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Kapital für Unternehmen: Vorbörsliche Emission über US INC
- Index Kapitalbeschaffung für Unternehmen
- Börsengang – vorbörsliche Emission
- Beratung Mittelstand und Konzernebene
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland
- Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird!
Vorbörsliche Emission: Firmengründung USA ( US INC) und Kapitalisierung durch Aktienverkauf
Eine Corporation (die werthaltig gemacht worden ist!) kann ihre Aktien, die einen mathematisch genau festgelegten Anteil an der Firma darstellen, als Sicherheit für Darlehen hinterlegen oder als Gegenwert für Investitionen verkaufen. (Im Vergleich hierzu kann eine Firma, wie z.B. eine GmbH, keine Aktien ausstellen und somit weder Kreditgebern noch Investoren eine Anspruchsberechtigung bieten, die konkret und trotzdem simpel ist.). Eine U.S. Corporation kann ihre Aktien an Investoren in der ganzen Welt verkaufen, wobei es allerdings bei Verkäufen innerhalb der USA gewisse Beschränkungen seitens der Securities & Exchange Commission (SEC – U.S. Börsenbehörde) gibt. Das bedeutet, dass man seine Aktien ohne Genehmigung an nicht mehr als 35 Investoren verkaufen darf. Wenn man sich sein Kapital durch einen unbeschränkten öffentlichen Aktienverkauf in den USA beschaffen will, muss dieser Aktienverkauf von der SEC in Washington genehmigt werden. Allerdings ist dieser Vorgang nicht billig. Schon die reinen Anwalts- und Wirtschaftsprüferkosten für eine S-1 Börsengenehmigung für Kapitalisierungen von unter $7,5 Millionen sind rund $100.000 und liegen bedeutend höher bei Kapitalisierungen von mehr als $7,5 Millionen. Hiermit können Sie gerne einen unserer mit der Materie vertrauten Anwälte und Wirtschaftsprüfer beauftragen (allerdings nicht mit dem Verkauf der Aktien). Die Aktien können nur von der Corporation selbst oder von Börsenmaklern, mit denen wir Sie in Verbindung setzen können, auf Provision verkauft werden. Obwohl die grossen, bei allen Börsen zugelassenen Maklerfirmen in der Regel nicht an dem Aktienverkauf von Neu-Corporationen interessiert sind, es sei denn, es steckt viel Geld ($50-$100 Millionen) hinter der Corporation, oder die Corporation hat etwas sehr Interessantes, wie z.B. ein Patent auf ein Perpetuum Mobile, zu bieten, ist der Börsenzugang neuerdings seitens der U.S. Securities & Exchange Commission erleichtert worden. Seit dem 22. August 1997 kann nämlich eine Corporation, die mindestens seit einem Jahr besteht und u.a. einen Wert von $4 Millionen hat (man macht das indem man z.B. seine heimische GmbH auf die Corporation überträgt), bereits 300 Aktienhalter hat und mindestens $5 Millionen Kapital benötigt, bei der NASDAQ, eine der grössten Börsen der Welt, eingetragen werden. Die Aktien der Corporation werden dann von U.S. Maklern auf Provision über ein Electronic-Bulletin-Board verkauft. Falls die Corporation anfangs noch nicht ganz $4 Millionen wert ist, was z.B. bei Investment-Corporationen, also Corporationen die das Kapital ihrer Aktionäre gewinnbringend in diversen Projekten anlegen, anfangs meistens der Fall ist, kann sie dennoch ihre Aktien – nach SEC Genehmigungserteilung – selbst über die amerikanischen Finanzzeitungen dem Publikum anzubieten. Hierfür benötigt die Corporation ein Office mit Angestellten innerhalb der USA (oder Europa), um Prospekte ausschicken und Aktienkaufsbestellungen entgegennehmen zu können. Sobald die Corporation beweisen kann ihre erste Million Dollar in Aktien selbst verkauft zu haben, kann der Verkauf der restlichen Aktien über die NASDAQ in die Wege geleitet werden.
Wir möchten allerdings betonen, dass – obwohl wir natürlich daran interessiert sind, Aufträge für die Bearbeitung von SEC Aktienverkaufsgenehmigungen in den USA zu erhalten – wir angesichts der hohen Kosten einer U.S. Börsengenehmigung immer empfehlen zu allererst das Interesse der Investoren zu testen, indem man die Aktien in Europa über Anzeigen in den grossen Zeitungen wie z.B. Frankfurter Allgemeine oder Die Welt, oder Finanzzeitungen wie z.B. International Wallstreet Journal oder International Herald Tribune anbietet. Allerdings ist hierbei Sorge zu tragen nicht gegen die heimische Gesetzgebung zu verstossen. Z.B. muss man in Deutschland unter dem Wertpapier-Verkaufsprospektsgesetz in der Fassung vom 26. Juli 1994 (BGB I.S. 1749) gemäss Paragraphen 1, 8 und 9 ein Verkaufsprospekt anfertigen und davon ein Exemplar beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Lurgiallee 12, D-60439 Frankfurt/Main, hinterlegen. Wir können Sie gerne an eine in diesem Gebiet erfahrene Firma in Deutschland verweisen, die Ihnen Ihren Prospekt professionell aufsetzen kann.
Kapitalisierung durch Bankdarlehen
Es gibt in den USA (ohne Filialen) insgesamt 24.437 Banken und Sparkassen mit einem Gesamtkapital von über 50.000 Billionen Dollar. Das sind fast doppelt so viele Banken wie in der ganzen restlichen Welt. Mit einer derartigen Konkurrenz zwischen Geldgebern, ist es verständlich, dass das Kreditklima in den USA bedeutend günstiger als sonstwo in der Welt ist. Natürlich sind nicht alle dieser Banken für internationale Vorhaben ansprechbar. Hierfür kommen in der Regel nur Banken mit internationalen Abteilungen in Frage. Da es aber mehr als 1000 U.S. Grossbanken mit internationalen Abteilungen gibt, sind die Darlehensaussichten auch für Auslandsprojekte einer U.S. Corporation ausgezeichnet. Da sich aber U.S.Banken nicht an Unternehmen beteiligen dürfen, handelt es sich bei Kapitalisierungen durch U.S. Banken nicht um eine Investition, sondern um die Erteilung von Darlehen, wofür die Corporation auch die entsprechenden Sicherheiten (Collateral) bieten muss, welche in vielen Fällen nicht von neuen Corporationen erbracht werden können. (Hierbei wäre übrigens ganz dringlich, von den Diensten gewisser Anbieter abzuraten, die unter anderem behaupten, Ihnen durch Aktien abgesicherte Kredite von U.S. Banken besorgen zu können. Ohne Sicherheiten geht das nicht, selbst wenn angeblich Rentenversicherungen oder ein Teil des Kapitals zur Selbsttilgung bei der Bank hinterlegt werden sollen. Es handelt sich bei derartigen Angeboten um nichts als Betrug.) Wenn man allerdings die entsprechenden Sicherheiten vorweisen kann (die Erforderungen hierfür sind bei allen Banken unterschiedlich), kann sich eine Corporation ohne weiteres von U.S. Banken durch Darlehen kapitalisieren lassen.
Kapitalisierung durch Venture Capital
Von allen Kapitalisierungsmöglichkeiten in den USA ist wahrscheinlich eine Kapitalisierung durch Venture Capital (Risikokapital) am aussichtsreichsten. Es gibt in den USA fast tausend verschiedene Risiko-Kapitalgeber mit Investionsvermögen von vielen Milliarden Dollar. Verständlicherweise ist bei diesen Riesensummen das Interesse gross sie nicht brach liegen, sondern gewinnbringend arbeiten zu lassen. Da sich der Geldgeber hierbei an dem zu kapitalisierenden Unternehmen mit Aktienbesitz beteiligt, ist er natürlich bedeutend risikofreudiger als eine Bank, die ausser Zinsen an dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens nicht beteiligt ist. Wenn eine Corporation also nicht in der Lage ist ausreichende Sicherheiten für die Erteilung eines Bankdarlehens zu bieten und finanziell nicht stark genug ist eine Börsengenehmigung für einen öffentlichen Aktienverkauf zu erlangen, aber trotzdem ein wirtschaftlich sinnvolles Projekt finanzieren will, ist eine Verbindung mit einer Venture-Capital Gesellschaft der aussichtsreichste Weg zur Kapitalisierung. Im Rahmen unseres Kapitalisierungs-Service sind wir in der Lage unsere Klienten mit den Top-U.S. Banken mit internationalen Abteilungen, sowie Top-U.S. Risikokapitalgebern in Verbindung zu setzen, und sie bei Verhandlungen und Vertragsabschlüssen juristisch zu unterstützen.