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Firmengründung in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE): Abu Dhabi
- Index Firmengründung VAE/Dubai
- Freihandelszone RAK
- Offshore Gesellschaft RAK
- VAE-Offshore-Gesellschaft
- Freihandelszone Sharjah
- Freihandelszone Jebel Ali– Übersicht Freihandelszonen VAE
- Banken in den VAE
- Steuergestaltung Deutsche Mandanten –Steuergestaltung Mandanten Österreich – Steuergestaltung Mandanten Schweiz
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland
Firmengründung VAE/Dubai: Limited Liability Company (LLC) in Abu Dhabi

Eine LLC in Abu Dhabi muss ein Mindeststammkapital von 150.000 DHS nachweisen. Mindestens 51% der Gesellschaftsanteile müssen in inländischer Hand sein. Über Treuhand-Verträge/Sponsor-Agreements können diese 51% auch treuhänderisch gehalten werden.
In den VAE sind für eine Firmengründung immer folgende Elemente zu buchen:
- –Firmengründung
- –Jeweilige Lizenz (Erlaubnis,die entsprechende Tätigkeit ausüben zu dürfen)
- –Visa für Geschäftsführung, ergänzend ggf. für Gesellschafter und Mitarbeiter/innen
- –Büro (in den VAE ist ein reines Registered Office/Briefkasten nicht zulässig, Ausnahme bei einer International Company, also einer Offshore-Gesellschaft)
Für die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist kein Stammkapital erforderlich.
Ein Treuhand-Geschäftsführer kann in den VAE regelmäßig NICHT gestellt werden. In absoluten Ausnahmefällen (hohes Investment) kann eine solche Aufgabe ein Mitglied der Scheichfamilie oder ein örtlicher Anwalt realisieren. Dabei sind die Gebühren entsprechend hoch und richten sich nach Geschäftstätigkeit und Umsatz.
Licensing Procedures
Registration of New Membership
- Trade Name Approval issued by the Department of Planning & Economy
- Photocopy of :
- Passport
- Tenancy Agreement
- Specimen Signature duly attested by the Notary Public
- Amendment in the Ownership or Services Agency Agreement
- License & Approval Issued by the Competent Authority ( Department of Planning Economy – Abu Dhabi Tourism Authority – Higher Corporation For Specialized & Economic Zones
Renewal or New Branch
- Photocopy of :
- Passport
- Tenancy Agreement
- Specimen Signature duly attested by the Notary Public
- License & Approval Issued by the Competent Authority Department of Planning Economy – Abu Dhabi Tourism Authority – Higher Corporation For Specialized & Economic Zones
- Original Membership Certificate
Alteration & Modification
Trade Name
- Photocopy of :
- · Trade Name Approval issued by the Department of Planning & Economy
- Tenancy Agreement
- Amendment in the Partnership Agreement Modifying in the Capital
- Advertisement in the Newspaper
- License Issued by the Competent Authority with change of Name ( Department of Planning economy – Abu Dhabi Tourism Authority – Higher Corporation For Specialized & Economic Zones
- Original Membership Certificate
Relocation
- Photocopy of:
- Tenancy Agreement for the new Location
- Alteration of Trade Name in the Partnership or Services Agency Agreement ( Department of Planning Economy – Abu Dhabi Tourism Authority – Higher Corporation For Specialized & Economic Zones
- Original Membership Certificate
Ownership Alteration
- Photocopy of:
- Amendment in the Ownership or Services Agency Agreement
- Advertisement in the Newspaper
- License Issued by the Competent Authority with Change of Name Department of Planning Economy – Abu Dhabi Tourism Authority – Higher Corporation For Specialized & Economic Zones
- Original Membership
Capital Alteration
- Photocopy of :
- Amendment in the Partnership Agreement Modifying in the Capital
- License Issued by the Competent Authority with change of Name Department of Planning Economy – Abu Dhabi Tourism Authority – Higher Corporation For Specialized & Economic Zones
- Original Membership Certificate
Foreign Company Branch
- Trade Name Approval issued by the Department of Planning
- Economy Service Agent Agreement duly legalized by Notary Public&
- License Issued by the Department of Planning & Economy
- Approval Letter from Ministry of Planning & Economy
- Decision Board of Directors
- Specimen Signature duly attested by the Notary Public
- Passports of the Resident Representative & Service Agent
- Service Agent Agreement duly legalized by Notary Public
- Documents issued from the Mother Company must be duly legalized by the Concemed Authority & UAE Embassy from the Count
Gebühren LLC-Gründung:
Es kommt bei den Gebühren einer LLC sehr auf die Dienstleistungen an. Außerdem ist der Wechselkurs zu berücksichtigen. Beispiel, bei Wechselkurs Dez2008, zur Orientierung:
Lizenzen:
- Assembling of Carpentry & Fabricated Wood
- Doors and Windows Installation Works
- All kind of Wood Trading
Die Gründung, Registrierung und Lizensierung einer LLC bedingt in Abu Dhabi an öffentlichen Gebühren mit der o.a. Konfiguration 11.700 AED (derzeit ca. 2.500 €).
Das jährlich erforderliche License Renewal beliefe sich in diesem Fall auf 7.400 AED (derzeit ca. 1.575 €).
Hinzuzurechnen:
- Einmalig ca. 1.500 AED (derzeit ca. 320 €) Beurkundungskosten.
- Jährlich ca. 2.500 AED (derzeit ca. 535 €) IHK-Mitgliedsbeitrag
- Einmalig 2.100 AED (derzeit ca. 450 €) Registrierung beim Ministry of Labour – das wird oft vergessen, weil es nicht zur eigentlichen Lizensierung gehört
- Alle 3 Jahre 760 AED (derzeit ca. 165 €) für eine Immigration Computer Card – siehe oben
Unser Gründerhonorar bei einer Abu Dhabi LLC beträgt 10.900,00 Euro und beinhaltet folgende Leistungsbestandteile:
- Grundsatzberatung i.S. Geschäftsgegenstand, Satzungsaufbau, Sponsoreneinbindung einschl. des Aufzeigens von Möglichkeiten des Investitionsschutzes angesichts der Minderheitsgesellschafter-Rolle („Dos and Donts“)
- Vollständige Abwicklung sämtlicher Behördenwege, Beantragungen, Festlegungen, Zusatzbestätigungen etc. bis hin zur Erteilung der Lizenz
- Referral und Abwicklung der Errichtung eines Firmenbankkontos einschl. Abwicklung des Share Capital Letter
- Begleitung bei der Auswahl des vorgeschriebenen Auditors
- Registrierung der LLC bei den zuständigen Unterbehörden des Arbeits- und Immigrationsministeriums
- Begleitung und Durchführung von bis zu 3 initialen Residenzvisas über diese Firmenlizenz
- Rechtliche Prüfung der abzuschließenden Verträge (gewerblicher Mietvertrag, Vereinbarungen mit dem Sponsor)
Sonderdienste:
- Visakosten für LLC-Gesellschafter: 1.500 AED (derzeit ca. 320 €) alle 3 Jahre an Gebühren,bei einem einmaligen Deposit von 3.900 Euro
- Visakosten für Angestellte – 4.500 AED (derzeit ca. 960 €) alle 3 Jahre an Gebühren,bei einem einmaligen Deposit von 1.500 Euro plus den Kosten eines One-Way-Flugtickets in das Heimatland des Mitarbeiters
Kurzübersicht Firmengründung Dubai/VAE:
-Doppelbesteuerungsabkommen: Ja, die Vereinigten arabischen Emirate unterhalten mit vielen Ländern ein DBA. Mithin i.d.R. Abschirmwirkung eines DBAs vorhanden und Betriebsstättendefinition auf der Grundlage 5 DBA-/OECD-Abkommen.
-Steuern: Keine Steuern für Unternehmen oder natürliche Personen, nur für Banken,Ölgesellschaften und petrochemische Betriebe.
-Quellensteuer,verbundene Unternehmen: Nein
-Rechtsformen: Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in den VAE (RAK), Dubai LLC (Form der GmbH), Gesellschaften in den Freihandelszonen VAE (Ausländer kann beherrschenden Einfluss haben, Geschäfte i.d.R. nur innerhalb der Freihandelszone oder im Ausland möglich, Geschäfte innerhalb der VAE über Handelsvertreter) oder Offshore-Gesellschaften in den Freihandelszonen (tätigen nur Geschäfte außerhalb der VAE,Prinzip der exempt Company).
-Stammkapital: Ja, außer bei Offshore-Gesellschaften, nach Rechtsform und/oder Freihandelszone. In RAK nur 100.000 Dhs, ca. 20.000 Euro.
-Visa: Ja Visaregelungen müssen beachtet werden
-Bankgeheimnis: Hoch
-Rechtssicherheit: Hoch
-Anforderungen bezüglich des Vorliegens einer Betriebsstätte gemäß innerstaatlichen Recht der VAE: Ja, außer bei einer Offshore-Gesellschaft muss ein qualifizierter Geschäftsbetrieb vorliegen, Freihandelszone RAK bietet günstige Arbeitsplatz-Lösungen an.
-Lizenzen erforderlich: Ja, zur Ausübung der Tätigkeiten sind entsprechende Lizenzen erforderlich. Im Kontext einer Firmengründung in den VAE daher immer eine Kombination zwischen Gesellschaftsgründung,Büro,Visa und entsprechende Lizenz. Nicht bei exempt Companies (Offshore-Gesellschaften,International Company).
Im Rahmen von Firmengründungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten bieten wir grundsätzlich nachfolgende Dienstleistungen an:
- Beratung in allen Fragen der Firmengründung in den VAE, steuerliche Gestaltung, verbundene Unternehmen
- Firmengründung Dubai (LLC),Freihandelszonen und Offshore-Gesellschaft
- Niederlassung, Branche,Repräsentationsbüro in den VAE
- Lizenzen
- Sponsor Guarantee
- Firm Indentification
- Treuhanddienste
- Domizilierung Ihrer VAE- Gesellschaft,Büro, qualifizierter Geschäftsbetrieb
- Büro-,Produktions-und/oder Lagerstätten in Dubai und Freihandelszonen
- Vermittlung Steuerberatungs- und/oder Rechtsanwaltskanzlei Dubai, deutschsprachig
- Visa -Angelegenheiten für Geschäftsführer,Gesellschafter und/oder Angestellte der VAE Gesellschaft
Einleitung- Betriebsstätte im Rahmen der Firmengründung VAE/Dubai:
Da in den VAE nur Ölkonzerne, petrochemische Betriebe und Banken steuerpflichtig sind und andere Unternehmungen keine Steuern bezahlen, ergeben sich interessante Gestaltungsmöglichkeiten des Investments in den VAE. Um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können, muss in den VAE eine Betriebsstätte installiert werden. Ist ein DBA anwendbar, orientiert sich die steuerliche Betriebsstätte auf der Grundlage § 5 DBA:
-Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9/12 Monate Dauer, löst eine Betriebsstätte in den VAE aus.
-Ist dieses nicht gegeben, orientiert sich die steuerliche Betriebsstätte „an dem Ort der geschäftlichen Oberleitung“:
Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die VAE und tritt selbst als Geschäftsführer der VAE-Gesellschaft auf ODER
-es wird ein in den VAE Ansässiger im Sinne als Geschäftsführer angestellt ODER
-der z.B. Deutsche Mandant- weiterhin in Deutschland ansässig im Sinne- wird Geschäftsführer der VAE Betriebsstätte und weist nach, das er im Rahmen der erforderlichen Leitungsaufgaben regelmäßig in den VAE anwesend ist, um diese Leitungsaufgaben gewöhnlich wahrzunehmen. Funktioniert nicht bei notwendigen Tagesentscheidungen ODER
-Unsere Kooperationskanzlei in den VAE stellt einen treuhänderischen- oder angestellten Geschäftsführer.
Verbundene Unternehmen:
Bei der Konstellation der verbundenen Unternehmen kommt es sehr darauf an, ob ein DBA zwischen den VAE und dem Betriebsstättenland der Mutter-/Tochter besteht.
Betriebsstättenbegriff nach DBA:
Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck „Betriebstätte“ eine
feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder
teilweise ausgeübt wird.
(2) Der Ausdruck „Betriebstätte“ umfasst insbesondere:
- einen Ort der Leitung,
- eine Zweigniederlassung,
- eine Geschäftsstelle,
- eine Fabrikationsstätte,
- eine Werkstätte,
- ein Bergwerk, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung von Bodenschätzen,
- eine Bauausführung oder Montage, deren Dauer zwölf Monate überschreitet.
(3) Als Betriebstätten gelten nicht:
- Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
- Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
- Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet zu werden;
- eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen;
- eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen, wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.
Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Deutschen Außensteuergesetz
Im Kern regelt das Deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AstG, dass eine Besteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet, wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsgesellschafter, über 50%), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer.Vermeidungsstrategien sind :
- der deutsche Investor ist nach außen (Treuhand-Lösung) oder real Minderheits-Gesellschafter
- die Gesellschaft führt Aktivgeschäfte aus
- der Gesellschafter ist nicht in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig (die Hinzurechnungsbesteuerung gibt es nur in Deutschland und USA)
- Der Mehrheitsgesellschafter ist andere Auslandsgesellschaft (juristische Person), die ggf. zu diesem Zweck gegründet wird
Gesellschaftsformen Dubai/VAE:
In den VAE sind für eine Firmengründung immer folgende Elemente zu buchen:
- Firmengründung
- Jeweilige Lizenz (Erlaubnis,die entsprechende Tätigkeit ausüben zu dürfen)
- Visa für Geschäftsführung, ergänzend ggf. für Gesellschafter und Mitarbeiter/innen
- Büro (in den VAE ist ein reines Registered Office/Briefkasten nicht zulässig, Ausnahme bei einer International Company, also einer Offshore-Gesellschaft)
Für die Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft ist kein Stammkapital erforderlich, sonst gemäss Liste unten.
Ein Treuhand-Geschäftsführer kann in den VAE regelmäßig NICHT gestellt werden. In absoluten Ausnahmefällen (hohes Investment) kann eine solche Aufgabe ein Mitglied der Scheichfamilie oder ein örtlicher Anwalt realisieren. Dabei sind die Gebühren entsprechend hoch und richten sich nach Geschäftstätigkeit und Umsatz. Davon abweichend, kann bei einer Offshore-Gesellschaft (darf nur Geschäfte außerhalb der VAE tätigen) ein Treuhand-Geschäftsführer gestellt werden.
Niederlassung einer ausländischen Gesellschaft in den VAE
RAK sowie die anderen Freihandelszonen bieten die Möglichkeit der Installation einer Niederlassung eines ausländischen Unternehmens in den VAE. Die Niederlassung ist mithin eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Es entfällt das Stammkapital einer FZE. Die Vorschriften einer FZE sind ansonsten parallel anzuwenden (erforderliche Lizenzen,Büro,Visa).
Limited Liability Company in Dubai (LLC): Diese Rechtsform ist der deutschen GmbH sehr ähnlich. Das Stammkapital beträgt grundsätzlich Dhs 150.000,00, im Emirat Dubai jedoch Dhs 300.000,00. Die LLC muss mindestens 2 und darf nicht mehr als 50 Gesellschafter haben. Die LLC darf nicht zu 100% im ausländischen „Besitz“ stehen. 51% des Gesellschaftskapitals muss- zumindest nach „außen“- von VAE-Angehörigen gehalten werden. Damit die LLC dennoch für ausländische Investoren interessant ist, gibt es hinreichende Gestaltungsmöglichkeiten über Sponsorverträge/Side Agreements. Der ausländische Investor zahlt dabei das gesamte Stammkapital der LLC ein, der Treuhänder Dubai fungiert im Außenverhältnis als Mehrheits-Gesellschafter, im Innenverhältnis ist aber der eigentliche Nutznießer Eigner der Anteile. Durch eine solche Konstellation wird ergänzend z.B. beim deutschen Nutznießer die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz vermieden, sofern anwendbar.
Im Rahmen der Gründung einer LLC wird dem Mandanten empfohlen, über die parallele Gründung einer VAE-Offshore-Gesellschaft nachzudenken, die die Assets der LLC hält. Dieses bietet optimalen Investorenschutz.
Für die Domizilierung der LLC ist ein virtuelles Office NICHT erlaubt. Es muss ein eigenes Büro sein. Allerdings wird ein virtuelles Office in Verbindung mit einem angemieteten Büro beim Business_Center akzeptiert.
Möchte der Mandant offiziell beherrschenden Einfluss auf seine VAE-Gesellschaft haben (mehr als 51% der Anteile), so sollte eine Firmengründung in einer VAE-Freihandelszone erwogen werden, vgl. unten.
VAE-Offshore-Gesellschaften (Freihandelszonen, z.B. RAK): Zielsetzung von Offshore-Gesellschaften ist die Verlagerung von ertragreichen wirtschaftlichen Betätigungen in die Steueroase, mithin die anonyme Gründung. Eine reine Offshore-Gesellschaft macht allerdings nur dann Sinn, wenn die Gewinne nicht zurück an den Mandanten fliessen,sofern der Mandant oder seine Gesellschaft in der EU oder USA belegen ist. Eine VAE Offshore-Gesellschaft (International Business Company) darf keine Geschäfte in den VAE tätigen (Prinzip der exempt Company),allerdings Immobilien in den VAE erwerben. Die Abschirmwirkung eines vorhandenen DBAs entfaltet bei einer Offshore-Gesellschaft i.d.R. keine Wirkung.
Branche oder Repräsentationsbüro: Eine Branche oder ein Repräsentationsbüro ist der günstige Markteinstieg in die VAE. Es entfallen die hohen Kosten für eine Körperschaftsgründung in den VAE (z.B. LLC) , mithin Kosten für einen Sponsor und das Stammkapital. Die Besteuerung liegt bei der Muttergesellschaft, also nicht in den VAE. Aus diesem Grunde wählen viele Mandanten eine Umwegkonstellation, über die Zwischenschaltung einer EU-Auslandsgesellschaft, also z.B. zyprische Limited: Gründung einer zyprischen Limited (EU Gesellschaft) mit einziger steuerrechtlicher Betriebsstätte auf Zypern, mithin 10% Ertragsbesteuerung der weltweiten Einkünfte. Diese zyprische Limited eröffnet dann eine Repräsentanz oder Branche in den VAE/Dubai.
Gesellschaften in der Freihandelszone:
Im Gegensatz zur Zweigniederlassung sind die FZE und die FZCO juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die FZE und die FZCO sind als Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu qualifizieren. Die FZE kann nur als Ein-Mann-GmbH gegründet werden, wohingegen die FZCO durch zwei bis fünf ausländische Gesellschafter gegründet werden kann. Das Mindeststammkapital variiert in den verschiedenen Freihandelszonen. In der Jebel Ali Free Zone sowie der Dubai Airport Free Zone beträgt das Stammkapital für eine FZE Dhs 1.000.000.00 und für eine FZCO Dhs 500.000,00.
Die Dubai Technology, Electronic Commerce & Media Free Zone unterscheidet nicht zwischen einer FZE und FZCO. Die dortige juristische Person wird als Limited Liability Company (GmbH) bezeichnet und kann von einem oder beliebig vielen Gesellschaftern gegründet werden. Das Mindeststammkapital beträgt Dhs 500.000,00.
In der Freihandelszone RAK beträgt das Stammkapital 100.000 DHS, in der Freihandelszone Sharjah 150.000 DHS.
Geldüberweisungssystem Hawala
Das traditionelle islamische Geldüberweisungssystem Hawala bedarf keiner Dokumente, hinterlässt kaum Spuren und umgeht somit das Geldwäschegesetz. Gern führen wir dazu in einem persönlichen Gespräch aus.