Firmengründung Ausland, Steuerberater Internationales Steuerrecht, Steuerliche Gutachten über ETC: Excellent Tax & Corporation Management Ltd.

Damit eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle wird: Die steuerliche Expertise durch Steuerberater für Internationales Steuerrecht

Steuerliche Gutachten /Expertisen

Zielgruppen für steuerliche Gutachten/Expertisen

  • Unternehmen in Hochsteuerländern (zentral Deutschland, Österreich), die nach legalen Gestaltungsmöglichkeiten zur Optimierung der laufenden Ertragssteuerbelastung suchen. Zielsetzung des steuerlichen Gutachtens ist das Offerieren möglicher Gestaltungen.
  • Unternehmen in Hochsteuerländern, die bereits konkrete Gestaltungsansätze haben. Das steuerliche Gutachten analysiert die gedachte Gestaltung auf Machbarkeit und Wege der Realisierung.

Vorteile der steuerlichen Expertise für unsere Mandanten

  • Der Mandant erfährt, welche legalen Möglichkeiten zur Senkung der laufenden Ertragssteuerbelastung überhaupt bestehen
  • Rechtssicherheit der Gestaltung gegenüber den heimischen Finanzbehörden: So kann eine internationale Steuergestaltung nicht zur Steuerfalle werden

Die Steuerliche Expertise

Das internationale Steuerrecht ist eine hochkomplexe Materie. Im Kontext der internationalen Strukturierungen von Unternehmensaktivitäten zur Steueroptimierung, bedarf es daher in vielen Fällen der Erstellung eines steuerlichen Gutachtens (Expertise). Dabei kann die ETC auf hochspezialisierte Steuerberater für Internationales Steuerrecht /LL.M. Tax mit anerkannter Reputation zurückgreifen.

So handelt es sich bei einem Steuerberater um einen Anwalt mit Zusatzqualifikation internationales Steuerrecht und LL.M.(Tax), der bei einem großen deutschen Automobilkonzern in der Abteilung Steuerplanung-und Konzepte tätig ist und sich schwerpunktmäßig mit Fragen steueroptimierter Finanzierung, Umstrukturierung, Holdingaktivitäten sowie mit den europäischen Einflüssen auf das direkte Steuerrecht beschäftigt. Der Kollege ist regelmäßig Referent bei den WSF Wirtschaftsseminaren (vgl. unten) und veröffentlicht Beiträge in der renommierten Zeitschrift iStR (Internationales Steuerrecht).

I.d.R. bedarf es benannter Spezialisten für internationales Steuerrecht, um derart komplexe Sachverhalte zu überblicken und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dabei arbeiten wir gern mit dem heimischen Steuerberater des Mandanten zusammen, häufig beauftragen uns auch Kollegen/Steuerberater mit der Realisierung eines Gestaltungsvorschlages.

Abbildung: Steuerberater der ETC als Referenten beim Fachforum „Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten international tätiger Unternehmen“. Weitere Referenten waren u.a. R. Schreiber (Finanzamt für Groß-und Konzernbetriebsprüfung Düsseldorf) und Dr. R. Möhlenbrock (Bundesministerium der Finanzen).

Unsere Mandanten haben wenige Alternativen

Große Kanzleien für internationales Steuerrecht (z.B. KPMG) verlangen ein Vielfaches an Honoraren und haben als Zielgruppen i.d.R. die Konzernebene multinationaler Unternehmen. Außerdem werden zwar Gestaltungsvorschläge erarbeitet, allerdings i.d.R. nicht für den Mandanten umgesetzt. Der heimische Steuerberater kann benannte Expertisen häufig nicht erstellen, da es nicht sein Tagesgeschäft ist und die entsprechende Spezialisierung fehlt. Hier können wir Abhilfe schaffen: Unsere Honorare sind auch für kleine bis mittelständische Unternehmen bezahlbar, ergänzend beraten wir nicht nur im Kontext der möglichen Gestaltungen, sondern realisieren auch die entsprechenden Firmengründungen, einschließlich aller erforderlichen Dienstleistungen

Reine Gründungsagenturen

Es ist „eigentlich“ unnötig zu betonen, dass reine Gründungsagenturen im In-und Ausland eine individuelle steuerliche Beratung und Realisierung einer Gestaltung nicht leisten können. Es handelt sich dabei um reine Unternehmensberatungen, ohne Steuerberater und/oder steuerliche Spezialisten im Kontext des internationalen Steuerrechts. Diese Gründungsagenturen locken den Interessenten mit günstigen Angeboten zur Gründung einer Gesellschaft im Ausland und suggerieren dem „ahnungslosen“ Kunden, dass doch alles so einfach und günstig zu gestalten ist. Dabei tappen die Mandanten regelmäßig in die Steuerfalle.

Qualität unserer steuerlichen Beratung, Gutachten/Expertisen

Damit Sie sich von der Qualität unserer steuerlichen Gutachten überzeugen können, haben wir in diesem Exposee einige wenige realisierte Gutachten veröffentlicht.

Fachforen/Seminare, bei denen Honorar-Steuerberater der ETC als Dozenten aufgetreten sind (kleine Auswahl):

WSF (Wirtschaftsseminare), z.B.:

Mit Fachbeiträgen von:

  • Katharina Becker, Bundeszentralamt für Steuern
  • Prof. Dr. Dietmar Gosch, Bundesfinanzhof -Dr. Stefan Köhler, RA, Stb., LL.M.Tax, internationales Steuerrecht
  • Dr. Andreas Körner,RA, Stb., LL.M. Tax, internationales Steuerrecht
  • Prof. Dr. Jörg Manfred Mössner, Stb., internationales Steuerrecht
  • Manfred Naumann, Bundesministerium der Finanzen
  • Dr. Arne Schnitger, Stb.,LL.M.Tax,internationales Steuerrecht
  • Dr. Carl-Friedrich Vees, Finanzministerium Baden-Württemberg
  • Oliver Wehnert, Stb., internationales Steuerrecht
  • Praxis-Seminar-Funktionsverlagerungen- Ertragsteuerliche Implikationen

Der Betrieb,Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten international tätiger Unternehmen

Fachkongress für Steuerberater

Kooperationsangebot an heimische Steuerberater

Die ETC arbeitet bereits mit vielen Steuerberatern z.B. in Deutschland und Österreich zusammen, um für den Mandanten gemeinsam das optimale Ergebnis zu erzielen.

Kosten des steuerlichen Gutachtens

Die Kosten richten sich naturgemäß nach dem Aufwand. Dabei sind diese Kosten steuerlich abzugsfähig.

„Alles in einer Hand-Strategie“: Von der steuerlichen Expertise bis zur Realisierung (grafische Übersicht)

Beispiele für steuerliche Gutachten der ETC

Nachfolgend einige Beispiele für steuerliche Gutachten die wir im Mandantenauftrag realisiert haben. Entweder wurde der Name des Mandanten entfremdet und/oder der Mandant hat sein schriftliches Einverständnis gegeben, das wir sein Gutachten in diesem Exposee veröffentlichen dürfen. Selbstverständlich sind wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen und/oder aufgrund von Datenschutzrechtlichen Bestimmungen und/oder weil wir Berufsgeheimnisträger sind, grundsätzlich verpflichtet, Namen von Mandanten, Gestaltungskonzepte usw.. strikt geheim zu halten.

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