LLC Gründung USA, LLC gründen USA, LLC und Rechtsform, Firmengründung USA INC 

Firmengründung USA: LLC Gründung

LLC Gründung USA: Rechtsform der US LLC

Es handelt sich bei der US LLC um eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung auf das Vermögen der LLC. Im Gegensatz zu z.B. Deutschen Personengesellschaften besteht also Haftungsschutz. Steuerlich hat der Mandant die Wahl, ob die US LLC in den USA als Kapitalgesellschaft oder als Personengesellschaft besteuert wird. Kompliziert wird die Angelegenheit u.a. immer dann, wenn Ausländer (also z.B. in Deutschland ansässige natürliche oder juristische Personen) Gesellschafter der US LLC werden, z.B.: Stuft das Deutsche Finanzamt die US LLC als Personengesellschaft ein bzw. wird die US LLC in den USA steuerlich als Personengesellschaft geführt, so handelt es sich bei den Gewinnausschüttungen nicht um eine Dividende mit den entsprechenden negativen steuerlichen Folgen.

Mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. März 2004 an die obersten Finanzbehörden der Länder, beschreibt das Bundesfinanzministerium die Rechtsform der US LLC (Grundsätzliches zur Rechtsform der US LLC, Rechtlicher Status und Gründung, Geschäftsführung und Vertretung, Einlagen- Kapitalaufbringung und Gewinnverteilung, Haftung, Auflösung, Übertragbarkeit der Anteile einer US LLC, Behandlung nach US Steuerrecht) sowie die Einordnung der LLC für Zwecke der deutschen Besteuerung:

Mithin erfolgt die steuerliche Einordnung der US LLC als Kapitalgesellschaft in Deutschland nur, sofern wesentliche Strukturmerkmale einer deutschen Körperschaft bestehen. Diese sind:

  • Zentralisierte Geschäftsführung und Vertretung
  • Beschränkte Haftung der Gesellschafter
  • Freie Übertragbarkeit der Anteile
  • Gewinnzuteilung im Kontext der Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften
  • Kapitalaufbringung im Kontext der Gesellschaftereinlage
  • Unbegrenzte Lebensdauer der Gesellschaft, unabhängig vom Gesellschafterbestand

LLC Gründung USA: Betriebsstätte in den USA

Das Vorliegen einer steuerlichen Betriebsstätte definiert sich über Artikel 5 Doppelbesteuerungsabkommen:

Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate (je nach DBA) definiert immer eine Betriebsstätte in den USA.

Ansonsten definiert sich die Betriebsstätte i.d.R. über „Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“:

  • Entweder der Mandant oder ein Beauftragter verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in die USA und tritt als Geschäftsführer der US LLC auf ODER
  • unsere Kanzlei in den USA stellt einen Treuhand- oder angestellten Geschäftsführer ODER
  • der nicht in den USA ansässige Geschäftsführer weist nach, dass er sich im Rahmen der geschäftlichen Oberleitung in den USA aufhält, um diese Aufgaben wahrzunehmen (funktioniert natürlich nicht bei notwendigen Tagesentscheidungen)

Eine Betriebsstätte verlangt außerdem das Vorliegen eines ordentlichen Geschäftssitzes (Substanz Escape)

Ist die Betriebsstätte der US LLC aufgrund obiger Merkmale in den USA belegen, hat die USA das Besteuerungsrecht. Dabei besteht bei der US LLC die Wahlmöglichkeit zwischen Besteuerung als Personengesellschaft oder als Kapitalgesellschaft.

Weitere Gesellschafter der US LLC können der unbeschränkten Steuerpflicht außerhalb den USA – also z.B. in Deutschland- unterliegen. Für die Besteuerung solcher deutschen Gesellschafter ist es von entscheidender Bedeutung, ob die US LLC in den USA steuerlich als Personen- oder Kapitalgesellschaft qualifiziert ist. Weiterhin ist es von entscheidender Bedeutung ob bei Qualifizierung als Kapitalgesellschaft das Deutsche Finanzamt dieser Einstufung folgt oder abweichend als Personengesellschaft qualifiziert.

LLC Gründung USA und Betriebsstätte außerhalb der USA, hier in Deutschland

Aufgrund des Freundschafts-,Handels-und Schifffahrtsvertrages zwischen Deutschland und den USA vom 29.10.1954 können Deutsche eine US LLC (und auch eine US Corporation) gründen und als Zweigniederlassung ins Deutsche Handelsregister eintragen. Mithin können Geschäftsführung und Gesellschafter in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Gesellschaftsrechtlich greift dennoch US Recht, auch wenn Deutschland das Besteuerungsrecht hat. Dieses berührt das Erfordernis nach dem Typenvergleich (steuerliche Einordnung als Personen- oder Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht) jedoch nicht.