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Verlagerung von IP ins Ausland (Lizenzeinnahmen- Patenteinnahmen niedrig besteuern): Länderübersicht

Gründung einer Lizenz- Patentverwertungsgesellschaft im Ausland (IP Box – IP Box Steuerregime – Intellectual Property):  Länderübersicht

Lizenzeinnahmen /Patenteinnahmen versteuern: Einige Länder kennen Steuerprivilegien bei Einnahmen aus Lizenz-oder Patentrechten (ggf. Urheberrechte, Markenrechte). Unten eine kurze Länderübersicht. Bei Interesse können wir Ihnen unsere Mandanten-Information „IP Box“ kostenlos zusenden. Entscheidend ist die Installation einer Kapitalgesellschaft im jeweiligen Sitzstaat mit ausreichend Substanz Escape (keine Briefkastenfirma). Außerdem muss der Eindruck verhindert werden, dass die Lizenz- Patentverwertungsgesellschaft vom Ausland aus „ferngesteuert wird“ (Artikel 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte).

Welches IP steuerlich privilegiert ist, hängt von den innerstaatlichen Gesetzen ab und ist sehr unterschiedlich geregelt. 

Kurze Länderübersicht:

  • Liechtenstein: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 2,5%
  • Luxemburg: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 5,76%
  • Niederlande: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 5%
  • England: Effektivsteuerbelastung 10%
  • Spanien: Effektivsteuerbelastung 5-15%
  • Belgien: Effektivsteuerbelastung i.d.R. 6,8%
  • Zypern: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 2,0%

Auch die Schweiz (Kanton Nidwalden) kennt eine IP Box, also niedrige Besteuerung von Einnahmen aus Lizenzrechten, Patenten und Urheberrechten. Die Steuerbelastung beträgt 8,8%. 

Lizenzeinnahmen / Patenteinnahmen niedrig versteuern: Sonderfall Liechtenstein (EWR)         

  • Nur 12,5% Körperschaftssteuer         
  • IP Box-Steuerprivileg: 80% der Einnahmen aus Patent-Lizenzrechten bleiben steuerfrei
  • Reine Beteiligungserlöse (z.B. Dividenden der Tochter) werden grundsätzlich nicht besteuert (Holdingprivileg)
  • Grundsätzlich keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins Ausland, unabhängig vom Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens
  • Da EWR: Vorteile der EU Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz z.T. analog anzuwenden. Sicherheitshalber hoher Substanz-Escape erforderlich
  • Keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG)
  • Einige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), u.a. mit Deutschland

Erforderliches Stammkapital für Liechtensteiner Kapitalgesellschaften:

Liechtensteiner AG= CHF 50.000; Stiftung und GmbH: CHF 30.000.

Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie entfaltet keine Wirkung.

Im Verhältnis Deutschland/LIm Verhältnis Deutschland/Liechtenstein ist aber das analoge Ergebnis zur erzielen, vgl. Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Liechtenstein, keine Quellensteuer in Liechtenstein und/oder §8 Deutsches KStG.

Gründung einer Lizenz- Patentverwertungsgesellschaft im Ausland als Holding

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, die Gründung einer IP-Gesellschaft als Holding zu realisieren.

Mithin wird die Gesellschaft im Ausland Besitzgesellschaft der z.B. Deutschen Töchter. Sofern notwendig, kann der Übertrag der Vermögenswerte der Töchter (Assets) mittels Anteilstausch-und Gesellschafter-Fremdfinanzierung steuerneutral erfolgen.

Tätigt die Holding im Ausland auch aktive Einnahmen (außer IP Box), ist jedoch zu beachten, wie der Holding-Standort aktive Einnahmen (außer IP Box) besteuert: ·

-Irland, Zypern und Liechtenstein: 12,5%

-Luxemburg, Niederlande und England: Zwischen 25-30%

Bei Gestaltung mittels Anteilstausch-und Gesellschafter-Fremdfinanzierung werden aktive Einnahmen auf der Holding-Seite realisiert. Gleiches, wenn die Holding einer Tochter für Aufwendungen in Rechnung stellt. Davon unabhängig greift in allen EU-Staaten die Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, also keine Quellensteuer bei abfliessenden Dividenden der Tochter und keine Besteuerung der Dividenden bei der Holding, sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind.

Gründung einer Lizenz- Patentverwertungsgesellschaft im Ausland (IP Box – IP Box Steuerregime – Intellectual Property): Dienstleistungen unserer Kanzlei

-Beratung in der Standortwahl

-Steuerliche Gestaltungsberatung, verbundene Unternehmen

-Gründung der Gesellschaft im Ausland, Eintrag ins Handelsregister

-Ordentlicher Geschäftssitz im Sitzstaat

-Steuerliche Anmeldung, USt-ID

-Auf Wunsch: Stellung eines lokalen Direktors

Bei bestehenden werthaltigen IP-Boxen im EU-Hochsteuerland: Gründung einer EU-Holding (EU-Niedrigsteuerland für IP Einkünfte), steuerneutraler Übertrag der Assets durch Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung oder Verschmelzung/Fusion.