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Firmengründung Schweiz: Geeignete Zwischenholding zur Verhinderung der 35%tigen Quellensteuer bei verbundenen Unternehmen
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- Steuergestaltung für Mandanten aus der Schweiz
- Geeignete Zwischenholding zur Verhinderung der 35%tigen Quellensteuer bei verbundenen Unternehmen
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- Übersicht der DBAs Schweiz
- Gebühren Schweiz
- Aufhebung der Quellensteuern auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Schweiz
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland
Firmengründung Schweiz: Geeignete Zwischenholding zur Verhinderung der 35%tigen Quellensteuer bei verbundenen Unternehmen
Ein Grundproblem in der Steuerplanung bei Schweizer Unternehmen ist die 35%tige Quellensteuer bei verbundenen Unternehmen im Nicht-DBA-Sachverhalt.
Da die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien unterhält, ergänzend Spanien Mitglied der EU ist und eine spanische Holdinggesellschaft nicht besteuert wird, eignet sich Spanien als Zwischenholding für Schweizer Mandanten.
Beispiel: Anteilseigner haben Ihren Sitz in einem Land ohne DBA zur Schweiz. Würde die Schweizer Kapitalgesellschaft direkt an die Anteilseigner ausschütten= 35% Quellensteuer. Durch die Zwischenschaltung einer z.B. spanischen Holding erfolgt die steuerfreie Durchschleusung der Schweizer Dividenden an den Anteilseigner, in den ersten beiden Jahren unter Abzug von 5% Quellensteuer. Zu beachten sind die Schweizer Missbrauchsbestimmungen, also keine Briefkastengesellschaft z.B. in Spanien.
Das Land der Zwischenholding (hier beispielhaft Spanien) sollte in der EU belegen sein und es sollte ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Sitzstaat der Holding bestehen. Mithin würde die Zwischenholding die Schweizer Dividenden quellensteuerfrei empfangen und die Dividenden selbst nicht besteuern. Im Hinblick auf die Dividenden-Weiterausschüttungen aus der Zwischenholding an den eigentlichen Anteilseigner, sollte das Land der Zwischenholding Dividenden-Weiterausschüttungen niedrig oder gar nicht besteuern.
Firmengründung Schweiz: Gestaltung mittels Zwischenholding und Dienstleistungen unserer Kanzlei
-Steuerliche Beratung, Auswahl des richtigen Holdingstandortes
-Gründung der Zwischenholding, auf Wunsch Treuhand-oder angestellter Direktor, ausreichender Substanz Escape