Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft, Neuseeland OFC, Financial Service Provider New Zealand (FSP)

Neuseeland Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft (OFC) oder Neuseeland Financial Service Provider (FSP)

Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft Neuseeland (OFC) oder Financial Service Provider (FSP) Neuseeland (New Zealand OFC, FSP)

Unter bestimmten Voraussetzungen darf eine Neuseeland Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft (OFC) Finanzdienstleistungen an Dritte – außerhalb Neuseelands- erbringen. Die Gesellschaft darf sich nicht als Bank bezeichnen und/oder das Wort Bank im Firmennamen tragen. Abwandlungen wie Bankcorp./ Bankgroup usw.. sind allerdings erlaubt.

Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaften auf Neuseeland unterliegen nicht der Regulierung und Aufsicht der staatlichen Stellen oder der Zentralbank des Landes. Mithin erhalten Neuseeland Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaften (OFC) keine Darlehn von der Zentralbank.

Obwohl die Neuseeland Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft nicht der Kontrolle und Regulierung der Zentralbank unterliegt, werden ihre Tätigkeiten durch verschiedene Gesetze geregelt, sie operiert also nicht im „rechtsfreien Raum“. Eine Übersicht der Gesetze finden Sie unten im Text.

Financial Service Provider (FSP) Neuseeland

Sollen Finanzdienstleistungen auch an in Neuseeland Ansässige erbracht werden, ist die Genehmigung als Financial Service Provider erforderlich. Ein weiterer Grund für die Registrierung als  Financial Service Provider ist die erhöhte „Glaubwürdigkeit“ gegenüber den Kunden, auch wenn die Finanzdienstleistungen nicht an Neuseeland ansässige erbracht werden.

Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen erhebliche Strafen, bis zu 12 Monaten Gefängnis. Originaltext:

All FSPs must be registered to legally provide financial services. If they provide, or offer to provide, financial services without current registration, they are in breach of section 11 of the Financial Service Providers (Registration and Dispute Resolution) Act (2008). If an FSP provides, or offers to provide, financial services while in breach of the Act: Individuals face up to 12 months imprisonment or a fine not exceeding NZ$100,000. Body corporates such as companies, building societies and credit unions face a fine not exceeding NZ$300,000.

Im Rahmen der Registrierung/Erlaubnisantrag sind entsprechende Voraussetzungen zu erbringen (z.B. Criminal history check, AML Deklaration usw.).

Betriebsstätte in Neuseeland als Voraussetzung

Damit das Recht Neuseelands zur Anwendung kommt, muss die alleinige Betriebsstätte in Neuseeland belegen sein. Wesentliche Elemente einer Betriebsstätte sind:

  • Ort der geschäftlichen Oberleitung: Eine lokal ansässige Person (natürliche Person in Neuseeland) muss – zumindest nach außen- die Geschicke der Gesellschaft lenken. Kein Verdacht der „Fernsteuerung“ aus dem Ausland. Bei einer Neuseeland OFC wäre allerdings die Gestaltung mit einem Direktor außerhalb Neuseelands möglich. Hierbei sind allerdings verschiedene Faktoren zwingend zu beachten, die wir Ihnen gern erläutern.
  • Ordentlicher Geschäftssitz in Neuseeland: Angemessener Substanz-Escape, keine reine Briefkastengesellschaft. Soll eine Neuseeland OFC oder FSP Finanzdienstleistungen erbringen, fordern die Behörden auf Neuseeland den in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Bei der Neuseeland OFC wird die Anbindung an ein Business Center in Neuseeland ausreichen (Firmenschild, eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit dem Namen der Gesellschaft, Fax, Postweiterleitung). Bei einem FSP muss ein Büro angemietet werden. Eine Lösung wäre die dauerhafte Anmietung eines voll eingerichteten Büros im Business Center Neuseeland. 
  • Vertragspartner mit dem Kunden ist allein die Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Sitz in Neuseeland

Unsere Dienstleistungen „Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft Neuseeland“ – „Financial Service Provider (FSP) New Zealand“

  • Juristische Beratung im Kontext Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft und Financial Service Provider (FSP), nationales und internationales Recht
  • Gründung der Kapitalgesellschaft (i.d.R. Rechtsform der Limited, Ltd.), Eintrag ins Handelsregister Neuseeland
  • Bei FSP: Registrierung als Financial Service Provider (FSP), inkl. aller erforderlichen Dienstleistungen, Erlaubnisantrag bis Genehmigung /Lizenz
  • Juristische Ausgestaltung
  • Registered Office bis ordentlicher Geschäftssitz Neuseeland
  • Steuerliche Anmeldung
  • Stellung Treuhand-Direktor (lokal Ansässiger tritt als Direktor der Gesellschaft auf, 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte)
  • Kontoeröffnung für die Gesellschaft, ohne die Notwendigkeit der persönlichen Anwesenheit des wirtschaftlich Berechtigten bei der Kontoeröffnung
  • Bei Neuseeland OFC/FSP: Korrespondenzbank Konto
  • Steuerliche Gestaltungsstrategien, z.B. im Kontext der verbundenen Unternehmen
  • Stellung Treuhand-Shareholder oder Offshore-Gesellschaft als Eigner- oder Verwaltungsgesellschaft der Neuseeland OFC/FSP

Bitte teilen Sie uns mit, welche Finanzdienstleistungen die Neuseeland OFC oder FSP anbieten soll. Sollen Bankdienstleistungen angeboten werden, bieten wir ein Komplettpaket für OFC und FSP an, einschliesslich der Auflage von Kreditkarten, SWIFT/BIC Registrierung, Electronic Payment Platform, Mastercard pre-paid debit card program und Online-Banking-Software (siehe nachfolgend).

Neuseeland Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft oder FSP: Optionale Dienstleistungen

-Assistance with third party debit card issuing, including private label cards

Unterstützung bei der Anbindung an einen Kreditkartenprovider, Herausgabe von Debit-Kreditkarten mit Label der Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft

SWIFT BIC1 Registration

-Electronic Payment Platform Account providing one internet account covering 200 countries and 31 currencies ($12 SWIFT and $3 ACH payments)

Mastercard pre-paid debit card program with the first 10 un-activated Mastercards included 

NexorOneTM Online-Banking-System  

Das NexorOneTM Online-Banking System ist ein nutzerfreundlicher und flexibler Kontomanager für Gemeinschaftsfonds. Bei der Übermittlung der Anweisungen des Nutzers erzeugt es Mitteilungen an den Administrator. Das System erhebt automatisch flexible Transaktionsgebühren, die zuvor vom Administrator festgelegt wurden. Diese und andere Gebühren werden in einem Bericht zusammengerechnet, um die Höhe des erzeugten Einkommens zu bestimmen. Die Nutzer können Geld auf/von/zwischen Konten und auf optionale Kundenkarten transferieren. Detaillierte, auf den Nutzer abgestimmte Berichte können in verschiedenen Formaten ausgedruckt oder downgeloadet werden. Verschlüsselung bietet eine sichere Nachrichtenübermittlung zwischen Nutzern und Administrator.

-Korrespondenzbank-Konto

Auf Wunsch gestalten wir die Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft mit Genehmigung für Bankgeschäfte mit einem Korrespondenz-Bankkonto bei einer ausländischen Bank aus. Die Gebühren für das Korrespondenzbank-Konto richten sich verschiedenen Kriterien: Anzahl der Buchungsvorgänge, Jahresumsatz über das Korrespondenzbank-Konto, Herkunft der Gelder usw..

Homepage der Neuseeland Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft oder FSP

Homepage der Gesellschaft, auf einem neuseeländischen Server gehostet. Die Gebühren richten sich nach Layout (es stehen ca. 60 Vorlagen zur Verfügung oder ind. Gestaltung), Leistungsmerkmalen und Seitenanzahl.

Neuseeland OFC und Rahmenbedingungen    

Die Neuseeland Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft kann fast alle Serviceleistungen zur Verfügung stellen, die auch von einer Bank mit A-Lizenz angeboten werden, allerdings darf das Wort „Bank“ nicht im Namen geführt werden. Abwandlungen wie Bankcorp./ Bankgroup usw.. sind allerdings erlaubt.

Zu den Tätigkeiten einer Neuseeland OFC können folgende Serviceleistungen gehören, sie sind aber nicht auf diese begrenzt:  

  • Einlagengeschäfte und Kreditvergabe Debitkarten- und Kreditkartenservice
  • Ausgabe von Finanzbürgschaften und finanziellen Instrumenten Service im Bereich des Cash Managements
  • Girokonten, Scheckkonten, Sparkonten, Termingeld
  • Herausgabe von CDs Banküberweisungen
  • Zahlungsabwicklung
  • Fondsmanagement, Dienste einer Investment-Gesellschaft 
  • Investitionsmarketing    

Die Gesellschaft unterliegt nicht den Bestimmungen zur Schaffung von Kapitalrücklagen. Direktoren und Aktionäre können jede Nationalität haben und ihr Wohnsitz kann sich in einem beliebigen Land befinden.  

Obwohl die Neuseeland Finanzdienstleistungsgesellschaft nicht der Kontrolle und Regulierung der Zentralbank unterliegt, werden ihre Tätigkeiten durch verschiedene Gesetze geregelt. Einige der wichtigsten Gesetze sind im Folgenden aufgelistet:  

-Bills of Exchange Act 1908 (Wechselgesetz), Cheques Act 1960 (Scheckgesetz), Companies Act 1993 (Aktiengesetz/GmbH Gesetz), Consumer Guarantees Act 1993 (Verbrauchergarantiegesetz), Credit Contracts and Consumer Finance Act 2003 (Verbraucherkreditgesetz), Electronic Transactions Act  2002 (Gesetz über elektronische Transaktionen) ,Fair Trading Act 1986 (Verbraucherschutzgesetz), Financial Transactions Reporting Act 1996 (Geldwäschegesetz), Investment Advisers (Disclosure) Act 1996 (Gesetz über Anlageberater), Personal Property Securities Act 1999 (Wertpapiergesetz), Proceeds of Crime Act 1991 (Gesetz über kriminelle Einkünfte), Property Law Act 1952 (Gesetz zum Eigentumsrecht), Reserve Bank of New Zealand Act 1989 (Gesetz über die Notenbank von Neuseeland), Securities Act 1978 (Wertpapiergesetz), Unclaimed Money Act 1969 (Gesetz über nicht beanspruchte Gelder).