Transportlizenz Bulgarien- EU Transportlizenz – Transportlizenz Zypern,Slowakei,Tschechien,England – Transportlizenz im Ausland

Transportlizenz- EU Transportlizenz: Bulgarien

Transportlizenz Bulgarien

Bulgarien bietet sehr gute Voraussetzungen auf dem Gebiet des Transportsektors. Zunächst einmal ist die hervorragende geopolitische Lage Bulgariens zu erwähnen. Bulgarien liegt am Schnittpunkt zwischen West- und Mitteleuropa und Asien. Man erwartet, dass sich Bulgarien aufgrund dessen zur Drehscheibe des internationalen Logistikmarktes entwickeln wird. Der Ausbau der bulgarischen Verkehrsinfrastruktur wird daher von der europäischen Union kräftig unterstützt. Geplant sind die Erweiterung des Autobahnnetzes um 818 Kilometer auf eine Länge von 1.302 km spätestens bis zum Jahre 2014, wobei es sich dabei um Teilabschnitte der europäischen Verkehrskorridore handelt.

Von 1998 bis Ende 2008 stieg das Transportaufkommen kontinuierlich an. Das gesamte Frachtaufkommen belief sich 2008 auf 100.158.000 t. Auf der Straße werden dabei rund 65% Gesamtfracht befördert. Es folgt der Eisenbahnverkehr mit gut 19% vor der Schifffahrt mit annähernd 16%. Der wirtschaftliche Einbruch im Jahr 2009 führte auch im Transportsektor zu zweistelligen Umsatzeinbrüchen. Mittelfristig wird die Branche allerdings wieder an Fahrtgewinnen, wobei insbesondere der internationale Verkehr und die Belieferung der expandierenden Handelsketten zu den Wachstumsträgern zählen dürften.

I. Transportlizenz Bulgarien: Allgemeines

Die Beantragung einer EU – Transport – Lizenz in Bulgarien erfolgt mit einer Antragstellung vor dem bulgarischen Transportministerium aufgrund der Verordnung Nr. 11 vom 31.10.2002 über den Internationalen Transport von Personen und Gütern.

Diese Lizenz kann nur bulgarischen juristischen Personen erteilt werden. Somit wäre an erster Stelle eine bulgarische GmbH oder eine bulgarische Einmann – GmbH zu gründen. Die Vorgehensweise zur Gründung einer bulgarischen GmbH, genannt OOD  oder Einmann – GmbH, genannt EOOD  erhalten sie auf Nachfrage bei uns.

Die bulgarische EU- Transportlizenz wird einem Beförderer erteilt, der

  • zuverlässig ist
  • fachkundig ist und
  • finanziell stabil ist.

Die Voraussetzung der Zuverlässigkeit ist gegeben, wenn der Leiter der Transporttätigkeit der OOD / EOOD nicht vorbestraft ist.

Die Voraussetzung der Fachkunde ist gegeben, wenn der Leiter der Transporttätigkeit des Antragstellers die bulgarischen Prüfungen zum Erhalt einer bulgarischen Bescheinigung zur Fachkunde besteht oder eine bereits bestehende Bescheinigung zur Fachkunde besitzt, die durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde, wie zum Beispiel dem Internationalen Transportbefähigungsnachweis. Die Tätigkeit der GmbH auf dem Gebiet des Transportes darf nur von der Person durchgeführt werden, die den internationalen Transportbefähigungsnachweis besitzt. 

Die Voraussetzung der finanziellen Stabilität ist gegeben, wenn die Gesellschaft über genug Geldmittel verfügt, wobei die Untergrenze bei € 9.000,00 für das erste Fahrzeug und € 5.000,00 für jedes weitere Fahrzeug vorhanden sein müssen. Diese Beträge können auch über eine Bankbürgschaft einer bulgarischen Bank nachgewiesen werden. Diese Bankbürgschaft darf auf nicht weniger als ein Jahr erteilt sein und darf nicht geändert werden, ohne dass die bulgarische Agentur für die KfZ- Verwaltung darüber informiert wird. Weiterhin ist eine Bilanz zum letzten Tag des vorherigen Monats und eine Bescheinigung vorzulegen, dass keine Steuerverbindlichkeiten vorhanden sind.

Ebenfalls hat die Gesellschaft einen Garagenplatz anzumieten.

Die finanzielle Stabilität muss bei der Antragstellung sowie bei jeder Verlängerung der Lizenz – also alle fünf Jahre –  nachgewiesen werden.

II. Vorgehensweise der Beantragung

Der Antrag auf Erteilung der bulgarischen EU – Transportlizenz ist bei dem Transportministerium zu stellen. Die dortige Bearbeitungszeit darf nicht mehr, als einen Monat betragen. Es entstehen staatliche Gebühren in Höhe von ca. 2.000,00 Lewa sowie pro beglaubigter Abschrift 10 Lewa und für eine Zweitausfertigung weitere 50 Lewa. Hinzukommen die anwaltlichen Gebühren unserer Kanzlei.

Ein Lewa entspricht 1,95583 Euro. Der Lewa ist an den Euro gekoppelt.

III. Benötigte Unterlagen und weitere Voraussetzungen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Abschrift der Eintragungsunterlagen der bulgarischen Gesellschaft mit Stempel und Unterschrift der Gesellschaft
  2. Aktueller Handelsregisterauszug
  3. Abschrift der BULSTAT Registrierung der OOD / EOOD
  4. Eine Erklärung, dass über das Vermögen der Gesellschaft kein Insolvenzverfahren anhängig ist.
  5. Dokumente zur Vorlage der finanziellen Stabilität der Gesellschaft
  6. Polizeiliches Führungszeugnis des Leiters der Transporttätigkeit
  7. Nachweis über den angemieteten oder eigenen Garagenplatz mit genauer Adresse
  8. Abschrift des Arbeitsvertrages des Leiters der Transporttätigkeit
  9. Abschrift der Bescheinigung über die Anzeige des Arbeitsverhältnisses bei dem Arbeitsamt
  10. Abschrift des Internationalen Transportbefähigungsnachweises des Leiters der Transporttätigkeit

Dienstleistungsübersicht zum Thema Transport-Lizenz

Die Kanzleien im LowTax-Network gründen für Mandanten Betriebsstätten in/auf Zypern,Slowakei, Tschechien oder England und Erwirken die Transportlizenz (EU Transportlizenz) gemäß innerstaatlichem- und EU-Recht. Damit sind Unternehmer in der Lage, dominante Betriebskosten und Unternehmenssteuern legal zu senken und somit international wettbewerbsfähig zu bleiben. Dabei bieten wir die gesamten Dienstleistungen an:

  • Gründung der Betriebsstätte im Ausland,auf Wunsch Stellung eines Treuhand- oder angestellten Direktors,ordentlicher Geschäftssitz im Sinne, Kontoeröffnung,Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldung und Jahresabschluss
  • Erwirken der Transport-Lizenz (EU Lizenz)
  • Anmeldung der Fahrzeuge im Betriebsstättenland,KFZ-Steuer –und Versicherungen
  • Steuerliche Beratung, z.B. im Kontext der verbundenen Unternehmen
  • Rechtliche Beratung

Transport Lizenz Bulgarien

Transportlizenz auf Zypern

Deutsche Transportdienstleister sind im internationalen Markt kaum noch wettbewerbsfähig: Hohe Lohn-und Lohnzusatzkosten,die hohe steuerliche Belastung deutscher Unternehmen, ergänzend hohe Kfz-Kosten, ein kompliziertes Steuerrecht und ausufernde Bürokratie,belasten Deutsche Transportdienstleister ungleich mehr als die ausländische Konkurrenz . Es ergeben sich allerdings im Rahmen der EU-Rechtsprechung Lösungsmöglichkeiten, um die Steuerlast und andere dominanten Unternehmenskosten zu reduzieren. Dabei gründet der deutsche Transportdienstleister eine zypriotische Limited (EU-Gesellschaft im Sinne), mit realer Betriebsstätte auf Zypern und ggf. Repräsentanz oder Niederlassung in Deutschland. Somit wäre der erste Schritt getan. Nachfolgend gibt es verschiedene Lösungsansätze, je nach den individuellen Voraussetzungen und/oder Zielsetzungen des Unternehmers:

  • 1. Verlagerung des gesamten Betriebes nach Zypern. Zulassung der Fahrzeuge auf Zypern, EU-Transportlizenz auf Zypern,gesamte Organisation/Verwaltung auf Zypern.

Effekte dieser Lösung: Die Weltversteuerung findet auf Zypern statt (10% Körperschaftssteuer), dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Diese -„große Lösung“- bietet naturgemäß die meisten Vorteile, ist aber auch mit großem Aufwand verbunden.

  • 2. Die zypriotische Limited mietet die vorhandenen deutschen Fahrzeuge und tritt selbst als Verwaltungs-und Personalgesellschaft auf

Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. 

  • 3. Das deutsche Unternehmen hat eine GmbH in Deutschland: Gründung einer zypriotischen Limited, Zulassung der Fahrzeuge auf Zypern, mithin Transportlizenz auf Zypern, Fahrzeugstandort ist aber die deutsche GmbH. Die deutsche GmbH stellt der zypr. Limited in Rechnung

Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, zu den dort niedrigen Steuersätzen, dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen eingestellt werden können. Dominante Reduzierung der Kfz-Kosten, da die Fahrzeuge auf Zypern zugelassen werden.

  • 4. Gründung einer zyprischen Limited mit Betriebsstätte auf Zypern und Zweigniederlassung in Deutschland. Die Fahrzeuge stehen weiterhin in Deutschland an der Niederlassung der zyprischen Limited. Aufgaben der Verwaltung, Personal-und Fahrzeugorganisation, Streckenmanagement usw.. werden auf die Oberbetriebsstätte Zypern verlagert, wofür die Oberbetriebsstätte Zypern der Unterbetriebsstätte Deutschland in Rechnung stellt.

Effekte dieser Lösung: Ein Großteil der Erträge werden auf Zypern besteuert, die Oberbetriebsstätte Zypern stellt der Unterbetriebsstätte Deutschland in Rechnung (Abfluss nach Zypern vor Körperschaftssteuer in Deutschland), dominante Reduzierung der Personalkosten, da EU-Bürger ohne Übergangsfristen bei der Oberbetriebsstätte Zypern eingestellt werden.., mithin die Fahrzeuge in Deutschland besetzen können. Die Zeitweiligkeit“ der Kabotage im Güterkraftverkehr entfällt, da die Transportgesellschaft in Deutschland eine Niederlassung hat! Ergänzend Kostenreduzierung im Bereich der Kfz-Versicherung und Steuern.

Umsetzung dieser Lösung, Schritte der Realisierung:

  • Gründung einer zypriotischen Limited mit Betriebsstätte auf Zypern
  • Installation einer Niederlassung der zypriotischen Limited in Deutschland, Eintragung ins örtliche Handelsregister
  • Anstellung von Mitarbeitern aus den neuen EU-Beitrittsländern bei der Oberbetriebsstätte Zypern
  • Beantragung EU-Transportlizenz auf Zypern
  • Zulassung der Fahrzeuge auf Zypern. Hier gibt es verschiedene Lösungswege: Vorhandene deutsche“ Fahrzeuge werden in Deutschland ab und in Zypern angemeldet. Dazu brauchen die Fahrzeuge nicht nach Zypern. 2. Die Fahrzeuge werden nach Zypern verbracht. 3. Das Unternehmen kauft oder least Fahrzeuge auf Zypern, mithin Zulassung auf Zypern und Überführung nach Deutschland. Dazu brauchen Sie ebenfalls nicht zwingend nach Zypern reisen, wir können das alles von Deutschland aus organisieren.
  • Zukünftig schließen Ihre Kunden Verträge mit der Oberbetriebsstätte Zypern, mithin Geldfluß nach Zypern.
  • Es ist übrigens völlig legal, wenn die Fahrzeugdisposition von Deutschland aus geleitet wird

Steuerrechtliche Aspekte

Besteht ausschließlich auf Zypern eine steuerrechtliche Betriebsstätte im Sinne, findet die Besteuerung der Gesellschaft auf Zypern statt, also mit 10% Ertragssteuern unabhängig vom Gewinn. Löst die zypriotische Limited auch in Deutschland eine Betriebsstätte nach DBA aus, so werden die in Deutschland erwirtschafteten Erträge mit heimischer Körperschafts- und Gewerbesteuer nach Hebesatz besteuert. Eine Doppelbesteuerung ist untersagt. Durch Verlagerung von dominanten Betriebsanteilen nach Zypern kann die Oberbetriebsstätte Zypern der Betriebsstätte in Deutschland in Rechnung stellen, so dass sich die deutsche Steuerlast real senken lässt.

Stehen die Fahrzeuge in Deutschland, löst dieser Sachverhalt übrigens keine Betriebsstätte in Deutschland aus. Mithin/ergänzend findet das DBA Deutschland-Zypern Anwendung, hier Definition des Betriebsstättenbegriffes.

Aspekte der Arbeitskosten

Die zypriotische Limited kann Mitarbeiter aus dem EU-Raum einstellen, da die EU-Übergangsfristen auf Zypern nicht gelten. Dieses reduziert in dominanter Weise die Lohnkosten. Nach unseren Recherchen verdient ein deutscher Mitarbeiter durchschnittlich 2.500,00 Euro brutto, ein Mitarbeiter aus den neuen EU-Ländern durchschnittlich 900,00 Euro – 1.400 Euro brutto.

 Die zypr. Limited führt das Gehalt inkl. Sozialversicherungsbeiträge an den ausländischen Mitarbeiter ab. Im Arbeitsvertrag erklärt der Mitarbeiter an eidesstatt, dass er selbst für die ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich zeichnet. Unsere Anwälte formulieren für Ihr Unternehmen entsprechende Arbeitsverträge. Die Angestellten sind in dem Land Einkommens-und Sozialversicherungspflichtig, wo ihre steuerrechtliche Ansässigkeit ist, also z.B. in Polen.

Vorgehensweise

An erster Stelle steht die Gründung einer zypriotischen Limited mit realen Betriebsstättenmerkmalen auf Zypern. Die nachfolgende Vorgehensweise hängt davon ab, welches Modell Sie wählen (vgl oben).

Voraussetzungen:

  • Gesellschaft in Zypern
  • Eindeutige Betriebsstättenmerkmale der zyprischen Gesellschaft
  • Die in Frage kommenden Fahrzeuge müssen sich im EU-Verkehr befinden. Das heißt, lediglich in z.B. Deutschland zum Einsatz kommende Lkws etc. können keine zyprische Transportlizenz erhalten; die Fahrzeuge müssen nachweisbar zumindest ein paar mal im Jahr im EU-Ausland kommerziell unterwegs sein.
  • Die Fahrzeuge dürfen nicht älter als vier Jahre alt sein.
  • Die Fahrzeuge werden in Zypern versichert.
  • Die Fahrzeuge müssen einen digitalen Fahrtenschreiber haben.
  • Einer der Gesellschafter der zyprischen Gesellschaft muss einen Internationaler Transportbefähigungsnachweis (Professional Licence for International Transports) aus seinem Land (z.B. Deutschland) haben.
  • Dieser Gesellschafter muss einen Nachweis beibringen, dass er bisher nie insolvent war. Ebenso muss er ein „sauberes“ polizeiliches Führungszeugnis beibringen.
  • Es muss ein den Vorschriften der zyprischen Behörden entsprechend erstellter 5-jähriger Businessplan vorgelegt werden (können wir erstellen)
  • Auf dem zyprischen Bankkonto der zyprischen Gesellschaft müssen sich für den ersten Lkw € 7.000, und für jedes weitere Fahrzeug € 5.000 befinden. Über diese Gelder kann die Gesellschaft nach Abschluss des Prozedere frei verfügen.

Vorgang:

All folgenden Zeitangaben sind auf Grund unserer Erfahrung geschätzte Zeitangaben. Da die Dauer der einzelnen Schritte in der Hand von Behörden liegen, können wir diese nicht garantieren. Die Angaben sind jedoch realistisch.

  1. Gründung einer zyprischen Limited-Gesellschaft (ca. 3 Wochen)
  2. Einrichtung einer Betriebsstätte (ca. 2 Wochen)
  3. Zeitgleich mit Punkt 2: Beantragung einer RTL (Road Transport Licence) in Zypern (ca. 2 Wochen)
  4. Danach Beantragung einer „D“-Lizenz (ca. 1 Woche)
  5. Beantragung der Inspektion der Fahrzeuge vor Ort z.B. in Deutschland (sie sollten sich zweckmäßigerweise alle an einem Ort befinden): Ca. 2 Wochen bis 2 Monate; Grund: die Herren der zuständigen Behörde reisen etwa alle 4 – 6 Wochen einmal nach Europa, um Fahrzeuge zu inspizieren. Bei einer Lkw-Zahl von mindestens 15 Stück kann ein eigener Besuch arrangiert werden.
  6. Registrierung der Lkws in Zypern und Anfertigung der Kfz-Kennzeichen (ca. 1 Woche)

Kosten:

Richten sich nach den Dienstleistungen. Gern senden wir Ihnen die aktuelle Gebührenliste zu.

Benötigte Unterlagen:

  • Übliche Unterlagen für die Gesellschaftsgründung (Pass/HRG, AML-Erklärung, Adressennachweis
  • Transportbefähigungsnachweis (Professional Licence for International Transports ) einer der Gesellschafter
  • Bescheinigung, dass der Inhaber des Transportbefähigungsnachweises in der Vergangenheit nicht insolvent war
  • Polizeiliches Führungszeugnis vorgenannter Person