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Internationale Steuergestaltung: Firmengründung im Ausland- Lohnnebenkosten

Bei der Auslagerung einer Betriebsstätte ins Ausland spielen neben steuerlichen Gesichtspunkten auch Lohn- und Produktionskosten eine entscheidende Rolle. Im Kontext der Beratung von Mittelständischen Unternehmen und Konzernebene realisieren wir entsprechende Studien über Lohn-und Lohnnebenkosten und/oder Produktionskosten in anderen Staaten.

Zunahme der Arbeitskosten

LandVeränderung im 2. Quartal 2007 in Prozent
EU Gesamt+ 3,3
Euro-Währungsgebiet+ 2,5
Belgien+ 2,7
Bulgarien+ 14,6
Dänemark+ 3,7
Deutschland+ 1,1
Estland+ 18,7
Finnland+ 2,6
Frankreich+ 3,5
Griechenland+ 5,1
Irland+ 5,4
Italienk. A.
Lettland+ 31,7
Litauen+ 21,6
Luxemburg+ 2,9
Malta+ 2,6
Niederlandek. A.
Österreich+ 2,7
Polen+ 11,4
Portugal+ 3,9
Rumänien+ 23,4
Schweden+ 2,3
Slowakei+ 7,9
Slowenien+ 5,6
Spanien+ 3,2
Tschechien+ 7,7
Ungarn+ 11,6
Großbritannien+ 4,2
Zypern+ 7,4
Quelle: Statistisches Bundesamt, Arbeitskostenindex für das Produzierende Gewerbe und marktbestimmte Dienstleistungsbereiche

kaz/AP

Arbeitskosten Schweiz

Bei internationalen Vergleichen wird die Schweiz stets als teurer Werkplatz eingestuft. Aber ihr Lohnniveau entspricht dem hohen Leistungs- und Wohlstandsniveau: hohe Löhne sind ein Erfolgsausweis. Dank den tiefen Kapitalkosten wird weithin mit kapitalintensiven Produktionsmethoden gefertigt, welche weniger, aber hoch qualifizierte Arbeitskraft erfordern. Die prozentuale Belastung mit Lohnnebenkosten liegt unter dem internationalen Durchschnitt. Entscheidend sind nicht die ausbezahlten Löhne, sondern die Lohnstückkosten. Dank der hohen Produktivität sind diese in der Schweiz wesentlich tiefer als in konkurrierenden Wirtschaftsräumen. Sie sind seit 1995 stabil. Damit hat die Schweiz einen Wettbewerbsvorteil erzielt.

Die Arbeitskosten hängen nicht nur von den direkten Lohn- und den Lohnnebenkosten, sondern auch von der gesamten Jahresarbeitszeit und von den Kosten des Arbeitsausfalls ab. In der Schweiz wird deutlich länger gearbeitet als in anderen europäischen Ländern. Der Absentismus wegen Krankheit und aus andern Gründen ist gering. Streiks gibt es praktisch nie.

Die regelmäßig durchgeführten amtlichen Erhebungen über Lohnniveau und -struktur zeigen zwischen und auch innerhalb den einzelnen Branchen beachtliche Unterschiede. Bei Ansiedlungsvorhaben tritt der Investor meistens als neuer Mitbewerber am regionalen Arbeitsmarkt auf. Er wird sich deshalb sowohl an Bran­chen-Erfahrungswerten und statistischen Durchschnitten orientieren als auch an den Verhältnissen vor Ort.


Global Business- Firmengründungen im Ausland- Steuergestaltung mit Holdinggesellschaften

Wir sind eine englische Steuerkanzlei im Netzwerk internationaler Steuerberater und Rechtsanwälte (LowTax-Network International) mit dem Interessensschwerpunkt „Internationale Steuergestaltung für natürliche und juristische Personen“. Dabei betreuen wir Mandanten aus unterschiedlichen Ländern. Unsere Verwaltung (Headoffice) befindet sich in London, ergänzend unterhalten wir Niederlassungen/Repräsentanzen und/oder Honorar-Steuerberater- und Anwälte in vielen Ländern. Firmengründungen im Ausland werden von den Kooperationskanzleien im Sitzstaat der Auslandsgesellschaft realisiert. Durch diese Organisationsform wird die optimale Beratung der Mandanten in den unterschiedlichen Ländern gewährleistet sowie die rechtlich einwandfreie Gründung der Gesellschaften in den Sitzstaaten.

Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:

  • Holdinggesellschaften: Standortwahl,Gründung
  • Wahl der richtigen Rechtsform in den einzelnen Ländern
  • Grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen
  • Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
  • Außensteuerrecht
  • Dividendenrouting 
  • Internationale Betriebsstättengestaltung,Gründung von ausländischen Betriebsstätten, Steuerliche Ergebniszuordnung

Steuerberatung für natürliche Personen und Unternehmer

  • Wegzug ins Ausland,Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht
  • Internationale Erbschaftsteuer- und Vermögensnachfolgeplanung
  • Entsendung von Mitarbeitern

Umsatzsteuerrecht- Zollrecht

  • Grenzüberschreitende Sachverhalte und internationale Optimierung der Gestaltung
  • Umsatzsteuer-Rückerstattung,international

Englische Mandanten

Neben der Steuergestaltung übernehmen wir für englische Mandanten (natürliche Personen, Kapitalgesellschaften) Umsatzsteuervoranmeldungen, Buchhaltung und Jahresabschluss. Dieser Service richtet sich insbesondere an deutschsprachige Mandanten, die in England Ansässig sind im Sinne und/oder in England eine Gesellschaft unterhalten. Mandanten aus Deutschland und Österreich unterstützen wir darüber hinaus in der Zuteilung der englischen NHS und NI-Nummer sowie der Anmeldung Ihrer Gesellschaft als Arbeitgeber, englisches Arbeitsvertragsrecht und allgemeines Vertragsrecht.

Weitere Dienstleistungen

Wenn Sie Fragen zu einer Steuergestaltung haben,senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Beratung Mittelstand und Konzernebene

Zu dieser Thematik gehört i.d.R::

Mittelständische Unternehmen und/oder Konzerne legen bei der Steuergestaltung Wert auf völlig legale Konstellationen, die einer Nachprüfung in Jedem Falle standhalten. Aufgrund vorhandener Strukturen werden selten Treuhand-Lösungen in Anspruch genommen. Vielmehr werden bei Betriebsstätten-(Teil)-Verlagerungen und/oder im Rahmen von Zwischenholdings, qualifizierte Geschäftsbetriebe im Ausland installiert, mit Stellung eines Geschäftsführers und Anmietung von entsprechenden Büroräumen. Häufig spielen bei aktiven Gesellschaften neben der steuerlichen Frage, Faktoren wie Produktions- und/oder Lohnkosten eine entscheidende Rolle. Dieses erfordert im Rahmen der Beratung eine andere Herangehensweise, auch unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen im In-und Ausland. Gerade bei mittelständischen Unternehmen oder Konzernen kommen steuerliche Gestaltungen im Rahmen von Zwischenholdings besonderer Bedeutung zu, um u.a. die Dividenden der aktiven Betriebsstätten möglichst steuerfrei oder steuerminimiert innerhalb der Konzernebenen zu vereinnahmen. Auch haben wir es in diesem Kontext häufig mit aktiven Betriebstätten in mehreren Ländern zu tun, die eine steuerliche Optimierung im Gesamtkonzern benötigen. Gerade diese Mandantengruppe profitiert vom LowTax-Network, da im Rahmen derartiger Gestaltungen verschiedene Steuerspezialisten aus den verschiedenen Ländern zusammenarbeiten müssen und es dennoch eine übergeordnete „Organisations-Beratung“ z.B. über die ETC geben muss. Ebenfalls muss die übergeordnete Organisation-Beratung über Spezialisten im internationalen Steuerrecht verfügen. So bringt es dem Mandanten z.B. Deutschen Mandanten in diesem Kontext wenig, einen Deutschen Steuerberater zu bemühen, der sich im internationalen Steuerrecht wenig auskennt und ausländische Berater in die Gestaltung einbezieht.

Andererseits sind große internationale Steuerkanzleien nicht immer der geeignete Partner für diese Zielgruppe: Zu teuer,zu bürokratisch, wenig flexibel.