Lizenzeinnahmen Niederlande, Patenteinnahmen Niederlande, Lizenzeinnahmen versteuern, Patenteinnahmen versteuern
TitleVerlagerung von IP ins Ausland (Lizenzeinnahmen- Patenteinnahmen niedrig besteuern): Standort Niederlande
- Index IP-Box
- IP Box Luxemburg – IP Box Liechtenstein
- Länderübersicht IP Box (pdf-Datei)
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle –Verlagerung von Einkünften/Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften
- Beratung Mittelstand – Die steuerliche Expertise
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Gründung einer Lizenz- Patentverwertungsgesellschaft (IP Box – Intellectual Property): Standort Niederlande
Es besteht die Möglichkeiten, Lizenzeinnahmen /Patenteinnahmen über eine Kapitalgesellschaft in den Niederlanden niedrig zu besteuern. Dieses geschieht über die Installation einer Lizenz-Patentverwertungsgesellschaft in den Niederlanden. Bei richtiger Gestaltung bleiben 80% dieser Einnahmen aus Lizenz-oder Patentrechten steuerfrei. Übersicht:
Regelungen IP Box Niederlande:
- Innovation Box: Steuerfreistellung von 80% des Einkommens aus der Nutzung, Verwertung/ Lizensierung und Veräußerung von qualifizierten Patenten und zertifizierten anderen Aktivitäten (Nettolizenzeinkünfte)
Begünstigung bei Veräußerung der IP?:
- Ja (Veräußerungsgewinn)
Effektivsteuersatz bei Einnahmen aus Patentrechten/ Lizenzrechten Niederlande:
- 5% (20% von NL KSt von 25%)
Begünstigtes IP in den Niederlanden:
- Geschützte Patente oder von der Agentschap NL zertifizierte F+E Aktivitäten bzw. technologische Innovationen (z.B. für Software, Design, Modelle, geschütztes/verwertungsfreies know-how, Pflanzenschutzrechte; bei Patenten auch Weiterentwicklung); nicht begünstigt sind Marketing Intangibles wie Logo, Handelsmarken, Bildmarken und ähnliche
- Schutz/Eintragung Registrierung der IP notwendig?:
Ja, Patent oder R+D Certificate
Gründung einer Lizenz- Patentverwertungsgesellschaft in den Niederlanden: Unsere Dienstleistungen
- Gründung der niederländischen BV oder UK Limited mit Zweigniederlassung Niederlande, Eintrag ins Handelsregister der Niederlande, Gesellschaftsverträge
- Ordentlicher Geschäftssitz in den Niederlanden: Hilfe bei der Bürosuche oder Anbindung an Business Center in den Niederlanden (Firmenschild, eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit dem Namen der Gesellschaft, Postweiterleitung, Fax. Optional: Zeitweise oder dauerhafte Anmietung der voll eingerichteten Büroräume, zeitweise Anmietung der Konferenzräume)
- Dokumentation IP Box gegenüber dem Finanzamt in den Niederlanden
- Kontoeröffnung Niederlande
- Laufende Buchhaltung, USt-Voranmeldungen und Jahresabschluss
Wir können in den Niederlanden keinen Treuhand- oder angestellten Geschäftsführer stellen (Artikel 5 Doppelbesteuerungsabkommen: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte).
Insofern wird es hinsichtlich der Niederlanden i.d.R. darauf hinauslaufen, dass Sie- oder ein Beauftragter- einen Wohnsitz in den Niederlanden realisieren. Sind keine „Tagesentscheidungen“ zu treffen, so kann auch der z.B. in Deutschland ansässige Geschäftsführer werden und nachweisen, dass er im Rahmen der erforderlichen Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte in den Niederlanden anwesend ist (=ORT der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte).
Eine Treuhand können wir nur in England, Liechtenstein oder Zypern stellen.
Gründung einer Lizenz- Patentverwertungsgesellschaft im Ausland (IP Box – IP Box Steuerregime – Intellectual Property): Länderübersicht
Viele Länder kennen Steuerprivilegien bei Einnahmen aus Lizenzen, Markenrechten und Patenten (IP Box, IP Steuerregime). In der EU/EWR kommen insbesondere folgende Länder in Frage:
- Liechtenstein: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 2,5%
- Luxemburg: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 5,76%
- Niederlande: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 5%
- England: Effektivsteuerbelastung 10%
- Spanien: Effektivsteuerbelastung 5-15%
- Belgien: Effektivsteuerbelastung i.d.R. 6,8%
- Zypern: 80% Freistellung, effektive Steuerbelastung 2,0%
Auch die Schweiz (Kanton Nidwalden) kennt eine IP Box, also niedrige Besteuerung von Einnahmen aus Lizenzrechten, Patenten und Urheberrechten. Die Steuerbelastung beträgt 8,8%.