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Firmengründung Tschechien und Doppelbesteuerungsabkommen
- Index Firmengründung Tschechien
- Beratung Mittelstand und Konzernebene
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Firmengründung Tschechien und Doppelbesteuerungsabkommen:
Czech Republic Table of Double Tax Treaties
Country | Effective from (year) |
---|---|
Albania Australia Austria Azerbaijan Belarus Belgium Brazil Bulgaria Canada Croatia Cyprus Denmark Egypt Estonia Finland France Georgia Germany Greece Hungary China Iceland India Indonesia Ireland Israel Italy Japan Jordan Kazakhstan Korea (South) Korea (North) Kuwait Latvia Lebanon Lithuania Luxembourg Macedonia Malaysia Malta Mexico Moldova Mongolia Morocco Netherlands Nigeria Norway Philippines Poland Portugal Romania Russian Federation Serbia & Montenegro Singapore Slovakia Slovenia South Africa Spain Sri Lanka Sweden Switzerland Tajikistan Thailand Tunisia Turkey Ukraine United Arab Emirates United Kingdom USA Uzbekistan Venezuela Vietnam | 1996 1995 2007 2006 1998 2000 1990 1999 2002 1999 1980 1982 1995 1995 1995 2005 2007 1983 1989 1994 1987 2000 1999 1996 1996 1994 1984 1978 2007 1999 1995 2005 2004 1995 2000 1995 1992 2002 1998 1997 2002 2000 1998 2006 1974 1990 2005 2003 1993 1997 1994 1997 2005 1998 2003 1998 1997 1981 1979 1980 1996 2007 1995 1991 2003 1999 1997 1991 1993 2001 1997 1998 |
Investitionsstandort Tschechien: Firmengründung Tschechien -Tschechei
Tschechien ist aufgrund folgender Vorteile ein interessanter Unternehmensstandort:
- der Investitionsanreize über nationale- und EU-Regelungen, Förderprogramme
- Steuernachlässe für neue Unternehmensansiedlungen
- Günstige Grundstücke
- Geringe Lohnkosten
- 19% Endbesteuerung
- Tschechien unterhält mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Für die DBA-Liste klicken Sie bitte hier
Unsere Kanzlei hilft deutschen Unternehmen bei der Ansiedlung in Tschechien, in Zusammenarbeit mit der Agentur für Wirtschaftsförderung in Tschechien und Ansässiger Steuerkanzleien. Wir erarbeiten individuelle Konzepte unter Berücksichtigung der EU-und nationaler Förderprogramme, ergänzend offerieren wir entsprechende Gestaltungen im Rahmen der verbundenen Unternehmen zur Senkung der „globalen Steuerlast“. Selbstverständlich werden EU-Regelungen im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie in der Gesamtkonzeption beachtet.
- Allgemeine Dienstleistungen „Firmengründungen Tschechien“:
- Firmengründung Tschechien, Eintrag ins Handelsregister, Apostille, beglaubigte Übersetzungen
- Domizillierung der Gesellschaft in Tschechien, virtuell Office bis Büro
- Auf Wunsch: Treuhand-Geschäftsführer (5 DBA: „Ort der geschäftlichen Oberleitung“ als Ort der steuerlichen Betriebsstätte im Sinne, sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 12 Monate Dauer)
- Vermittlung an Deutschsprachigen Steuerberater in Tschechien für Buchhaltung,Lohnbuchhaltung,USt-Voranmeldung und Jahresabschluss
- Steuerliche Beratung im Rahmen der „verbundenen Unternehmen“: Internationale Holdingstrukturen, Auslandsgesellschaft als Gesellschafter, Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
Zielgruppendefinition
Zielgruppen sind Unternehmen (KMU) im Bereich Dienstleistungen und produzierendes Gewerbe, die eine Betriebsstättenverlagerung nach Tschechien oder eine Teil-Betriebsstättenverlagerung erwägen, um im europäischen Kontext Lohnkosten und Steuern zu sparen, bei gleichzeitiger Inanspruchnahme der Fördermittel.
Verarbeitende Industrie – Investitionsanreize und Eignungskriterien
Die Tschechische Republik bietet mittels mehrerer Programme sowohl neu gegründeten, als auch bestehenden Unternehmen Investitionsanreize und Förderungen der gewerblichen Tätigkeit. Dieses Dokument beschreibt das System der Investitionsanreize, die den Investoren in Produktionsanlagen von der Regierung geboten werden.
Das Nationale System der Investitionsanreize
Die Regierung der Tschechischen Republik verabschiedete im April 1998 erstmals ein System von Investitionsanreizen für die verarbeitende Industrie. Vom Anfang an war es als ein System entworfen, welches gleiche Bedingungen sowohl für inländische, als auch für ausländische Investoren bildet.
Das seit dem 1. Mai 2000 rechtskräftige und im Mai 2004 novellierte Gesetz über Investitionsanreize (Gesetz Nr. 72/2000 Slg.) definiert, vereinfacht und erweitert das ursprüngliche System der Investitionsanreize. Das Gesetz wurde mit der Europäischen Kommission diskutiert und folgt den europäischen Regeln für öffentliche Förderung.
Die Im Gesetz über Investitonsanreize aufgelisteten Investitonsanreize
- Steuernachlässe Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum vom bis zu 10 Jahren für neu gegründete Unternehmen.
- Partielle Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren für bestehende Unternehmen.
- Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen Finanzielle Subventionen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
- Förderung von Schulungen und Umschulungen Finanzielle Subventionen für Schulungen und Umschulungen von neuen Arbeitnehmern.
- Standorte Übertragung von Grundstücken und/oder Infrastruktur zu günstigen Preisen.
Die Investitionsanreize können einzeln oder als Gruppe gewährt werden und sind so entworfen, dass ihre Auswirkungen einen maximalen Einfluss auf die frühen Phasen des Projekts haben.
Steuernachlässe
Die Steuernachlässe haben zwei Formen. Wenn ein neues Unternehmen (Rechtsperson) zum Zweck der Realisierung des Investitionsprojektes gegründet wird, kann dieses neue Unternehmen Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten. Falls die Investition im Rahmen eines Erweiterungs- oder Modernisierungsprojektes innerhalb eines bestehenden tschechischen Unternehmens (Rechtsperson) stattfindet, kann das Unternehmen partielle Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten. Die Förderung in Form von Körperschaftsteuernachlässen wird mit der Überschreitung des maximalen möglichen Ausmaßes der öffentlichen Förderung beendet – siehe Abschnitt über die Kompatibilität der Investitionsanreize mit Regeln der Europäischen Union im folgenden Text.
Schaffung von Arbeitsplätzen und Subventionen für Schulungen und Umschulungen
Der Umfang der Subventionen für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist von der Arbeitslosenrate in der Region, in der die Investition vorgenommen wird, abhängig, und bewegt sich zwischen null in Regionen mit einer Arbeitslosenrate unterhalb des Landesdurchschnitts und einem Maximum von 200 000 CZK (ca. 5 300 USD) pro Mitarbeiter in Regionen mit einer Arbeitslosenrate, die mehr als 50 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Dies gilt ebenfalls für Subventionen für Schulungen und Umschulungen, die sich zwischen null bis zu einem Maximum von 35 % der gesamten Schulungskosten bewegen.
Gründstücke zu einem begünstigten Preis
Dieser Investitionsanreiz ist auf nationaler Ebene vorhanden und dient zur Sicherstellung von geeigneten Grundstücken, das Grundstück sollte bereits vor der Einreichung des Antrags über Investitionsanreize gewählt sein. Der Investitionsanreiz wird von der Regierung gegenüber Kommunen und/oder privaten Bauträgern in Formen von Fördermitteln für den Ausbau der Infrastruktur der Grundstücke und für die Übertragung von Land im Eigentum des Staates auf Kommunen zu vorteilhaften Preisen geleistet. Resultat dieses Investitionsanreizes war der Aufbau von 80 Gewerbegebieten in den Jahren 1998 bis 2003, in denen sich erschlossene Grundstücke für Investoren befinden.
Eignungskriterien für die verarbeitende Industrie
- Die Investition muss in den Bereich verarbeitende Industrie vorgenommen werden und mindestens 50 % der Fertigungseinrichtungen müssen Maschinenanlagen bilden, die auf der von der Regierung verabschiedeten Liste der Hightech-Maschinenanlagen aufgeführt sind.
- Die Investition muss in den Ausbau eines neuen Werkes oder in die Erweiterung oder Modernisierung bestehender Produktionsanlagen zum Zweck der Errichtung einer neuen Produktionsanlage gerichtet sein.
- Der Investor muss mindestens 200 Mio. CZK (ca. 8 Mio. USD) innerhalb drei Jahren investieren. Diese Grenze ist auf 150 Mio. CZK (ca. 5,5 Mio. USD) oder 100 Mio. CZK (ca. 3,5 Mio. USD) in Regionen mit hoher Arbeitslosenrate herabgesetzt.
- Mindestens die Hälfte der Mindestinvestition muss aus Eigenmitteln des Investors getragen werden.
- Mindestens 40 % der Gesamtinvestition muss in Maschinenanlagen erfolgen.
- Die geplante Produktion muss alle tschechischen Umweltanforderungen erfüllen.
Investitionanreize – übereinstimmung mit EU-Direktiven
Die Übereinstimmung der in der Tschechischen Republik gebotenen Investitionsanreize mit der EU-Förderlegislative wird durch die Europäische Kommission geprüft. Die einzelnen Anträge auf Investitionsanreize werden vom Ministerium für Industrie und Handel ausgewertet, das Ministerium trifft ebenfalls einen Beschluss über die Höhe der öffentlichen Förderung für jedes Projekt. Die aktuelle Höhe der Förderung für jedes Projekt wird als ein prozentueller Anteil des Gesamtwertes der aktuellen Investition berechnet (d.h. Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und Einrichtungen, einschließlich Aufwendungen für immaterielles Anlagevermögen in Höhe bis zu 25 % der Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und Einrichtungen). Ist die festgelegte Grenze der öffentlichen Förderung für das Projekt erreicht worden, werden die Steuerferien beendet und das Unternehmen muss mit der Entrichtung der Körperschaftsteuer beginnen.
Siehe auch die Karte der maximalen Prozentsätze der öffentlichen Förderung in unterschiedlichen Regionen der Tschechischen Republik, im Einklang mit EU-Regeln.
Strategische Dienstleistungen und Technologiezentren – Investitionsanreize und Eignungskriterien
Im Rahmen der Stärkung der Position der Tschechischen Republik als Mittelpunkt für Informatik und Technologien in der Region Mitteleuropa leitete die tschechische Regierung ein neues System der Investitionsanreize ein, welches zur Förderung von Investitionsprojekten in der Dienstleistungsbranche entworfen wurde. Bis Ende Dezember 2005 haben 64 Unternehmen eine Zusage über die Projektförderung erhalten.
Auf Grundlage der Regierungsverordnung Nr. 1238 vom 10. Dezember 2003 werden durch das Rahmenprogramm zur Förderung von Technologiezentren und Strategischen Dienstleistungen folgende Investitionsanreize geboten:
Förderung der unternehmerischen Tätigkeiten
- Jährliche Leistung bis zu 50% der zulässigen Aufwendungen auf unternehmerische Tätigkeiten (Aufwendungen im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit können Lohnkosten oder die Anschaffung von materiellen und immateriellen Anlagevermögen sein);
- Die Subventionen können über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren geleistet werden, bis zur Obergrenze der öffentlichen Förderung (dieser Höchstbetrag wird auf Grundlage von zwei jährlichen Durchschnittslöhnen der Mitarbeiter während den ersten drei Jahren oder der Aufwendungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen binnen fünf Jahren ermittelt).
Förderung von Schulungen und Umschulungen
- Subventionen in Höhe bis 35% (30% in Prag) auf Spezialschulungen und bis 60% (55% in Prag) auf allgemeine Schulungskosten. Spezialschulungen sind Schulungen, in deren Rahmen den Mitarbeitern Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die lediglich im Rahmen des Projekts des Investors verwendet werden und nicht einfach in andere Unternehmen übertragen werden können. Allgemeine Schulungen sind Schulungen, bei denen den Mitarbeitern Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die auch außerhalb des Projekts des Investors verwendet werden können.
- Die Subventionen können für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren (bzw. 5 Jahren, falls der Investor mehr als 100 neue Arbeitsplätze schafft) geleistet werden. Der Höchstbetrag der Subvention auf Schulungen und Umschulungen ist auf 100 000 CZK (bzw. 150 000 CZK, falls der Investor mehr als 100 neue Arbeitsplätze schafft) je Mitarbeiter festgelegt.
Definition der strategischen Dienstleistungen
„Strategische Dienstleistungen“ sind ausgewählte Tätigkeiten der Unternehmen, die charakteristisch sind durch hohen Mehrwert, hohen Anteil an qualifizierten Arbeitskräften, nahen Bezug zu Informationstechnologien, deutliche internationale Ausrichtung, d.h. Kundendienstzentren, einschließlich regionaler Hauptsitze multinationaler Unternehmen, Softwareentwicklerzentren, Experten- und Lösungszentren für Informations- und Telekommunikationstechnologien und Hightech-Reparaturzentren.
Definition der Technologiezentren
Technologiezentren sind Zentren für innovative Tätigkeiten, mit nahem Bezug zur Produktion. Es wird erwartet, dass die Resultate der innovativen Tätigkeiten binnen 3 Jahren ab der Herausgabe des Bescheides über Zusage von Fördermitteln in die übliche Produktion übergehen. Zu typischen Tätigkeiten eines Technologiezentrums gehören regelmäßig oder periodisch anfallende Änderungen an Produkten, Fertigungsstrecken, Produktionsprozesse, Weiterentwicklung bestehender Dienstleistungen und anderer Operationen, falls diese Änderungen einen Fortschritt darstellen. Technologiezentren können keinesfalls Tätigkeiten im Zusammenhang mit oder für die Rüstungsindustrie ausführen.
Eignungskriterien | ||
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Art des Projekts | Technologiezentren Software-Entwicklerzentren Experten und Lösungszentren Zentralen von übernationalen Unternehmen | Kundendienstleistungs- Zentren High-tech-Reparaturzentren Shared-Service-Zentren (mit Ausnahme von zentralen übernationaler Unternehmen) |
Mindesthöhe der Investition | 15 Mio. CZK | 30 Mio. CZK |
Mindestanzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze | 15 | 50 |
Finanzierung des Projekts aus Eigenmitteln des Empfängers | 7,5 Mio. CZK | 15 Mio. CZK |
Anbindung an die Produktion (nur für Technologiezentren) | voraussichtliche Realisierung der Resultate des Technologiezentrums in der Produktion |
Programm zur Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in von Arbeitslosigkeit am Stärksten Betroffenen Regionen – Investitionsanreize und Eignungskriterien
Zum Zweck der Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in von Arbeitslosigkeit am stärksten betroffenen Regionen der Tschechischen Republik wurde am 2. Juni 2004 die neue Regierungsverordnung Nr. 566 erlassen, welche eine finanzielle Förderung von in die verarbeitende Industrie oder spezifische Dienstleistungen investierenden Unternehmern/Unternehmen ermöglicht. Bis Ende Dezember 2005 haben 24 Unternehmen die Zusage über Projektförderung erhalten. Folgende Investitionsanreize werden im Rahmen dieses Programms geboten:
Finanzielle Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
- gewährt bis zu einer Höhe von 200 000 CZK pro neu geschaffenen Arbeitsplatz, bis zu einer Höhe von 50% der tatsächlich anfallenden förderungsfähigen Kosten (Bruttolöhne und Bruttogehälter, die in einem zweijährigen Zeitraum an die arbeitnehmer auf in Rahmen des Projekts neu geschaffenen Arbeitsplätzen ausgezahlt wurden)
- Finanzielle Förderung von Schulungen und Umschulungen
- gewährt in einer Höhe von 35% der tatsächlichen förderungswürdigen Kosten der Schulungen und Umschulungen von Arbeitnehmern, maximal aber 30 000 CZK pro neu geschaffenen Arbeitsplatz
Eignungskriterien
- Die Investition muss in neue Produktion oder in spezifische Dienstleistungen (Kundendienstzentren und Shared-Service-Zentren) oder in die Erweiterung der bestehenden Produktion, bzw. Erweiterung bestehender spezifischer Dienstleistungen gerichtet sein.
- Das Projekt muss in einer Region angesiedelt werden, in der die durchschnittliche Arbeitslosenrate 14% überschreitet.
- Der Investor muss mindestens 10 Mio. CZK in materielles und immaterielles Anlagevermögen investieren (mit Ausnahme von Leasings).
- Die Hälfte der Mindestinvestition, d.h. 5 Mio. CZK, muss aus Eigenmitteln des Investors getragen werden.
- Mindestens 10 neue Arbeitsplätze müssen geschaffen werden.
- Alle oben genannten Bedingungen müssen binnen zwei Jahren erfüllt werden, und zwar ab dem Datum des Abschlusses des Abkommens über die Förderung des Vorhabens.
Global Business- Firmengründungen im Ausland- Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften
Wir sind eine englische Steuerkanzlei im Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte (LowTax-Network International) mit dem Interessensschwerpunkt „Internationale Steuergestaltung für natürliche und juristische Personen“. Dabei betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichen Ländern. Unsere Verwaltung (Headoffice) befindet sich in London, ergänzend unterhalten wir Niederlassungen/Repräsentanzen und/oder Honorar-Steuerberater- und Anwälte in vielen Ländern. Firmengründungen im Ausland werden von den Kooperationskanzleien im Sitzstaat der Auslandsgesellschaft realisiert. Durch diese Organisationsform wird die optimale Beratung der Mandanten in den unterschiedlichen Ländern gewährleistet sowie die rechtlich einwandfreie Gründung der Gesellschaften in den Sitzstaaten.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:
- Holdinggesellschaften: Standortwahl,Gründung
- Wahl der richtigen Rechtsform in den einzelnen Ländern
- Grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
- Außensteuerrecht
- Dividendenrouting
- Internationale Betriebsstättengestaltung,Gründung von ausländischen Betriebsstätten, Steuerliche Ergebniszuordnung
Steuerberatung für natürliche Personen und Unternehmer
- Wegzug ins Ausland,Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht
- Internationale Erbschaftsteuer- und Vermögensnachfolgeplanung
- Entsendung von Mitarbeitern
Umsatzsteuerrecht- Zollrecht
- Grenzüberschreitende Sachverhalte und internationale Optimierung der Gestaltung
- Umsatzsteuer-Rückerstattung,international
Englische Mandanten
Neben der Steuergestaltung übernehmen wir für englische Mandanten (natürliche Personen, Kapitalgesellschaften) Umsatzsteuervoranmeldungen, Buchhaltung und Jahresabschluss. Dieser Service richtet sich insbesondere an deutschsprachige Mandanten, die in England Ansässig sind im Sinne und/oder in England eine Gesellschaft unterhalten. Mandanten aus Deutschland und Österreich unterstützen wir darüber hinaus in der Zuteilung der englischen NHS und NI-Nummer sowie der Anmeldung Ihrer Gesellschaft als Arbeitgeber, englisches Arbeitsvertragsrecht und allgemeines Vertragsrecht.
Weitere Dienstleistungen
- Gründung von Finanzdienstleistungs-und Vermögensverwaltungsgesellschaften und/oder Banken im Sinne (Deutschland,EU,EWR,Liechtenstein,USA,CH,Neuseeland und Offshore)
- Auflegen von Investmentfonds
- Internationaler Börsengang,Emissionsprospekt und Vertretung vor den Aufsichtsbehörden für Finanzdienstleistungen in den jeweiligen Ländern
- Glücksspiel-/Wett-Lizenzen international
- Ausflaggen der natürlichen Person
Wenn Sie Fragen zu einer Steuergestaltung haben,senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Beratung Mittelstand und Konzernebene
Zu dieser Thematik gehört i.d.R::
Mittelständische Unternehmen und/oder Konzerne legen bei der Steuergestaltung Wert auf völlig legale Konstellationen, die einer Nachprüfung in Jedem Falle standhalten. Aufgrund vorhandener Strukturen werden selten Treuhand-Lösungen in Anspruch genommen. Vielmehr werden bei Betriebsstätten-(Teil)-Verlagerungen und/oder im Rahmen von Zwischenholdings, qualifizierte Geschäftsbetriebe im Ausland installiert, mit Stellung eines Geschäftsführers und Anmietung von entsprechenden Büroräumen. Häufig spielen bei aktiven Gesellschaften neben der steuerlichen Frage, Faktoren wie Produktions- und/oder Lohnkosten eine entscheidende Rolle. Dieses erfordert im Rahmen der Beratung eine andere Herangehensweise, auch unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen im In-und Ausland. Gerade bei mittelständischen Unternehmen oder Konzernen kommen steuerliche Gestaltungen im Rahmen von Zwischenholdings besonderer Bedeutung zu, um u.a. die Dividenden der aktiven Betriebsstätten möglichst steuerfrei oder steuerminimiert innerhalb der Konzernebenen zu vereinnahmen. Auch haben wir es in diesem Kontext häufig mit aktiven Betriebstätten in mehreren Ländern zu tun, die eine steuerliche Optimierung im Gesamtkonzern benötigen. Gerade diese Mandantengruppe profitiert vom LowTax-Network, da im Rahmen derartiger Gestaltungen verschiedene Steuerspezialisten aus den verschiedenen Ländern zusammenarbeiten müssen und es dennoch eine übergeordnete „Organisations-Beratung“ z.B. über die ETC geben muss. Ebenfalls muss die übergeordnete Organisation-Beratung über Spezialisten im internationalen Steuerrecht verfügen. So bringt es dem Mandanten z.B. Deutschen Mandanten in diesem Kontext wenig, einen Deutschen Steuerberater zu bemühen, der sich im internationalen Steuerrecht wenig auskennt und ausländische Berater in die Gestaltung einbezieht.
Andererseits sind große internationale Steuerkanzleien nicht immer der geeignete Partner für diese Zielgruppe: Zu teuer,zu bürokratisch, wenig flexibel.



