Steuerabkommen Singapur, Steuerabkommen zwischen Deutschland und Singapur und Lösungen, Weißgeld Strategie
Steuerabkommen Singapur und Lösungen: Weißgeld- Strategie
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle –Verlagerung von Einkünften/Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften
- Beratung Mittelstand – Die steuerliche Expertise
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Steuerabkommen Singapur und Lösungen: Weißgeldstrategie
Neben der Selbstanzeige (unsere Kanzlei begleitet Mandanten auf Wunsch bei der Erstellung einer Selbstanzeige) bestehen verschiedene Lösungsansätze (Weißgeld-Strategien) zur Vermeidung der Selbstanzeige oder Besteuerung des Vermögens. Banken in Singapur werden i.d.R. mit Stichtag 30.06. 2013 die Steuern an das Deutsche Finanzamt abführen, sofern natürliche Personen mit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland zum 30.06 noch Vermögen auf einem Konto in Singapur haben.
Als Alternative zur Selbstanzeige werden in entsprechenden Foren/Veröffentlichungen bekannte Strategien aufgezeigt (Umschichten in Liechtensteiner oder Luxemburger Lebensversicherungen, Parken in Zero Bonds, Schließfach-Lösungen, Gold oder Gold Trades, Kauf effektiver Stücke, Offshore-Gesellschaften und Trusts, thesaurierende Fonds usw), die aber allesamt nicht geeignet sind eine entsprechende Weißgeld-Strategie umzusetzen.
Unsere englischen Kollegen (Steuerberater für internationales Steuerrecht, LL.M. Tax, Fachanwälte für Steuerstrafrecht) haben entsprechende Modelle zur Weißgeld-Strategie entwickelt. Als Betroffener können Sie sich gern mit uns in Verbindung setzen.
Global Business- Firmengründungen im Ausland: Internationale Strukturierung von Unternehmensaktivitäten zur Steueroptimierung
Kanzlei Video:
Wir sind eine englische Steuer- und Anwaltskanzlei im Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte (LowTax-Network International) mit dem Interessensschwerpunkt „Internationale Steuergestaltung für natürliche und juristische Personen“. Dabei betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichen Ländern. Unsere Verwaltung (Headoffice) befindet sich in London, ergänzend unterhalten wir Niederlassungen/Repräsentanzen und/oder Honorar-Steuerberater- und Anwälte in vielen Ländern. Firmengründungen im Ausland werden von den Kooperationskanzleien im Sitzstaat der Auslandsgesellschaft realisiert. Durch diese Organisationsform wird die optimale Beratung der Mandanten in den unterschiedlichen Ländern gewährleistet sowie die rechtlich einwandfreie Gründung der Gesellschaften in den Sitzstaaten. Unsere Tätigkeit umfasst natürlich auch die Erstellung von steuerlichen Expertisen/Gutachten im Rahmen der grenzüberschreitenden Umstrukturierungen von Unternehmen.
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:
- Holdinggesellschaften: Standortwahl,Gründung
- Dividendenrouting
- Grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen, steuerliche Expertisen
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
- Außensteuerrecht
- Internationale Betriebsstättengestaltung, Gründung von ausländischen Betriebsstätten, Steuerliche Ergebniszuordnung
- Internationale CFC-Regelungen
- Europa AG, Verschmelzung von Gesellschaften, EU-Fusionsrichtlinie, Umwandlungssteuergesetz
Steuerberatung für natürliche Personen und Unternehmer
- Wegzug ins Ausland, Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht
- Internationale Erbschaftsteuer- und Vermögensnachfolgeplanung
- Entsendung von Mitarbeitern
Umsatzsteuerrecht- Zollrecht
- Grenzüberschreitende Sachverhalte und internationale Optimierung der Gestaltung
- Umsatzsteuer-Rückerstattung,internationale Sachverhalte
Vermögenssicherung- Erbrecht- Unternehmensnachfolge
Gründung von Trusts und Stiftungen im englischsprachigen Rechtsraum (Belize,Jersey,Panama,Zypern), Übertragung von inländischem- z.B. Deutschen- Vermögen in Auslandsgesellschaften, Trust im englischsprachigen Rechtsraum als Obergesellschaft (Familien-Trust, Unternehmenstrust).
Weitere Interessensschwerpunkte
- Gründung von Finanzdienstleistungsgesellschaften oder Banken (Deutschland,EU,EWR,Liechtenstein,USA,CH,Neuseeland und Offshore)
- Gründung von Kapitalanlagegesellschaften/Vermögensverwaltungsgesellschaften, Auflegen eines Investmentfonds
- Internationaler Börsengang,Emissionsprospekt und Vertretung vor den Aufsichtsbehörden für Finanzdienstleistungen in den jeweiligen Ländern
- Glücksspiel-/Wett-Lizenzen international
- Rechtliche und steuerliche Beratung von Franchisegebern
- Kapital für Unternehmen: Fördermittel (EU,Land und Gemeinden), Investorensuche, die bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung




Firmengründung Ausland – Abbildung: Steuerberater der ETC als Referenten beim Fachforum „Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten international tätiger Unternehmen“. Weitere Referenten waren u.a. Mitarbeiter des Finanzamtes für Groß-und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf und des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Erstellung Ihrer steuerlichen Expertise /Gutachten lesen Sie bitte hier..

Steuerberatung Mittelstand und Konzernebene
Zu dieser Thematik gehört i.d.R.:
- Steuerliche Gestaltung durch Holding-Gesellschaften
- Europa AG – Einbringung in die Europäische Union
- steuerliche Expertisen/Gutachten
Für mittelständische Unternehmen mit hinreichender Umsatz-und Ertragslage gelten hinsichtlich einer steuerlichen Gestaltungsstrategie besondere Anforderungen, damit die Gestaltung die gewünschten steuerlichen Effekte erzielt, in jeder Hinsicht steuerrechtlich wasserdicht ist und einer Nachprüfung vor den heimischen Finanzbehörden standhält. Stichworte sind z.B.: Vermeidung der Annahme einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft (Durchgriff im Kontext §42 AO), Keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG), Vermeidung der Entstrickungsbesteuerung und/oder Negativwirkungen einer Funktionsverlagerung. Dabei bietet unsere Kanzlei alternative Gestaltungsvorschläge an, wie Funktionsverdopplung statt Funktionsverlagerung oder Gestaltungen mittels Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung (steuerneutraler Übertrag der Assets der Tochtergesellschaften auf die Auslandsholding). Im Vorwege der Umsetzung einer steuerlichen Gestaltung wird i.d.R. eine steuerliche Expertise (Gutachten) durch unsere Spezialisten im Internationalen Steuerrecht (Steuerberater internationales Steuerrecht, LL.M. Tax, Professoren für Steuerrecht) erstellt.