Holding im Ausland, Anteilstausch und Gesellschafter Fremdfinanzierung, Verschmelzung/Fusion, Funktionsverlagerung

Senkung der Ertragssteuerlast: EU Holding mit Anteilstausch und Gesellschafter-Fremdfinanzierung

Legale Strategien zur Senkung der laufenden Ertragssteuerbelastung bei werthaltigen Deutschen Gesellschaften bzw. und/oder werthaltigen Gesellschaften in anderen EU Staaten mit vergleichbaren Problemstellungen (z.B. Österreich, Spanien)

Bei einer Steuergestaltung mittels ausländischer Holding und werthaltigen Töchtern besteht das grundsätzliche Problem, dass die Holding die Assets (Vermögenswerte) der Tochter/Töchter eigentlich erwerben müsste. Ein steuerneutraler Übertrag der Assets auf die Holding kann mittels Fusion/Verschmelzung (EU-Fusionsrichtlinie) oder Anteilstausch und Gesellschafter-Fremdfinanzierung realisiert werden, sofern die Töchter – und die Holding in der EU belegen sind.

Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung: Effekte

Die Gestaltung mit EU-Holding und Anteilstausch und Gesellschafter-Fremdfinanzierung hat folgende Vorteile:

  • Steuerneutraler Übertrag der Assets der Tochter/Töchter auf die Holding (die Holding muss die Vermögenswerte nicht erwerben)
  • Keine Besteuerung der stillen Reserven
  • Die Tochter (z.B. Deutsche GmbH) bleibt als aktive Betriebsstätte erhalten, das operative Geschäft bleibt unberührt
  • Mittels Darlehnsbedienung wird ein Großteil der Gewinne von der Deutschen Tochter zur Holding „abgesaugt“

Am Beispiel Deutsche Kapitalgesellschaft (Gesamtsteuerlast ca. 30%) bedeutet dieses bei einer zyprischen Holding ein Steuergefälle von 17,5%punkten, da Zypern aktive Einnahmen einer Holding mit nur 12,5% besteuert, im Falle einer Holdinggestaltung auf Malta beträgt das Steuergefälle sogar 25%Punkte.

Es kommt somit neben dem steuerneutralen Übertrag der Assets zu einer dominanten Senkung der Ertragssteuerlast bei der z.B. Deutschen Betriebsstätte (dann „Tochter“).

Geeignete Holdingstandorte für das Modell

Grundsätzlich ist das Modell EU-Holding mit Anteilstausch-und Gesellschafter-Fremdfinanzierung mit jeder Holding in der EU/EWR zu realisieren:

  • Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie
  • Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz
  • Keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung
  • Anwendung § 21 UmwStG /Umsetzung EU-Fusionsrichtlinie

Allerdings müsste der Holdingstandort aktive Einnahmen der Holding niedrig besteuern:

  • Bulgarien (10%)
  • Zypern (12,5%)
  • Irland (12,5%)
  • Malta (5%)
  • Im EWR: Liechtenstein (12,5%)

Voraussetzung der Holding

Die Holding muss in der EU (ggf. auch EWR) belegen sein. Es ist entsprechender Substanz-Escape erforderlich (keine „Briefkastengesellschaft“) und die geschäftliche Oberleitung muss im Sitzstaat der Holding belegen sein (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte). Unsere Kanzlei bietet auf Wunsch entsprechende Lösungen an (Office im Sitzstaat, aktiver Treuhand-Direktor oder angestellter Direktor).

Die EU-Holding wird 100% Anteilseigner/Gesellschafter der bestehenden Betriebsstätte (z.B. der Deutschen GmbH). Besteht keine Kapitalgesellschaft kann steuerneutral in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt werden.

Umsetzung der Gestaltungsstrategie am Beispiel Deutsche GmbH und Zypern Holding in der Kurzübersicht

1) Der Gesellschafter der Deutschen GmbH (natürliche Person) bringt gegen Gewährung neuer Anteile an der zypriotischen Ltd. seine Beteiligung an der deutschen GmbH in das Vermögen der zypriotischen Ltd. ein (steuerneutral möglicher Anteilstausch)

2) 12 Monate nach dem ersten Schritt tätigt die deutsche GmbH umfangreiche Ausschüttungen an die zypriotische Ltd., die weder in Deutschland noch in Zypern eine Besteuerung auslösen.

3) Die zypriotische Ltd. gewährt der deutschen GmbH fremdüblich verzinsliche Darlehen, wodurch aus der deutschen GmbH (Steuersatz ca. 30%) Gewinne in die zypriotische Ltd. (Steuersatz 12,5%) abgesaugt werden, d.h. es wird ein Steuervorteil von 17,5 Prozentpunkten auf die somit verlagerten Gewinne erzielt.

§ 21 UmwStG setzt die Vorschriften der Fusionsrichtlinie über den Anteilstausch in deutsches Recht um. Auf Basis des § 21 UmwStG kann daher die Beteiligung des GmbH Gesellschafters steuerneutral in die zypriotische Ltd. eingebracht werden.

Dienstleistungen unserer Kanzlei im Kontext EU Holding mit Anteilstausch-und Gesellschafter-Fremdfinanzierung

  • Steuerliche Gestaltungsberatung, Expertise (Gutachten)

Unsere Steuerberater für Internationales Steuerrecht erstellen für Mandanten steuerliche Gutachten/Expertisen im Kontext der Gestaltung. Vorteile für unsere Mandanten: Individuelle Gestaltungsplanung, genaue Beschreibung der Vorgehensweise, Rechtssicherheit – auch gegenüber den heimischen Finanzbehörden. Das Gutachten wird Ihnen per E-Mail/Dateianhang zugestellt. Die Kosten für das Gutachten richten sich nach dem Aufwand und sind steuerlich absetzbar.

  • Gründung der EU-Holding, auf Wunsch inkl. Treuhand-oder angestellter lokaler Geschäftsführer/Direktor, ordentlicher Geschäftssitz, steuerliche Anmeldung /USt-ID, Kontoeröffnung
  • Umsetzung der Gestaltung, Darlehnsvertrag usw.

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