Firmengründung Ausland, Steuerberater Internationales Steuerrecht, Steuerliche Gutachten über ETC: Excellent Tax & Corporation Management Ltd.
Firmengründung Ausland: Steuerliche Gutachten
- Index Steuerliche Expertisen – Gutachten
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle –Verlagerung von Einkünften/Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften
- Beratung Mittelstand
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Firmengründung Ausland- Steuerberater Internationales Steuerrecht: Steuerliche Gutachten /Expertisen
Gestaltungskonzept – Überblick
Die Zielsetzungen legen folgende Vorgehensweise nahe:
1) Steuerneutralität der Ausübung der Optionen:
Um auf Basis der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung die Steuerneutralität der Ausübung der Optionen rechtssicher gewährleisten zu können, muss die Ausübung durch J. C. selbst oder einen für Rechnung von J. C. handelnden Treuhänder erfolgen. Eine vorherige Übertragung oder die direkte Ausübung ohne Übertragung durch eine Tochtergesellschaft darf dagegen nicht erfolgen, da die Steuerneutralität in diesem Fall nicht abgesichert wäre. Nach Ausübung der Option können aber die 80 % Anteile steuerneutral in die Zypern-Holding weiter übertragen werden, was auch vor dem Hintergrund der nächsten Zielsetzung2) empfehlenswert ist.
2) Optimierte Verlustnutzung / weitere Optimierung:
In eine 100%ig von J. C. oder von einem Treuhänder für Rechnung von J. C. gehaltene Zypern-Holding kann die Beteiligung an der JC Communication GmbH ohne Zerstörung der Verlustvorträge der JC Communication GmbH übertragen werden. Die optimale Nutzung der Verlustvorträge kann dadurch erfolgen, dass bis zur Aufnutzung der Verlustvorträge die JC Communication GmbH fremdüblich verzinsliche Darlehen an J. C. / dessen Treuhänder verleiht, z.B. um den Kaufpreis für die Optionsausübung zu finanzieren. Weitere fremdüblich verzinsliche Darlehensvergaben / -finanzierungen kommen zur optimierten Verlustnutzung im Verhältnis zwischen der JC Communication GmbH und der Veovia Sales GmbH erfolgen. Nach Aufzehrung der Verluste empfehlen sich Ausschüttung an die Zypern-Holding nebst anschließender Darlehensgewährung durch diese Zypern-Holding zwecks Nutzung des niedrigen Steuersatzes in Zypern, also Gewinnverlagerung von den GmbHs in die Zypern-Holding durch Finanzierung. Der Einsatz der Zypern-Holding hat außerdem den Vorteil, dass ein weitgehendes steuerneutrales Exit ermöglicht wird, da nach Ablauf von 7 Jahren ab der Übertragung der GmbH-Beteiligungen diese von der Zypern-Holding mit Ausnahme einer deutschen Steuerlast von 1,5 % auf den Veräußerungsgewinn steuerneutral veräußert werden können, während J. C. selbst 60 % etwaiger Veräußerungsgewinn zu seinem individuellen Steuersatz versteuern müsste, d.h. die Steuerlast bis zu ca. 30 % betragen könnte.
3) Minimierung des in Deutschland sichtbaren Vermögens:
Diesbezüglich kommt der Einsatz eines Treuhänders bei allen Schritten in Betracht, das ist nach § 39 der Abgabenordnung ausdrücklich unschädlich, wenn der Treuhänder für Rechnung des J. C. handelt, J. C. also Treugeber ist. Begründung und Beendigung der Treuhand ist also jederzeit möglich. Es ist aber unbedingt die Voraussetzung einzuhalten, dass im Innenverhältnis J. C. der Begünstigte ist, da ansonsten das für das Steuerrecht entscheidende ökonomische Eigentum nicht bei J. C. bleibt und damit die o.g. Ziele 1) und 2) gefährdet werden. Ob und in welchem Umfang Treuhandverhältnisse gewollt sind, kann flexibel entschieden werden. Damit die Darstellung nicht zu kompliziert wird, wird nachfolgend die Situation grundsätzlich einmal ohne Treuhand abgebildet, da diese steuerlich grundsätzlich der mit der Treuhand entspricht.
Folgende rechtliche Schritte (ggf. erweitert um die Begründung einer Treuhand) sind zur Umsetzung vorzunehmen. Sie können bis auf den letzten Schritt alle praktisch sofort in rascher Abfolge vorgenommen werden:
- Den zur Optionsausübung benötigten Kaufpreis erhält J. C. durch ein fremdüblich verzinsliches Darlehen der JC Communication GmbH
- J. C. übt die Optionen aus, erwirbt also 80 % der Anteile an der Veovia Sales GmbH (steuerneutral nach BMF-Schreiben zur Abgeltungssteuer)
- J. C. gründet eine Zypern-Holding (100%ige Tochter von J. C.). Diese wird auf Zypern mit hinreichender steuerlicher Substanz (eigenes Personal, eigene Räumlichkeiten) ausgestattet.
- J. C. überträgt auf Basis der deutschen Vorschrift über den Anteilstausch seine 80 %-Beteiligung an der Veovia Sales GmbH steuerneutral in die Zypern-Holding. J. C. überträgt auf Basis der deutschen Vorschrift über den Anteilstausch außerdem seine 100%-Beteiligung an der JC Communication GmbH in die Zypern-Holding; wegen der 100%igen indirekten J. C.-Beteiligung bleiben die Verlustvorträge der JC Communication GmbH erhalten.
- 1 Jahr nach den vorherigen Schritten können steuerneutrale Ausschüttungen der JC Communication GmbH und der Veovia Sales GmbH an die Zypern-Holding erfolgen. Die Zypern-Holding kann die ausgeschütteten Mittel wieder an die GmbHs zu fremdüblichen Zinsen verleihen. So wird das Steuersatzgefälle Deutschland (ca. 30 % für GmbHs) Zypern (10 %) nachhaltig durch Gewinnverlagerung genutzt. Hinsichtlich der JC Communication GmbH kommt dies allerdings erst nach Aufnutzung deren Verluste in Betracht.