Vermögensverwaltungsgesellschaft gründen, Kapitalanlagegesellschaft, Investmentgesellschaft gründen in Luxemburg

Gründung von Vermögensverwaltungsgesellschaften – Investmentgesellschaften in Luxemburg

Vermögensverwaltungsgesellschaft /Investmentgesellschaft /Hedge Fond: Standort Luxemburg

Unsere Kanzlei in Luxemburg gründet für Mandanten Vermögensverwaltungsgesellschaften / Investmentgesellschaften in Luxemburg, einschliesslich aller erforderlichen Dienstleistungen. Grundsätzliche Informationen zur Gründung von Vermögensverwaltungsgesellschaften /Investmentgesellschaften in Luxemburg erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Association of the Luxembourg Fund Industry.

Die Broschüre für die UCITS Management Company können Sie über diesen Link downloaden.

Luxemburg hat die EU-Richtlinien entsprechend umgesetzt. Grundsätzlich gilt:

  • Luxemburg ist Mitglied der EU, mithin: Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU Rechtschutz, keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung
  • Eine in Luxemburg zugelassene Vermögensverwaltungs- /Investmentgesellschaft darf in der gesamten EU/EWR anbieten/vertreiben, ohne erneute Zulassung im jeweiligen EU/EWR-Vertriebsstaat (Europäischer Pass)

UCITS Management Company in Luxemburg

Das Mindest-Anfangskapital beträgt gemäß EU-Richtlinie 125.000 Euro. Detaillierte Informationen in englisch erhalten Sie hier…

Hedge Fonds in Luxemburg

Die Association of the Luxembourg Fund Industry hält zum Thema Hedge Fonds in Luxemburg eine Informationsbroschüre bereit.

Vermögensverwaltungsgesellschaft – Investmentgesellschaft in der EU/EWR gründen

Rechtliche Grundlage für Investmentgesellschaften sind u.a.:

Aktuell wird die OGAW IV überarbeitet und die Kommission hat einen Vorschlag für die Änderungsrichtline OGAW V veröffentlicht.

-Eigenkapitalausstattung von Vermögensverwaltungsgesellschaften/ Investmentgesellschaften in der EU/EWR:

  • Ein Anfangskapital von mindestens 125 000 Euro müssen Wertpapierfirmen aufweisen, die im Kundenauftrag Gelder und/oder Wertpapiere verwalten und eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten:

– Entgegennahme und Weiterleitung der von Anlegern erteilten Aufträge über Finanzinstrumente,

– Ausführung der von Anlegern erteilten Aufträge über Finanzinstrumente,

– Verwaltung individueller Anlage-Portefeuilles, bestehend aus Finanzinstrumenten, sofern sie nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln oder feste Übernahmeverpflichtungen in Bezug auf Finanzinstrumente eingehen. 

Die Mitgliedstaaten können den in Absatz 1 genannten Betrag auf 50 000 Euro senken, wenn eine Firma weder dafür zugelassen ist, für Kunden Geld oder Wertpapiere zu verwalten, noch auf eigene Rechnung handeln oder feste Übernahmeverpflichtungen eingehen darf. In bestimmten Fällen/Konstellationen kann dieser Betrag nur 20 000 Euro betragen.

  • Die übrigen Wertpapierfirmen müssen ein Anfangskapital von mindestens 730 000 Euro aufweisen.
  • Einlagen-Kreditinstitute (Banken) müssen ein Mindestanfangs-Kapital von 5 Mio. Euro ausweisen

Ergänzend ist erforderlich:

  • I.d.R. die Rechtsform der Kapitalgesellschaft
  • Der in kaufmännischer Weise eingerichtete Geschäftsbetrieb
  • I.d.R. zwei Geschäftsführer (in einigen EU/EWR Staaten nur ein Geschäftsführer) mit der persönlichen und fachlichen Eignung, wobei mindestens ein Geschäftsführer im Sitzstaat eine ladefähige Adresse hat
  • Eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Versicherung zur Abdeckung der Risiken

Die einzelnen EU/EWR-Staaten können höhere Anforderungen in ihren innerstaatlichen Gesetzen vorsehen. Gern senden wir Ihnen eine Übersicht der einzelnen EU-/EWR-Staaten zu.