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Holding gründen – Holdinggesellschaft

Holding gründen: Kurzübersicht der wichtigsten Holdingstandorte

StandortKeine Besteuerung von DividendenWirkung EU-Mutter-Tochter-RichtlinieQuellensteuer bei Weiterausschüttung im Nicht-DBA-SachverhaltQuellensteuer bei Weiterausschüttung im Nur- DBA-Sachverhalt
MaltaJaJaNeinNein
ZypernJaJaNeinNein
MadeiraJaJaJaJa
SpanienJaJaNeinNein
DänemarkJaJaJaJa
NiederlandeJaJaNein, u.b.U.I.d.R. Nein
LiechtensteinJaNeinNeinNein
IrlandJaJau.b.V. Neini.d.R. Nein
SchweizJaNein*Ja, 35%Ja

*vgl. aber: Aufhebung der Quellensteuern auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Kapitalgesellschaften im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und der Schweiz.

Holding gründen- Holdinggesellschaft im Ausland: Unsere Dienstleistungen

Unsere Kanzlei übernimmt für Mandanten die Steuergestaltung mittels Holding (Zwischenholding):

  • Auswahl des richtigen Holdingstandortes
  • Gründung der Holding im In- und Ausland
  • Holding und Gestaltung mittels Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung (steuerneutraler Übertrag der Assets der Töchter auf die Holding)
  • Verschmelzung, Fusion
  • IP Box-Steuerregime: Geeigneter Holdingstandort, Umsetzung

Holding gründen: Wesentliche Gründe der Steuergestaltung mittels Holding

Wesentliche Gründe für die Gestaltung mittels Holding sind:

  • Möglichst steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden der Tochtergesellschaft/en, keine Besteuerung von reinen Beteiligungserlösen und steuerminimierte Weiterausschüttung/en (Dividendenrouting)
  • Rechtliche Trennung des operativen Geschäfts von der strategischen Verantwortung
  • Konzentration von Führungs-und Verwaltungsaufgaben
  • Führung und Verwaltung der Beteiligungen im Familienkonzern
  • Konzentration von Finanzierungsfunktionen
  • Bündelung von Anteilen und Gewinnpooling bei Joint –Ventures

Während internationale Konzerne die Vorteile einer Steuergestaltung mittels Holding (Zwischenholding) seit Jahrzenten erfolgreich nutzen, realisieren kleine- bis mittelständische Unternehmen diese Steuervorteile häufig nicht. Und dieses obwohl derartige Gestaltungen auch für Kleine-bis mittelständische Unternehmen häufig enorme Vorteile bringen.

Holding gründen: Grundsätzliche Überlegungen

Bei einer Steuergestaltung mittels Holding-Gesellschaft wird die ausländische Holding Eigner/Gesellschafter/Shareholder der bestehenden – oder noch zu gründenden- Tochtergesellschaft (z.B. Deutsche GmbH).

Die Tochtergesellschaft unterliegt der ordentlichen Besteuerung im Sitzstaat. Die Dividenden (Gewinne nach Besteuerung bei der Tochter) fliessen im optimalen Fall quellensteuerfrei an die Holding und werden dort nicht besteuert (typisches Beispiel: Anwendung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie).

Die Holding-Gesellschaft kann der Tochter für Aufwendungen in Rechnung stellen, was den steuerbaren Ertrag der Tochter entsprechend reduziert.

Bei einer Gestaltung mittels Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung (siehe unten) können die Gewinne der Tochter an die Holding „abgesaugt“ werden.

Dividenden-Weiterausschüttungen aus der Holding unterliegen im optimalen Fall keiner Quellensteuer oder die Quellensteuer wird durch ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) begrenzt.

Holding gründen: Standort der Holding  

Ist die Tochter in der EU belegen, eignet sich am besten eine Holding-Gesellschaft in der EU: Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit/EU-Rechtschutz, kein Gestaltungsmissbrauch sofern ausreichend Substanz-Escape im EU –Ausland, Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie, keine Negativwirkung nationaler Regelungen  zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AstG).  

Geeignete Holdingstandorte in der EU sind z.B. Irland, Zypern oder Madeira , im Falle der IP-Box auch EU-Länder wie die Niederlande, Luxemburg oder Belgien.

Im Bereich des EWR kommt ergänzend noch Liechtenstein in Frage. Bei EU-Gesellschaften greift grundsätzlich die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie (quellensteuerfreie Ausschüttung der Dividenden der Tochter an die Holding, keine Besteuerung der Dividenden bei der Holding).

Allerdings besteuern die Länder „aktive Einnahmen der Holding“ (Rechnungsstellung an die Tochter, Darlehnsbedienung im Kontext einer Gesellschafter-Fremdfinanzierung) sehr unterschiedlich (Zypern und Irland 12,5%, Madeira 5%, Liechtenstein 12,5%, die Niederlande aber über 30%, außer bei IP Box).  

Liechtenstein (EWR) besteuert reine Beteiligungserlöse nicht, aktive Einnahmen werden mit 12,5% besteuert. Keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins In-oder Ausland. Quellensteuerfreie Ausschüttung von der Deutschen Tochter an die Holding in Liechtenstein nach einem Jahr Haltefrist.

Holding gründen: Gestaltung mittels Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfinanzierung  

Ist die Tochter werthaltig, müsste die Holding die Assets der Tochter eigentlich erwerben. Ein steuerneutraler Übertrag der Assets von der Tochter auf die Holding ist mittels Fusion/Verschmelzung (EU Fusionsrichtlinie) oder Anteilstausch- und Gesellschafter –Fremdfinanzierung möglich. Die Gestaltung mittels Anteilstausch- und Gesellschafter-Fremdfianzierung hat folgende Vorteile:  

  • Die Assets (Vermögenswerte) der Tochter (z.B. Deutsche GmbH) werden steuerneutral auf die Holding übertragen. Ansonsten müsste die Holding die Assets der Tochter erwerben
  • Keine Risiken der Besteuerung der stillen Reserven bei der Tochter wie bei einer Verschmelzung
  • Die Deutsche Betriebsstätte bleibt erhalten, das operative Geschäft bleibt unberührt
  • Durch Darlehnsbedienung wird ein Großteil der Gewinne der Deutschen Tochter vor Besteuerung an die Holding abgesaugt. Handelt es sich bei der EU-Holding z.B. um eine zyprische Limited, so Ausnutzung des Steuergefälles Deutschland/Zypern von 17,5% Punkten.  

Die Gestaltung mittels Gründung einer EU-Holding, Anteilstausch und Gesellschafter-Fremdfinanzierung eignet sich also grundsätzlich für alle Deutschen Unternehmen mit hinreichendem Ertrag. Bei Umsetzung der Gestaltung wird die Ertragssteuerlast dominant gesenkt, wobei die Deutsche Betriebsstätte erhalten bleibt. Das operative Geschäft bleibt unberührt. Geeignete Standorte sind Zypern, Madeira und ggf. Liechtenstein.

Holding gründen: IP Box-Steuerregime   

Hat die Holding überwiegend Einnahmen aus Patent-/Lizenzrechten eignen sich auch Holdingstandorte mit IP-Box-Steuerregime, also z.B. die Niederlande. Dabei werden i.d.R. 80% der Einnahmen aus Lizenzrechten/Patente steuerfrei gestellt. Länder mit IP –Box-Steuerregime sind zentral: Zypern, Niederlande, Luxemburg und Belgien, im EWR Liechtenstein.

Holding gründen: Standortwahl

Standortwahl Bei der Standortwahl einer Holding spielen viele Faktoren eine Rolle:

  • Standort der Tochterunternehmen (DBA-Sachverhalt, EU, Nicht-DBA-Sachverhalt)?
  • Vor-und Nachteile der einzelnen Holdingstandorte, hinsichtlich den vorrangigen Zielsetzungen
  • Wie werden Nicht-Holding-Aktivitäten im Sitzstaat der Holding besteuert?
  • Wie werden Weiter-Ausschüttungen aus der Holding ins In-und Ausland besteuert (Fragen der Quellensteuer)?
  • Wie ist die Besteuerung von Zins-und Lizenzzahlungen der Holding?
  • Wie gestaltet sich der Abzug von Veräußerungsverlusten und Teilwertabschreibungen?
  • Wie gestaltet sich der Abzug von Beteiligungsaufwendungen/ Gesellschafterfremdfinanzierung?

Um mit Ihnen gemeinsam den geeigneten Holdingstandort zu finden, müssten diese Fragestellungen in Bezug auf Ihre Konstellation und Zielsetzungen eingehend geprüft werden.   

Holding gründen: Grafische Darstellungen

Grafik: Allgemeine Darstellung „Zwischenholding“

Grafik: Funktion der Zwischenholding am Beispiel Zypern

Grafik: Allgemeine Darstellung Zwischenholding am Beispiel Zypern-Holding

Grafik: Steuerliche Gestaltung mit Zwischenholding Zypern

Grafik: Steuerliche Gestaltung mit Zwischenholding auf Zypern (die Dividenden der Tochtergesellschaften fliessen unter Positivwirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei in die zyprische Holding und werden dort nicht besteuert. Zypern besteuert reine Beteiligungserlöse nicht. Dividenden-Weiter-Ausschüttungen unterliegen auf Zypern grundsätzlich keiner Quellensteuer.

Grafik: Holding außerhalb der EU- aber DBA-Sachverhalt 

Grafik: Holding-Gesellschaft außerhalb der EU, aber DBA-Sachverhalt (Nur das DBA begrenzt die Quellensteuer bei abfliessenden Dividenden, i.d.R- 5-10% Quellensteuer)

Grafik: Holding in einem Drittstaat- Nicht DBA-Sachverhalt

Grafik: Holding in einem Drittstaat, Nicht-DBA-Sachverhalt (keine Abschirmwirkung eines DBAs gegen hohe Quellensteuer, keine Positivwirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie).