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Fördermittel – Förderprogramme Unternehmen: KfW Risikokapitalprogramm

Risikokapitalprogramm

Stand 02/2009

Merkblatt – Garantieprogramm zur Absicherung von Kapitalbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der KfW

Die KfW sichert Beteiligungen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften (KBG) anteilig ab, um die Ausstattung von kleinen und mittleren Unternehmen in den alten und neuen Ländern mit Haftkapital zu verbessern.

Welche Unternehmen können Beteiligungskapital erhalten (Beteiligungsnehmer)?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere innovative Unternehmen, deren Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 500 Mio. Euro nicht übersteigt.
Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Beteiligungsnehmers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten:

  • Unternehmen, an denen der Beteiligungsnehmer direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist,
  • Unternehmen, die am Beteiligungsnehmer direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind, sowie
  • alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (z. B. Gesellschafteridentität) bestehen.
    Sofern im Gesellschafterkreis des Beteiligungsnehmers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine Förderung ausgeschlossen.

Wer kann als Beteiligungsgeber auftreten?

Anträge können von KBG (Beteiligungsgeber) gestellt werden, die sich an Unternehmen beteiligen.
Die KBG soll das Unternehmen in allen wirtschaftlichen und finanziellen Belangen beraten und unterstützen. Sie sollte aufgrund ihrer kapitalmäßigen und personellen Ausstattung in der Lage sein, die mitfinanzierten Vorhaben zu betreuen und die Durchführung des Vorhabens zu überwachen.
KBG müssen insbesondere:

  • über ein ausreichendes Gesellschaftskapital verfügen,
  • einen einwandfreien und kompetenten Gesellschafterkreis besitzen,
  • regelmäßig langjährige Erfahrung mit Unternehmensfinanzierungen haben und grundsätzlich bereit sein, ein Unternehmen, das die Voraussetzungen dieses Programms erfüllt, als Beteiligungsnehmer zu akzeptieren.

Welche Form der Beteiligung ist möglich?

Jede Beteiligungsform bzw. beteiligungsähnliche Finanzierungsform (z. B. Darlehen mit Rangrücktritt) ist zulässig. Die Teilnahme am Verlust im Vergleichs- oder Insolvenzfall darf nicht ausgeschlossen werden. Das Beteiligungsentgelt kann frei vereinbart werden. Es muss eine gewinnabhängige Komponente enthalten.

Wofür wird das abzusichernde Beteiligungskapital bereitgestellt?

Neue Länder und Berlin (Ost):

Die Beteiligung kann zur Finanzierung aller Maßnahmen verwendet werden, die der Beteiligungsnehmer in seiner Betriebsstätte in den neuen Ländern durchführt. Die Beteiligung kann auch zur Finanzierung von Managementhilfen und Kooperationen eingesetzt werden.

Alte Länder und Berlin (West):

Die Beteiligung kann der Finanzierung folgender Maßnahmen dienen:

  • Erschließung neuer Geschäftsfelder
  • Nachfolgeregelungen/Brückenfinanzierung bis zur Börseneinführung.

Wie hoch ist die mögliche Risikoübernahme?

Neue Länder und Berlin (Ost):

Die Risikoübernahme beträgt 50 %.

Alte Länder und Berlin (West):

Die Risikoübernahme beträgt 40 %.
Die Garantie aus dem KfW-Risikokapitalprogramm kann nicht mit anderen Risikoabsicherungsinstrumenten (z. B. öffentlichen Bürgschaften, Haftungsfreistellungen etc.) kombiniert werden.

Bis zu welchem Höchstbetrag kann eine Beteiligung abgesichert werden?

Höchstbetrag der Beteiligung: i. d. R. 5 Mio. Euro pro Beteiligungsnehmer. Die maximale Absicherung beträgt damit 2,5 Mio. Euro in den neuen Ländern und Berlin (Ost) und 2 Mio. Euro in den alten Ländern und Berlin (West).

Wie sind die Konditionen der Risikoübernahme?

  • Laufzeit: Die Laufzeit der Risikoübernahme ist auf maximal 10 Jahre beschränkt.
  • Provision für die Risikoübernahme: Die Höhe der halbjährlich im voraus zu zahlenden Provision ist abhängig von der Umsatzgrößenklasse und dem mit der Beteiligung eingegangenen Risiko. Sie bewegt sich in der Größenordnung zwischen 0,45 % p. a. und 2,2 % p. a. Die Provision wird auf den Beteiligungsbetrag gerechnet.

Welche Sicherheiten sind vom Beteiligungsnehmer zu stellen?

Der Beteiligungsgeber darf sich für die aus dem KfW-Risikokapitalprogramm abgesicherte Beteiligung keine Sicherheiten stellen lassen.

Wie beantragen die Beteiligungsgeber die Risikoabsicherung?

Die Anträge sind auf dem Formular KfW 141 660 zusammen mit den unten genannten zusätzlichen Angaben direkt bei der KfW zu stellen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beteiligungsvertrag noch nicht abgeschlossen sein; eine nachträgliche Finanzierung bereits bestehender Beteiligungen ist ausgeschlossen.

Als Programmnummer ist 118 anzugeben. Folgende Angaben bzw. Unterlagen zum Beteiligungsnehmer werden benötigt:

  • Rechtsform, Besitz- und Beteiligungsverhältnisse, Art der Geschäftstätigkeit sowie Produktionsprogramm, Beschäftigte, Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre, Datum der Unternehmensgründung (Eintragung ins Handelsregister oder Gewerbeanmeldung),
  • Detaillierte Beschreibung des mit der Beteiligung finanzierten Vorhabens (einschließlich Finanzierungsplan),
  • Angaben zum vorhandenen technischen und kaufmännischen Management,
  • Ausführungen über die mit dem Vorhaben angestrebten Ziele und Auswirkungen auf Produktion und Absatz. Mit dem Antragsformular sind zudem folgende Anlagen einzureichen:
  • Anlage „Besitz- und Beteiligungsverhältnisse“ (Formular-Nr. 141 667) (gegebenenfalls formlos)
  • Statistisches Beiblatt „Innovation und Beteiligung“ (Formular-Nr. 141 659)

Darüber hinaus muss die KBG bei der ersten Antragstellung ein Zulassungsverfahren bei der KfW durchlaufen und hierbei ihre eigenen rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offen legen. Dazu gehört neben der Offenlegung der Kapital- und Bilanzverhältnisse die Vorlage geeigneter Unterlagen, die die rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge der KBG erkennen lassen.

Fördermittel Unternehmen- KfW-Unternehmerkreditd

Stand 01/2009, Bestellnummer 142 171

Merkblatt – Investitionskredite für Existenzgründer, freiberuflich Tätige sowie mittelständische Unternehmen zur Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland der KfW

Der KfW-Unternehmerkredit dient kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und größeren Mittelständlern zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben im In- und Ausland zu einem günstigen Zinssatz.
Für kleine und mittlere Unternehmen (siehe KfW-Merkblatt „KMU-Definition“, Formularnummer 142 291) gibt es ein spezielles KMU-Fenster mit günstigeren Zinskonditionen.

Wer kann Anträge stellen?

  • Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen und für die diese Existenz die Haupterwerbsgrundlage darstellt.
  • Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten.
  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Leasinggesellschaften und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet.
    Zur Ermittlung des Gruppenumsatzes werden der Umsatz des Antragstellers und die Umsätze der mit ihm verbundenen Unternehmen in voller Höhe addiert. Innenumsätze können herausgerechnet werden. Als verbundene Unternehmen gelten
    1. Unternehmen, an denen der Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt ist,
    2. Unternehmen, die am Antragsteller direkt oder indirekt mit mehr als 50 % beteiligt sind sowie
    3. alle Unternehmen, zwischen denen formelle und faktische Konzernverhältnisse (z. B. Gesellschafteridentität) bestehen.

Sofern im Gesellschafterkreis des Antragstellers mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % am Antragsteller beteiligt sind, ist eine Förderung ausgeschlossen.

  • Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.

Bei Vorhaben im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (maximaler Gruppenumsatz 500 Millionen Euro) und freiberufllich Tätige aus Deutschland Anträge stellen. Zusätzlich antragsberechtigt sind:

  • Tochtergesellschaften der o. g. deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland,
  • sowie joint-ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland.

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bzw. der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung im Falle einer Förderung im KMU-Fenster sind ausgeschlossen (siehe KfW-Merkblatt „Unternehmen in Schwierigkeiten“, Formularnummer 142 251).

Eine Antragstellung im KMU-Fenster ist möglich, sofern die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllt werden. In diesem vergibt die KfW Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen sowie Beihilfen für Beratungsdienstleistungen
und Messeteilnahmen gemäß Artikel 15, 26 und 27 der Verordnung (EG) Nummer 800/2008 der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union Nummer L 214/3 vom 09.08.2008. Diese verpflichtet KfW und Antragsteller zur Einhaltung spezifischer beihilferechtlicher Vorgaben. Aufgrund dieser Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen und Unternehmen, die einer früheren Beihilfenrückforderungsentscheidung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind, nicht förderfähig (siehe KfW-Merkblatt „Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen“, Formularnummer 140 611).

Was wird mitfinanziert?

Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Darüber hinaus können Betriebsmittel finanziert werden.

Im KMU-Fenster sind auf Grund der Vorgaben des EU-Beihilferechts folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • gewerbliche Baukosten,
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer, die vom Antragsteller zu Marktbedingungen erworben, durch ihn genutzt und mindestens 3 Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
  • die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch eine natürliche Person (grundsätzlich mindestens 10 % Gesellschaftsanteil und Geschäftsführerbefugnis). Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Unternehmen bzw. der Unternehmensteil von einem unabhängigen Investor (weniger als 25 % der Unternehmensanteile vor dem Erwerb) erworben wird.
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
  • Kosten für erste Messeteilnahmen.

Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt. Handelt es sich dabei um reine Kaufvorhaben, gilt zusätzlich, dass die gekaufte Immobilie grundlegend saniert, hergerichtet oder umgebaut werden muss.

Die Förderung von Investitionen in Immobilien-Leasing ist nur möglich, sofern auch der Leasingnehmer die Antragskriterien erfüllt.

Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) können Vorhaben im Rahmen des Sale & Lease-Back und im so genannten Doppelstockmodell nicht mitfinanziert werden.

In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel.

Bei Investitionen von Leasinggesellschaften in Leasinggüter (einschließlich Immobilien-Leasing) sind förderfähige Kosten die Gesamtinvestitionskosten abzüglich der in den Leasingverträgen vereinbarten Restwerte.

Bei Vorhaben im Ausland sind grundsätzlich die auf den deutschen Investor entfallenden Kosten förderfähig. Im Fall von joint-ventures und Beteiligungen ist daher der mit dem deutschen Anteil gewichtete Wert des Gesamtvorhabens maßgeblich. Ausnahme: Bei Vorhaben in EU-Ländern ist auch der Anteil von EU- joint-venture -Partnern förderfähig.

Kreditbetrag:

Maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen zulässig?

Die Kombination einer Finanzierung aus dem KfW-Unternehmerkredit mit anderen Förderprogrammen ist zulässig.

Eine Kombination einer Finanzierung aus einem haftungsfreigestellten KfW-Unternehmerkredit mit anderen haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist nicht zulässig.

Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr und bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Auf Wunsch ist die Einräumung eines endfälligen Darlehens mit einer maximalen Laufzeit von 12 Jahren möglich.

Für Investitionsvorhaben, bei denen mindestens 2/3 der förderfähigen Investitionskosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder den Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Auf Wunsch ist in diesen Fällen auch die Gewährung eines endfälligen Darlehens möglich.

Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

Bei Investitionen im Ausland ist eine Festschreibung des Zinssatzes bis zu 10 Jahre möglich. Eine Gewährung von endfälligen Darlehen ist nicht möglich.

Wie sind die Konditionen?

  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Dabei gelten im KMU-Fenster besonders günstige Konditionen.
  • Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und bei endfälligen Krediten ist der Zinssatz fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit kann der Zinssatz für 10 Jahre oder die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden.
  • Die jeweils geltenden Maximalzinssätze (Nominal- und Effektivzinssätze gemäß Preisangabenverordnung – PAngV) je Preisklasse sind der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen, die unter der Fax-Nr. 069 74 31-42 14 oder im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de abgerufen werden kann.
  • Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.
  • Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt. Hierbei erfolgt eine Einordnung in eine von der KfW vorgegebenen Bonitätsklassen und Besicherungsklassen. Durch die Kombination von Bonitäts- und Besicherungsklasse ordnet die Hausbank den Förderkredit einer von der KfW vorgegebenen Preisklassen zu. Jede Preisklasse deckt eine Bandbreite ab, die durch eine feste Zinsobergrenze (Maximalzinssatz) abgeschlossen wird. Der kundenindividuelle Zinssatz kann unter dem Maximalzinssatz der jeweiligen Preisklasse liegen. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes sind der Anlage der Konditionenübersicht für Investitionskreditprogramme zu entnehmen.
  • Auszahlung: 96 %
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 % pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge

Wie erfolgt die Tilgung?

Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Bei endfälligen Darlehen erfolgt die Rückzahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit.

Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist während der ersten Zinsbindungsphase zulässig.

Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.
Bei Investitionen im Ausland kann zur Absicherung des politischen Risikos eine Garantie des Bundes für Kapitalanlagen im Ausland bei der PwC Deutsche Revision, New-York-Ring 13, 22297 Hamburg, Telefon: 040 63 78-0, beantragt werden. Sofern der Endkreditnehmer eine Garantie des Bundes erhält, sollten die Garantieansprüche dem durchleitenden Kreditinstitut als zusätzliche Sicherheit abgetreten werden.

Haftungsfreistellung

Bei Krediten an Unternehmen und freiberuflich Tätige, die bereits 2 Jahre bestehen bzw. seit 2 Jahren am Markt tätig sind, ist eine 50-prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes möglich. Ausgeschlossen von der Haftungsfreistellung sind Existenzgründungsvorhaben (inklusive Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen) und Vorhaben junger Unternehmen/freiberuflich Tätiger, die weniger als 2 Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind.
Die Haftungsfreistellung wird für die gesamte Kreditlaufzeit gewährt. Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.

Bei endfälligen Darlehen und für Betriebsmittel wird keine Haftungsfreistellung gewährt.

Optimale Nutzung aller Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und UnternehmeR: Unser  fördermittelcheck

Bund, Länder und EU sorgen mit einer Vielzahl von öffentlichen Förderprogrammen für eine höhere Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland. Unsere Datenbank Fördermittel und Kreditrechner schafft Transparenz und gibt einen vollständigen Überblick über die Fördermöglichkeiten.

LEISTUNGSMERKMALE:

  • Alle Förderprogramme von Bund, Ländern und EU  werden in der Analyse berücksichtigt
  • Datenbank mit Informationen über individuelle Programme, Titel, Geldgeber und Land, Fristen, Laufzeiten, Zinssätze u. v. m.
  • Internet-Datenbank mit tagesaktuellen Förderprogrammdaten fließen in die Analyse ein
  • Professioneller Kreditrechner auf Banken-Niveau für komplette Finanzierungspläne
  • Alle Originalrichtlinien und Antragsformulare werden im Rahmen der Analyse an den Kunden ausgegeben 

GEBÜHREN

Die Gebühren des Fördermittelchecks richten sich nach der Datenabfrage, also ob nur Deutsche Fördermittel und/oder Fördermittel der EU. Sie erhalten eine detaillierte Auswertung aller in Frage kommenden Fördermittel, inkl. original Antragsformulare. Die Gebühren sind vorab zu leisten. Sie erhalten nach Buchung ein Datenblatt zur Eingabe Ihrer Eckdaten als Voraussetzung für den Fördermittelcheck. Der Fördermittelcheck kann mit unserer Dienstleistung „Investorensuche“ kombiniert werden.

Fördermittel für bestehende Unternehmen

Viele Unternehmen brauchen gerade jetzt Liquidität oder Kapital. Doch die Banken zieren sich. Seit der Finanzkrise sind viele von ihnen, auch die Hausbanken, vor allem mit sich selbst beschäftigt. Ihre Kunden gehen meist leer aus. Gleichzeitig stellt die Politik Milliarden gegen die Kreditklemme zur Verfügung. Leider haben nur wenige die nötige Erfahrung, wie dieses Geld für Unternehmen mobilisiert werden kann. Die Geschäftsbanken scheuen das Restrisiko und beraten nur zögerlich. Ohne kompetente Beratung aber gelangen die Unternehmen nicht in den Genuss der Förderprogramme. Wir benötigen im Vorfeld folgende Angaben von Ihrem Unternehmen:

  • Wesentliche Bilanzkennzahlen der letzten zwei Jahre (Bilanzen, aktuelle BWAs)
  • Kurze Darstellung des Unternehmens
  • Mittelverwendung

Auf dieser Basis können wir Ihnen im Vorfeld mitteilen, ob öffentliche Fördermittel für Ihr Unternehmen überhaupt in Frage kommen.

Abgrenzung Öffentliche Fördermittel, Investorensuche, bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung

Im Kontext der Kapitalisierung von Unternehmen und/oder Projekten kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Während es bei der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung um die öffentliche Kapitalmarktemission geht (Unternehmen kapitalisiert sich durch öffentliche Beteiligungen, also z.B. vorbörsliche Emission, Genussrechte usw), geht es bei der Investorensuche darum, für ein bestimmtes Projekt oder Unternehmensziel ein oder mehrere Investoren direkt zu suchen. Bei Öffentlichen Fördermitteln (EU, Bund oder Gemeinde) geht es darum, Fördermittel/ langfriste Darlehn mit geringem Zinssatz und Tilgungsfreiheit von der Europäischen Union, Bund oder der Gemeinde zu erhalten. Dabei kann es bei bestimmten Investitionsvorhaben Überschneidungen geben und mehrere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht kommen.

Allgemeines zum ThemA öffentliche fördermittel

Den mittelständischen Unternehmen stehen zur Zeit zwischen 1500-2000 Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von über 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese von der EU, vom Bund und den Ländern bereitgestellten Fördermittel werden jedoch nur zu ca. 60% genutzt, obwohl

-ca. 90% aller Investitionen förderungsfähig sind
-bis zu 24% der Investitionskosten eingespart werden können
-ca. 30% aller Förderungen auch ohne Investitionen vergeben werden.

Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Nachfrage nach öffentlichen Fördermitteln hoch, da andere Finanzierungsformen wie z.B. eigene Mittel oder auch Fremdkapital in Form von Bankkrediten nicht oder nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen. Die meisten Unternehmen geraten jedoch durch eine falsche Vorbereitung und Planung der Finanzierung häufig in Schwierigkeiten.  

Wann lohnt sich der Fördermittelcheck?

Der Fördermittelcheck lohnt sich ab einer Investitionssumme von 120.000,00 Euro und einem Eigenkapitalanteil von mindestens 25%. Bei geringeren Summen und/oder Eigenkapitalanteil sind die Kapitalgeber bzw. vorgeschalteten Banken nicht bereit, ein solches Vorhaben zu unterstützen (Ausnahme: Mirco-Darlehn der KfW für Existenzgründer). U.U. kann die mangelnde Eigenkapitalquote durch die Bürgengemeinschaft des Landes „ersetzt“ werden.

Bei bestehenden Unternehmen muss die wirtschaftliche Prognose entsprechend gut sein, Existenzgründer müssen durch Vorlage eines Business-Plans glaubhaft machen, das die Geschäftsidee Aussicht auf Erfolg hat. Vom Grundsatz her gilt aber: Die Investition für den Fördermittelcheck lohnt sich fast immer, selbst wenn einmal keine Programme in Anspruch genommen werden können. Denn Förderprogramme schonen das Eigenkapital bzw. können nicht vorhandenes Eigenkapital für Unternehmensinstallation bzw. Unternehmenswachstum ersetzen. Mithin ist häufig allein durch die Inanspruchnahme von Fördermittel die Realisierung des Projektes möglich. Im Rahmen von Fördermittel wird die Liquidität des Unternehmers und Unternehmens geprüft. Sofern der Unternehmer also eine schlechte Schufa ausweist, werden Fördermittel in aller Regel nicht bewilligt (Ersatzweise kann ein Dritter als Bürge auftreten). Kann bei schlechter Unternehmensliquidität nachgewiesen werden, dass es sich nur um einen vorübergehenden Engpass handelt, besteht i.d.R. kein Anlass zur Verweigerung der Fördermittel.

Existenzgründung und Fördermittel

Für Existenzgründer gilt: Denken Sie bei Ihrer Gründung unbedingt an öffentliche Förderprogramme. Denn der Bund und die Länder unterstützen den Aufbau einer unternehmerischen Existenz durch zahlreiche Hilfen. Bedenken Sie dabei, dass ein Existenzgründer im Schnitt gerademal 15.000 EUR an eigenen Mitteln mitbringt. Der durchschnittliche Kapitalbedarf je Gründung beläuft sich aber auf 125.000 EUR. Doch die Lücken lassen sich mit den Hilfen von Bund und Ländern durchaus schließen.

Voraussetzungen für eine Förderung:

Wer öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen will, muss ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Gründer eine tragfähige Vollexistenz anstrebt.

Was sind Fördermittel?

I.d.R. sind öffentliche Fördermittel zinsgünstige Darlehn über einen langen Tilgungszeitraum (z.B. 6- 10 Jahre), mit tilgungsfreien Zeiträumen bis zu 2 Jahren. Daneben werden bestimmte „Felder“ durch spezielle Programme gefördert, z.B.:

  • Einstellung von Arbeitnehmern
  • Umweltschutz im Unternehmen
  • Techniken des Umweltschutzes
  • Forschungsvorhaben zum Nutzen der Allgemeinheit
  • Unternehmensansiedlungen in strukturschwachen Gebieten
  • Existenzgründungen 

Fördermittel werden auf den Ebenen der EU, der Länder und der Gemeinden vergeben. „Indirekte Fördermittel“ (werden in die Analyse mit einbezogen) sind z.B. Gehaltszuwendungen der Bundesagentur für Arbeit oder Überbrückungsgeld im Rahmen einer Existenzgründung.

Im Rahmen von Existenzgründungen in Deutschland, werden überwiegend „Betriebsmittel“ finanziert, also z.B. Büroeinrichtung, Einrichtungen zur Telekommunikation usw.. Nicht finanziert werden z.B. Mittel für Werbung-und Marketing.

Es gibt rund 600 Förderprogramme für Existenzgründer bei EU, Bund und Ländern.