Non Domiciled-Status in England,Senkung der Einkommenssteuer,ausflaggen der natürlichen Person, keine Einkommenssteuer mehr zahlen, Ausflaggen in ein Niedrigsteuerland, Keine Einkommensteuer, residence and domicile in England

Non Domiciled Status in England, Irland und Malta:  Senkung der Einkommenssteuer für die natürliche Person

Allgemeines zum Non-Domiciled-Status in England, Irland oder Malta

Den Non Dom-Status kennt man innerhalb der EU in England, Irland und Malta.  Remittance Base Besteuerung bedeutet, dass bestimmte Einkunftsarten (z.B. Dividenden) die auf ein ausländisches Konto fliessen, legal nicht besteuert werden. Die liberalsten Regelungen hat Malta, gefolgt von Irland. Natürlich ist auch England interessant (Beschreibung nachfolgend), sofern der Mandant lieber in England wohnen möchte. Die grundlegenden Voraussetzungen für den Non-Domiciled-Status sind in allen Ländern gleich:

  • Keine unbeschränkte Steuerpflicht in einem anderen Land (z.B. in Deutschland). Für in Deutschland steuerlich ansässige Mandanten bedeutet dieses z.B.: Keinen Wohnsitz mehr in Deutschland („auf die wahre Nutzung kommt es nicht an..“), keinen gewöhnlichen Aufenthalt (weniger als 6 Monate im Jahr), keine persönlichen- oder beruflichen Interessenschwerpunkte in Deutschland (Stichwort z.B. „Ehefrau muss mit ausflaggen“, kein Geschäftsführer bei einer Deutschen Betriebsstätte). Hinsichtlich der erweiterten beschränkten Steuerpflicht sind bestimmte Beteiligungshöhen an einer Deutschen Personen- oder Kapitalgesellschaft steuerschädlich sowie ein bestimmtes in Deutschland belegendes Vermögen.
  • Der Mandant hat keine britische, irländische bzw. malt. Abstammung
  • Wohnsitzname im Zufluchtsstaat (Non Dom Staat), also in England, Irland oder Malta. Hinsichtlich es gewöhnlichen Aufenthaltes gibt es in den Ländern unterschiedliche Regelungen.
  • Darstellung des Lebensmittelpunktes im Zufluchtsstaat (England, Irland oder Malta).
  • Die Einkünfte die im Rahmen der Remittance Base Besteuerung nicht besteuert werden sollen, müssen aus ausländischer Quelle stammen und auf ein ausländisches Konto (nicht England, Irland, Malta) überwiesen werden. Beispiel: Der Mandant ist Non Dom in Irland (Ebene der natürlichen Person) und erhält Dividenden von einer („seiner“) zyprischen Limited (Ebene der juristischen Person, Betriebsstätte allein auf Zypern belegen), die auf ein Schweizer Konto überwiesen werden. Da diese Dividenden aus ausländischer – nicht irischer – Quelle stammen und nicht nach Irland überwiesen werden, bleiben diese Dividendenausschüttungen legal steuerfrei.
  • Inländische“ Einkünfte (England, Irland, Malta) werden im Non Dom Staat normal mit Einkommenssteuer besteuert. Solche inländischen“ Einkünfte (Non Dom Staat) sind nicht vermeidbar (Aufwendungen für den Lebensunterhalt).
  • Konten: Privatkonto im Zufluchtsstaat (England, Irland oder Malta) für inländische Einkünfte, Offshore Konto außerhalb des Non Dom Staates
  • Realisierung in Verbindung mit einer ausländischen Betriebsstätte: Gründung einer Auslandsgesellschaft mit im Ausland belegender Betriebsstätte (Ebene der juristischen Person), Non Dom Status in England, Irland oder Malta (Ebene der natürlichen Person). Beispiel: LLC in den USA (unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei), Non Dom Status in Irland. Im Falle Malta kann die Gestaltung mit Non Dom Malta und dem Malta Holding Modell (Malta Trading Company und Offshore Holding) realisiert werden.

Non-Domiciled-Status in England, Irland oder Malta: Dienstleistungen unserer Kanzlei

  • Steuerliche Beratung im Kontext Non Dom Status – Remittance Base Besteuerung- in England, Irland oder Malta
  • Realisierung der Gestaltung (Hilfe bei der Wohnsitzname, steuerliche Meldung Non Dom, Meldung Sozialversicherung, ID Card usw..)
  • Gestaltung mit ausländischer Betriebsstätte: Gründung der ausländischen Betriebsstätte (keine rechtswidrige Zwischengesellschaft), z.B. auf Zypern, Malta, USA
  • Malta: Non Dom Status Malta, Relocation, Gründung Malta Trading Company und Offshore Holding

Strategien zur Senkung der Einkommenssteuer durch Non-Domiciled-Status in England

Non-Domiciled-Status: Grundsätzliches

Möglich macht eine solche Konstellation: Das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen, der in Großbritannien übliche Unterschied zwischen „Residence“  und „Domicile“ und die generell liberale Einstellung gegenüber allen möglichen Steuerspar- und Offshore-Konstruktionen. Entscheidend für die unbeschränkte Steuerpflicht ist das „Domicile“. So kann ein Ausländer ohne englische Abstammung „Resident“ sein, aber in Großbritannien kein „Domicile“haben. Dafür ist neben der Abstammung auch der Wille des Ausländers ausschlaggebend, für immer in Großbritannien zu bleiben (in der Praxis ist dies nicht nachweisbar!) Das hat zur Folge, dass Einkünfte aus britischen Quellen normal zu versteuern sind. Weiterhin hat diese Konstellation zur Folge,dass ausländische Einkünfte nur dann zu versteuern sind, wenn diese nach Großbritannien überwiesen werden (Remittance-Basis).

Voraussetzungen im derzeitigen Ansässigkeitsstaat erfüllen

Zunächst darf der Mandant nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht im derzeitigen Ansässigkeitsstaat unterliegen. Die innerstaatlichen Regelungen sind hier in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. So kann Deutschland bereits bei Vorliegen einer „nutzungsbereiten Wohnung“ (auf die eigentliche Nutzung kommt es nicht an) von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgehen (eine solche Regelung kennt zB das spanische Steuerrecht nicht). Wesentliche Merkmale der steuerlichen Ansässigkeit sind i.d.R: Der gewöhnliche Aufenthalt (mehr als 183 Tage im Jahr im Land anwesend, notwendigerweise nicht an einem Stück), der berufliche- und/oder persönliche Interessensschwerpunkt oder z.B. der Mittelpunkt der finanziellen Interessen. Entsprechende Definitionen/Regelungen finden sich in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) und/oder innerstaatlichen Gesetzen (in Deutschland z.B. die Abgabenordnung) und/oder Verfügungen der Finanzministerien. Im ersten Schritt ist es also erforderlich, dass der Mandant die unbeschränkte Steuerpflicht im derzeitigen Ansässigkeitsstaat beendet, sofern eine solche vorliegt.

Wohnsitzbegriff in beiden Staaten

I.d.R. ist davon auszugehen, dass ein Aufenthalt in Hotels oder Gaststätten und/oder bei Verwandten keinen Wohnsitz begründet. Auf englischer Seite bedeutet dieses eine Mietwohnung oder Eigentum, bei Mietwohnung der Nachweis über den Mietvertrag und die Counsel Tax Bescheinigung. Zur Untermiete ist erlaubt, sofern alleiniges Verfügungsrecht besteht.

Checkliste: Resident non Domiciled – was muss steuerlich beachtet werden?

Maßnahmen vor Wohnsitznahme in GB

  • Eröffnung eines Offshore-Kontos als Kapitalkonto
  • Schließung sämtlicher Konten, auf die Zinserträge geflossen sind und Transferierung auf Kapitalkonto
  • Transfer von Geldvermögen anderer laufender Konten auf Kapitalkonto
  • Eröffnung eines Kontos für Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
  • -ausgeübt in GB
  • Für Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit eigenes Konto eröffnen
  • Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitaleinkünfte
  • Eröffnung eines Offshore-Kontos für Kapitalgewinne
  • Zinsen, die auf irgendeinem der genannten Konten anfallen, sollten direkt auf das Kapitaleinkünftekonto fließen

Maßnahmen nach Wohnsitznahme in GB

Überweisung nach GB in folgender Reihenfolge:

  • Konto (1) mit in GB steuerbaren Einkünften (Steuersatz Einkommen/Kapitalgewinn ist schnell bei 40 Prozent)
  •  Reines Kapitalkonto (2)
  •  Kapitalgewinnkonto (3)
  • Kapitaleinkünftekonto (4)

Überweisung von GB ins Ausland: in umgekehrter Reihenfolge

Steuerliche Konsequenz

Es müssen nur zusätzliche Steuern zu Konto (1) gezahlt werden, wenn aus den Konten (3) und (4) Gelder nach GB überwiesen werden. Zahlungen aus dem Konto (2) sind steuerfrei.

Steuerliche Konsequenzen & Erklärungspflichten in England und Irland

Folgende steuerliche Konsequenzen und Erklärungspflichten ergeben sich für Non Doms in England und Irland: England Personen können jedes Jahr frei wählen, ob sie die „Remittance Basis“ in Anspruch nehmen wollen oder nicht. Allerdings gibt es zusätzlich eine Abgabe für diejenigen, die den Non Doms-Status für sich reklamieren.

Diese staffelt sich wie folgt:

-Non Doms, die in den letzten 10 Jahren mindestens 7 Jahre den Non Dom-Status besaßen, haben eine Abgabe von £30,000 zu bezahlen, um die Remittance Basis weiter für sich zu beanspruchen.

Die nicht nach Großbritannien eingeführten Einkünfte bleiben dann aber weiter steuerfrei.

-Non Doms, die den Status in den letzten 12 Jahren mindestens 10 Jahre besitzen, haben £50,000 zu entrichten.

-Non Doms, die den Status in den letzten 20 Jahren mindestens 17 Jahre beanspruchten, werden als „resident“ angesehen und werden voll steuerpflichtig.

Außerdem gelten für Non Doms folgende Regelungen: Der persönliche Freibetrag, die Steuerbegünstigungen für Verheiratete und der jährliche Freibetrag für Spekulationsgewinne werden für diejenigen gestrichen, die die „Remittance Basis“ für sich beanspruchen.  Allerdings wird der Mindestbetrag von £1,000 auf £2,000 pro Jahr angehoben. Liegt der nach UK transferierte Betrag darunter, unterliegt das transferierte Einkommen keiner englischen Besteuerung und die persönlichen Freibeträge bleiben erhalten. Unter 18-jährige sind von dieser Veranlagung nicht betroffen.

Irland Personen, welche die irische Remittance Base Besteuerung in Anspruch nehmen, geben dies auf der Einkommenssteuererklärung an. Auszahlungen nach Irland müssen dann ebenfalls angegeben und in Irland versteuert werden. Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Es gibt keine zeitlichen oder andere Beschränkungen, ebenso keine Pauschalsteuern.

Welche Vorteile Irland gegenüber England hinsichtlich der Non Dom Besteuerung hat

Wie aus der Übersicht ersichtlich wird, ist das irische System bei weitem einfacher, flexibler und dem Steuerzahler gegenüber freundlicher gesinnt. Weder ist der Non-Dom Status in Irland beschränkt, noch sind Pauschalsteuern irgendeiner Art vorgesehen.

Das Gegenteil ist der Fall: Die irische Non-Dom-Gesetzgebung wurde in den letzten Jahren weiter gelockert. Wer also als Ausländer die Wahl zwischen London und Dublin hat, sollte sich aus rein steuerlicher Sicht auf jeden Fall für Irland entscheiden.