Forex Broker, Forex Lizenz, Devisen Broker, Voraussetzungen der Zulassung, Regulierung, Zulassung als Forex Broker
Forex Broker, Devisen Broker: Voraussetzungen der Zulassung, Regulierung (Forex Lizenz)
- Index Finanzdienstleistungsunternehmen
- Gründung von Finanzdienstleistungs-und Vermögensverwaltungsgesellschaften und/oder Banken
- Grundsätzliche Einlassungen zum Thema
- Übersicht Finanzaufsichtsbehörden der Länder
- Investmentgesellschaft: Zypern –Liechtenstein –BRD – Schweiz
- Vermögensverwaltungsgesellschaft in Liechtenstein gründen (VVG Liechtenstein)
- Investmentgesellschaft auf Malta gründen
- Vermögensverwaltungsgesellschaft Mauritius
Forex Broker, Devisen Broker: Dienstleistungen unserer Kanzlei zur Realisierung einer Forex Lizenz
Unsere Kanzlei gründet für Mandanten Finanzdienstleistungsgesellschaften mit der Genehmigung des Devisenhandels, Forex Broker (Forex Lizenz) in der EU/EWR (zentral Deutschland, Zypern, Malta, England, Irland, Liechtenstein) und Drittstaaten (z.B. regulierte Staaten wie die USA und Schweiz, aber auch „Offshore Standorte“).
Unsere Dienstleistungen sind:
- Rechtliche und steuerrechtliche Beratung, Auswahl des geeigneten Landes hinsichtlich Regulierung und Steuerbelastung
- Gründung der Gesellschaft (i.d.R. Kapitalgesellschaft nach dem Recht des Sitzstaates)
- Ordentlicher Geschäftssitz im Sitzstaat der Finanzdienstleistungsgesellschaft, Forex Broker, Devisenhändler
- GGF. Stellung eines lokal Ansässigen als Treuhand- oder angestellter Direktor (Artikel 5 DBA: Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte)
- GGF. Stellung eines Treuhand-Shareholders
- Genehmigungsantrag bis Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Zulassung als Forex Broker, Devisenhändler, Forex Lizenz)
- AGBs, Verträge usw.., rechtliche Ausgestaltung
- Steuerrechtliche Beratung im Kontext der verbundenen Unternehmen (z.B. Gestaltung mittels Holdinggesellschaft)
Forex Broker, Devisen Broker: Voraussetzungen der Zulassung zum Geschäftsbetrieb, Regulierung (Forex Lizenz)
Bei Finanzdienstleistungen greift das Recht des „Sitzstaates der Finanzdienstleistungsgesellschaft“ UND das Recht des/der „Vertriebsstaaten“. In der EU/EWR greift aufgrund der EU-Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit die gegenseitige Anerkennung, ohne die Notwendigkeit einer erneuten Zulassung in einem anderen EU/EWR-Vertriebsstaat (Europäischer Pass).
Rechtliche Grundlage auf Ebene der EU/EWR ist u.a. die Directive 2009/65/EG oder UCITS IV. Die nationalen Staaten haben die Richtlinien- und Verordnungen in nationales Recht umzusetzen. Dabei können die Staaten höhere Voraussetzungen festlegen.
Unter der Überschrift „Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und Wertpapierdienstleistungen“ hat die EU-Kommission eine Zusammenfassung (Rechtsakt) veröffentlicht.: Die Europäische Union (EU) legt mit der Richtlinie einen umfassenden rechtlichen Rahmen für die geordnete Ausführung von Anlegeraufträgen durch Börsen, andere Handelssysteme und Wertpapierhäuser fest. Sie führt damit für Wertpapierfirmen einen „einheitlichen Pass“ ein, der es ihnen ermöglicht, nach Erfüllung eines Minimums an Formalitäten EU-weit tätig zu sein, während Kunden zugleich stärker geschützt werden.
Entscheidende Zulassungsmerkmale sind die persönliche-und fachliche Eignung der Geschäftsführung, der ordentliche Geschäftssitz, das Mindest-Anfangskapital (125.000 oder 730.000 Euro in der EU/EWR), der Anlegerschutz und Massnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismus.
Forex Broker, Devisen Broker: Nationale Gesetze und Zulassungsbehörden
Die EU-/EWR-Staaten (ergänzend die meisten Industriestaaten, aber auch sogenannte Niedrigsteuerländer) haben nationale Gesetze erlassen. In Deutschland ist das KWG (Kreditwesengesetz §32) einschlägig. Davon abweichend/ergänzend dürfen in der EU/EWR lizensierte Finanzdienstleister in Deutschland anbieten/vertreiben. Institute, die im EWR angesiedelt sind und nach nationalem Recht (noch) keine Zulassung/Lizenz benötigen, dürfen in Deutschland nicht vertreiben. Es wäre dann eine Zulassung entsprechend §32 KWG erforderlich. Analoge Regelungen kennen eigentlich alle EU-/EWR-Staaten und Drittstaaten, die eine Zulassung/Lizenz fordern.
Forex Broker, Devisen Broker: Die MiFID
Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive, deutsch: Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, ebenso amtlich als Kurzform auch: Finanzmarktrichtlinie) ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. Die Richtlinie trägt die Nummer 2004/39/EG. Die Richtlinie wurde veröffentlicht unter dem offiziellen Titel: Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates.
Die bestehenden nationalen Regelungen zur Abwicklung von Finanzdienstleistungen sollen mit Bestimmungen zum Anlegerschutz, verbesserter Transparenz der Finanzmärkte und Integrität der Finanzdienstleister erweitert werden. Wesentliche Regelungen betreffen:
-Suitability (Eignung) – die Eignung einer Anlageempfehlung im Kontext der Markterwartungen und des Risikoprofils eines Anlegers
-Appropriateness (Angemessenheit) – die Eignung einer Anlageempfehlung im Kontext des Erfahrungs- und Verständnishorizontes eines Anlegers
-Best Execution umfasst die Verpflichtung für Wertpapierfirmen, jene Ausführungsplätze auszuwählen, auf denen für ihre Kunden das gleich bleibend beste Ergebnis hinsichtlich der Kosten, der Ausführungswahrscheinlichkeit und der Schnelligkeit der Ausführung darstellbar ist. Die Finanzmarktgeschäfte müssen dabei so dokumentiert und archiviert werden, dass die Einhaltung der Best Execution und anderer MiFID-Bestimmungen gegenüber den Aufsichtsbehörden nachgewiesen werden kann. Gewährt oder empfängt eine Wertpapierfirma Vorteile bei der Vermittlung eines Geschäfts, handelt sie gemäß der Richtlinie dann unredlich, wenn sie diese Vorteile dem Kunden gegenüber nicht offenlegt. Betroffen sind in erster Linie Bestandsprovisionen und Retrozessionen.
Forex Broker, Devisen Broker: Mindest- Eigenkapitalausstattung
Die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen/Instituten in der EU ist geregelt über die Richtlinie 93/6/EWG des Rates vom 15. März 1993 über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten und deren Ergänzungen /Ausführungsverordnungen:
..Ein Anfangskapital von mindestens 125 000 Euro müssen Wertpapierfirmen aufweisen, die im Kundenauftrag Gelder und/oder Wertpapiere verwalten und eine oder mehrere der folgenden Dienstleistungen anbieten:
– Entgegennahme und Weiterleitung der von Anlegern erteilten Aufträge über Finanzinstrumente,
– Ausführung der von Anlegern erteilten Aufträge über Finanzinstrumente,
– Verwaltung individueller Anlage-Portefeuilles, bestehend aus Finanzinstrumenten, sofern sie nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln oder feste Übernahmeverpflichtungen in Bezug auf Finanzinstrumente eingehen.
(2) Die Mitgliedstaaten können den in Absatz 1 genannten Betrag auf 50 000 Euro senken, wenn eine Firma weder dafür zugelassen ist, für Kunden Geld oder Wertpapiere zu verwalten, noch auf eigene Rechnung handeln oder feste Übernahmeverpflichtungen eingehen darf. In bestimmten Fällen/Konstellationen kann dieser Betrag nur 20 000 Euro betragen.
(3) Die übrigen Wertpapierfirmen müssen ein Anfangskapital von mindestens 730 000 Euro aufweisen.
Forex Broker, Devisen Broker: Zugelassene Finanzdienstleister
- Deutschland, über Bafin: http://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html
- USA: http://www.sec.gov/investor/brokers.htm
- England: http://www.fsa.gov.uk/Pages/Register/search/index.shtml
- Zypern: http://www.cysec.gov.cy/licence_members_en.aspx
- Irland: http://www.ifsc.ie/company.aspx?idcompany=127
- Malta: http://www.mfsa.com.mt/
Forex Lizenz Malta (Investment Service License)
Malta ist ein hervorragender Standort zur Realisierung einer Forex Lizenz (Investment Service License), da Europäische Union, seriöser und am Kapitalmarkt anerkannter Standort und nur 5% Körperschaftssteuer beim Malta Holding-Modell.
Die zuständige Regulierungsbehörde ist die MFSA Malta. Auf der Seite der MFSA Malta kann die Broschüre sowie der Investment Services Act eingesehen werden. Auf Wunsch können wir unseren Mandanten diese Informationen natürlich auch per E-Mail zusenden.
Forex Broker, Devisen Broker: Zulassung Zypern (EU)
Die Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) ist ein erstklassiger Regulator mit langjährigen Erfahrungen auf dem CFD – und Forexmarkt, der ein MiFID konformes grenzüberschreitendes Geschäftsmodell in der europäischen Union ermöglicht. Ferner ist CySEC eine führende Autorität unter den Aufsichts- und Regulierungsbehörden in Europa. Alle Firmen, die von der CySEC reguliert werden, müssen strenge Finanzstandards erfüllen, inklusive Eigenkapitalanforderungen. Die Firmen sind außerdem verpflichtet, regelmäßig ihre Finanzberichte bei der Regulierungsbehörde einzureichen. Die CySEC hat das Recht, Geldbußen bei Verstößen zu verhängen und/oder ihnen die Lizenz zu entziehen.
CySEC hat die folgenden Verantwortlichkeiten:
- Überwacht und kontrolliert den Börsenbetrieb und alle Transaktionen, die über die Börse abgewickelt werden.
- Überwacht und kontrolliert die Emittenten von börsennotierten Wertpapieren, die lizenzierten Wertpapierdienstleitungsunternehmen sowie „Collective Investment Schemes“.
- Durchführung von Inspektionen bei börsennotierten Firmen, bei Börsenmaklern und Brokerhäusern, bei Vermögens- und Anlageberatern, bei Wertpapier-Publikumsfonds.
- Beibringung aller für die Erfüllung ihrer Zuständigkeiten notwendigen Informationen; Erfordert die schriftliche Auskunftserteilung von natürlichen oder juristischen Personen, oder von Organisationen, die befähigt sind, solche Informationen an die Regulierungsbehörde weiterzuleiten.
- Erteilt Lizenzen an Wertpapierfirmen, einschließlich Anlageberater, Börsenmakler und Brokerhäuser.
- Widerruft operative Lizenzen in Übereinstimmung mit den Regelungen aus dem Gesetz der Gründung der Zypriotischen Wertpapier- und Börsenaufsichtskommission, wenn dies aus besonderen Gründen notwendig ist.
- Verhängt Verwaltungssanktionen und Disziplinarstrafen gegen Börsenmakler und Brokerhäuser, Vermögens- und Anlageberater sowie gegen jede andere juristische oder natürliche Person, die unter die Zuständigkeit der Börsengesetzgebung fällt.
Forex Broker, Devisen Broker: Zulassungen in Drittstaaten
Viele Drittstaaten und/oder Steueroasen-Länder (z.B. BVI, Cayman Islands) bieten die Möglichkeit, eine Finanzdienstleistungsgesellschaft zu gründen. Dabei ist grundsätzlich zu beachten, dass im Kontext von Finanzdienstleistungsgesellschaften das Recht des Sitzstaates und das Recht des „Vertriebsstaates“ greift. Es ist also grundsätzlich nicht möglich, dass eine in einem Drittstaat zugelassene Gesellschaft in anderen Ländern vertreibt, ohne erneute Zulassung nach dem Recht des Vertriebsstaates.
Davon abweichend beschreiben einige Länder nachfolgende Regelung, am Beispiel von Deutschland: Der Vertrieb mit Sitz außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wird auf Antrag zugelassen, wenn die zuständigen Aufsichtsstellen des Drittlandes zu einer Zusammenarbeit mit der BaFin bereit sind. Gleiches gilt für die Zusammenarbeit hinsichtlich steuerlich relevanter Daten. Diese Voraussetzungen erfüllen insbesondere Drittstaaten wie die USA und Schweiz.
Forex Broker, Devisen Broker und Verhinderung der rechtswidrigen Zwischengesellschaft
Da die alleinige Betriebsstätte im Sitzstaat belegen sein muss (z.B. Zypern,Malta) und anwendbares Recht das Recht des Sitzstaates sein soll, muss die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft zwingend verhindert werden. Ansonsten droht die Ignorierung der ausländischen Betriebsstätte (Durchgriff). Im Kontext von Finanzdienstleistungsgesellschaften bedeutet dieses:
- Artikel 5 DBA /5 OECD-MA, Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der Betriebsstätte: Kein Verdacht der „Fernsteuerung“ vom Ausland aus, ein im Sitzstaat Ansässiger muss die geschäftliche Oberleitung innehaben
- Ausreichend Substanz Escape: Ein reiner „Briefkasten“ ist keine Betriebsstätte. Die notwendige Ausgestaltung des ausländischen Geschäftssitzes hängt von verschiedenen Faktoren ab (Fremdvergleichsgrundsatz)
Forex Broker, Devisen Broker und „graue“ Gestaltungen (Drittstaaten ohne staatliche Regulierung/Aufsicht)
Natürlich fördern wir keine illegalen Tätigkeiten. Dennoch kann es für Mandanten Gründe geben, eine „graue Gestaltung“ zu realisieren. Gemeint sind die Erbringung von Finanzdienstleistungen über Drittstaaten-Gesellschaften ohne staatliche Regulierung, also z.B. über Mauritius oder über eine Neuseeland Offshore Finanzdienstleistungsgesellschaft. Diese Länder fordern z.T. ein nur geringes oder kein Eigenkapital und Finanzdienstleistungen unterliegen keiner Regulierung /staatlichen Aufsicht, sofern diese Finanzdienstleistungen außerhalb des Sitzstaates erbracht werden.