Firmengründung Liechtenstein, Liechtensteiner AG, GmbH, Anstalt und Stiftung in Liechtenstein
Firmengründung in Liechtenstein: Rechtsformen
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- Steuern und Abgaben Liechtenstein
- Direktlink Steuerverwaltung Liechtenstein
- Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) per 1.1.2011
- Vermögensverwaltungsgesellschaft Liechtenstein
- Stiftung Liechtenstein
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland
Firmengründung Liechtenstein und Rechtsformen
Die Europäische Gesellschaft SE (Societas Europaea)
Die Europäische Gesellschaft SE (Societas Europaea) ist eine neue Rechtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union tätig sind oder tätig werden wollen. Diese neue supranationale Rechtsform ermöglicht Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Gründung einer Holdinggesellschaft und damit die Möglichkeit EU-weit als rechtliche Einheit aufzutreten, anstatt wie bisher für jedes Land eine eigene Gesellschaft gründen zu müssen.
Merkblätter:
Rechtsgrundlagen:
das Statut der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE) (SE-Gesetz; SEG), LGBl. 2006 Nr. 26; und das Gesetz vom 25. November 2005 über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz; SEBG), LGBl. 2006 Nr. 27; ergänzend die entsprechenden Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR).
Firmengründung Liechtenstein und AG in Liechtenstein
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Firma, deren im Voraus bestimmtes Kapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet (Art. 261 Abs. 1 PGR). Die Aktionäre sind nur zu den statuarischen Leistungen verpflichtet und haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich (Art. 261 Abs. 2 PGR).
Merkblätter:
Merkblatt zur Neueintragung einer Aktiengesellschaft (45 kb)
Rechtsgrundlagen:
Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) Verordnung über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (Öffentlichkeitsregisterverordnung; ÖRegV)
Firmengründung Liechtenstein und GmbH
„Eine oder mehrere Personen, Firmen privat- oder öffentlichrechtliche Verbandspersonen können zu einem beliebigen Zweck mit eigener Firma und einem im Voraus bestimmten Kapital (Stammkapital) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen“ (Art. 389 PGR). Die Haftung wird dabei für jeden Teilnehmer auf einen bestimmten Betrag beschränkt, ohne dass die Anteile gleich Aktien behandelt werden, soweit die Statuten nicht eine Ausnahme vorsehen.
Merkblätter:
Merkblatt zur Neueintragung einer GmbH (42 kb)
Rechtsgrundlagen:
Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) Verordnung über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (Öffentlichkeitsregisterverordnung; ÖRegV)
Liechtensteiner Anstalt
Die privatrechtliche Anstalt (Establishment, Etablissement) ist ein verselbständigtes Vermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeit nur das Anstaltsvermögen haftet. Die Anstalt kann stiftungs- oder körperschaftsähnlich ausgestattet sein.
Merkblatt: Merkblatt zur Neueintragung einer Anstalt (42 kb)
Rechtsgrundlagen:
Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) Verordnung über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (Öffentlichkeitsregisterverordnung; ÖRegV)
Liechtensteiner Stiftung
Unter einer „Stiftung“ (Foundation, Fondation, Fondazione) ist ein zur juristischen Person erhobenes Zweckvermögen zu verstehen. Das für einen bestimmten Zweck gewidmete Vermögen wird verselbständigt und erlangt eigene Rechtspersönlichkeit. Dieses verselbständigte Vermögen scheidet aus dem Privatvermögen des Stifters aus und bildet fortan das Vermögen der Verbandperson. Im Gegensatz zur Körperschaft hat eine Stiftung keine Mitglieder, Teilhaber oder Anteilshaber. Der Stifter hat allerdings das Recht, sich aus Anlass der Stiftungerrichtung in den Statuten bestimmte Rechte vorzubehalten. Ausserdem kennt das Stiftungsrecht Begünstigte, also Personen, zu deren Gunsten die Verwirklichung des Stiftungszwecks erfolgt und zu denen auch Stifter zählen kann.
Merkblatt:
Merkblatt zur Eintragung einer Stiftung (450 kb)
Rechtsgrundlagen:
Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) Verordnung über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (Öffentlichkeitsregisterverordnung; ÖRegV)
Treuhand-Unternehmen Liechtenstein
Ein Treuunternehmen ist ein auf Grund der Treusatzung (Errichtungsurkunde) von einem oder mehreren Treuhändern (als treuhänderischen Inhabern) unter eigenem Namen oder eigener Firma geführtes bzw. weiter betriebenes, rechtlich verselbständigtes, organisiertes, wirtschaftlichen oder anderen Zwecken dienendes und mit eigenem Vermögen bewidmetes Unternehmen, welches ausdrücklich mit Rechtspersönlichkeit errichtet wird.
Merkblatt:
Merkblatt zur Eintragung eines registrierten Treuunternehmens (383 kb) Rechtsgrundlagen:
Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) Verordnung über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (Öffentlichkeitsregisterverordnung; ÖRegV)
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
„Die Vereinigung hat den Zweck, die wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mitglieder zu erleichtern oder zu entwickeln sowie die Ergebnisse dieser Tätigkeit zu verbessern oder zu steigern; sie hat nicht den Zweck, Gewinn für sich selbst zu erzielen. Ihre Tätigkeit muss im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit ihrer Mitglieder stehen und darf nur eine Hilfstätigkeit hierzu bilden” (Art. 3 Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)).
Merkblatt:
Eintragung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (39 kb)
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (Öffentlichkeitsregisterverordnung; ÖRegV)
Zweigniederlassung in Liechtenstein
Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännisch betriebener Teil eines Hauptunternehmens, welcher in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen ausübt und hierbei eine gewisse wirtschaftliche und geschäftliche Selbständigkeit besitzt, sodass sie ohne wesentliche Änderungen als eigenständiger Betrieb geführt werden könnte.
Merkblatt:
Merkblatt zur Eintragung einer Zweigniederlassung (31 kb)
Rechtsgrundlagen:
Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) Verordnung über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (Öffentlichkeitsregisterverordnung; ÖRegV)