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Versicherungsgesellschaft in England gründen

Versicherungsgesellschaft in England gründen

Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Versicherungsgesellschaften in England. Gesetzliche Grundlage ist das Versicherungsaufsichtsgesetz UK.

Die Eckdaten sind:

  • Minimumkapital: 3,5 Mio. €
  • Rechtsform: UK Ltd, besser PLC
  • Ordentlicher Geschäftssitz in England
  • Der Direktor muss die erforderliche persönliche und fachliche Eignung besitzen.

Wir können bei der Stellenausschreibung für eine geeignete Person behilflich sein, sofern diese nicht von Ihnen gestellt wird. Der Direktor muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in England haben. Darüber hinaus muss jede Person im Management/Geschäftsführung von der FSA zugelassen werden.

Die Antragsgebühr an die Aufsichtsbehörde von £ 25.000 ist immer fällig und wird nicht zurück erstattet. Gebühren für Zulassungsverfahren bis Lizenz, ca.:

  • Business Plan, Plan G&V, Erlaubnisantrag usw, anwaltliche Gebühren ETC:  49.000,00 Euro
  • Zwei Termine bei der Aufsichtsbehörde: Nach Tagespauschale gemäss Honorarvereinbarung.

Versicherungsgesellschaft Isle of Man

Einleitung

Isle of Man bietet hervorragende Voraussetzungen zur Gründung einer eigenen Versicherungsgesellschaft: Niedrige Steuern, geringes Einlage/-Stammkapital, stabiles wirtschaftliches und politisches Umfeld. Wir gründen Ihre Isle of Man-Gesellschaft und beantragen die entsprechende Versicherungslizenz über unsere Fachanwälte vor Ort. In den letzten Jahren hat sich die Insel zu einem der führenden Captiva-Zentren weltweit entwickelt. Hochinteressant für Versicherungen, von denen sich mittlerweile weit über 100 Gesellschaften dort niedergelassen haben.

Einlage- Stammkapital für die Versicherung

Das maximal auf der Isle of Man aufzubringende Stammkapital beläuft sich auf 500.000,- GBP. Hiervon sind nur so genannte „Linked long-term“ und „long-term (other than linked) Risiken umfasst. Das minimal aufzubringende Stammkapital beträgt 50.000,- GBP und betrifft die Absicherung von Risiken verbundener Unternehmen bzw. Unternehmen eines ähnlichen Geschäftszweiges. Bei der Absicherung von  allgemeinen/fremden Risiken ist ein Stammkapital von 150.000 GBP erforderlich.

Hierzu wird jeweils noch ein von den Behörden zu bestimmender Sicherheitszuschlag hinzugerechnet. Dieser errechnet sich aus dem bei der Registrierung abzugebenden Business Plan (i.d.R 3-5% vom ersten Jahresumsatz).

Das Stammkapital zuzüglich dieses Sicherheitszuschlags, ist in bar aufzubringen und auf einem Konto einer auf der Isle of Man registrierten Bank zu hinterlegen.

Darüber hinaus wird die Gesellschaft während ihrer aktiven Tätigkeit verpflichtet, zuzüglich zu dem Mindestkapital eine zusätzliche Liquiditätsreserve in Höhe von 15 % des Netto- Prämien Aufkommens zu hinterlegen.

Ablauf

Zunächst muss eine „Machbarkeitsstudie“ in Auftrag gegeben werden. Erforderlich ist dabei ein Busines-Plan mit Beschreibung der Tätigkeiten, Plan G&V usw. Natürlich können Sie den Business-Plan zunächst in deutscher Sprache vorlegen, wir- bzw. ein beauftragter Übersetzungsdienst- übersetzen dann in die englische Sprache. Die weiteren Schritte wären dann: Gründung der Isle of Man-Gesellschaft mit steuerlicher Betriebsstätte Isle of Man, Lizenzantrag und Genehmigung.

Betriebsstätte auf Isle of Man

Zur Lizenzvergabe und dem reibungslosen Betrieb muss gewährleistet sein, dass auf Isle of Man eine Betriebsstätte im Sinne belegen ist:

  • Ort der geschäftlichen Oberleitung: Mindestens ein Direktor muss auf Isle of Man seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben
  • Ordentlicher Geschäftssitz im Sinne (Büro), kein „Briefkasten“