Firmengründung im Ausland, Limited gründen, Steueroasen, Firmengründung VAE,Zypern,Schweiz,USA,Offshore,Bank gründen
Limited gründen und Gebühren: Steuerliche Betriebsstätte in England
Dienstleistungen Limited gründen- UK Ltd:
-Gründung UK Limited: Prüfung des Firmennamens auf Verfügbarkeit, Registereintrag,alle Dokumente,Apostille,Aufbereitung des Memorandum, Aufbereitung des Articles, Memorandum in Deutsch,Articles in Deutsch, Minutes of First Meeting of Directors in Deutsch, Share Certificate (Aktiencertifikat), Arbeitsvertrag Fremdgeschäftsführervertrag /Honorarvertrag in Deutsch, Generalvollmacht in Deutsch und englisch,Vorhaltung des gesetzlichen „Statutory Register“.
-Set Apostille, notarielle Beglaubigungen: Gesellschaftsstatuten englisch, notariell beglaubigt vom Companies House; Gesellschaftsstatuten deutsch, übersetzt und notariell beglaubigt durch vereidigten Übersetzer vom UK Gericht zugelassen; Handelsregisterauszug notariell beglaubigt vom Companies House und apostilliert vom Foreign Office (Außenministerium UK).
-Stellung des Company Secretary
-Treuhand-Direktor, natürliche Person
Nach neuem Gesellschaftsrecht in England (ab 01.10.2008) muss ein Direktor einer englischen Limited eine natürliche Person sein, in der EU ansässig. Mithin kann die Version „juristische Person als Direktor“ nicht mehr angeboten werden. Wir stellen mithin eine in England ansässige Person (Steuerberater oder Rechtsanwalt) als Treuhand-Direktor. Mittels eines notariellen Treuhand-Vertrages werden alle Rechte und Pflichten an den Treugeber/Mandant abgetreten. Der Treuhand-Direktor ist während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor im Sinne (kein „Frühstücksdirektor“, kein Direktor der nach Gründung wieder zurücktritt und der Nutznießer wird als Direktor eingetragen: Vorsicht Billiggründer!). Da es auch nach englischem Recht die Haftung des Direktors gibt, hat der Treugeber umfangreiche Obliegenheitspflichten /Mitteilungspflichten an den Treuhand-Direktor, die im Treuhand-Vertrag festgeschrieben werden.
-Mandant wird zweiter Direktor: Gründer/Mandant/Nutznießer wird zweiter Direktor der Limited, wobei nur beide gemeinsam Zeichnungsberechtigt sind.
-Treuhand-Shareholder: Englische Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei als Treuhand-Shareholder der Limited (X- 100% Shareholder): Kein Gründungs-Shareholder oder Shareholder auf Belize (Vorsicht Billiggründer!).
-Headoffice London, Version 1: Das Registered Office reicht zur Darstellung einen ordentlichen Geschäftssitzes in England NICHT aus (Scheinfirma im Sinne und/oder englisches Finanzamt verweigert VAT-Registrierung). Bei der Version 1 erhält die Limited in England eine eigene Telefon-und Faxnummer mit Voicemail, eingehende Anrufe werden per E-Mail/Dateianhang (Sounddatei) an Sie weitergeleitet, außerdem zustellbare Postadresse und Postweiterleitung an Sie. In Verbindung mit dem „realen Office“ Ihres Treuhand-Direktors (Entscheidend!) kann eine Scheinfirma im Sinne nicht angenommen werden.
-Headoffice London, Version 2: Das Registered Office reicht zur Darstellung einen ordentlichen Geschäftssitzes in England NICHT aus (Scheinfirma im Sinne und/oder englisches Finanzamt verweigert VAT-Registrierung). Version 2: Zustellbare Postadresse in England, Postweiterleitung,eigene Telefon-und Faxnummer in England auf den Namen der Ltd, mit Weiterleitung auf eine deutsche Rufnummer.
-Headoffice London, Version 3: Das Registered Office reicht zur Darstellung einen ordentlichen Geschäftssitzes in England NICHT aus (Scheinfirma im Sinne und/oder englisches Finanzamt verweigert VAT-Registrierung). Telephone answering mit Firmennamen,Firmenadresse London,Firmenschild,Postweiterleitung,zeitweise Anmietung von voll eingerichteten Büro- oder Konferenzräumen möglich.
-Kontoeröffnung England: Kontoeröffnung inkl. VisaCard und Onlinebanking, Nutznießer hat einzige Kontovollmacht.
-Kontoeröffnung in Deutschland: Nur in Verbindung mit der Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle beim Gewerbeamt möglich, außerdem muss Treuhand-Direktor eine natürliche Person sein. Die Anmeldung der unselbständigen Zweigstelle ist in der Gebühr enthalten, außerdem: EC-Card, VisaCard,Onlinebanking.
-Anmeldung einer unselbständigen Zweigstelle in Deutschland: Die englische Limited, Betriebsstätte England muss anmelden und nicht der Mandant! (Achtung Billiggründer!). Daher erheblicher Verwaltungsaufwand.
Unsere Gebühren englische Limited (UK Ltd) entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste, die wir Ihnen auf Wunsch gern zusenden.