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Steuerberater Internationales Steuerrecht: Strukturierung von Unternehmensaktivitäten zur Steueroptimierun

ETC: Steuerberater internationales Steuerrecht

Die ETC ist eine internationale Steuerkanzlei im LowTax Network mit Hauptsitz in London und Niederlassungen in vielen Ländern. Dabei betreuen wir Mandanten im Kontext der internationalen Steuergestaltung für natürliche und juristische Personen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:

  • Holdinggesellschaften: Steuerliche Gestaltung mit Holdinggesellschaften (Zwischenholding,Dividendenrouting,internationale CFC-Regelungen),Standortwahl,Gründung
  • Wahl der richtigen Rechtsform in den einzelnen Ländern
  • Grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen
  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen, DBA-Missbrauchsklauseln
  • Außensteuerrecht, z.B. Deutsches Außensteuerrecht  
  • Internationale Betriebsstättengestaltung,Gründung von ausländischen Betriebsstätten, Steuerliche Ergebniszuordnung

Steuerberatung für natürliche Personen und Unternehmer

  • Wegzug ins Ausland,Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht, erweiterte beschränkte Steuerpflicht 
  • Internationale Erbschaftsteuer- und Vermögensnachfolgeplanung
  • Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland

Umsatzsteuerrecht- Zollrecht

  • Grenzüberschreitende Sachverhalte und internationale Optimierung der Gestaltung
  • Umsatzsteuer-Rückerstattung,international

Die steuerliche Expertise

Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Angelegenheit. Im Kontext von Steueroptimierungsvorhaben / grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen ist es daher häufig erforderlich, dass hochspezialisierte Steuerberater/ LL.M. (Tax) im Vorwege einer Realisierung mögliche Lösungswege und deren Vor-und Nachteile aufzeigen. Dieses erfolgt über eine steuerliche Expertise / Gutachten. Heimische Steuerberater können eine solche Expertise i.d.R. nicht umsetzen, da die entsprechende Spezialisierung fehlt. Große internationale Steuerberatungsgesellschaften (z.B. KPMG) sind dem Mandanten häufig zu teuer. Durch die Organisationsform der ETC sind wir in der Lage, entsprechende Gutachten in höchster Qualität und zu bezahlbaren Konditionen umzusetzen. Dabei arbeiten wir sehr gern mit Ihrem heimischen Steuerberater zusammen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gern einige realisierte Gutachten per E-Mail zu, wobei Mandantennamen und/oder Firmierungen natürlich entfremdet wurden.

Fachforen/Seminare, bei denen Honorar-Steuerberater /Netzwerkpartner der ETC als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl):

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand, also der Komplexität der Sachlage. Das Honorar beträgt 225,00 Euro/Std..

Nachdem das Gutachten entsprechende Lösungswege offeriert hat, entscheidet sich der Mandant mit unserer Hilfe für den bestmöglichen Weg. Dabei übernimmt die ETC auf Wunsch des Mandanten nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch die Umsetzung der entsprechenden Konstellation, also z.B. die entsprechende Firmengründung im Ausland. Wir realisieren steuerliche Gutachten für Mandanten aus folgenden Herkunftsländern:

  • EWR allgemein,England,Deutschland,Österreich,Spanien,Schweiz,USA, Russland und Türkei

Möglich wird ein solches Dienstleistungsangebot über die Organisationsform der ETC (Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte), mithin durch die Anbindung von Honorar-Steuerberatern mit entsprechenden Zusatzqualifikationen im internationalen Steuerrecht, die im Auftrag und Zusammenarbeit mit uns entsprechende Gutachten erstellen.