Steuerabkommen Deutschland Schweiz, Selbstanzeige, Weißgeldstrategie, Steuerabkommen und Änderungsprotokoll vom 05.04. 12

Steuerabkommen Schweiz und Lösungen

Steuerabkommen Schweiz und Lösungen

Es bestehen im Kontext dieses Abkommens verschiedene Handlungsstrategien:

  • -Unterwerfung und damit anonyme Abführung der Abgeltungssteuer an das Finanzamt
  • -Selbstanzeige, Deutsche Mandanten: Eine Nachbesteuerung in Deutschland durch rechtzeitige Selbstanzeige wird i.d.R. erheblich günstiger sein. Gern beraten wir Sie im Kontext einer Selbstanzeige und realisieren diese.
  • -Alternativer Gestaltungsweg, den unsere englischen Steuerberater in Zusammenarbeit mit Schweizer Banken entwickelt haben. Dieser Gestaltungsvorschlag eignet sich für Mandanten aus Deutschland, Österreich und anderen Ländern.  Gern informieren Sie unsere englischen Kollegen über diesen Gestaltungsweg. Die Kollegen sind deutschsprachig. Beratung /Vertragspartner und/oder Gestaltungsumsetzung erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei in England. Sie können unser Kontaktformular zur Anfrage nutzen.

Der alternative Gestaltungsvorschlag nutzt die Tatsache, dass sich das Steuerabkommen nur auf natürliche Personen bezieht. Somit besteht die Möglichkeit der Gründung einer ausländischen juristischen Person und Transfer“ in die juristische Person hinein. Allerdings ist es mit der einfachen Gründung einer Auslandsgesellschaft nicht getan. Hierbei sind zahlreiche Faktoren zu beachten.

Steuerabkommen Deutschland – Schweiz

Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, kurz Steuerabkommen Deutschland–Schweiz, ist ein bilateraler Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Besteuerung des grenzübergreifenden Kapitalverkehrs zwischen den beiden Ländern und tritt neben das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Es wurde am 21. September 2011 nach einer längeren gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehaltenen Verhandlungsphase unterzeichnet und muss von den beiden Vertragspartnern noch ratifiziert werden.

Das Steuerabkommen regelt die Besteuerung von Kapitalvermögen und -erträgen natürlicher Personen aus Deutschland, die auf Bankkonten und Depots bei Schweizer Banken belegen sind.

Den Text des Steuerabkommens können Sie hier downloaden.

Steuerabkommen Deutschland- Schweiz: Höhe der Abgaben

Es wird eine Abgeltungssteuer für Kapitalanlagen deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz eingeführt, die der deutschen Abgeltungssteuer entspricht. Der Steuersatz dieser Abgeltungssteuer beträgt 25 % zzgl. eines dem deutschen Solidaritätszuschlages entsprechenden Zuschlages in Höhe von 5,5 %. Der Gesamtsteuersatz beträgt somit 26,375 %. Die Zahlstellen der Schweiz erheben diese Abgeltungssteuer auf anonymer Basis und führen die erhobene Steuer an die deutschen Finanzämter ab. Der deutsche Steuerpflichtige kann allerdings auch von der Möglichkeit der Meldung seiner Erträge an die deutschen Finanzbehörden durch die schweizerischen Zahlstellen Gebrauch machen.

Beachten Sie aber bitte, dass es aufgrund des Änderungsprotokolls vom 05.04. 2012 u.a. zu nachfolgenden Änderungen kommt (Gesamtänderungen können Sie dem Text des Steuerabkommens entnehmen):

1. Der folgende Artikel 31 wird hinzugefügt:

«Art. 31  Erbschaftsfälle 1.

Erhält eine schweizerische Zahlstelle Kenntnis vom Tod einer betroffenen Per­son, so sperrt sie die Vermögenswerte, an denen die betroffene Person im Zeitpunkt ihres Todes nutzungsberechtigt war. Die geltenden schweizerischen Sorgfaltspflichten sind zu beachten. Die schweizerische Zahlstelle hebt die Sperrung der Vermögenswerte auf, nachdem die Steuer nach Absatz 2 erhoben worden ist oder die Erben einer Meldung nach Absatz 3 zugestimmt haben. Ungeachtet des Vorangegangenen sind Abflüsse möglich bis zu einer Betragsuntergrenze von 50 Prozent der Vermögenswerte im Zeitpunkt des Todes der betroffenen Person.

-Die Einmalabgabe beträgt zwischen 21%- 41% des relevanten Kapitals..

Steuerabkommen Schweiz: Strafbefreiende Wirkung durch die pauschale Nachbesteuerung

Durch die Nachbesteuerung entfällt die Möglichkeit, ein steuerstrafrechtliches Verfahren hinsichtlich der abgegoltenen Steuer einzuleiten. Dieses ist jedoch nicht der Fall, sofern die Vermögenswerte aus Verbrechen stammen oder vor Unterzeichnung des Abkommens die zuständigen deutschen Steuerbehörden tatsächlich Anhaltspunkte für unversteuerte Vermögenswerte in der Schweiz hatten und die betreffende Person dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.