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Limited gründen-Steuerliche Betriebsstätte in England: Vorsicht vor Billiggründern!

Die Gründung einer englischen Limited mit Betriebsstätte England kann schnell zur Steuerfalle werden, wenn die zuständige Kanzlei nicht über fundierte Kenntnisse im englischen- UND deutschen Steuerrecht verfügt. Gerade für deutsche Mandanten sind viele Auswirkungen des deutschen Steuerrechts (mutmaßlicher Gestaltungsmissbrauch,Scheinfirma im Sinne,Wirkung 12/13 AO kontra DBA,EU-Niederlassungsfreiheit,Wirkung 7-14 AStG usw..) zu beachten. Daher ist eine juristisch wasserdichte Limited-Gründung mit steuerlicher Betriebsstätte England und Treuhand-Diensten nicht für „billiges Geld“ zu haben. Davon abgesehen,handelt es sich bei über 90% aller „Limited Gründer“ nicht um Steuerberater oder Rechtsanwälte.

1. Englische Limited gründen: Domizilierung in England

Ein reines „Registered Office“ in England reicht zur Darstellung der ordentlichen Betriebsstätte im Sinne nicht aus. Zwar braucht die UK Limited in England kein in  kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb zu installieren (vgl. EU Niederlassungsfreiheit), jedoch erfüllt ein Registered Office nicht die Voraussetzung eines ordentlichen Geschäftssitzes im Sinne. Dieses aus deutscher Sicht und für das englische Finanzamt, die keine VAT-Nummer vergibt, wenn nur ein Registered Office vorliegt. Mindestvoraussetzungen sind: Zustellbare Postadresse (auch für Einschreiben),telefonische -und Faxerreichbarkeit zu den normalen Geschäftszeiten.

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Neben dem Registered Office bieten wir ein „Headoffice“ mit eigener Telefon-und Faxnummer, zustellbarer Postadresse. Auf Wunsch installieren wir für Ihre Limited ein virtuelles Office mit eigener Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit Firmennamen,eigene Faxnummer,zustellbare Postadresse,Firmenschild und zeitweise Anmietung von voll eingerichteten Büro-und Konferenzräumen.

2. Englische Limited gründen: Treuhand-Direktor

Nach neuem Gesellschaftsrecht in England (ab 01.10.2008) muss ein Direktor einer englischen Limited eine natürliche Person sein, in der EU ansässig. Mithin kann die Version „juristische Person als Direktor“ nicht mehr angeboten werden. Wir stellen mithin eine in England ansässige Person (Steuerberater  oder Rechtsanwalt) als Treuhand-Direktor. Mittels eines notariellen Treuhand-Vertrages werden alle Rechte und Pflichten an den Treugeber/Mandant abgetreten. Der Treuhand-Direktor ist während der gesamten Vertragslaufzeit eingetragener und ansprechbarer Direktor im Sinne (kein „Frühstücksdirektor“, kein Direktor der nach Gründung wieder zurücktritt und der Nutznießer wird als Direktor eingetragen: Vorsicht Billiggründer!). Da es auch nach englischem Recht die Haftung des Direktors gibt, hat der Treugeber umfangreiche Obliegenheitspflichten /Mitteilungspflichten an den Treuhand-Direktor, die im Treuhand-Vertrag festgeschrieben werden.

3. Treuhand-Shareholder

Im Rahmen einer Ltd-Gestaltung kann es gute Gründe geben, einen treuhänderischen Shareholder einzusetzen,selbst wenn die Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AstG i.d.R. nicht greift. Dabei sollte ein Treuhand-Shareholder ebenfalls eine Gesellschaft in England sein und natürlich kein „Gründungs-Shareholder“.

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Englische Steuerkanzlei tritt während der gesamten Vertragslaufzeit als Treuhand-Shareholder auf,ist mithin während der gesamten Vertragslaufzeit als Shareholder im englischen Register eingetragen. Treuhandvertrag zwischen Treugeber und Treuhänder.

4. Kontoeröffnung in England

Die meisten Gründungsagenturen bieten lediglich die „Hilfe bei der Kontoeröffnung an“. Dieses heißt im Klartext „keine Kontoeröffnung!“. Denn englische Banken eröffnen Konten für Gesellschaften nur unter bestimmten Bedingungen:

  • Es muss die Betriebsstätte in England vorliegen, mithin muss ein Engländer als Direktor auftreten und die Kontoeröffnung zeichnen
  • Es muss eine ordentliche Geschäftsadresse vorliegen
  • Der Direktor und Shareholder muss sich ordnungsgemäß autorisieren können

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Garantierte Kontoeröffnung Ihrer Limited bei der HSBC-Bank London, inkl. VisaCard,Maestro-Debit-Card,Internetbanking und Barschecks. Sie brauchen für die Kontoeröffnung nicht nach England reisen. Sie als Mandant sind alleiniger Kontobevollmächtigter.

5. VAT-Registrierung

Das englische Finanzamt vergibt eine VAT-Nummer seit Juli.2007 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Die Limited weißt einen ordnungsgemäßen Geschäftssitz im Sinne auf
  • Der Direktor zeichnet und hat seinen Lebensmittelpunkt in England

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Bei Buchung „Headoffice“ oder höherwertig garantierte VAT-Registierung Ihrer Limited.

6. Buchhaltung und Jahresabschluss der Limited in England

Bei einer englischen Limited mit Betriebsstätte England muss ein englischer Steuerberater diese Aufgaben übernehmen. Die meisten Mandanten legen zudem Wert darauf, dass der englische Steuerberater deutsch spricht.

Unsere Dienstleistungen (bzw. Dienstleistungen unserer Netzwerkpartner):

Englische Steuerkanzlei (deutschsprachig) übernimmt auf Wunsch die Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle und Jahresabschluss.

7. Die „Einheits-Limited“ oder „Limited von der Stange“

Bei den meisten Gründungsagenturen werden Sie feststellen, dass nur wenige Gestaltungsmöglichkeiten bei einer Limited-Gründung angeboten werden: Eine individuelle Anpassung der Konstellation auf der Grundlage des „Ist-und Sollzustandes“ findet hingegen nicht statt.

Unsere Gebühren englische Limited (UK Ltd) entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste, die wir Ihnen auf Wunsch gern zusenden.