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Firmengründung Ausland: Steuerliche Gutachten

Firmengründung Ausland- Steuerberater Internationales Steuerrecht: Steuerliche Gutachten /Expertisen

Steuerliche Expertise: Mandant Beispiel 1.- Restrukturierung der Beteiligungsverhältnisse

Ausgangssituation

Mandant Beispiel 1 ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:

  • Musterfirma GmbH (100%)
  • OIA GmbH (100 %)
  • V-Muster – Fachverlag für Aufklärung und … GmbH (100 %) • IF Muster GmbH (100 %)

Details zur Musterfirma GmbH (31.12.2008)

  • Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000 €
  • Der Bilanzverlust beträgt: 4.250.178 €
  • Der Jahresfehlbetrag ist: 1.949.500 €
  • Somit beträgt das gesamte Eigenkapital – 6.175.678 €
  • Aktiver RAP: 1.724.992 €
  • Passiver RAP: 7.281.518 €
  • Bilanzsumme: 1.724.992 €
  • Verbindlichkeiten insgesamt 613.351 €
    • Davon ggü. Gesellschaftern: 166.853 €
    • Forderungen ggü. Gesellschaftern: 37.238 €
    • Nettoverbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern: 129.615 €
  • Dem handelsrechtlichen negativen Eigenkapital entspricht ein steuerlicher Verlustvortrag.
  • Keine Immobilien

Details zur OIA GmbH (Auswertung 01.03.2010)

  • Die Gesellschaft ist profitabel, Unternehmensergebnis vor St.: 10.561 €
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag 2.150 €
  • Keine Immobilien

Details zur V.Muster – Fachverlag für Aufklärung und …:

  • Die Gesellschaft ist profitabel, Unternehmensergebnis vor St: 207.119 €
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag 79.102 €
  • Keine Immobilien

Mandant Beispiel 1 betreibt noch ein Einzelunternehmen (Beratung/Adressmanagement), Ergebnis 2008 vor Steuern: 66.644 €, Steuerzahlung: 1.524 €.

Mandant Beispiel 1 hält drei Immobilien

  • Doppelhaus in Gensingen
    • Erworben 1999
    • Belastung: 800.000 € Grundschuld
    • Eine Hälfte privat genutzt, eine Hälfte an Musterfirma GmbH vermietet
    • kein Denkmal / kein städtebauliches Sanierungsgebiet
  • Eigentumswohnung in Erfurt
    • Erworben 1998
    • Belastung: 124.495 € Grundschuld
    • Vermietet o kein Denkmal / kein städtebauliches Sanierungsgebiet
  • Eigentumswohnung in Durchroth
    • Erworben 1996
    • Belastung: 90.100 € Grundschuld
    • vermietet
    • kein Denkmal / kein städtebauliches Sanierungsgebiet

Zielsetzungen

Verfolgt werden folgende Zielsetzungen:

  • Steueroptimierung durch Installation einer Führungs-/Finanzierungsholding
  • Neuer Aufbau des dem operativen Geschäfts entsprechend dem deutschen Geschäft in anderen Staaten, und zwar in der folgenden Reihenfolge:
    1. Österreich
    2. Niederlande
    3. Schweiz
    4. Südtirol
    5. Belgien (Flandern)

Gestaltungskonzept

Errichtung einer niederländischen Holding als zentrale Empfehlung

Überblick

Die zentrale Empfehlung besteht darin, für alle künftigen Investitionen eine niederländische Holdinggesellschaft als Zwischengesellschaft zu installieren, also die neu zu errichtenden Töchter in den diversen Standorten als Tochtergesellschaften dieser niederländischen Holdinggesellschaft zu installieren. Dies bietet sich hier vor allem deshalb an, da die Niederlande als operativer Standort anvisiert sind.

Diese Zwischenholdinggesellschaft bewirkt folgende Steuervorteile:

  • Refinanzierungsaufwendungen, die bei Mandant Beispiel 1 für seine Beteiligung an der niederländischen Holdinggesellschaft anfallen, sind beim Hereinoptieren ins Teileinkünfteverfahren bei Mandant Beispiel 1 in Deutschland steuerlich abzugsfähig; je nach seinem individuellen Steuersatz beträgt der Entlastungseffekt bis ca. 30 % der Refinanzierungsaufwendungen, s.u. 2. Indem die auf Ebene von Mandant Beispiel 1 refinanzierten Eigenkapitalerhöhungen / Einlagen in die niederländische Holding von dieser in ihre operativen Töchter weitergeleitet werden, können diese im Ergebnis auch mit steuerlicher Absetzungswirkung in Deutschland refinanziert werden.
  • Ausschüttungen, die nur bis zur Ebene der niederländischen Holdinggesellschaft fließen, können von der Holding auf Basis der Mutter-Tochter-Richtlinie oder im Falle der Schweiz auf Basis des entsprechenden Übereinkommens mit der Schweiz 100%ig steuerfrei vereinnahmt werden und wieder in die operativen Tochtergesellschaften eingelegt werden, ggf. nach Steuereffizienzgesichtspunkten, s.u. 3.
  • Falls irgendwann einmal ein exit angestrebt ist, kann die niederländische Holding ihre Tochtergesellschaften steuerfrei veräußern, es bleibt dann die Holding als cash-box zurück.

Abzugsfähigkeit von Refinanzierungsaufwendungen in Deutschland

Hereinoptieren

Da Mandant Beispiel 1 zu mindestens 25 % an der niederländischen Holding beteiligt sein wird, kann er nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1, 2 EStG hinsichtlich seiner Beteiligung an der niederländischen Holding aus der Abgeltungssteuer heraus optieren und ins Teileinkünfteverfahren hinein optieren. Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn weniger Dividenden aus der niederländischen Holding fließen als er an Refinanzierungsaufwendungen dafür hat. Außerdem kann dies sehr vorteilhaft sein, um etwaige negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dahingehend zu nutzen, um Dividenden aus der niederländischen Holding effektiv steuerfrei zu erzielen.

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