Firmengründung Schweiz, Zweigniederlassung einer Auslandsgesellschaft in der Schweiz, Niederlassung Deutsche GmbH in der Schweiz

Firmengründung Schweiz: Niederlassung einer Auslandsgesellschaft in der Schweiz

Firmengründung Schweiz: Niederlassung – Zweigniederlassung einer EU-Gesellschaft in der Schweiz

Nach Schweizer Gesellschaftsrecht, können sich EU-Gesellschaften in der Schweiz niederlassen, ohne Einzahlung des Stammkapitals einer Schweizer GmbH, jedoch mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit. Grundsätzlich bestehen hinsichtlich einer Niederlassung /Zweigniederlassung in der Schweiz folgende Möglichkeiten:

-Es wird ein in der Schweiz Ansässiger als Niederlassungsleiter gestellt. In diesem Falle ist die steuerliche Betriebsstätte der Niederlassung in der Schweiz belegen (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte, davon abweichend siehe unten)

-Der nicht in der Schweiz ansässige Geschäftsführer der EU Gesellschaft wird ins Handelsregister der Schweiz als Geschäftsführer eingetragen. In einem solchen Fall schreibt das Schweizer Gesellschaftsrecht die Stellung eines lokal Ansässigen als Vertreter/Bevollmächtigten vor

Auf Wunsch kann unsere Schweizer Kanzlei einen Niederlassungsleiter oder Vertreter stellen.

Niederlassung /Zweigniederlassung Schweiz gründen und Substanz-Escape

Insbesondere, wenn die steuerliche Betriebsstätte in der Schweiz belegen sein soll, ist ausreichend Substanz Escape in der Schweiz erforderlich. Stichworte sind: Verhinderung der Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft, reine Briefkastengesellschaft. Eine solche liegt vor, wenn der Verdacht besteht, dass die Gesellschaft z.B. von Deutschland aus „ferngesteuert wird“ und/oder ein reiner Briefkasten installiert wurde. Daher ist entweder ein angemietetes Büro in der Schweiz erforderlich oder zumindest die Anbindung an ein Business Center (Firmenschild, eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit dem Namen der Gesellschaft, Postadresse, Faxdienst, 10- 20 Stunden/Monat Nutzung der Büro-oder Konferenzräume). Die meisten Business Center bieten auch die Möglichkeit des virtuell Office und Anmietung von voll eingerichteten Büroräumen. Bei Einsatz eines Niederlassungsleiters (steuerliche Betriebsstätte in der Schweiz) muss erkennbar sein, dass es sich nicht um eine reine Treuhand-Lösung handelt (am Besten angestellter Niederlassungsleiter, keine offensichtliche Treuhand, kein lächerlich kleines „Gehalt“ im Kontext der Aufgabenstellung= Fremdvergleichsgrundsatz). 

Firmengründung Schweiz: Beispiel Zweigniederlassung einer Deutschen GmbH in der Schweiz

Grundsätzlich besteht in allen Kantonen der Schweiz die Möglichkeit der Installation einer Zweigniederlassung von EU Gesellschaften, also auch einer Deutschen GmbH. In jedem Falle ist nach Schweizer Gesellschaftsrecht ein Bevollmächtigter Vertreter in der Schweiz notwendig, sofern der Geschäftsführer der GmbH nicht in der Schweiz ansässig ist. Ergänzend muss die Zweigniederlassung über Substanz-Escape verfügen, also keine reine Briefkastengesellschaft.

Soll die Schweiz das Besteuerungsrecht haben, muss die geschäftliche Oberleitung der Zweigniederlassung in der Schweiz belegen sein: Entweder der Mandant oder ein Beauftragter verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die Schweiz und tritt als Geschäftsführung auf oder unsere Schweizer Kanzlei stellt einen lokal Ansässigen als Niederlassungsleiter.

Davon abweichend möglich: Der nicht in der Schweiz ansässige Geschäftsführer weist nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte in der Schweiz aufhält („ORT“ der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte).

Davon abweichend: Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausnutzung von Bodenschätzen, ein Land-oder forstwirtschaftlicher Betrieb, eine Bauausführung länger als 6 Monate Dauer oder eine feste Geschäftseinrichtung in der die Tätigkeit des Unternehmens überwiegend ausgeführt wird (gemeint ist z.B. ein Ladenlokal oder z.B. ein Hotel in der Schweiz), ist immer eine Betriebsstätte in der Schweiz, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.

Firmengründung Schweiz und Zweigniederlassung einer UK Limited

Das Schweizer Recht erlaubt die Installation einer Zweigniederlassung einer englischen Limited (UK Ltd) in der Schweiz. Vorteile gegenüber einer Schweizer GmbH oder AG können sein:

-Ist eigenständige Rechtspersönlichkeit, also wie andere Kapitalgesellschaften (GmbH oder AG) in der Schweiz, allerdings beträgt das Mindeststammkapital nur ein Pfund, bei einer Schweizer GmbH hingegen 20.000 CHF und bei einer Schweizer AG 100.000 CHF.

-Mithin haftet die Limited nur mit dem geringen Stammkapital und Anlage-und Betriebsvermögen, sofern vorhanden.

Wir gründen englische Limiteds (Ltds) mit Zweigniederlassung in der Schweiz für Mandanten aus der Schweiz und nicht in der Schweiz ansässige. Ist die Betriebsstätte der englischen Limited einzig in der Schweiz belegen, so erfolgt die Besteuerung in der Schweiz, in England gemäß Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerung. Dennoch müssen in England jährlich der Anual Account und -Return abgeben werden. Das englische Finanzamt fordert eine Ansässigkeitsbescheinigung vom Schweizer Finanzamt, das die Gesellschaft in der Schweiz tätig ist und in der Schweiz besteuert wird.