Firmengründung Liechtenstein, Liechtensteiner AG, GmbH, Anstalt und Stiftung in Liechtenstein
Firmengründung in Liechtenstein: Gründung einer Holding in Liechtenstein
- Index Firmengründung Liechtenstein
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung von Gesellschaften in „Nullsteueroasen“ bzw. in Ländern ohne Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern
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- Gesetz über die Landes- und Gemeindesteuern (Steuergesetz; SteG) per 1.1.2011
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- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland
Firmengründung Liechtenstein und Gründung einer Holding
Eine Holdinggesellschaft vereinnahmt die Dividenden (Erträge nach Besteuerung) der Basisgesellschaft/en (Tochtergesellschaften) möglichst steuerfrei und besteuert reine Beteiligungserlöse nicht. Ergänzend werden Weiterausschüttungen aus der Holding gering oder im optimalen Fall nicht besteuert (keine Quellensteuer bei Durchschleusung der Dividenden an die Anteilseigner oder Obergesellschaft/en= Dividendenrouting). Management- oder Verwaltungsholdings können darüber hinaus der Basisgesellschaft/en (Töchter) für die Tätigkeiten in Rechnung stellen, was den steuerbaren Ertrag der Basisgesellschaft/en (Töchter) entsprechend reduziert, gleiches bei Holdinggesellschaften die Patente oder Lizenzen/Rechte hält.
Steuerneutraler Anteilstausch oder Verschmelzung bei Tochtergesellschaften in der EU und Holding in der EU
Ist die Tochtergesellschaft „werthaltig“, müsste die Holding die Anteile normalerweise erwerben. Innerhalb der EU besteht jedoch die Möglichkeit des steuerneutralen Anteilstausch bzw. Verschmelzung auf der Grundlage der EU-Fusionsrichtlinie, im Deutschen Steuerrecht umgesetzt im Umwandlungssteuergesetz (UmWStG). Als alternative Maßnahme die Gesellschafter-Fremdfinanzierung.
Vorteile einer Holding in Liechtenstein
Liechtenstein besteuert reine Beteiligungserlöse nicht. Aktive Einnahmen der Holding werden mit nur 12,5% besteuert. Dividendenausschüttungen ins Ausland unterliegen keiner Quellensteuer in Liechtenstein.
Privilegierte Besteuerung von Einkünften aus Immaterialgüterrechten: 80% der Einkünfte aus Immaterialgüterrechten, die ab dem 1. Januar 2011 geschaffen oder erworben worden sind, werden lt. SteG von der Steuer befreit. In der zugehörigen Verordnung wird aufgezählt, was als Immaterialgüterrecht gilt: Patente, Marken, Muster und Gebrauchsmuster, sofern diese durch Eintragung in ein inländisches, ausländisches oder internationales Register geschützt sind. Sonstige Rechte wie beispielsweise Urheberrechte, Know-how oder Handelsbeziehungen gelten nicht als Immaterialgüterrechte und geniessen daher keine privilegierte Behandlung.




Firmengründung Liechtenstein und Firmensitz in Liechtenstein
Virtuelles Büro:
Dieses Angebot richtet sich an alle Unternehmer, die zwar keine realen Räumlichkeiten benötigen, auf die Vorzüge einer fachgerechten Arbeitsumgebung allerdings nicht verzichten möchten.
Verschiedene Firmensitzvarianten ermöglichen Ihnen mit einem kosteneffektiven virtuellen Büro Ihre Aktivitäten aus dem Liechtensteiner Business-Center heraus wahrzunehmen, auch wenn es Ihnen nicht möglich ist, vor Ort aktiv zu sein. Sie profitieren dabei von unseren professionellen Dienstleistungen mit Ihrer persönlichen Assistentin, Sekretärin und nutzen dabei erst noch die Steuervorteile Liechtensteins.
Dabei bieten wir Ihnen folgende drei Varianten an:
V1) Full Service
- Nutzen Sie unser repräsentative Geschäftsadresse sowie Telefon-, Fax- und Postservice
V2) Postservice
- Zuverlässliche Postservice / Weiterleitung der eingehenden Brief- und Paketpost – Erledigung Ihrer Ausgangspost inkl. entsprechender Botengänge
V3) Telefonservice
- Abnahme Ihrer eingehender Telefonate von 8.00 – 17.30h in Ihrem Geschäftsnamen. Weiterleitung der Anrufe oder notieren der Nachrichten und entsprechender Weiterleitung per Telefon, SMS, e-Mail oder Telefax.
Diese Varianten sind auf Wunsch auch mit sämtlichen unseren Zusatzleistungen kombinierbar.

Ihr Teambüro in Liechtenstein:
Ihrem Projekt- oder Vertriebsteam bieten wir verschiedene Teambüros mit 2 bis 6 Arbeitsplätzen. Auch hier kombinieren Sie mit einer Auswahl oder allen Dienstleistungen und der gesamten Infrastruktur des Liechtensteiner Business-Center zu Ihrem ganz persönlich ausgestatteten, einmaligen Geschäftsdomizil. Alle Büros sind vollständig ausgestattet.
Zur Ausstattung gehören in jedem Raum: Attraktive voll eingerichtete Arbeitplatz-Kombinationen Modernste Telekommunikationsmöglichkeiten Komfortabler schneller uneingeschränkter Internetzugang Kopierer, Farbkopierer, Drucker und Scanner (zentral im Head-Office) Nutzen Sie die professionelle Infrastruktur des Liechtensteiner Business-Center: flexibel Ihren Anforderungen angepasste Arbeitsplätze mit repräsentativen Aufenthalts-, Besprechungszimmer. Und wichtig, Sie haben 365 Tage Zugang zu Ihrer eigenen Infrastruktur.
