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Firmengründung Hongkong: Grundsätzliche Überlegungen aus steuerrechtlicher Sicht
- Index Firmengründung Hongkong
- Dienstleistungen Firmengründung Hong Kong
- Gebühren Firmengründung Hong Kong
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle –Verlagerung von Einkünften/Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Grundsätzliche Überlegungen zur Firmengründung in Hongkong
Bei Hong Kong handelt es sich um ein Niedrigsteuerland (Oneshore- Gesellschaften werden mit 16,5% besteuert, Offshore-Gesellschaften unterliegen keiner Besteuerung).
Der für die Besteuerung einer Gesellschaft relevante Sachverhalt ist- wg. Prinzip der territorialen Besteuerung- ob ein geschäftlicher Vorgang innerhalb der Hong Kong Sonderverwaltungsregion stattgefunden hat. Zentral die Frage, wo der Vertrag verhandelt und abgeschlossen wurde. Wenn das außerhalb der Grenzen von Hong Kong war, ist der Vorgang in Hong Kong nicht steuerpflichtig. Detaillierte Ausführungen zu dieser Thematik finden Sie auf unser englischen Webseite zum Thema oder direkt bei der Steuerverwaltung HongKong.
Positivwirkungen der EU-Niederlassungsfreiheit/EU-Rechtschutz und/oder EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie sind nicht anwendbar. Es greifen die Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung, in Deutschland als §8 AStG.
Firmengründung Hongkong: Was bedeutet ein fehlendes Doppelbesteuerungsabkommen, z.B. mit Deutschland?
Die Abschirmwirkung eines DBAs gegen doppelte Besteuerung ist nicht vorhanden. Außerdem definiert sich das Vorliegen einer Betriebsstätte außerhalb Hong Kong über nationales Recht und nicht auf der Grundlage des Artikel 5 DBA. So würde ein Warenlager, eine Repräsentanz oder ein ständiger Vertreter der Hong Kong Ltd in Deutschland eine steuerliche Betriebsstätte in Deutschland auslösen, genau umgekehrt zum DBA-Sacherhalt.
Firmengründung Hongkong: Was bedeutet es, dass nationale Regelungen der Hinzurechnungsbesteuerung greifen?
Beispiel Deutschland: Im Kern regelt das deutsche Außensteuergesetz in §8 AStG, dass eine Besteuerung beim deutschen Anteilseigner stattfindet (mit Einkommenssteuer und keine Abgeltungssteuer, sofern natürliche Person), wenn dieser beherrschenden Einfluss auf die Auslandsgesellschaft ausübt (Mehrheits-Eigner, also über 50% Anteile), die Auslandgesellschaft nur passive Einkünfte erwirtschaftet und die Auslandsgesellschaft im einem Niedrigsteuergebiet angesiedelt ist, also unter 25% Ertragssteuer.
Diese „fiktive Ausschüttungsbesteuerung“ deutet, dass auch dann beim deutschen Anteilseigner besteuert wird, wenn nicht ausgeschüttet wird. Ist der Anteilseigner in diesem Kontext eine deutsche juristische Person, so erfolgt die fiktive Besteuerung mit Körperschaftssteuer beim Anteilseigner.
In der EU sind Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung rechtswidrig, sofern die EU-Gesellschaft im Sitzstaat über ausreichend Substanz-Escape verfügt. Dementsprechend wurde das Deutsche Außensteuergesetz ergänzt. Wirkung der Z.B. Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach 8 AStG sind zu vermeiden: -Die Gesellschaft tätigt aktive Einkünfte nach Aktivkatalog des 8 AStG -Der Deutsche hält nur maximal 50% der Anteile (real oder „nach außen“)
Mehr Informationen: http://www.etc-lowtax.net/astg.htm
Was bedeutet rechtswidrige Zwischengesellschaft im Kontext einer Firmengründung Hong Kong, mithin nicht Anwendung EU –Niederlassungsfreiheit /EU Rechtschutz?
Eine rechtswidrige Zwischengesellschaft liegt bei einer reinen Briefkastengesellschaft – ohne Substanz-Escape- vor und/oder wenn der Eindruck entsteht, dass die Hong Kong Ltd z.B. von Deutschland aus „ferngesteuert“ wird. Es greifen für Deutsche Mandanten Regelungen der „Umkehr der Beweislast“ (der mutmaßlich Steuerpflichtige muss beweisen, dass es sich nicht um eine rechtswidrige Zwischengesellschaft handelt) und/oder die Deutsche Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung.
Um die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft in Hong Kong zu vermeiden, sind im Wesentlichen folgende Voraussetzungen zu schaffen:
-„Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte“ (5 OECD-MA):
Ein in Hong Kong Ansässiger muss die geschäftliche Oberleitung innehaben: Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Hong Kong und tritt selbst als Direktor der Hong Kong Ltd auf oder unsere Kanzlei in Hong Kong stellt einen Treuhand-Direktor. Bei Stellung eines Treuhand-Direktors muss dieser aktiv im Sinne sein und Verträge zeichnen (kein reiner Nominee Direktor). Am Besten wäre ein angestellter Direktor in Hong Kong, den wir auf Wunsch ebenfalls stellen können (Angestelltenvertrag zwischen Hong Kong Ltd und Direktor).
-Ausreichend Substanz Escape in Hong Kong: Ein reines Registered Office ist in keinem Falle ausreichend. Am Besten wäre die Anmietung eines Büros, mit Mietvertrag zwischen Hong Kong Ltd und Gesellschaft. In bestimmten (wenigen) Konstellationen kann auch ein virtuell Office in Hong Kong ausreichend sein (zustellbare Postadresse, eigene Telefonnummer, persönliche Gesprächsannahme mit dem Namen der Firma, Faxdienst usw..). Wir können Ihre Hong Kong Ltd entsprechend an ein Business Center anbinden. Die meisten Business Center in Hong Kong bieten übrigens auch die Möglichkeit, neben dem virtuell Office ein voll eingerichtetes Büro anzumieten.
-Die Hong Kong Ltd muss am allgemeinen Wirtschaftsverkehr teilnehmen
Firmengründung Hongkong: Immer eine Betriebsstätte in Hong Kong
Abweichend von oben, löst eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen, ein Forst-oder landwirtschaftlicher Betrieb oder eine Bauausführung länger als 12 Monate Dauer immer eine Betriebsstätte in Hong Kong aus, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.
Unterschied zwischen Oneshore- und Offshore-Gesellschaft in Hong Kong
Der für die Besteuerung einer Gesellschaft relevante Sachverhalt ist- wg. Prinzip der territorialen Besteuerung- ob ein geschäftlicher Vorgang innerhalb der Hong Kong Sonderverwaltungsregion stattgefunden hat. Zentral die Frage, wo der Vertrag verhandelt und abgeschlossen wurde. Wenn das außerhalb der Grenzen von Hong Kong war, ist der Vorgang in Hong Kong nicht steuerpflichtig. Detaillierte Ausführungen zu dieser Thematik finden Sie auf unser englischen Webseite zum Thema oder direkt bei der Steuerverwaltung HongKong.
Alternativen zur Firmengründung Hongkong
GGF. sollte der Mandant über Alternativen nachdenken. Dieses insbesondere, wenn die rechtswidrige Zwischengesellschaft auf Hong Kong nicht verhindert werden kann bzw. ein Warenlager oder eine Repräsentanz z.B. in Deutschland erforderlich ist und/oder die Negativwirkungen §8 AStG nicht verhindert werden können. Für EU-Ansässige ist eine Firmengründung in der EU immer am besten: Positivwirkungen der EU Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz, keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung bei ausreichendem Substanz Escape und im Regelfall DBA-Sachverhalt. In der EU haben Zypern und Bulgarien die geringsten Steuern mit 10%, die Sonderzone Madeira besteuert Gesellschaften mit 5%. Und natürlich kann z.B. eine zyprische Limited auch in Hong Kong /China „einkaufen“ und/oder ein Repräsentanz-Büro in Hong Kong eröffnen.
Firmengründung Hong Kong und Alternative EU-Zwischengesellschaft
Es wird z.B. eine zyprische Ltd (EU) als Zwischengesellschaft gegründet. Diese ist 100% Eigner der Hong Kong Ltd. Der z.B. Deutsche Steuerpflichtige hält 100% der Anteile an der zyprischen Ltd. Steuerlich: Die Hong Kong –Gesellschaft wird ordentlich besteuert oder Offshore-Gesellschaft. Die Dividenden der Hong Kong-Gesellschaft fliessen quellensteuerfrei in die zyprische Ltd und werden dort nicht besteuert. Bei Dividenden-Weiterausschüttung z.B. nach Deutschland oder Österreich: Keine Quellensteuer auf Zypern. Positivwirkung der EU Niederlassungsfreiheit/EU-Rechtschutz, keine Negativwirkung nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung.