Firmengründung Liechtenstein, Liechtensteiner AG, GmbH, Anstalt und Stiftung in Liechtenstein

Firmengründung in Liechtenstein: Gründung einer Holding in Liechtenstein

Firmengründung Liechtenstein und Gründung einer Holding

Eine Holdinggesellschaft vereinnahmt die Dividenden (Erträge nach Besteuerung) der Basisgesellschaft/en (Tochtergesellschaften) möglichst steuerfrei und besteuert reine Beteiligungserlöse nicht. Ergänzend werden Weiterausschüttungen aus der Holding gering oder im optimalen Fall nicht besteuert (keine Quellensteuer bei Durchschleusung der Dividenden an die Anteilseigner oder Obergesellschaft/en= Dividendenrouting). Management- oder Verwaltungsholdings können darüber hinaus der Basisgesellschaft/en (Töchter) für die Tätigkeiten in Rechnung stellen, was den steuerbaren Ertrag der Basisgesellschaft/en (Töchter) entsprechend reduziert, gleiches bei Holdinggesellschaften die Patente oder Lizenzen/Rechte hält.

Steuerneutraler Anteilstausch oder Verschmelzung bei Tochtergesellschaften in der EU und Holding in der EU  

Ist die Tochtergesellschaft „werthaltig“, müsste die Holding die Anteile normalerweise erwerben. Innerhalb der EU besteht jedoch die Möglichkeit des steuerneutralen Anteilstausch bzw. Verschmelzung auf der Grundlage der EU-Fusionsrichtlinie, im Deutschen Steuerrecht umgesetzt im Umwandlungssteuergesetz  (UmWStG). Als alternative Maßnahme die Gesellschafter-Fremdfinanzierung.

Vorteile einer Holding in Liechtenstein

Liechtenstein besteuert reine Beteiligungserlöse nicht. Aktive Einnahmen der Holding werden mit nur 12,5% besteuert. Dividendenausschüttungen ins Ausland unterliegen keiner Quellensteuer in Liechtenstein.

Privilegierte Besteuerung von Einkünften aus Immaterialgüterrechten: 80% der Einkünfte aus Immaterialgüterrechten, die ab dem 1. Januar 2011 geschaffen oder erworben worden sind, werden lt. SteG von der Steuer befreit. In der zugehörigen Verordnung wird aufgezählt, was als Immaterialgüterrecht gilt: Patente, Marken, Muster und Gebrauchsmuster, sofern diese durch Eintragung in ein inländisches, ausländisches oder internationales Register geschützt sind. Sonstige Rechte wie beispielsweise Urheberrechte, Know-how oder Handelsbeziehungen gelten nicht als Immaterialgüterrechte und geniessen daher keine privilegierte Behandlung.

Abbildung: Gründung einer Holding in Liechtenstein. Die Holding hält mindestens 10% der Deutschen Kapitalgesellschaft. Die Deutsche Kapitalgesellschaft unterliegt der ordentlichen Besteuerung in Deutschland. Dividenden der Deutschen Kapitalgesellschaft (Gewinne nach Besteuerung) fliessen in die Liechtensteiner Holding. Quellensteuer in Deutschland: Nach einem Jahr Haltefrist keine Quellensteuer, sonst 5%. Die Liechtensteiner Holding besteuert die Deutschen Dividenden nicht. Dividenden-Weiterausschüttungen aus Liechtenstein unterliegen keiner Quellensteuer in Liechtenstein, unabhängig davon ob DBA-Sachverhalt oder nicht. Aktive Einnahmen der Liechtensteiner Holding werden mit nur 12,5% besteuert. 80% der Einkünfte aus Immaterialgüterrechten (Lizenzen, Patente, Gebrauchsmuster) bleiben steuerfrei.
Abbildung: Liechtensteiner Holding und Tochter in Deutschland (Kapitalgesellschaft). Quellensteuerfreie Ausschüttung der Deutschen Dividenden nach Liechtenstein nach einem Jahr Haltefrist. Ist die Tochtergesellschaft nicht in Deutschland belegen: Besteht ein DBA zwischen Liechtenstein und dem Sitzstaat der Tochtergesellschaft: Quellensteuer gemäß DBA (Doppelbesteuerungsabkommen). Besteht kein DBA, volle Quellensteuer gemäss innerstaatlichen Regelungen. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist nach derzeitigem Stand nicht anwendbar. Die Liechtensteiner Holding besteuert reine Beteiligungserlöse nicht. Dividenden-Weiterausschüttungen aus Liechtenstein= Keine Quellensteuer in Liechtenstein. Besteuerung beim Dividenden-Empfänger gemäß innerstaatlichen Regelungen.
Abbildung: 80% der Einkünfte aus Immaterialgüterrechten (Lizenzen, Patente, Gebrauchsmuster) bleiben steuerfrei.
Steuerfreier Übertrag der Assets der Basisgesellschaft/Tochtergesellschaft auf die Liechtensteiner Holding und Gewinnabsaugung an die Holding durch Gesellschafter-Fremdfinanzierung.

Firmengründung Liechtenstein und Firmensitz in Liechtenstein

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Diese Varianten sind auf Wunsch auch mit sämtlichen unseren Zusatzleistungen kombinierbar.

Firmengründung Liechtenstein und Business Center

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Firmengründung Liechtenstein und Business Center