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Firmengründung Madeira (EU Sonderzone) und Business Center auf Madeira
- Index Firmengründung Madeira
- Business Center Madeira
- Firmengründung Madeira und verbundene Unternehmen
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Firmengründung Madeira und Business Center Madeira

Das MBC Bürozentrum befindet sich im Zentrum von Funchal, an der renommierten Avenida Arriaga, gegenüber vom Stadt-Theater und gleich neben dem Stadtpark. Parkplätze sind vorhanden.
Dienstleistungen:

- Empfangsdesk
- Manager zu Ihrer Verfügung
- Sekretariats-Dienste
- Telefonbeantwortung in Ihrem Namen
- Telefon-Weiterleitung
- Post- und Email-Annahme
- Fax- und Kopierdienste
- Übersetzungen
- Kurierdienst
- Internet-Point
- Vermietung/Verkauf von Computern/Druckern/Scannern usw.
- Konferenzraum mit Audio- und Videokonferenz-Ausstattung
- Reinigungsservice inklusive
- Ihr Firmenname an Ihrer Tür

Ausserdem verfügbar:
Unterstützung bei der Personalsuche Buchhaltungsdienstleistungen Büromaterial-Lieferservice Schnelle Hilfe bei Computerproblemen Reise- und Hotel-Arrangements Limousinen-Service
Dies ist unser Team:




Das Team spricht englisch, französisch und deutsch.

Firmengründung Madeira und verbundene Unternehmen
Gesellschafter einer Madeira Lda. kann jede natürliche oder juristische Person in-und außerhalb Madeiras sein.
Juristische Person in der EU
Es greift die Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern die Voraussetzungen der EU Mutter-Tochter-Richtlinie gegeben sind.
Juristische Person außerhalb der EU
Madeira kennt keine Quellensteuer bei abfließenden Dividenden, unabhängig davon ob DBA-Sachverhalt oder nicht. Beim Empfänger“ werden die Dividenden gemäss innerstaatlichem Recht besteuert.
Natürliche Person außerhalb Madeiras als Gesellschafter
Keine Quellensteuer auf Madeira, also Besteuerung im Zufluss-Staat gemäß den innerstaatlichen Regelungen, in Deutschland 25% Abgeltungssteuer, in vielen Staaten im Halbeinkünfteverfahren.
Treuhand-Gesellschafter oder Offshore-Gesellschaft als Shareholder
Auf Wunsch bieten wir die Dienstleistung Treuhand-Gesellschafter auf Madeira an. So können die eigentlichen Gesellschafterverhältnisse verdeckt bleiben. Möglich ist auch die Zwischenschaltung einer Offshore-Gesellschaft (Belize,Seychellen usw) mit Inhaberaktien als Shareholder, um die wahren Besitzverhältnisse zu verschleiern.
Zyprische Limited als Gesellschafter (Gestaltung mittels Zwischenholding)
Eine zyprische Ltd (EU) wird als aktive Gesellschaft mit nur 10% besteuert, reine Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei gestellt. Es kann also durchaus Sinn machen, eine zyprische Ltd (Holding) als Shareholder der Madeira Lda. „zwischenzuschalten“.
Nationale CFC-Regelungen, Deutsches AStG
I.d.R. kann davon ausgegangen werden, dass nationale CFC-Regelungen und/oder das Deutsche Außensteuerrecht (§8 AStG) keine Wirkung entfalten, da EU-Staat und schon aufgrund der innerstaatlichen Regelungen (ordentlicher Geschäftssitz erforderlich) keine Schein-oder Briefkastenfirma vorliegt.
Deutsches Außensteuergesetz (AStG): Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8 AStG
Im Kern regelt das Deutsche Außensteuergesetz in §§ 7-14 AStG, dass eine Besteuerung beim Deutschen Anteilseigner stattfindet (fiktive Ausschüttungsbesteuerung: Der Gewinn der Auslandsgesellschaft wird dem Deutschen Anteilseigner zur Last gelegt, selbst wenn keine Gewinnausschüttung erfolgt, mithin Besteuerung mit Einkommenssteuer beim deutschen Anteilseigner, sofern natürliche Person oder Körperschaftssteuer wenn juristische Person), wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheitsshareholder über 50%), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer. Wird eine geschäftliche Tätigkeit als „Aktiv“ im Sinne des Aktivkataloges §8 AStG bewertet, entfaltet die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung keine Wirkung. Ist die Betriebsstätte in der EU angesiedelt, entfaltet die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung grundsätzlich keine Wirkung, allerdings kann das Deutsche Finanzamt eine Ansässigkeitsbescheinigung beim ausländischen Finanzamt beantragen, um sicherzustellen, dass es sich bei der Auslandsgesellschaft nicht um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handelt.
Hinzurechnungsbesteuerung – CFC RegelungeN ALLGEMEIN
Viele Länder kennen sogenannte CFC-Regelungen, i.d.R. Gesetze zur Hinzurechnungsbesteuerung. Diese greifen i.d.R. dann, wenn ein Inländer (Steueransässiger) beherrschenden Einfluss auf eine Auslandsgesellschaft hat, diese in einem Niedrigsteuerland angesiedelt ist und nur passive Tätigkeiten gemäss dem jeweiligen Gesetz realisiert. Das bekannteste Beispiel ist die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung in §§7-14 AStG. Analoge Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung kennen in der EU z.B.:
-Frankreich,England,Italien,Spanien und Ungarn.
Allerdings hat der EuGH diese Praxis in der EU für rechtswidrig erklärt, sofern die Auslandsgesellschaft einen qualifizierten Geschäftsbetrieb unterhält, also „Substanz hat“. In diesem Kontext kann das Finanzamt des Steuerpflichtigen eine Ansässigkeitsbescheinigung beim ausländischen Finanzamt einholen.
Vermeidungsstrategien der Hinzurechnungsbesteuerung /CFC Regelungen bei nur passiven Einkünften der Auslandsgesellschaft sind:
- Der Mandant hat keinen beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft
- Der Mandant (Steuerpflichtige) verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in ein Land ohne analoge Regelungen der Hinzurechnungsbeteuerung (CFC-Regelungen). In Frage kommen Länder wie die Niederlande (Niedrigsteuerland erst ab einer Besteuerung unter 10%),Zypern (kennt keine CFC Regelung allerdings 15% Verteidigungssteuer bei zufließenden Dividenden), Belgien (außer bei Export bestimmter Güter aus inländischen Einkunftsquellen).
Firmengründung Madeira und Gebühren
Die Gebühren richten sich nach den Dienstleistungen. Gern senden wir Ihnen die aktuelle Gebührenliste zu.
Firmengründung Madeira: Steuerparadies mitten in der EU
Neben der Kanarischen Sonderzone (ZEC) ist auch Madeira eine EU-Sonderzone, die besonders gefördert wird. Die Förderung wird u.a. durch sehr niedrige Steuern realisiert (4% Ertragssteuern bis 2013, danach 5%). Allerdings sind einige Auflagen zur erfüllen, um in den Genuss der niedrigen Steuersätze zu gelangen. Diese Auflagen können wir auf Wunsch realisieren.
Vorteile Firmengründung Madeira in der Kurzübersicht:
- EU-Gesellschaft, mithin Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, Anwendung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU Fusionsrichtlinie, Keine Negativwirkung nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AstG) sofern ausreichend Substanz-Escape auf Madeira
- Madeira gehört zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet (die Kanaren bzw. kanarische Sonderzone z.B. NICHT), mithin keine Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Waren in die EU, Anwendung 6. EG-Richtlinie
- Madeira unterhält mit vielen Ländern ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)
- Die Körperschaftsteuer beträgt nur 4% bis 2013, danach 5%
- Keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins Ausland
Madeira wird durch die EU gefördert, da die Insel durch die Randlage in Europa einen Standortnachteil hat, der mit Hilfe der Freihandelszone ausgeglichen werden soll. Die Gesetzgebung für die Freihandelszone, auf der die Firmen beruhen, ist gut durchdacht und befindet sich im Einklang mit den Vorgaben der EU-Kommission. Alle Firmen sind im portugiesischen Handelsregister eingetragen, haben eine normale Steuernummer und werden von der Bank von Portugal sowie der Regierung kontrolliert. Es handelt sich hier um reguläre Firmen, die sich nur durch den Steuervorteil von anderen Gesellschaften unterscheiden, daher wird Madeira nicht als billige Steueroase angesehen.
Firmengründung Madeira und Auflagen, Vorgehensweise
Zunächst ist nicht jede Geschäftstätigkeit auf Madeira erlaubt, bitte fragen Sie nach. Unkritisch sind Im-und Export, allgemeine Handelsgeschäfte und Beratungsdienstleistungen. Es muss ausreichend Substanz-Escape vorhanden sein, ein reines Registered Office ist nicht ausreichend (Verdacht der rechtswidrigen Zwischengesellschaft/reine Briefkastenfirma). Wir bieten hier günstige Lösungen an.
Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte (5 DBA): Handelt es sich nicht um eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen, einem Land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einer Bauausführung länger als 9-12 Monate auf Madeira, so ist es i.d.R erforderlich das ein auf Madeira Ansässiger die geschäftliche Oberleitung innehat. Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Madeira und tritt als Geschäftsführer der Lda bzw. SA auf oder unsere Kanzlei auf Madeira stellt einen angestellten Geschäftsführer.
Anforderungen an Arbeitsplätze und Investitionen
Es müssen in einem bestimmten Zeitraum nachfolgende Arbeitsplätze nach Umsatz geschaffen werden:
Work Places/Jobs | Reduced tax rate up to the following income/profit |
---|---|
1-2 | € 2.0 million |
3-5 | € 2.6 million |
6-30 | € 16.0 million |
31-50 | € 26.0 million |
51-100 | € 40.0 million |
Wir haben hier die Möglichkeit, diese Arbeitsplätze auf Wunsch zu stellen (225,00 Euro/Monat pro APL + Lohnsteuer+ SozialVS, 14 Monatsgehälter).
Außerdem muss eine neue Gesellschaft innerhalb von zwei Jahren nach Gründung 75.000 Euro an Investitionen darstellen. Ist dieses dem Mandanten nicht möglich, haben wir legale Lösungen. Eine Alternativlösung wäre die Schließung der Gesellschaft vor Ablauf der zwei Jahre.
Firmengründung Madeira: Übersicht Lda. und SA
Gesellschaftsform | Limitada | SA |
---|---|---|
Anzahl Gesellschafter | 2* | 5* |
Anzahl der Direktoren minimal | 1* | 1 od. 3* |
Inhaberaktien erlaubt | Nein | Ja |
Gesellschaft Secretary erforderlich | Nein | Nein |
Gesellschaftskapital | € 5.000 | € 50.000 |
Örtliche Anforderungen: | ||
Registriertes Büro/Agent | Ja | Ja |
Lokaler Direktor zwingend | Nein | Nein |
Registrierung der Direktoren | Ja | Ja |
Jährliche Anforderungen: | ||
Rechnungsabschlüsse/Bilanzen | Ja | Ja |
Es ist uns sehr wichtig, den Geschäftsablauf unserer Kunden mit Rat und Tat für erfolgreiche Geschäfte zu begleiten und ihnen nicht lediglich eine Firma zu verkaufen! Wir betreuen unsere Kunden auch vorausschauend. Daher: Um der neuen Firma Substanz zu geben, empfehlen wir Ihnen, ein Büro in unserem Bürozentrum im neuen „Edificio Arriaga“, mit komplettem Rezeptions- und Telefon-Service anzumieten. Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit für Sie isolierte Büros im neuen Geschäftszentrum auf Madeira anzumieten, mit extrem günstigen Mieten (250,00 Euro/Monat). Für Unternehmen im Im-und Export können entsprechende Lagerflächen angemietet werden, zB. 200 M2 für nur 1.500 Euro pro Jahr. Ergänzend können wir entsprechende Logistikunternehmen anbinden. Mit einem Wort: „Wir bieten auf Wunsch Full-Service-Dienstleistungen“, von der steuerlichen Beratung über die Firmengründung auf Madeira, Büroservice und/oder Anmietung von Büros und/oder Produktions-und Lagerflächen bis hin zur Anbindung eines Logistikunternehmens.
Bei Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthaltes der natürlichen Person nach Madeira unterstützen wir bei der Wohnungssuche und Beantragung der Steuernummer.
Dienstleistungen, die wir im Rahmen der Gesellschaftsgründung auf Madeira anbieten in der Übersicht:
- Firmengründung Madeira ,Eintrag ins Handelsregister Portugal, Apostille
- Lizenz für Steuerfreiheit oder Steuerminimierung nach EU-Recht
- Buchhaltung und Jahresabschluß, Lohnkonten
- Auf Wunsch: Stellung eines angestellten Geschäftsführers Madeira (5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte im Sinne, sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer, dann immer Betriebsstätte auf Madeira)
- Stellung Treuhand-Shareholder oder Zwischenschaltung einer Auslandsgesellschaft oder EU Holding als Shareholder der Madeira Lda.
- Kontoeröffnung auf die Gesellschaft, inkl. VisaCard und Onlinebanking
- Ordentlicher Geschäftssitz, Büroservice oder Büro zur Miete
- Auf Wunsch: Lagerflächen, Produktionsstätten, Logistikunternehmen, Wohnung und steuerliche Anmeldung natürliche Person
Anwendbares Recht:
- EU Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit anwendbar
- EU-Mutter-Tochter-Richtlinie anwendbar (=Steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen Unternehmen)
- EU Fusionsrichtlinie anwendbar
- DBA-Sachverhalt (Portugal unterhält mit allen EU Ländern ein DBA)
- Portugal/ Madeira gehört -im Gegensatz zu der kanarischen Sonderzone- zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet.
Allgemeine Infos
Madeira liegt im Atlantischen Ozean 32º38′ W und 16º54′ W von Greenwich. Das sind 545 km von Nordafrika in Höhe von Casablanca und ca. 1000 km – 1,5 Flugstunden – von Lissabon in Portugal und somit nur etwa vier Flugstunden von Düsseldorf entfernt. Die Kanarischen Insel mit z.B. Lanzarote und Fuerteventura mögen bekannter sein, doch liegen sie ca. 660 km – eine Flugstunde – südlicher im Atlantik. Die Azoren befinden sich nordwestlich von Madeira 1300 km – 120 Flugminuten – entfernt.
Entgegen vielen Gerüchten, gehört Madeira nicht zu Spanien, sondern ist portugiesisch. Einer der markantesten Unterschiede zum Festland Portugal ist der berühmte und erlesene Madeira-Wein, der kein Port-Wein ist!!

Der Archipel Madeira wurde vor rund 500 Jahren entdeckt. Die Insel Madeira ist 741 km2 groß (57km x 22km). Zum Archipel gehören die Insel Porto Santo, die Desertas und die Selvagens. Die beiden letztgenannten Inselgruppen sind unbewohnt und bedeutende Naturschutzgebiete, in denen die ursprüngliche Natur einen Zufluchtsort gefunden hat.
Was so viele Besucher nach Madeira zieht, ist wohl eindeutig: das gemäßigte Klima! Es ist im Sommer nicht zu heiß und im Winter nicht zu kalt: Die Durchschnitts-Temperatur in Funchal liegt zwischen 19 und 23 Grad Celsius. Daraus resultiert eine ganz eigene Vegetation, die mit ihrer Flora begeistert.
Der Flughafen von Madeira wurde 2000 wesentlich erweitert und wird weiterhin konstant ausgebaut. Das gesamte Straßennetz der Insel wurde ebenfalls modernisiert. Durch den Bau von Tunneln und Überführungen hat man neue und schnellere Verbindungen zwischen Nord- und Südküste, West- und Ostküste geschaffen.