Non Domiciled Status Malta, Steueroase Malta, Firmengründung Malta und Non Dom & Remittance Base Malta

Firmengründung Malta und Non Dom & Remittance Base in Malta

Firmengründung Malta und Non Dom & Remittance Base Malta

Den Non Dom-Status kennt man neben Malta z.B. auch in England, Irland und der Türkei. Remittance Base Besteuerung bedeutet, dass bestimmte Einkunftsarten (z.B. Dividenden) die auf ein nicht malt. Konto fliessen, legal nicht besteuert werden.

Personen, welche die maltesische Remittance Base Besteuerung in Anspruch nehmen, geben dies auf der Einkommenssteuererklärung an. Auszahlungen nach Malta müssen dann ebenfalls angegeben und in Malta versteuert werden. Weitere Angaben sind nicht erforderlich. Es gibt keine zeitlichen oder andere Beschränkungen, ebenso keine Pauschalsteuern, also vergleichbar mit Irland.

Vorteile Malta: Niedrige Mieten (außerhalb des Zentrums sind Wohnungen bereits ab 400 Euro pro Monat zu mieten), niedrige Einkommenssteuer für nach Malta fließende Einkünfte (15- 25%) und mögliche Kombination mit Malta Ltd. und Offshore-Holding (5% Endbesteuerung durch Tax-Refund an die Holding, keine Besteuerung der Dividenden, statt z.B. 25% Abgeltungssteuer in Deutschland).

Firmengründung Malta und Non Dom Malta: Praktische Realisierung, Ebene der natürlichen Person

Voraussetzungen:

  • Keine unbeschränkte Steuerpflicht in einem anderen Staat, also z.B. in Deutschland oder Österreich (keinen nutzbaren Wohnraum, keine beruflichen- oder privaten Interessensschwerpunkte, weniger als 182 Tage/Jahr anwesend, also kein gewöhnlicher Aufenthalt)
  • Wohnung in Malta, Mietvertrag
  • Steuerliche Meldung als Non Dom in Malta
  • Malt. Steuernummer
  • Malta ID Card
  • Anmeldung zur Sozialversicherung auf Malta
  • Nachweis, dass sich der Steuerpflichtige mindestens 95 Tage /Jahr in Malta aufhält
  • Erforderlich ist für die natürliche Person ein Konto auf Malta und ein Offshore-Konto
  • Kombination mit Malta Holding-Modell, wobei die Holding nicht auf Malta belegen sein darf (Offshore Holding): Es wird eine Malta Trading Company und eine Offshore Holding (z.B. BVI) gegründet. Mithin Tax-Return an die Offshore-Holding und 5% Endbesteuerung auf der Betriebsstättenebene Malta. 

Firmengründung Malta, Offshore Holding und Non Dom Malta: Realisierung auf der Betriebsstättenebene

  • Gründung einer Malta Trading Company und einer Offshore Holding (außerhalb Maltas), als Besitzgesellschaft der Malta Trading Company. Die Malta Trading Company wird mit 35% besteuert. Tax-Refund des malt. Finanzamtes dann an die Offshore Holding (es werden 5/7 bzw. 6/7 der gezahlten Steuern im Tax-Refund-Verfahren an die Holding zurückerstattet)
  • Effektivbelastung auf Betriebsstättenebene somit nur 5% Ertragssteuer.
  • Steuerfestsetzung Malta Trading und Antrag auf Tax Return innerhalb einer Woche, so das immer nur die 5% Steuern abgeführt werden müssen.
  • Substanz Escape der Malta Trading Company: Kein reines Registered Office, sondern ordentlicher Geschäftssitz. Dieses kann ein angemietetes Büro auf Malta sein oder Anbindung an Business Center Malta oder die Wohnung auf Malta (Relocation Malta der natürlichen Person) wird als Büro benutzt
  • Konto für die Malta Trading Company bei einer malt. Bank
  • Ausgestaltung der Offshore Holding so, dass das malt. Finanzamt diese Gestaltung anerkennt (keine reine Briefkastengesellschaft, Substanz Escape usw)
  • Konto für die Offshore Holding

Firmengründung Malta und Non Dom Malta: Beispiel

Herr Mustermann aus Deutschland möchte die Gestaltung Non Dom Malta realisieren. Er ist Selbständig und besteuert derzeit alle Einkünfte in Deutschland. Zunächst muss Herr Mustermann dafür Sorge tragen, dass er als natürliche Person nicht mehr der unbeschränkten/beschränkten Steuerpflicht in Deutschland unterliegt:

  • Keinen nutzbaren Wohnraum mehr in Deutschland (..auf die wahre Nutzung kommt es nicht an..)
  • Keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr in Deutschland (weniger als 182 Tage im Jahr, §9 AO, Deutsche Abgabenordnung)
  • Keine persönlichen und beruflichen Interessensschwerpunkte mehr in Deutschland („Ehefrau muss mit ausflaggen“)
  • Keine Beteiligung von mehr als 25 Prozent an einer Personengesellschaft (KG, GbR) mit einer Betriebsstätte in Deutschland
  • Keine Beteiligung von mehr als ein Prozent an einer deutschen Kapitalgesellschaft (AG, GmbH)
  • Keine höheren aus deutschen Quellen stammende Einkünfte von 62.000 Euro pro Jahr
  • Kein höheres deutsches (also dort belegenes) Vermögen von 154.000 EURO.
  • Auflösen der Deutschen Konten

Herr Mustermann realisiert dann „Relocation Malta“: Wohnsitz auf Malta, steuerliche Anmeldung und alle oben genannten Maßnahmen.

Ferner gründet Herr Mustermann eine Trading Company auf Malta sowie eine Offshore Gesellschaft als Holding /Besitzgesellschaft der Malta Trading Company. Er wird Direktor der Malta Trading Company und bekommt ein entsprechendes Gehalt, welches den Lebensunterhalt sichert. Seine selbständige Tätigkeit realisiert Herr Mustermann dann über die Malta Trading Company. Effekte:

  • Betriebsstätte Malta: Endbesteuerung von 5% durch Tax Refund an die Offshore Holding
  • Das Einkommen als Direktor wird auf Malta besteuert, ist aber auf Seiten der Malta Trading Company steuerlich absetzbar
  • Dividenden (Gewinne nach Besteuerung) der Offshore Gesellschaft/Holding fliessen auf ein Offshore-Konto und werden legal nicht besteuert

Außer der Besteuerung des Gehaltes als Direktor der Malta Trading Company beträgt die Gesamtsteuerlast bei diesem Modell also nur 5%.

Firmengründung Malta und Non Dom Malta: Praktische Erwägungen

Zwar fördern wir keine illegalen Gestaltungen, wahr ist aber auch:

  • Durch die offenen Grenzen in der EU ist es in der Praxis kaum nachweisbar, wie lange sich der Steuerpflichtige tatsächlich auf Malta und/oder z.B. in Deutschland aufhält.
  • Keinen nutzbaren Wohnraum mehr in Deutschland: Der Mietvertrag wird auf eine andere Person oder „Firma“ geändert

Firmengründung Malta und Non Dom Malta: Dienstleistungen unserer Kanzlei

  • Steuerliche Beratung Remittance Base Besteuerung, Firmengründung Malta und Offshore Holding, unbeschränkte Steuerpflicht
  • Relocation Malta: Wohnsitzname Malta, steuerliche Meldung, Malta ID Card, Anmeldung zur Sozialversicherung, Privatkonto Malta, Arbeitsvertrag mit Malta Trading Company
  • Gründung Malta Trading Company und Offshore Holding, notwendige Ausgestaltung nach malt. Steuerrecht
  • Kontoeröffnung Malta Trading Company und Holding
  • Offshore Konto natürliche Person
  • Laufende Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Lohnkonten, Tax Return Antrag
  • Auseinandersetzungsverfahren mit den Finanzämtern