Transportlizenz- EU Transportlizenz – Transportlizenz Zypern,Slowakei,Tschechien,England – Transportlizenz im Ausland
Transportlizenz- EU Transportlizenz
- EU-Verordnung 1071/2009 Transportunternehmen
- Hoves Internationaler Transport-Service Sàrl- Hoves Urteil
- Transportlizenz: Mitteilung der Kommission über Auslegungsfragen bezüglich des Begriffs der „Zeitweiligkeit“ der Kabotage im Güterkraftverkehr
- Transport Lizenz Bulgarien –Transport Lizenz UK
- Transportlizenz Deutschland
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen




Dienstleistungsübersicht zum Thema Transport-Lizenz (EU Transport Lizenz)
Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Betriebsstätten in Bulgarien,Zypern,Slowakei,Tschechien oder England und erwirken die Transportlizenz (EU Transportlizenz) gemäß innerstaatlichem- und EU-Recht. Damit sind Unternehmer in der Lage, dominante Betriebskosten und Unternehmenssteuern legal zu senken und somit international wettbewerbsfähig zu bleiben. Übergeordnetes Rechtsgut ist die EU-Verordnung 1071/2009 Transportunternehmen. Die Mitgliedsstaaten sind gehalten, diese EU-Verordnung kurzfristig ins nationale Recht zu übernehmen.
Dabei bieten wir die gesamten Dienstleistungen an:
- Gründung der Betriebsstätte im Ausland,auf Wunsch Stellung eines Treuhand- oder angestellten Direktors,ordentlicher Geschäftssitz (Verhinderung der Annahme einer reinen Briefkastengesellschaft), Kontoeröffnung,Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss
- Erwirken der Transport-Lizenz (EU Lizenz) oder Anerkennungsverfahren
- Anmeldung der Fahrzeuge im Betriebsstättenland,KFZ-Steuer –und Versicherungen
- Steuerliche Beratung, z.B. im Kontext der verbundenen Unternehmen
- Rechtliche Beratung (Repräsentanz im Ausland,Zeitweiligkeit, EU-Rechtsprechung z.B. Hoves Urteil)
Nachfolgend beschreiben wir die Voraussetzungen und den Ablauf auf Zypern.
–Transport Lizenz Bulgarien –Transport Lizenz UK
Transportlizenz auf Zypern
Transportdienstleister aus bestimmten Ländern (zentral Deutschland, Österreich oder z.B. Niederlande) sind im internationalen Markt kaum noch wettbewerbsfähig: Hohe Lohn-und Lohnzusatzkosten,die hohe steuerliche Belastung der Unternehmen, ergänzend hohe Kfz-Kosten, ein kompliziertes Steuerrecht und ausufernde Bürokratie,belasten Transportdienstleister aus vielen Ländern ungleich mehr als die ausländische Konkurrenz . Es ergeben sich allerdings im Rahmen der EU-Rechtsprechung Lösungsmöglichkeiten, um die Steuerlast und andere dominanten Unternehmenskosten zu reduzieren. Dabei gründet der Transportdienstleister eine zypriotische Limited mit Betriebsstätte auf Zypern und ggf. Repräsentanz oder Niederlassung in seinem Heimatland. Nachfolgend gibt es verschiedene Lösungsansätze, je nach den individuellen Voraussetzungen und/oder Zielsetzungen des Unternehmers:
- Verlagerung des gesamten Betriebes nach Zypern. Zulassung der Fahrzeuge auf Zypern, EU-Transportlizenz auf Zypern,gesamte Organisation/Verwaltung auf Zypern.
Effekte dieser Lösung: Die Besteuerung des Transport-Unternehmens findet auf Zypern statt (10% Körperschaftssteuer), dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Diese -„große Lösung“- bietet naturgemäß die meisten Vorteile, ist aber auch mit großem Aufwand und Kosten verbunden.
- Die zypriotische Limited mietet die vorhandenen Fahrzeuge und tritt selbst als Verwaltungs-und Personalgesellschaft auf
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können.
- Die vorhandene Betriebsstätte im derzeitigen Heimatland bleibt bestehen: Gründung einer zypriotischen Limited, Zulassung der Fahrzeuge auf Zypern, mithin Transportlizenz auf Zypern, Fahrzeugstandort ist aber die derzeitige Betriebsstätte.
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, da die Fahrzeuge auf Zypern zugelassen werden.
- Gründung einer zyprischen Limited mit Betriebsstätte auf Zypern und Zweigniederlassung im derzeitigen Heimatland. Die Fahrzeuge stehen weiterhin im derzeitigen Heimatland an der Niederlassung der zyprischen Limited. Aufgaben der Verwaltung, Personal-und Fahrzeugorganisation, Streckenmanagement usw.. werden auf die Oberbetriebsstätte Zypern verlagert, wofür die Oberbetriebsstätte Zypern der Zweigniederlassung in Rechnung stellt
Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, die Oberbetriebsstätte Zypern stellt der Zweigniederlassung in Rechnung, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen bei der Oberbetriebsstätte Zypern eingestellt werden.., mithin die Fahrzeuge besetzen können. Die Zeitweiligkeit“ der Kabotage im Güterkraftverkehr entfällt, da die Transportgesellschaft im derzeitigen Heimatland eine Niederlassung hat! Ergänzend Kostenreduzierung im Bereich der Kfz-Versicherung und Steuern.
Umsetzung dieser Lösung, Schritte der Realisierung:
- Gründung einer zypriotischen Limited mit Betriebsstätte auf Zypern
- Installation einer Niederlassung der zypriotischen Limited im derzeitigen Heimatland, Eintragung ins örtliche Handelsregister
- Anstellung von Mitarbeitern aus den neuen EU-Beitrittsländern bei der Oberbetriebsstätte Zypern
- Beantragung EU-Transportlizenz auf Zypern
- Zulassung der Fahrzeuge auf Zypern. Hier gibt es verschiedene Lösungswege: Vorhandene Fahrzeuge werden ab und auf Zypern angemeldet. Dazu brauchen die Fahrzeuge nicht nach Zypern. 2. Die Fahrzeuge werden nach Zypern verbracht. 3. Das Unternehmen kauft oder least Fahrzeuge auf Zypern, mithin Zulassung auf Zypern und Überführung in den derzeitigen Heimatstaat. Dazu brauchen Sie ebenfalls nicht zwingend nach Zypern reisen
- Zukünftig schließen Ihre Kunden Verträge mit der Oberbetriebsstätte Zypern, mithin Geldfluß nach Zypern.
- Es ist übrigens völlig legal, wenn die Fahrzeugdisposition von der neuen Niederlassung im derzeitigen Heimatland realisiert wird
Steuerrechtliche Aspekte
Besteht ausschließlich auf Zypern eine steuerrechtliche Betriebsstätte findet die Besteuerung der Gesellschaft auf Zypern statt, also mit 10% Ertragssteuern unabhängig von der Höhe des Gewinns. Besteht zudem eine Zweigniederlassung in einem anderem Land (derzeitiger Heimatstaat), hat dieses Land das Besteuerungsrecht für die dort erwirtschafteten Erträge. Eine Doppelbesteuerung ist untersagt. Durch obige Massnahmen kann eine entsprechende Gewinnabsaugung“ nach Zypern stattfinden.
Aspekte der Arbeitskosten
Die zypriotische Limited kann Mitarbeiter aus dem EU-Raum einstellen, da die EU-Übergangsfristen auf Zypern nicht gelten. Dieses reduziert in dominanter Weise die Lohnkosten. Nach unseren Recherchen verdient z.B. ein deutscher Mitarbeiter durchschnittlich 2.500,00 Euro brutto, ein Mitarbeiter aus den neuen EU-Ländern durchschnittlich 900,00 Euro – 1.400 Euro brutto.
Die zyprische Limited führt das Gehalt inkl. Sozialversicherungsbeiträge an den ausländischen Mitarbeiter ab. Im Arbeitsvertrag erklärt der Mitarbeiter an eidesstatt, dass er selbst für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich zeichnet. Unsere Anwälte formulieren für Ihr Unternehmen entsprechende Arbeitsverträge.
Vorgehensweise
An erster Stelle steht die Gründung einer zyprischen Limited mit realen Betriebsstättenmerkmalen auf Zypern. Die nachfolgende Vorgehensweise hängt davon ab, welches Modell Sie wählen (vgl oben).
Voraussetzungen:
- -Gesellschaft in Zypern
- -Eindeutige Betriebsstättenmerkmale der zyprischen Gesellschaft, keine Schein- oder Briefkastenfirma, ausreichend Substanz-Escape
- -Die in Frage kommenden Fahrzeuge müssen sich im EU-Verkehr befinden. Das heißt, lediglich in z.B. Deutschland zum Einsatz kommende Lkws etc. können keine zyprische Transportlizenz erhalten; die Fahrzeuge müssen nachweisbar zumindest ein paar mal im Jahr im EU-Ausland kommerziell unterwegs sein.
- -Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als vier Jahre alt sein.
- -Die Fahrzeuge werden in Zypern versichert.
- -Die Fahrzeuge müssen einen digitalen Fahrtenschreiber haben.
- -Einer der Gesellschafter der zyprischen Gesellschaft muss einen Internationaler Transportbefähigungsnachweis (Professional Licence for International Transports) aus seinem Land (z.B. Deutschland) haben.
- -Dieser Gesellschafter muss einen Nachweis beibringen, dass er bisher nie insolvent war. Ebenso muss er ein „sauberes“ polizeiliches Führungszeugnis beibringen.
- – Es muss ein den Vorschriften der zyprischen Behörden entsprechend erstellter 5-jähriger Businessplan vorgelegt werden (können wir erstellen)
- -Auf dem zyprischen Bankkonto der zyprischen Gesellschaft müssen sich für den ersten Lkw € 7.000, und für jedes weitere Fahrzeug € 5.000 befinden. Über diese Gelder kann die Gesellschaft nach Abschluss des Prozedere frei verfügen.
Vorgang:
All folgenden Zeitangaben sind auf Grund unserer Erfahrung geschätzte Zeitangaben. Da die Dauer der einzelnen Schritte in der Hand von Behörden liegen, können wir diese nicht garantieren. Die Angaben sind jedoch realistisch.
- Gründung einer zyprischen Limited-Gesellschaft (ca. 3 Wochen)
- Einrichtung einer Betriebsstätte (ca. 2 Wochen)
- Zeitgleich mit Punkt 2: Beantragung einer RTL (Road Transport Licence) in Zypern (ca. 2 Wochen)
- Danach Beantragung einer „D“-Lizenz (ca. 1 Woche)
- Beantragung der Inspektion der Fahrzeuge vor Ort z.B. in Deutschland (sie sollten sich zweckmäßigerweise alle an einem Ort befinden): Ca. 2 Wochen bis 2 Monate; Grund: die Herren der zuständigen Behörde reisen etwa alle 4 – 6 Wochen einmal nach Europa, um Fahrzeuge zu inspizieren. Bei einer Lkw-Zahl von mindestens 15 Stück kann ein eigener Besuch arrangiert werden.
- Registrierung der Lkws in Zypern und Anfertigung der Kfz-Kennzeichen (ca. 1 Woche)
Kosten:
Richten sich nach den Dienstleistungen. Gern senden wir Ihnen die aktuelle Gebührenliste
Benötigte Unterlagen:
- Übliche Unterlagen für die Gesellschaftsgründung (Pass/HRG, AML-Erklärung, Adressennachweis
- Transportbefähigungsnachweis (Professional Licence for International Transports ) einer der Gesellschafter
- Bescheinigung, dass der Inhaber des Transportbefähigungsnachweises in der Vergangenheit nicht insolvent war
- Polizeiliches Führungszeugnis vorgenannter Person