vom ersten Jahresumsatz).

Das Stammkapital zuzüglich dieses Sicherheitszuschlags, ist in bar aufzubringen und auf einem Konto einer auf der Isle of Man registrierten Bank zu hinterlegen.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft während ihrer aktiven Tätigkeit verpflichtet, zuzüglich zu dem Mindestkapital eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 15 % des Netto- Prämien Aufkommens zu hinterlegen.

2. Andorra

  • Rechtsform: Aktiengesellschaft
  • Zweck:  Der Gesellschaftszweck darf nur die Ausübung von Versicherungstätigkeiten vorsehen, und muss die einzelnen Zweige spezifizieren. Der Gesellschaftszweck darf sich nicht auf andere Tätigkeiten erstrecken.[1]
  • Stammkapital:  Mindestens 100.000.000 PTA (601.012,10 EURO), vollständig gezeichnet und einbezahlt
  • Vertretungsmacht: Alle Vertretungsberechtigten der Gesellschaft, der Vorstand, die Direktoren oder Prokuristen müssen im Gesellschaftenregister eingetragen sein.
  • Bankbürgschaft: Dem Genehmigungsantrag ist eine unwiderrufliche Bankbürgschaft einer andorranischen Bank in Höhe von 100.000.000 PTA (601.012,10 EURO) beizufügen.
  • Falls eine Genehmigung für eine Tätigkeit als Lebensversicherer angestrebt wird, erhöht sich die Bürgschaft um weitere 100.000.000 auf insgesamt 200.000.000 PTA (1.202.024,20 EURO).

3. Versicherungsgesellschaft gründen: Deutschland, England, Zypern

Entsprechende Informationen können Sie über unsere Internetseiten abfragen. Es gelten die entsprechenden Versicherungsaufsichtsgesetze der Länder, die wir Ihnen gern per E-Mail zustellen. Versicherungsgesellschaften in der EU/EWR genießen die „gegenseitige Anerkennung“.