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Firmengründung Schweiz: Rechtsformen Schweiz

Firmengründung Schweiz und Rechtsformen von Gesellschaften

Die Schweiz kennt verschiedene Rechtsformen von Gesellschaften, zentral die Schweizer GmbH und AG. Ergänzend besteht die Möglichkeit der Installation einer Zweigniederlassung oder Niederlassung von EU-Gesellschaften in der Schweiz. Bei Schweizer Kapitalgesellschaften (juristische Personen) haftet das Stammkapital und Anlage-und Betriebsvermögen gegenüber den Gläubigern. Allerdings gibt es Bestimmungen im Kontext einer Durchgriffshaftung auf die natürliche Person (Geschäftsführer). Schweizer Kapitalgesellschaften werden im jeweiligen öffentlichen Handelsregister des Kantons eingetragen. Weitere mögliche Rechtsformen sind die Personengesellschaft, Genossenschaft oder Kollektivgesellschaft.

Firmengründung Schweiz: Die Aktiengesellschaft (AG) in der Schweiz

Die in der Schweiz wichtigste Gesellschaftsform ist die Aktiengesellschaft. Die Gründung einer AG ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Obwohl ein Ausländer alle Aktien besitzen kann, muss der Verwaltungsrat mehrheitlich aus Schweizer Bürgern, die in der Schweiz wohnhaft sind, zusammengesetzt sein. Das Gesellschaftskapital muss mindestens CHF 100’000 betragen. 20% des Aktienkapitals, mindestens aber CHF 50’000, müssen einbezahlt sein.
 

Firmengründung Schweiz: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz

Seit dem Inkrafttreten des revidierten Gesellschaftsrechtes im Juli 1992 hat die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, im Gegensatz zu früher, wesentlich an Bedeutung gewonnen und stellt heute eine attraktive Variante zur Aktiengesellschaft dar. Das Gesellschaftskapital muss mindestens CHF 20’000 betragen, CHF 10’000 müssen einbezahlt sein. Das Gesellschaftskapital darf aber CHF 2 Mio. nicht überschreiten. Es wird in Anteile aufgeteilt, die mindestens CHF 1’000 oder ein Mehrfaches davon betragen müssen. Der Name, die Nationalität und die Anzahl der jeweils gehaltenen Anteile sind im Handelsregister einzutragen. Das Gesetz sieht keine Beschränkungen für ausländische Anteilseigner vor, es muss jedoch mindestens ein Geschäftsführer in der Schweiz wohnhaft sein. 
 

Firmengründung Schweiz: Die Schweizer Kollektivgesellschaft

Eine weitere gebräuchliche Gesellschaftsform ist die Kollektivgesellschaft, bei der zwei oder mehrere natürliche Personen einen Gesellschaftsvertrag abschliessen und gemeinsam eine Geschäftstätigkeit betreiben. Sie haften alle gesamthaft und ohne Begrenzung. Diese Gesellschaftsform schliesst die Mitwirkung juristischer Personen als Gesellschafter aus.
 

Kommanditgesellschaft in der Schweiz

Bei der Kommanditgesellschaft haftet ein Partner (Komplementär) unbegrenzt, während die anderen Partner (Kommanditäre) nur im Ausmasse ihrer Kapitalbeteiligungen zur Rechenschaft gezogen werden können. Kommanditäre können natürliche aber auch juristische Personen sein, Komplementäre nur natürliche Personen.

Andere Gesellschaftsformen in der Schweiz

Andere Gesellschaftsformen, wie zum Beispiel die einfache Gesellschaft oder die Genossenschaft, sind für Investoren von geringem Interesse und werden hier nicht näher behandelt.