Hedgefonds gründen, eigenen Hedgefonds auflegen, Investmentgesellschaft gründen, Kapitalanlagegesellschaft

Hedgefonds auflegen- eigenen Hedgefonds gründen (EWR oder Drittstaaten/Offshore)

Hedgefonds gründen /auflegen

Unsere Kanzlei berät Mandanten bei richtigen Auswahl des Finanzplatzes für die Gründung/Auflage eines Hedgefonds. Wir gründen entsprechende Investmentgesellschaften u.a. in folgenden Staaten:

  • Drittstaaten, Steueroasen: Cayman Islands, BVI, Bermudas
  • Drittstaaten, sonst: Schweiz, USA
  • EU/EWR: Irland, Liechtenstein, Gibraltar

Die Dienstleistungen unserer Kanzlei sind:

  • Gründung der Investmentgesellschaft (Hedgefonds), Eintrag ins Handelsregister des Sitzstaates
  • Registered Office und ordentlicher Geschäftssitz (Verhinderung der Annahme einer rechtswidrigen Zwischengesellschaft /Briefkastengesellschaft)
  • Erlaubnisantrag bis zur Genehmigung zum Geschäftsbetrieb
  • Steuerliche Gestaltung, Gestaltungen mittels Zwischenholding
  • Investmentgesellschaft (Hedgefonds) in der EU/EWR: Europäischer Pass, Niederlassungen /Repräsentanzen in anderen EU/EWR-Staaten
  • Finanzmarktrecht, Vertragsrecht, AGBs

Hedgefonds gründen/ auflegen: Standort Gibraltar

Zum ersten Mal gab die Gibraltar Funds and Investments Association (GFIA) 2013 ein 48-seitiges Handbuch für Investoren heraus, in dem die Top-Attraktionen für Fondsmanager aufgelistet sind: Keine Mehrwertsteuer, eine pauschale jährliche Einkommensteuer von 30.000 Pfund und ein Körperschaftsteuersatz von zehn Prozent. Allein der Verzicht auf die Mehrwertsteuer bedeutet einen Kostenvorteil von 20 Prozent gegenüber dem Rest der EU.

Spiegel Online veröffentlichte zum Thema Hedgefonds auf Gibraltar einen entsprechenden Artikel.

Allgemeine Einlassungen zum Thema hedgefonds gründen und vertrieb in Deutschland

In Deutschland aufgelegte und öffentlich vertriebene Hedgefonds unterliegen der Aufsicht nach dem Investmentgesetz (InvG). Zugelassene Kapitalanlagegesellschaften können in Deutschland Single- und Dach-Hedgefonds auflegen, die als Publikums- oder Spezialfonds genehmigt werden können. 

Ein Dach-Hedgefonds darf grundsätzlich sowohl inländische regulierte Single-Hedgefonds als auch ausländische Investmentvermögen mit vergleichbarer Anlagepolitik als Zielfonds erwerben (§ 113 Abs. 1 S. 1 u. 2 InvG). Bei der Auswahl der Single-Hedgefonds sind neben dem Grundsatz der Risikomischung noch weitere Streuungsvorschriften einschlägig, etwa dürfen nicht mehr als 20% des Wertes des Dach-Hedgefonds in einem einzelnen Zielfonds angelegt sein. Leverage und Leerverkäufe dürfen für Dach-Hedgefonds nicht durchgeführt werden (§ 113 Abs. 1 S. 3 InvG). Dach-Hedgefonds haben vor der Investition Mindestinformationen über die Zielfonds einzuholen. Anschließend müssen sie die Anlagestrategie und die Risiken der Zielfonds laufend überwachen.

Im Gegensatz zu Dach-Hedgefonds dürfen Single-Hedgefonds nicht öffentlich, sondern nur im Wege des „Private Placement“ vertrieben werden (§ 112 Abs. 2 InvG). Single-Hedgefonds sind in ihren Strategien gesetzlich kaum beschränkt. Für sie sind die Aufnahme von Krediten, der Einsatz von Derivaten zur Steigerung des Investitionsgrades, Leverage-Geschäfte und Leerverkäufe grundsätzlich unbegrenzt zulässig. Gleichwohl ist die Anlage in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, auf 30% des Wertes des Sondervermögens beschränkt (§ 112 Abs. 1 S. 3 InvG).

Der öffentliche Vertrieb ausländischer Investmentanteile in Deutschland unterliegt grundsätzlich einer Anzeigepflicht (§ 139 Abs. 1 InvG). Voraussetzung ist vor allem der Nachweis, dass die ausländische Investmentgesellschaft und die Verwaltungsgesellschaft in ihrem Heimatstaat einer wirksamen öffentlichen Aufsicht zum Schutz der Investmentanleger unterliegen (§ 139 Abs. 2 Nr. 8 InvG). Im Falle ausländischer Dach-Hedgefonds sind daneben umfangreiche Unterlagen über die Gesellschaft und das Produkt einzureichen. Ausländische Single-Hedgefonds öffentlich zu vertreiben, ist nicht erlaubt.

Hedgefonds auflegen /Gründen: Allgemeine Informationen

Hedgefonds (engl. hedge funds, von engl. to hedge, „absichern“; selten SAIV – sophisticated alternative investment vehicle, engl. etwa für ausgefeiltes/anspruchsvolles alternatives Investitionsvehikel) sind eine spezielle Art von Investmentfonds, die durch eine spekulative Anlagestrategie gekennzeichnet sind. Hedgefonds bieten die Chance auf sehr hohe Renditen und tragen entsprechend ein hohes Risiko.

Typisch für Hedgefonds ist der Einsatz von Derivaten und Leerverkäufen. Hierher rührt auch der irreführende Name, da diese Instrumente außer zur Spekulation auch zur Absicherung (Hedging) verwendet werden können. Außerdem versuchen Hedgefonds über Fremdfinanzierung eine höhere Eigenkapitalrendite zu erwirtschaften (Hebel- oder Leverage-Effekt).

Die meisten Hedgefonds haben ihren Sitz an Offshore-Finanzplätzen. Zum Jahresende 2006 hatten Hedgefonds weltweit ein Volumen von rund 1,6 Billionen US-Dollar.

Registriert sind die meisten Fonds überwiegend an einem Offshore-Finanzplatz. Die Gründe dafür sind zum einen steuerlicher Natur, liegen andererseits aber auch in den geringeren Einschränkungen durch die jeweiligen Kapitalmarkt-Gesetzgebungen, was die in den Fonds erlaubten Finanzinstrumente betrifft. Im Januar 2006 waren 55 % der Hedgefonds offshore registriert. Mit deutlichem Abstand führen als Offshoreplatz der Hedge-Fonds-Branche die Kaimaninseln (63 % der Offshorefondsgelder), gefolgt von den Britischen Jungferninseln (13 %) und den Bermudas (11 %). In Europa sind es die britischen Kanalinseln oder Gibraltar, aber auch in Bezug auf die Kapitalmarkt-Gesetzgebung freizügigere Staaten wie Luxemburg, Irland, Liechtenstein oder Monaco, jedoch nehmen sie sich im Vergleich mit den oben genannten amerikanischen Offshoreplätzen mit zusammen etwa 10 % eher bescheiden aus. Der größte Onshore-Platz sind wiederum die USA mit 48 % der Onshore-Fondsvermögen. Oft liegt der Sitz in oder nahe New York, etwa in Delaware. Für Fonds mit Fokus Europa ist der führende Onshoreplatz Irland mit 7 % der Onshorefonds.

Hedgefonds gründen: Hedge-Fonds in Deutschland

In Deutschland waren bis zum Jahr 2004 Hedge-Fonds generell nicht zum öffentlichen Handel zugelassen. Eine Lockerung erfolgte mit dem Investment-Modernisierungsgesetz, das am 1. Januar 2004 in Kraft trat und jetzt den Vertrieb von „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“ unter bestimmten Auflagen zulässt. Diese haben nicht viel mit den großen internationalen Hedge-Fonds gemeinsam; sie gehören zur Gruppe der Investmentfonds und sind Anlageinstrumente. Sie dürfen die Instrumente des Leerverkaufes (short selling) und des Einsatzes von Fremdkapital (Leverage-Effekt) nutzen. Anteile an solchen Fonds dürfen in Deutschland nicht öffentlich vertrieben werden, sondern nur im Rahmen von sogenanntem Private Placement, etwa für Einlagen durch institutionelle Anleger.

Dagegen ist die Einlage in Dachhedgefonds für Privatanleger seit 2004 erlaubt. Der Anbieter eines Dachhedgefonds muss auf seinen Verkaufsprospekten Warnhinweise ähnlich denen auf Zigarettenschachteln anbringen: „Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen!“ Die Investmentbranche hat bisher nur in sehr geringem Umfang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in Deutschland Hedge-Fonds aufzulegen. Allerdings ist der Markt für Zertifikate auf ausländische Hedge-Fonds stark angewachsen (siehe Grafik).

Deutsche Hedge-Fonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ihr Fremdkapital-Einsatz ist begrenzt. Es handelt sich somit eher um Investmentfonds mit größeren Freiheiten als um Hedge-Fonds im ursprünglichen Sinne.

Hedgefonds gründen/ auflegen: Hedge-Fonds in anderen Ländern

Angelsächsische Hedge-Fonds sind Unternehmen und entsprechen in mancher Hinsicht eher einem geschlossenem Fonds. Investoren erwerben Anteile an diesen Unternehmen. Hier entspricht die Rechtsform meist der einer deutschen KG (limited partnerships, LP, oder limited liability partnership, LLP) oder einer GmbH (limited liability company). Es gibt in der LLP einen oder mehrere Hedge-Fonds-Manager, die mit ihrem privaten und geschäftlichen Vermögen haften, und Investoren, die Anteile an diesen Unternehmen kaufen. Oft ist der offizielle Sitz eines solchen Hedge-Fonds eine Steueroase (75 % auf den Kaimaninseln), und der Manager sitzt in einem Finanzzentrum (etwa London, New York).

Regulierungsvorhaben der EU zu Hedge-Fonds

Im Oktober 2010 einigen sich die EU Finanzminister auf strengere Regulierungsvorschriften für Hedgefonds und private Beteiligungsgesellschaften.

Regulierungsvorhaben der G8- und G-20-Staaten zu Hedge-Fonds

Auf dem Treffen der G7-Finanzminister in Essen im Februar 2007 einigte man sich auf eine gemeinsame Erklärung, nach der man Hedge-Fonds in Zukunft genauer kontrollieren will. Ziel der G-7 ist es, mögliche Risiken aus den Hedgefonds-Aktivitäten auszumachen und so weltweite Finanzkrisen und Dominoeffekte bei Fondspleiten zu verhindern. Im Gespräch sind laut Agenturangaben auch ein freiwilliger Verhaltenskodex und eine Art Gütesiegel für die Fonds durch unabhängige Rating-Agenturen.

Auf dem G8-Gipfel (G7-Länder und Russland) im Juni 2007 in Heiligendamm wurden allerdings keine Vorschläge hinsichtlich einer angestrebten Selbstverpflichtung der Branche gemacht. Der Widerstand hiergegen kam aus den USA und Großbritannien, den Ländern, von denen aus die Mehrzahl der Fonds agiert. Die teilnehmenden Staats- und Regierungschefs ermahnten die Hedge-Fonds-Industrie jedoch, die Verhaltensregeln für Manager selbst zu verbessern und bekräftigten gleichzeitig noch einmal die bereits von den Finanzministern angesprochenen Themenkomplexe.

Auf dem Treffen der Spitzenvertreter der G-20-Staaten (zuzüglich der Niederlande und Spanien) in Washington am 15. November 2008 wurde eine stärkere Reglementierung von spekulativen Hedgefonds beschlossen.

Am 14. März 2009 einigten sich die Finanzminister der G-20-Staaten in Horsham darauf, eine Registrierungspflicht für die Fonds einzuführen und geplant ist, die 100 weltweit größten Hedgefonds zu kontrollieren. Die Investoren sollen hierbei der US-Aufsicht Security and Exchange Commission (SEC) oder der britischen Financial Services Authority (FSA) Einblick in ihre Bilanzen gewähren.

Hedgefonds gründen: Regulierung in den USA

Die US-amerikanische Börsenaufsicht SEC reguliert Hedge-Fonds in den USA. Hierzu hat sie Regeln für die Aufnahme von Fremdkapital und das Short Selling erlassen. Aufgrund der Regulierungen lassen sich viele Hedge-Fonds nicht registrieren, wodurch sie nicht für den öffentlichen Vertrieb zugelassen sind. Der Zugang ist jedoch für „qualifizierte“ Investoren (mit mehr als 200.000 USD Jahreseinkommen oder mehr als 5 Millionen USD Vermögen) möglich. Jeder Hedge-Fonds, der als „Limited Partnership LP“ firmiert, ist auf 499 „Partner“ beschränkt. Die SEC hat im Laufe des Jahres 2004 Regeln für Hedge-Fonds[8] erlassen, die mehr als 25 Millionen USD verwalten und offen für neue Investoren sind. Anwendung finden die Regeln seit 1. Februar 2006 (die Regeln sind unter Weblinks/Behörden verlinkt).

Nachdem bislang Publikationspflichten fehlen, suchen unter dem Druck der Konkurrenz amerikanische Hedge-Fonds auf andere Weise Vertrauen zu bilden, bspw. mit einer Zertifizierung nach ISO 9000, wie es der GAM Multi-Manager Hedge-Fonds getan hat.

Hedgefonds gründen: Regulierung im Vereinigten Königreich

In Großbritannien unterliegen die Manager der Hedge-Fonds der Autorität der Financial Services Authority, dem britischen Gegenstück zur BaFin.

Hedgefonds gründen: Regulierung in Liechtenstein]

Im Liechtenstein erfolgt die Regulierung von Hedge-Fonds durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.