Firmengründung USA, Kapitalisierung durch Aktienverkauf, Venture Capital, US Börsengang, SEC Genehmigung, Regulation A

Firmengründung USA: Kapitalisierung der US Corporation durch Aktienverkauf, Venture Capital oder US Börsengang

Firmengründung USA (US INC) und Kapitalisierung durch Aktienverkauf

Eine Corporation (die werthaltig gemacht worden ist) kann ihre Aktien, die einen mathematisch genau festgelegten Anteil an der Firma darstellen, als Sicherheit für Darlehen hinterlegen oder als Gegenwert für Investitionen verkaufen. (Im Vergleich hierzu kann eine Firma, wie z.B. eine GmbH, keine Aktien ausstellen und somit weder Kreditgebern noch Investoren eine Anspruchsberechtigung bieten, die konkret und trotzdem simpel ist.). Eine U.S. Corporation kann ihre Aktien an Investoren in der ganzen Welt verkaufen, wobei es allerdings bei Verkäufen innerhalb der USA gewisse Beschränkungen seitens der Securities & Exchange Commission (SEC – U.S. Börsenbehörde) gibt. Das bedeutet, dass man seine Aktien ohne Genehmigung an nicht mehr als 35 Investoren verkaufen darf. Wenn man sich sein Kapital durch einen unbeschränkten öffentlichen Aktienverkauf in den USA beschaffen will, muss dieser Aktienverkauf von der SEC in Washington genehmigt werden. Allerdings ist dieser Vorgang nicht billig. Schon die reinen Anwalts- und Wirtschaftsprüferkosten für eine S-1 Börsengenehmigung für Kapitalisierungen von unter $7,5 Millionen sind rund $100.000 und liegen bedeutend höher bei Kapitalisierungen von mehr als $7,5 Millionen. Hiermit können Sie gerne einen unserer mit der Materie vertrauten Anwälte und Wirtschaftsprüfer beauftragen (allerdings nicht mit dem Verkauf der Aktien).

Die Aktien können nur von der Corporation selbst oder von Börsenmaklern, mit denen wir Sie in Verbindung setzen können, auf Provision verkauft werden. Obwohl die grossen, bei allen Börsen zugelassenen Maklerfirmen in der Regel nicht an dem Aktienverkauf von Neu-Corporationen interessiert sind, es sei denn, es steckt viel Geld ($50-$100 Millionen) hinter der Corporation, oder die Corporation hat etwas sehr Interessantes, wie z.B. ein Patent auf ein Perpetuum Mobile, zu bieten, ist der Börsenzugang neuerdings seitens der U.S. Securities & Exchange Commission erleichtert worden. Seit dem 22. August 1997 kann nämlich eine Corporation, die mindestens seit einem Jahr besteht und u.a. einen Wert von $4 Millionen hat (man macht das indem man z.B. seine heimische GmbH auf die Corporation überträgt), bereits 300 Aktienhalter hat und mindestens $5 Millionen Kapital benötigt, bei der NASDAQ, eine der grössten Börsen der Welt, eingetragen werden. Die Aktien der Corporation werden dann von U.S. Maklern auf Provision über ein Electronic-Bulletin-Board verkauft. Falls die Corporation anfangs noch nicht ganz $4 Millionen wert ist, was z.B. bei Investment-Corporationen, also Corporationen die das Kapital ihrer Aktionäre gewinnbringend in diversen Projekten anlegen, anfangs meistens der Fall ist, kann sie dennoch ihre Aktien – nach SEC Genehmigungserteilung – selbst über die amerikanischen Finanzzeitungen dem Publikum anzubieten. Hierfür benötigt die Corporation ein Office mit Angestellten innerhalb der USA (oder Europa), um Prospekte ausschicken und Aktienkaufsbestellungen entgegennehmen zu können. Sobald die Corporation beweisen kann ihre erste Million Dollar in Aktien selbst verkauft zu haben, kann der Verkauf der restlichen Aktien über die NASDAQ in die Wege geleitet werden.

Wir möchten allerdings betonen, dass – obwohl wir natürlich daran interessiert sind, Aufträge für die Bearbeitung von SEC Aktienverkaufsgenehmigungen in den USA zu erhalten – wir angesichts der hohen Kosten einer U.S. Börsengenehmigung immer empfehlen zu allererst das Interesse der Investoren zu testen, indem man die Aktien in Europa über Anzeigen in den grossen Zeitungen wie z.B. Frankfurter Allgemeine oder Die Welt, oder Finanzzeitungen wie z.B. International Wallstreet Journal oder International Herald Tribune anbietet. Allerdings ist hierbei Sorge zu tragen nicht gegen die heimische Gesetzgebung zu verstossen. Z.B. muss man in Deutschland unter dem Wertpapier-Verkaufsprospektsgesetz in der Fassung vom 26. Juli 1994 (BGB I.S. 1749) gemäss Paragraphen 1, 8 und 9 ein Verkaufsprospekt anfertigen und davon ein Exemplar beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Lurgiallee 12, D-60439 Frankfurt/Main, hinterlegen.

Firmengründung USA: Kapitalisierung einer US INC durch Private Placement, U.S. Subventionsprogramme, US Venture Capital Service und/oder US Börsengang

A. Anschubkapital durch Private Placement, also Aktienverkauf an Verwandte, Bekannte oder Geschäftsfreunde, die einen kennen und Vertrauen in das Projekt haben (nur ist man in den USA auf 35 Anleger und $1 Million begrenzt).  Dies bedarf keiner Genehmigung seitens der BAFIN oder der SEC.  Auch ist kein Verkaufsprospekt vonnöten. Das ist normalerweise der schnellste Weg um an Anschub-Kapital von unter $1 Million zu gelangen und es reicht eine Corporation von rund $20 Millionen zu haben.  Man kann dann den Leuten zum Anreiz die $10 Aktien beispielsweise für $1 geben.  Beispielsweise  würde der Investor für seine $50.000 Investition ein Aktienpaket von $500.000 bekommen.  Das ist natürlich ein mächtiger Anreiz und es ist immer wieder erstaunlich wie viele Investoren sich darauf stürzen. Man kann sich auch in beschränkter Weise mit Zeitungsinseraten befassen (hierbei darf man nur nicht sagen, dass man Aktien verkauft.  Gerne beraten wir Sie).

B. Kapital von U.S. Subventionsprogrammen. 

Das mag- oder mag nicht- für Ihr Projekt in Frage kommen.  Interessanterweise ist es aber mit dem neuen U.S. Anti-Rezession Programm wieder akut geworden. Und zwar über die riesigen Subventionsgelder, die in den letzten 12-18 Monaten von der U.S. Regierung zur Rezessions-Dämmung an alle U.S. Staaten freigegeben wurden. Die Voraussetzungen für die meisten U.S. Subventionsprogramme sind nicht sonderlich kompliziert: Der Anwärter muss ein U.S. Bürger sein oder eine mindestens 3 Jahre alte U.S. Corporation haben (beispielsweise würden sich alle unserer als börsenreif bezeichneten Corporationen dafür eignen). Das Vorhaben muss sich in den USA befinden oder später in den USA realisierbar sein. Bei der Entscheidung, ob eine Subvention gewährt wird, wird u.a. erwägt wie das Projekt dem Allgemeingut dient. Auch soll der amerikanische Pioniergeist gefördert und verhütet werden, dass gute Ideen und Projekte zur Verbesserung des Lebensstils und natürlich auch der Vermehrung von Arbeitsplätzen in den USA mangels Kapital im Papierkorb verschwinden. Nach wie vor empfehlen wir eine schrittweise Kapitalisierung durch Aktienverkauf an Venture-Kapital Firmen oder Börseninvestoren.  Was wir bislang aber kleingeschrieben haben, war die Kapitalbeschaffung durch Subventionsprogramme, da man wegen Geldmangel der Behörden mit gewaltigen Verzögerungen rechnen musste. Das dem aber jetzt  (zumindestens für die nächsten Monate) nicht mehr so ist, hat sich erfreulicherweise noch nicht herumgesprochen, weshalb wir unseren Mandanten endlich (aber natürlich auf beschränkte Zeit) Zugang zu U.S. Subventionsmitteln anbieten können.   

C. Aktienverkauf durch unseren Venture Capital Service. 

Dieser Dienst ist kostenlos bei Übernahme einer unserer börsenreifen Corporationen ab $500 Millionen.  Um loszulegen, braucht der Mandant nur eine passende Corporation aus unserer Zwangsverkaufsliste zu übernehmen und uns die Kurzbeschreibung seines Projekts zu schicken (kann ruhig auf Deutsch sein – wir übersetzen) um zunächst das Interesse der U.S. Venturekapitalgeber zu wecken. Es ist wichtig, dass er darin auch kurz auf seine Absicht hinweist auch in den USA tätig zu werden und evtl. an die Börse zu wollen. Das ist ein besonderer Anreiz, denn bei den Börsengängen (Initial Public Offering) werden von den meisten VC-Firmen Riesengelder verdient.  Auf unserem Anwaltsbriefpapier schreiben wir zuerst die Venture Capitalgeber an, deren generelles Interesse sich mit Ihrem Vorhaben deckt. 

Mit dem Anwaltsbriefpapier machen wir das übrigens absichtlich, weil – wenn man es mit der Post bekommt – das Potential einer Gerichts-Klage nicht aus der Hand zu weisen ist und man den Brief eines Anwalts deswegen immer sofort öffnet.  Können Sie sich vorstellen wie erleichtert der Mann ist nicht verklagt worden zu sein, sondern – ganz im Gegenteil – auf eine schöne Investitionsmöglichkeit hingewiesen zu werden? 

Es dauert danach 3 bis 6 Wochen bis  die Firmen sich melden.  Verständlicherweise muss man auch mit Absagen rechnen, aber die Firmen, die sich interessieren, verlangen dann einen Businessplan (dafür liefern wir Ihnen einen 25-seitigen Muster-Businessplan auf Deutsch und Englisch, den Sie Ihren Zwecken anpassen können).  Gerne mailen wir Ihnen auf Wunsch auch schon im voraus eine Liste von Tipps zur der Gestaltung eines Businessplans.  Nachdem die VC-Firma den Businessplan erhalten hat, muss man mit weiteren 3 bis 4 Wochen und vielen zusätzlichen Fragen rechnen bis es ernst wird.  Obwohl Ihre Anwesenheit anfänglich nicht notwendig ist, wird sie unerläßlich sobald die Verhandlungen mit den Venture Capital Firmen anfangen.  Bei diesen Verhandlungen können wir den Mandaten für ein Stundenhonorar von $400 plus Spesen begleiten. Er muss aber vertragsfähig sein.  D.h. wer auch immer die Power hat (nicht unser Treuhandpräsident) die Corporation zu verpflichten, muss persönlich dabei sein.  Amerikanische Geschäftsleute, wenn Sie erst mal eine Entscheidung getroffen haben, wollen dann auch gleich zu Potte kommen.  

Wichtig ist es, eine Corporation mit ausreichend hohem Aktien/Stammkapital zu haben. Persönlich würden wir aber trotzdem empfehlen sich nicht auf Geldanlagen von den Venture-Capital Firmen zu beschränken.  Diese Leute werden nämlich immer versuchen Kontrolle auszuüben.   Wir würden nur genug Geld akzeptieren um 10% oder 20% von meinem Totalbedarf zu decken.  Sobald das geflossen ist, würden wir den nächsten Schritt über die Regulation A Börsengenehmigung begehen (mehr unter D.). Man kann damit zwar nur $5 Millionen pro Jahr einsammeln, aber es öffnet das Tor zum großen Börsengang.  Die extra Kosten muss der Mandant ja nicht aus eigener Tasche bezahlen, da er das Geld bereits von den ersten Anlegern eingenommen hat.

D. Schrittweiser Aktienverkauf in den USA unter korrekter Nutzung der verschiedenen Börsengenehmigungen & Registrierungen 

Die meisten Börsenkandidaten sind sich dieser Möglichkeiten nicht bewusst und sie schmeißen in Ihrer Unwissenheit Hunderttausende von Dollar in den Müll, nur um gleich die große Börsengenehmigung (Kosten $800.000 und mehr) zu erlangen.  Wir reden von der NASDAQ, die zweierlei Programme hat.  Hier werden die Aktien von Brokern im OTC Verkehr (Over The Counter) verkauft und die Corporation muss einen Wert von $5 Millionen haben (die Kosten für diesen Vorgang liegen bei rund $300.000). Dann gibt es natürlich den regulären Börsenverkehr, wobei der Wert der Corporation bei $25 Millionen oder höher liegen muss (muss in Cash verfügbar sein) und die Genehmigungskosten sich um die $800.000 oder mehr bewegen (das sind übrigens keine behördlichen Gebühren, sondern davon werden auch die Market Makers, Underwriters & Top Ten Wirtschaftsprüfer bezahlt.  Diese Kosten sind natürlich für den Normalverbraucher unerschwinglich, aber wie kommt man sonst an Kapital in dem, nur an der Börse erhältlichen –zigmillionen Dollar Bereich?  Die Antwort ist verblüffend einfach.  Wie schon gesagt, macht man das schrittweise und beantragt von der SEC (U.S. Börsenbehörde) eine Regulation –A- Genehmigung. 

Mit der Regulation- A- Genehmigung kommt man auch an die Börse, aber man macht es in zwei Schritten.  Eine Regulation –A- Genehmigung inkl. Erstellung des Verkaufsprospekts kostet € 140.000 Euro und ist das ideale Sprungbrett um an die U.S. Börse zu gelangen, ohne aber die Kosten des großen Börsengangs tragen zu müssen.  Hierbei werden die Aktien im Wallstreet Journal (tägliche Auflage etwa 1 Million) oder in anderen US-Finanzzeitungen angeboten.  Die Bestellungen werden über die Website/Homepage der Corporation angenommen (das ist übrigens erst seit kurzem erlaubt und man erspart sich viel Geld für Büromieten, Sekretärinnen usw).  Die Kosten der Website sind in unseren Gebühren mitinbegiffen. Man hat dadurch auch den erfreulichen Vorteil herauszufinden wie hoch die Nachfrage für die Aktien ist und man kann damit die Marketmakerkosten und andere Kosten für den großen Börsengang wesentlich erniedrigen. 

Um loszulegen brauchen wir einen Businessplan.  Hierfür erstellen wir einen deutsch/englischen Musterplan. Auch brauchen wir eine Bilanz (wenn möglich für die letzten zwei Jahre), die aber nicht von Wirtschaftsprüfern testiert sein muss.  Es kann eine Bilanz von der Firma sein, die von der Corporation übernommen wird oder sogar eine Null-Bilanz, denn wir lassen die Bilanz (basiert auf die Auskünfte des Mandanten) ohnehin von einer U.S. Wirtschaftsprüferkanzlei fertigstellen.  Die SEC Genehmigungsformalitäten für die Regulation A Prozedere dauern in etwa 2-3 Monate (da die börsenreife Corporation schon besteht, hat man keine weitere Wartezeit), und der Aktienverkauf fängt an, sobald die Inserate geschaltet sind und man kann jährlich bis zu $5 Millionen einsammeln.  Sobald aber die ersten $1 oder $2 Millionen in der Kasse sind und man 300 oder mehr Aktionäre hat, sollte man nicht länger warten, sondern den „großen“ Börsengang bereits in Angriff nehmen. 

Das Geld und den notwendigen Schwung hat man ja jetzt dafür.  Es dauert dann nur etwa 3 Monate bis die Aktien der Corporation auf der U.S. NASDAQ Börse verkauft werden können.  Wir richten der Corporation die Homepage ein. Der Mandant ist dann nur für die Kosten der Zeitungsinserate verantwortlich.  Der Hauptvorteil der Regulation A ist, dass man sich die Riesenkosten der großen Börsengenehmigung nicht aus der eigenen Tasche holen muss, denn sie werden ja von den Aktionären bezahlt.  Aber auch wenn man nicht gleich mit der großen Börsengenehmigung weitermacht, hilft es ungemein mit der Regulation A eine weltweit anerkannte SEC Börsenregistrierung zu haben.

Nachdem man sich für eine dieser Schienen entschieden hat, braucht man nur noch eine passende Corporation aus unserer Liste.  Selbst wenn Alter- und Aktienstammkapital nicht 100-prozentig den Wünschen des Mandanten entsprechen sollten, haben wir in der Regel etwas passendes auf Lager. 

Diese Firmen sind übrigens keine leeren Mäntel, denn wir haben sie mit sehr interessanten Diensten ausgerüstet, wie z.B U.S. Bankkonto, Treuhandpräsident, Chamber of Commerce Mitgliedschaft (IHK), Telefonbeantwortungsdienst, Faxnachsendedienst,  Zusatzadresse im einkommensteuerfreien Nevada, Vorzugsaktienstruktur, Homepage mit eigenem Domain & E-Mail, Businessplan (Deutsch/English), Zahlung jährlicher Gebühren und Lizenzen wie Business License, Report Fees usw., Resident Agent, U.S. Steuernummer, Austellung aller erforderlichen amtlichen Jahresberichte wie Franchise Tax Report, Directors Report, Form 1120-A, offizielle U.S. Straßenadresse für seine Corporation mit Postnachsendedienst, juristische Dienste und Beratung für die Verwaltung der Corporation, inklusive der Erstellung notwendiger Aufsichtsratsbeschlüsse, Nutzung unserer Konferenzräume, Rechercheneinziehung über seine U.S. Geschäftspartner, Teilnahme an der U.S. Immigrationslotterie, Mitgliedschaft in der NAFTA Association of North America und noch mehr.  Das Stammkapital braucht nie eingezahlt zu werden und die Firmennamen können wir jederzeit ändern. 

Die Firma, die sich der Mandant aussucht, muss natürlich noch werthaltig gemacht werden.  Hierfür kann das geplante Projekt oder die heimische Gesellschaft oder Vermögen jeglicher Art eingebracht werden. Falls es schwer ist das Projekt zu bewerten, haben wir dafür auch eine Lösung.  Neuerdings bieten wir nämlich einen ganz tollen Dienst um der Corporation – die ja noch gar nichts hat – schon von Anfang an eine gewisse Werthaltigkeit zu verleihen.  Hierin liefern wir ein Aktienpaket (eine Mappe von Wertpapieren bekannt als Portfolio oder Portefeuille) mit vorbörslichen Aktien börsenreifer U.S. Corporationen mit festgesetztem Nominalwert (Par-Value).  Alle Firmen sind vorbörslich im US. Handelsregister eingetragen und sind “Companies in Good Standing.” 

Die Aktiva unter Anlagevermögen können wie folgt eingetragen werden:

  1. 950 Anteile á $10 der Cal-Nevada Mining Corporation=$9.500
  2. 11.000 Anteile á $5 der Detroit Automotive Group, Inc.= $55.000
  3. 103 Anteile á $1.000 der Alaska Oil Reserve, Inc.= $103.000
  4. 280 Anteile á $500 der P.S.C.-Pennsylvania Steel Corporation= $140.000
  5. 22.000 Anteile á $2 der New Orleans Gold Syndicate, Inc.=$44.000
  6. 1.115 Anteile á $500 der International Railroad Systems, Inc. = $557.500
  7. 42 Anteile á $10.000  der U.S. International Airlines,Inc.= $420.000
  8. 21,280 Anteile á $5 der O.P.E.C. Organization of Power & ElectricCorps.= $106.400
  9. 1 Anteil (oder mehr) á $1 Million der Euro-American Synthetic Fuels, Inc.
  10. 550 Anteile á $100 der Wallstreet Trading Bureau, Inc.= $55.000
  11. 827 Anteile á $50 der Western Megatech Instute, Inc.= $41.350

Dieses Grund-Wertpapierpaket im Nennwert von $2.531.250 liefern wir kostenlos für alle Corporationen mit einem Stammkapital von $5 Millionen bis $499 Millionen.  Für größere Corporationen liefern wir ein Portefeuille mit entsprechend höherem Wert:

  • $15 Millionen für Corporationen mit Stammkapital $500 Million bis $999 Millionen
  • $30 Millionen für Corporationen mit Stammkapital $1 Milliarden bis $5 Milliarden
  • $40 Millionen für Corporationen mit Stammkapital $5 Milliarden bis $10 Milliarden
  • $50 Millionen für Corporationen mit Stammkapital $10 Milliarden bis $15 Milliarden
  • $60 Millionen für Corporationen mit Stammkapital $15 Milliarden bis $20 Milliarden
  • $70 Millionen für Corporationen mit Stammkapital $20 Milliarden bis $25 Milliarden
  • $80 Millionen für Corporationen mit Stammkapital $25 Milliarden bis $30 Milliarden
  • $90 Millionen für Corporationen mit Stammkapital $30 Milliarden bis $50 Milliarden
  • $120 Millionen für Corporationen mit Stammkapital $50 Milliarden bis $100 Milliarden

Selbstverständlich kann das jeweilige Portfolio auf Wunsch erhöht werden (Kosten €1.000 pro zusätzliche $10 Millionen).  Der Zweck der Übung ist natürlich nicht, diese Aktien sofort einer Bank zur Beleihung zu unterbreiten, denn dort wird man meistens nach dem Kurswert der Aktien gefragt.  Da es sich hier aber um vorbörsliche Aktien mit Par Value (festgesetztem Nennwert) handelt, besteht natürlich noch kein Kurswert.  Der Vorteil den man aber bei Par Value Aktien genießt, ist dass der Wert nie schwankt, was bei Börsen Aktien leider nie der Fall ist.  Wenn man von Privatinvestoren gefragt wird wieso man denn diese Aktien nicht verkauft um das Kapitalbedürfnis zu decken, würden wir sagen „was?  Ich bin doch nicht verrückt.  Das ist doch das Anlagevermögen von meiner Corporation.“  Die Aktien im Portfolio dienen also grundsätzlich dem Ansehen, sprich Bonität der Corporation, aber nicht dem Weiterverkauf.  Um Kapital zu beschaffen, benutzt man nur die Aktien der eigenen Corporation, die ja letztendlich auch die Gewinne bzw. Dividenden für die Investoren erwirtschaftet.