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Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE): Gebühren Sharjah
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- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland
Firmengründung Dubai/VAE- Freihandelszone Sharjah: Dienstleistungen und Gebühren
Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Gesellschaften in der VAE Freihandelszone Sharjah. Unsere anwaltliche Gebühr für die Firmengründung beträgt 3.900,00 Euro, zzgl. der staatlichen Gebühren für Lizenz und Visa, zzgl. Kosten für Büro oder Registered Office (siehe unten). Sollen wir bei der Visaerteilung und/oder Bürosuche-/Mietvertrag und/oder Kontoeröffnung behilflich sein, berechnen wir mit anwaltlichen Stundensatz zu 225,00 Euro/Std.
In den VAE sind für eine Firmengründung immer folgende Elemente zu buchen:
- –Firmengründung (Stammkapital in Sharjah 150,000 DHS, also ca. 40.000 USD)
- –Jeweilige Lizenz (Erlaubnis,die entsprechende Tätigkeit ausüben zu dürfen)
- –Visa für Geschäftsführung, ergänzend ggf. für Gesellschafter und Mitarbeiter/innen
- –Büro (in den VAE ist ein reines Registered Office/Briefkasten nicht zulässig, Ausnahme bei einer International Company, also einer Offshore-Gesellschaft)
Für die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist kein Stammkapital erforderlich, sonst 150.000 DHS, also ca. 40.000 USD.
Ein Treuhand-Geschäftsführer kann in den VAE regelmäßig NICHT gestellt werden. In absoluten Ausnahmefällen (hohes Investment) kann eine solche Aufgabe ein Mitglied der Scheichfamilie oder ein örtlicher Anwalt realisieren. Dabei sind die Gebühren entsprechend hoch und richten sich nach Geschäftstätigkeit und Umsatz. Davon abweichend, kann bei einer Offshore-Gesellschaft (darf nur Geschäfte außerhalb der VAE tätigen) ein Treuhand-Geschäftsführer gestellt werden.
Lagerhallen, Produktionsstätten,Bauland
Auf Wunsch unterstützen wir Mandanten bei der Suche nach Lagerhallen,Produktionsstätten und/oder Bauland in der Freihandelszone. Berechnet wird mit anwaltlichen Stundensatz.
New Incorporation: Free Zone Establishment (FZE) / Free Zone Company (FZC)
Free Zone Establishment (FZE) is a single share holder limited liability company which can be incorporated in Hamriyah Free Zone. The minimum capital requirement for incorporating a Free zone Establishment (FZE) is Dhs.150,000 (Approximately US$ 40,000). However Free Zone Company (FZC) will be a similar incorporation with multiple shareholding (maximum 5 shareholders).
License Fees (Staatliche Gebühren für die jeweilige Lizenz pro Jahr):
Fees | Dhs. | US$ (Approx) |
---|---|---|
Industrial License | 2,750 | 750 |
Commercial License (5 Items) | 2,750 | 750 |
General Trading License (exceeding 5 Items) | 12,000 | 3,270 |
Service License | 2,750 | 750 |
Incorporation – FZE & FZC (one time fee) | 9,000 | 2,460 |
Revision of License | 500 | 140 |
Gebühren und Dienstleistungen Büro in der Freihandelszone (Business Center)
Conditions of Lease Agreement:
- Lease Term: The lease term will be for a period of one year, renewable with a 3 months notice period.
- Terms of Payment: One payment for the full rental due at the signing of the lease for one year.
- Insurance: Insurance will be provided by Hamriyah Free Zone. The insurance rates for the office is Dhs 100/- (US$ 27/-) per year.
Rates:
Unit Size m2 | Rent / m2 | Misc | Refundable Deposit | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Dhs | US$(Approx.) | Dhs | US$(Approx.) | Dhs | US$(Approx.) | |
15.30 m2 | 17,000.00 | 4,658.00 | 1,500.00 | 414.00 | 4,280.00 | 1,172.00 |
20.00 m2 ($274.00/ m2) | 24,000.00 | 6,575.00 | 1,500.00 | 414.00 | 4,280.00 | 1,172.00 |
22.00 m2 ($274.00/ m2) | 26,400.00 | 7,232.00 | 1,500.00 | 414.00 | 4,280.00 | 1,172.00 |
25.00 m2 ($295.00/ m2) | 30,000.00 | 8,219.00 | 1,500.00 | 414.00 | 4,280.00 | 1,172.00 |
42.00 m2 ($295.00/ m2) | 50,400.00 | 13,808.00 | 1,500.00 | 414.00 | 4,280.00 | 1,172.00 |
Visa & Residence Fees 2008
Staatliche Gebühren und Visa-Erteilung:
Description | Fees |
---|---|
Employment Visa | 1550 |
Residence Renewal 3 years | 1330 |
Residence Transfer to HFZ | 2190 |
Residence Transfer outside HFZ | 3300 |
Residence Transfer outside HFZ less 1years(Admit) | 4300 |
Residence Transfer outside HFZ less 1years (Labor) | 3700 |
Residence Transfer within HFZ 1< | 600 |
Residence Transfer within HFZ 1>2< | 940 |
Residence Transfer within HFZ 2>3< | 1010 |
Family Sponsor | 320 |
Entry Permit/Reapply after expire date | 370 |
Visit Visa | 470 |
Transit Visa | 570 |
Airport deposit fees | 450 |
Visit Visa Extension | 420 |
Urgent Processing | 170 |
Change of Designation | 320 |
Loss of ID card | 870 |
Delay in Process Residence visa 14 days | 320 |
Cancellation before Applied | 120 |
E.P Cancellation before arrival | 220 |
E.P Cancellation before Residence Stamp | 320 |
Residence Visa Cancellation | 400 |
Residence Cancellation W/O Original Passport | 800 |
Absconding | 1500 |
Issuing New Authorized Signatures card | 520 |
Authorized Signatures Card Renewal | 250 |
Loss of Authorized Signatures Card | 420 |
Amendment in Authorized Signatures Card | 270 |
Letter to Bank | 250 |
S.C Applying dependent Visa | 350 |
N.O.C – Others | 120 |
No Ban Letter | 250 |
Ban Letter One Year | 600 |
Temporary ID card 3 month | 150 |
Temporary ID card 6 month | 200 |
Temporary ID card one year | 250 |
Guest Card | 300 |
Renewal Guest Card | 300 |
Non Exit | 270 |
List of Active Employee | 120 |
Employee list | 100 |
Attestation | 30 |
Late of Passport Submission | 30 |
Late Submission Salary Report | 500 |
Failure in deposit EP at Airport | 1000 |
Inspection on New License | 200 |
Request for Additional Visas | 750 |
Outside Inspection Request Per day | 1300 |
Labor Contract Attachment | 80 |
Empliyee New Contract | 220 |
Renewal Employee Contract | 220 |
Contract Attachment – Renewal | 50 |
Approved | 620 |
Agreement for Temporary Accommodation Facility | 900 |
Kitchen Facility for Temporary Accommodation | 1200 |
Agreement for Temporary Permission for working outside HFZA (3month) | 700 |
Agreement for Temporary Permission for working outside HFZA (6month) | 1100 |
Agreement for Temporary Permission for working outside HFZA (one year) | 1700 |
Agreement for Temporary Permission for working at another company inside HFZA (3month) | 900 |
Agreement for Temporary Permission for working at another company inside HFZA (6month) | 1800 |
Agreement for Temporary Permission for working at another company inside HFZA HFZA (one year) | 3600 |
Complaint | 100 |
Abu Dhabi Airport deposit fees | 800 |
Dubai Airport deposit fees |
Kurzübersicht Firmengründung Dubai/VAE:
- -Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, die Vereinigten arabischen Emirate unterhalten mit vielen Ländern ein DBA. Mithin i.d.R. Abschirmwirkung eines DBAs vorhanden und Betriebsstättendefinition auf der Grundlage 5 DBA-/OECD-Abkommen.
- -Steuern: Keine Steuern für Unternehmen oder natürliche Personen, nur für Banken,Ölgesellschaften und petrochemische Betriebe.
- -Quellensteuer,verbundene Unternehmen: Nein
- -Rechtsformen: Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in den VAE (RAK), Dubai LLC (Form der GmbH), Gesellschaften in den Freihandelszonen VAE (Ausländer kann beherrschenden Einfluss haben, Geschäfte i.d.R. nur innerhalb der Freihandelszone oder im Ausland möglich, Geschäfte innerhalb der VAE über Handelsvertreter) oder Offshore-Gesellschaften in den Freihandelszonen (tätigen nur Geschäfte außerhalb der VAE,Prinzip der exempt Company).
- -Stammkapital: Ja, außer bei Offshore-Gesellschaften, nach Rechtsform und/oder Freihandelszone. In RAK nur 100.000 Dhs, ca. 20.000 Euro.
- -Visa: Ja Visaregelungen müssen beachtet werden
- -Bankgeheimnis: Hoch
- -Rechtssicherheit: Hoch
- -Anforderungen bezüglich des Vorliegens einer Betriebsstätte gemäß innerstaatlichen Recht der VAE: Ja, außer bei einer Offshore-Gesellschaft muss ein qualifizierter Geschäftsbetrieb vorliegen, Freihandelszone RAK bietet günstige Arbeitsplatz-Lösungen an.
- -Lizenzen erforderlich: Ja, zur Ausübung der Tätigkeiten sind entsprechende Lizenzen erforderlich. Im Kontext einer Firmengründung in den VAE daher immer eine Kombination zwischen Gesellschaftsgründung,Büro,Visa und entsprechende Lizenz. Nicht bei exempt Companies (Offshore-Gesellschaften,International Company).
Im Rahmen von Firmengründungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:
- Beratung in allen Fragen der Firmengründung in den VAE, steuerliche Gestaltung, verbundene Unternehmen
- Firmengründung in Dubai: LLC in Dubai (Lizenzen),Branche,Repräsentationsbüro
- Firmengründungen in den Freihandelszonen VAE, inkl. Lizenzen
- Firmengründung in der neuen Freihandelszone RAK (Komplettpakete mit Lizenz,Firmengründung,Office und Visa)
- Offshore-Gesellschaft RAK
- Sponsor Guarantee
- Firm Indentification
- Treuhanddienste, Treuhand-Geschäftsführer und/oder Shareholder
- Domizilierung Ihrer Dubai/VAE- Gesellschaft,Büro, qualifizierter Geschäftsbetrieb
- Büro-,Produktions-und/oder Lagerstätten in der Freihandelszone RAK
- Vermittlung Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei Dubai, deutschsprachig
- Visa -Angelegenheiten für Gesellschafter und/oder Angestellte der VAE Gesellschaft
Einleitung- Betriebsstätte im Rahmen der Firmengründung VAE/Dubai:

Da in den VAE nur Ölkonzerne, petrochemische Betriebe und Banken steuerpflichtig sind und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in den VAE. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in den VAE eine Betriebsstätte installiert werden. Ist ein DBA anwendbar, orientiert sich die steuerliche Betriebsstätte auf der Grundlage § 5 DBA:
-Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9/12 Monate Dauer, löst eine Betriebsstätte in den VAE aus.
-Ist dieses nicht gegeben, orientiert sich die steuerliche Betriebsstätte „an dem Ort der geschäftlichen Oberleitung“:
Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE und tritt selbst als Geschäftsführer der VAE-Gesellschaft auf ODER
-es wird ein in den VAE Ansässiger im Sinne als Geschäftsführer angestellt ODER
-der z.B. Deutsche Mandant- weiterhin in Deutschland ansässig im Sinne- wird Geschäftsführer der VAE Betriebsstätte und weist nach, das er im Rahmen der erforderlichen Leitungsaufgaben regelmäßig in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich wahrzunehmen. Funktioniert nicht bei notwendigen Tagesentscheidungen ODER
-Unsere Kooperationskanzlei in den VAE stellt einen treuhänderischen- oder angestellten Geschäftsführer.
Verbundene Unternehmen:
Bei der Konstellation der verbundenen Unternehmen kommt es sehr darauf an, ob ein DBA zwischen den VAE und dem Betriebsstättenland der Mutter-/Tochter besteht.
Betriebsstättenbegriff nach DBA:
Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „Betriebstätte“ eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder
teilweise ausgeübt wird.
(2) Der Ausdruck „Betriebstätte“ umfasst insbesondere:
- einen Ort der Leitung,
- eine Zweigniederlassung,
- eine Geschäftsstelle,
- eine Fabrikationsstätte,
- eine Werkstätte,
- ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen,
- eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate überschreitet.
(3) Als Betriebstätten gelten nicht:
- Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
- Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
- Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden;
- eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen;
- eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz
Im Kern regelt das Deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Besteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsgesellschafter, über 50%), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer.Vermeidungsstrategien sind :
- der deutsche Investor ist nach außen (Treuhand-Lösung) oder real Minderheits-Gesellschafter
- die Gesellschaft führt Aktivgeschäfte aus
- der Gesellschafter ist nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (die Hinzurechnungsbesteuerung gibt es nur in Deutschland und USA)
- Der Mehrheitsgesellschafter ist andere Auslandsgesellschaft (juristische Person), die ggf. zu diesem Zweck gegründet wird
Gesellschaftsformen Dubai/VAE:
Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft in den VAE
RAK bietet die Möglichkeit der Installation einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in den VAE. Die Niederlassung ist mithin eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Es entfällt das Stammkapital einer FZE. Die Vorschriften einer FZE sind ansonsten parallel anzuwenden (erforderliche Lizenzen,Büro,Visa).
Limited Liability Company in Dubai (LLC): Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich Dhs 150.000,00, im Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen „Besitz“ stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach „außen“- von VAE-Angehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar.
Im Rahmen der Gründung einer LLC wird dem Mandanten empfohlen, über die parallele Gründung einer VAE-Offshore-Gesellschaft nachzudenken, die die Assets der LLC hält. Dieses bietet optimalen Investorenschutz.
Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center (z.B. www.regus.com ) akzeptiert.
VAE-Offshore-Gesellschaften (Freihandelszonen, z.B. RAK): Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht nach Deutschland fließen.
Branche oder Repräsentationsbüro: Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.
Gesellschaften in der Freihandelszone:
Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.
Hinweis: Die meisten Freihandelszonen lassen derzeit keine Neugründungen mehr zu. Wir bieten aktuell die Gründung einer Free Zone Company oder Offshore Company in der Freihandelszone RAS AL Khaimah an. Das Stammkapital beträgt hier nur 100.000 DHS. Wir bieten Komplettpakete an (Gründung,Lizenz,Office-Lösung,Visa).
Geldüberweisungssystem Hawala
Das traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus.
Gebühren LLC-Gründung:
Es kommt bei den Gebühren einer LLC sehr auf die Dienstleistungen an. Außerdem ist der Wechselkurs zu berücksichtigen. Beispiel, bei Wechselkurs Dez2008, zur Orientierung:
Lizenzen:
- Assembling of Carpentry & Fabricated Wood
- Doors and Windows Installation Works
- All kind of Wood Trading
Die Gründung, Registrierung und Lizensierung einer LLC bedingt in Abu Dhabi an öffentlichen Gebühren mit der o.a. Konfiguration 11.700 AED (derzeit ca. 2.500 €).
Das jährlich erforderliche License Renewal beliefe sich in diesem Fall auf 7.400 AED (derzeit ca. 1.575 €).
Hinzuzurechnen:
- Einmalig ca. 1.500 AED (derzeit ca. 320 €) Beurkundungskosten.
- Jährlich ca. 2.500 AED (derzeit ca. 535 €) IHK-Mitgliedsbeitrag
- Einmalig 2.100 AED (derzeit ca. 450 €) Registrierung beim Ministry of Labour – das wird oft vergessen, weil es nicht zur eigentlichen Lizensierung gehört
- Alle 3 Jahre 760 AED (derzeit ca. 165 €) für eine Immigration Computer Card – siehe oben
Unser Gründerhonorar bei einer Abu Dhabi LLC beträgt 10.900,00 Euro und beinhaltet folgende Leistungsbestandteile:
- Grundsatzberatung i.S. Geschäftsgegenstand, Satzungsaufbau, Sponsoreneinbindung einschl. des Aufzeigens von Möglichkeiten des Investitionsschutzes angesichts der Minderheitsgesellschafter-Rolle („Dos and Donts“)
- Vollständige Abwicklung sämtlicher Behördenwege, Beantragungen, Festlegungen, Zusatzbestätigungen etc. bis hin zur Erteilung der Lizenz
- Referral und Abwicklung der Errichtung eines Firmenbankkontos einschl. Abwicklung des Share Capital Letter
- Begleitung bei der Auswahl des vorgeschriebenen Auditors
- Registrierung der LLC bei den zuständigen Unterbehörden des Arbeits- und Immigrationsministeriums
- Begleitung und Durchführung von bis zu 3 initialen Residenzvisas über diese Firmenlizenz
- Rechtliche Prüfung der abzuschließenden Verträge (gewerblicher Mietvertrag, Vereinbarungen mit dem Sponsor)
Sonderdienste:
- Visakosten für LLC-Gesellschafter: 1.500 AED (derzeit ca. 320 €) alle 3 Jahre an Gebühren, bei einem einmaligen Deposit von 3.900 Euro
- Visakosten für Angestellte – 4.500 AED (derzeit ca. 960 €) alle 3 Jahre an Gebühren, bei einem einmaligen Deposit von 1.500 Euro plus den Kosten eines One-Way-Flugtickets in das Heimatland des Mitarbeiters