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Verlagerung von IP ins Ausland: Niedrigbesteuerung von Lizenzrechten /Urheberrechten und Patente in der Schweiz

Gründung einer Lizenz- Patentverwertungsgesellschaft in der Schweiz (IP Box – IP Box Steuerregime – Intellectual Property)

Auch die Schweiz (Kanton Nidwalden) kennt eine IP Box, also niedrige Besteuerung von Einnahmen aus Lizenzrechten, Patenten und Urheberrechten. Die Steuerbelastung für IP Box beträgt 8,8%. 

Lizenzerträge sind Vergütungen jeglicher Form, die für die Nutzung oder für das Recht auf Benutzung von Patenten, Marken, Mustern oder Modellen, Zeichnungen oder Plänen, Formeln, Rezepturen oder Verfahren oder für die Mitteilung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen gezahlt werden.

Ebenso wie die Nutzung von Urheberrechten aus literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, einschliesslich kinematographischer Filmen. Erlöse aus dem Verkauf von Intelletual Property werden ebenfalls als Lizenzerträge definiert und fallen daher unter die gleichen Steuervergünstigungen.

Die Steuervergünstigung muss von der Finanzverwaltung im Vorwege genehmigt werden. Voraussetzung ist u.a. ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb in der Schweiz, also ein „echtes Büro“ und ein lokal ansässiger Geschäftsführer, der nachweislich die Geschicke der Gesellschaft lenkt.

Nachteile gegenüber IP -Standorten in der EU/EWR (Luxemburg, Niederlande, Belgien, England, Zypern und Liechtenstein im EWR) können sein:

  • Nicht Wirkung der EU-Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
  • Negativwirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach §8 AStG
  • Relativ hohe Besteuerung der IP Box im Ländervergleich (siehe unten)

Vorteile ergeben sich aus dem Standort Schweiz und ggf. aus der geografischen Nähe zum Mandanten. Allerdings hat diese Vorteile auch Liechtenstein bei einer Effektivbelastung von nur 2,5% für Einnahmen aus IP Box.

Der größte Vorteil des Standortes Schweiz bei IP-Box ist die großzügige Auslegung, also welche Arten von Lizenz- und/oder Urheberrechten unter die Regelung fallen (vgl. oben). Beispielhaft kann aufgelistet werden:

  • Das klassische Urheberrecht
  • Das Recht der Produktion von CD, DVD und Video und anderen Medien
  • Senderechte von Radio, Fernsehen und Internetsendern
  • Das Recht an Fotografien, Filmen und Bildern
  • Das Urheberrecht an wissenschaftlichen Arbeiten
  • Das Recht an Datensammlungen und die Anlage von Datenbanken
  • Das Recht am eigenen Bild
  • Namensrechte, Marken und Warenzeichen
  • Patente
  • Gebrauchsmuster
  • Sortenschutz (z.B. bei pflanzlichen Züchtungen)
  • Halbleiterschutz
  • Geografische Herkunftsangaben
  • Geschmacksmuster (Designs und Modelle)
  • Geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel)
  • Geschäftsgeheimnisse
  • Franchise

Gründung einer Lizenz- Patentverwertungsgesellschaft (IP Box – IP Box Steuerregime – Intellectual Property): Standortübersicht

  • Liechtenstein: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 2,5%
  • Luxemburg: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 5,76%
  • Niederlande: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 5%
  • England: Effektivsteuerbelastung 10%
  • Spanien: Effektivsteuerbelastung 5-15%
  • Belgien: Effektivsteuerbelastung i.d.R. 6,8%
  • Zypern: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 2,0%