Firmengründung Limited, Limited gründen, UK Limited, UK Ltd, Offshore, Offshore Firma, Offshore company
Englische Limited gründen über englische Steuerberater und Rechtsanwälte
- Vorsicht vor Billig-Gründern!
- Limited mit Betriebsstätte Deutschland oder Österreich
- Limited nach Insolvenz
- Limited mit Betriebsstätte England
- Vergleich: Dienstleistungen unserer Kanzlei -Gründungsagenturen
- Gebühren Limited gründen
- Aktiveinkünfte im Rahmen AStG
- Schachtelprivilegien
- Kollisionsrecht nach EuGH-Entscheidung „Inspire Art“, Prof. Dr. jur. Schanze
- Die Limited als Schweizer Zweigniederlassung
- Unterschied zwischen NICHT-DBA-Sachverhalt, DBA-Sachverhalt und Gesellschaften in der EU
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland
Englische Limited gründen: Allgemeines
Grundsätzlich bestehen bei der Gründung einer englischen Limited folgende Optionen:
- Gründung einer englischen Limited mit alleiniger Betriebsstätte in England. Mithin hat England das Besteuerungsrecht und es greift ausschließlich englisches Recht
- Gründung einer englischen Limited mit Zweigniederlassung außerhalb Englands, also z.B. in Deutschland oder Österreich. Rechtliche Grundlage ist die EU-Niederlassungsfreiheit. Mithin hat z.B. Deutschland oder Österreich das Besteuerungsrecht
Die englische Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, dass minimale Stammkapital beträgt 1 GBP. Erforderlich ist mindestens ein Direktor und ein Shareholder, wobei beide Funktionen von einer Person ausgeübt werden können.
Steuerliche Betriebsstätte in England: Die Körperschaftssteuer einer englischen Kapitalgesellschaft beträgt 20%. Grundsätzlich keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins Ausland.
Die Umsatzsteuer beträgt in England 20%. Auch in England gibt es eine Kleinunternehmerregelung: USt-frei sind Gesellschaften bis GBP 83.000 Umsatz pro Jahr. Die Beantragung einer USt-ID (VAT) ist sehr aufwendig und kann 2-3 Monate dauern.
England ist Mitglied der EU, mithin Anwendung/Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit/ EU-Rechtschutz und/oder EU-Mutter-Tochter-Richtlinie.
Englische Limited gründen: Betriebsstätte England
Sofern eine steuerliche Betriebsstätte nach Artikel 5 Doppelbesteuerungsabkommen in England vorliegt, hat England das Besteuerungsrecht:
Handelt es sich in England um eine Produktionsstätte, um eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen, einem Land-oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder eine Bauausführung länger als 9 Monate Dauer, so ist in England immer eine Betriebsstätte belegen, unabhängig vom „Ort der geschäftlichen Oberleitung“.
Gleiches trifft zu, wenn in England eine feste Geschäftseinrichtung besteht, in dem die Tätigkeiten eines Unternehmens überwiegend oder ganz ausgeführt werden (z.B. ein Ladenlokal, ein Hotel usw.)
In den anderen Fällen definiert sich die steuerliche Betriebsstätte zentral über „Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“:
- Entweder verlagert der Mandant- oder ein Beauftragter- seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach England und tritt als Direktor der Gesellschaft auf ODER
- der z.B. Deutsche Direktor weist nach, dass er sich im Rahmen der erforderlichen Leitungsaufgaben gewöhnlich an der englischen Betriebsstätte aufhält, um diese Aufgaben an der Betriebsstätte wahrzunehmen (funktioniert natürlich nicht bei notwendigen „Tagesentscheidungen“) ODER
- der Mandant stellt einen in England Ansässigen als Direktor der Gesellschaft an ODER
- unsere Kanzlei stellt einen lokal ansässigen als Direktor.
Englische Limited und ordentlicher Geschäftssitz in England
Soll die steuerliche Betriebsstätte in England belegen sein, ist ausreichend Substanz Escape erforderlich. Das Registered Office ist nicht ausreichend. Minimalanforderung wäre die Anbindung an ein Business Center in England (Postadresse, eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit dem Namen der Gesellschaft, Fax, Postweiterleitung). Formalrechtlich sind die Grundsätze des Fremdvergleichs anzuwenden.
Englische Limited gründen: Treuhand-Gesellschafter, Inhaberaktien (Bearer Shares) oder Trust
Gestaltungen mittels Treuhand-Gesellschafter, Inhaberaktien oder Trust-Konstellation sind seit 2016 nicht mehr möglich. Es werden die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten veröffentlicht.
Englische Limited gründen: Betriebsstätte England und Hinzurechnungsbesteuerung
Bei EU Sachverhalten sind nationale Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG) rechtswidrig, sofern ausreichend Substanz Escape in England.
Englische Limited gründen mit Zweigniederlassung außerhalb Englands
Auf der Grundlage der EU-Niederlassungsfreiheit besteht die Möglichkeit der Installation einer englischen Limited mit Zweigniederlassung einem anderen EU-Staat oder der Schweiz.
Dabei ist die steuerliche Betriebsstätte im Kontext des Artikel 5 Doppelbesteuerungsabkommen außerhalb Englands belegen, also z.B. in Deutschland.
Englische Limited gründen mit Zweigniederlassung in Deutschland
Die englische Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland bietet eine Alternative zur Deutschen GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG):
- Nur 1 GBP Stammkapital, statt 25.000 Euro bei einer Deutschen GmbH
- Im Insolvenzfall kann die Zweigniederlassung in Deutschland abgemeldet werden und das englische Insolvenzrecht greift
Realisierung:
- Gründung einer englischen Limited, Eintrag ins Companies House
- Registered Office in England mit Postweiterleitung
- Notariell beglaubigte Kopien der Registerunterlagen, Übersetzungen und Apostille
- Eintrag als Zweigniederlassung beim Deutschen Handelsregister über Notar
–Mehr zum Thema englische Limited gründen mit Betriebsstätte in Deutschland oder Österreich
Englische Limited gründen und Dienstleistungen unserer Kanzlei
- Gründung englische Limited (UK Ltd.), Eintrag ins Companies House UK
- Registerunterlagen, beglaubigte Übersetzungen der Registerunterlagen, Apostille
- Kontoeröffnung inkl. Onlinebanking und Kreditkarte
- Zweigniederlassung außerhalb Englands: Registered Office England mit Postweiterleitung, Annual Return und Account, Optional: Treuhand-Shareholder und/oder Direktor, Kontoeröffnung englische Bank, alternativ Zypern oder Lettland, Übertragungsdienst Jahresabschluss auf englischen Account
- Betriebsstätte der englischen Limited in UK, optionale Dienstleistungen: Ordentlicher Geschäftssitz in England (von virtuell Office bis Büro), Stellung eines lokal ansässigen als Direktor, Kontoeröffnung England, Zypern oder Lettland, Repräsentanz oder Warenlager nach Artikel 5.3 DBA außerhalb Englands
- Laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschluss, Annual Return- und Account
- Holding England: Installation einer englischen Holding
- IP Box England
Englische Limited gründen mit Betriebsstätte in England: Alternativen
Aus steuerlicher Sicht (Betriebsstätte nach Artikel 5 DBA im Sitzstaat) gibt es folgende Alternativen zur englischen Limited mit Betriebsstätte UK:
-EU (Wirkung EU-Niederlassungsfreiheit/EU-Rechtschutz, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, DBA-Sachverhalt):
- Zyprische Limited (12,5% Ertragssteuern, Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei, keine Besteuerung von Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten)
- Bulgarien (10% Flatrate)
- Irland (12,5% Ertragssteuern)
- Madeira (ca. 5% Ertragssteuern unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. qualifizierter Geschäftsbetrieb und Mitarbeiter)
- Kanarische Sonderzone ZEC (ca. 5% Ertragssteuern unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. qualifizierter Geschäftsbetrieb und Mitarbeiter)
- Malta mit dem Malta Holding-Modell (5% Besteuerung auf der Ebene Malta)
- GGF. noch Liechtenstein (EWR) mit 12,5% Ertragssteuerlast
-Nur-DBA-Sachverhalt (aus Deutscher Sicht ist ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb im Sitzstaat erforderlich):
- Schweiz (Steuern nach Kanton, z.B. ca. 15% im Kanton Zug)
- Dubai/ VAE (keine Besteuerung)
- Mauritius
- Singapur
-Nicht-DBA-Sachverhalt:
Steueroasenländer wie z.B. Belize, BVI, Cayman Islands, Panama, Seychellen (keine Besteuerung von exempt. Companies): Schnelle Annahme des Gestaltungsmissbrauchs, rechtswidrige Zwischengesellschaft, Umkehr der Beweislast, Wirkung §§ 12/13 Deutsche AO usw.
