Glücksspiel, Lotto über Belize, Offshore Glücksspiel, Glücksspiel oder Lotto über Offshore Gesellschaft anbieten
Glücksspiel /Lotto über Belize oder andere Drittstaaten
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Realisierung Glücksspiel/Lotto über eine Gesellschaft in Belize oder andere Drittstaaten

Natürlich sind derartige Gestaltungen rechtswidrig. Denn im Kontext Glücksspiel greift das Recht des Sitzstaates der Gesellschaft und das Recht der Anbieter-/Vertriebsstatten. In den meisten Staaten ist Glücksspiel untersagt oder den staatlichen Stellen vorbehalten. Wie auf unseren Internetseiten zum Thema Glücksspiel beschrieben, bestehen Lösungsmöglichkeiten z.B. über die EU-Niederlassungsfreiheit. So kann eine lizensierte Glücksspiel-Gesellschaft auf Malta (EU) Ihr Angebot an alle EU-Staaten richten, ohne erneute Zulassung/Erlaubnis in einem anderen EU-Staat.
Dennoch besteht natürlich grundsätzlich die Möglichkeit ein Glücksspielangebot über eine Drittstaaten-Gesellschaft (z.B. Belize) zu realisieren. Zwar ist ein solches Angebot rechtswidrig, aber es gilt der Grundsatz „Wo kein Kläger, da kein Richter“. Klagen auf Unterlassung greifen in solchen Ländern nicht durch.
Auch muss in diesem Zusammenhang die steuerrechtliche Seite beachtet werden. So wird eine Gesellschaft in einem Drittstaat (z.b. Belize ,Seychellen usw.) i.d.R. immer als rechtswidrige Zwischengesellschaft eingestuft, die einzig gegründet wurde, um das inländische Besteuerungsrecht zu umgehen (Gestaltungsmissbrauch, Steuerhinterziehung usw..)
Sofern dennoch eine Gestaltung z.B. über Belize realisiert werden soll, schlagen wir folgende Konstellation vor:
-Gründung einer Belize Limited mit Treuhand-Direktor und Inhaberaktien (komplett anonyme Gründung). Diese Belize Limited ist zwar Anbieter, nimmt aber keine Gelder an.
-Gründung einer Zypern Limited (EU) als Inkasso-Unternehmen für die Belize Limited. Entscheidend ist, dass es sich bei der zyprischen Limited nicht um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handelt, also Ausgestaltung mit aktiven Treuhand-Direktor der Verträge zeichnet und ausreichendem Substanz Escape (kein Verdacht der reinen „Briefkasten-Firma“). Die zyprische Limited erhält eine Steuernummer- und USt-ID, damit Zahlungen z.B. über Paypal oder Kreditkarten-Provider erfolgen können. Ansonsten greifen steuerrechtlich die Vorteile der EU-Niederlassungsfreiheit/EU Rechtschutz, kein Gestaltungsmissbrauch und/oder Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG), sofern ausreichend Substanz Escape auf Zypern. Es muss die Annahme verhindert werden, dass die Gesellschaft z.B. von Deutschland aus „ferngesteuert“ wird (keine juristische Person oder gar „Seychellen Ltd“ als Direktor, sondern eine natürliche Person auf Zypern ansässig, die als Direktor ansprechbar ist und Verträge zeichnet).
Ferner ist bei einer solchen Gestaltung wichtig, dass die beiden Gesellschaften „nach außen“ keine direkte Verbindung- keine gemeinsamen Gesellschafter/Shareholder- haben. Vielmehr hat die Belize Ltd die zyprische Limited mit dem Inkasso beauftragt.