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Fördermittel – Förderprogramme Unternehmen: Förderung der Unternehmensberatungen
- Index Förderprogramme
- Investorensuche
- Bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung
- EU-Fördermittel
- KfW Unternehmerkredit –Risikokapitalprogramm
- KfW Genussrechts-Kapitalprogramm
- KfW Sonderprogramm Mittelständische Unternehmen
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle –Verlagerung von Einkünften/Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften
Fördermittel: Förderung der Unternehmensberatungen


Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Gegenstand der Förderung
Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.
Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmesführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und
- weniger als 250 Personen beschäftigen,
- einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
- sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.
Diese Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahreabschluss. Als Berechnungsgrundlage werden hierbei die letzten beiden Geschäftsjahre herangezogen. Bei der Angabe der Mitarbeiter entscheidet grundsätzlich die während des Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer.
Bestehen Unternehmensverflechtungen (in Form von verbundenen Unternehmen, bei Beteiligungen von über 25 % des antragstellenden Unternehmens an anderen Unternehmen bzw. anderer Unternehmen an dem antragstellenden Unternehmen) müssen die hier beschäftigten Mitarbeiter bzw. erzielten Jahresumsätze kumuliert werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der EU-KMU Definition unter „Weiterführende Dokumente“
Art und Höhe der Förderung
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal 1.500 Euro.
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten / -innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Beratungen müssen den Richtlinienanforderungen genügen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Entscheidungsgrundlage
Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe vom 27. Juni 2008 (Bundesanzeiger 99, Seite 2404).
Die Zuwendungen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.
Antragsfrist / Antragstellung / Ansprechpartner
Zuschussanträge sind nur bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten der Leitstelle vorliegen.
Dem Antragsformular ist der Beratungsbericht, die Beraterrechnung, der Kontoauszug als Zahlungsnachweis und die bereits erhaltenen „De-minimis“ Bescheinigungen des Anragstellers beizufügen.
Optimale Nutzung aller Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und UnternehmeR: Unser fördermittelcheck

Bund, Länder und EU sorgen mit einer Vielzahl von öffentlichen Förderprogrammen für eine höhere Attraktivität des Investitionsstandorts Deutschland. Unsere Datenbank Fördermittel und Kreditrechner schafft Transparenz und gibt einen vollständigen Überblick über die Fördermöglichkeiten.
LEISTUNGSMERKMALE:
- Alle Förderprogramme von Bund, Ländern und EU werden in der Analyse berücksichtigt
- Datenbank mit Informationen über individuelle Programme, Titel, Geldgeber und Land, Fristen, Laufzeiten, Zinssätze u. v. m.
- Internet-Datenbank mit tagesaktuellen Förderprogrammdaten fließen in die Analyse ein
- Professioneller Kreditrechner auf Banken-Niveau für komplette Finanzierungspläne
- Alle Originalrichtlinien und Antragsformulare werden im Rahmen der Analyse an den Kunden ausgegeben
GEBÜHREN
Die Gebühren des Fördermittelchecks richten sich nach der Datenabfrage, also ob nur Deutsche Fördermittel und/oder Fördermittel der EU. Sie erhalten eine detaillierte Auswertung aller in Frage kommenden Fördermittel, inkl. original Antragsformulare. Die Gebühren sind vorab zu leisten. Sie erhalten nach Buchung ein Datenblatt zur Eingabe Ihrer Eckdaten als Voraussetzung für den Fördermittelcheck. Der Fördermittelcheck kann mit unserer Dienstleistung „Investorensuche“ kombiniert werden.
Fördermittel für bestehende Unternehmen
Viele Unternehmen brauchen gerade jetzt Liquidität oder Kapital. Doch die Banken zieren sich. Seit der Finanzkrise sind viele von ihnen, auch die Hausbanken, vor allem mit sich selbst beschäftigt. Ihre Kunden gehen meist leer aus. Gleichzeitig stellt die Politik Milliarden gegen die Kreditklemme zur Verfügung. Leider haben nur wenige die nötige Erfahrung, wie dieses Geld für Unternehmen mobilisiert werden kann. Die Geschäftsbanken scheuen das Restrisiko und beraten nur zögerlich. Ohne kompetente Beratung aber gelangen die Unternehmen nicht in den Genuss der Förderprogramme. Wir benötigen im Vorfeld folgende Angaben von Ihrem Unternehmen:
- Wesentliche Bilanzkennzahlen der letzten zwei Jahre (Bilanzen, aktuelle BWAs)
- Kurze Darstellung des Unternehmens
- Mittelverwendung
Auf dieser Basis können wir Ihnen im Vorfeld mitteilen, ob öffentliche Fördermittel für Ihr Unternehmen überhaupt in Frage kommen.
Abgrenzung Öffentliche Fördermittel, Investorensuche, bankenunabhängige Unternehmensfinanzierung
Im Kontext der Kapitalisierung von Unternehmen und/oder Projekten kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Während es bei der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung um die öffentliche Kapitalmarktemission geht (Unternehmen kapitalisiert sich durch öffentliche Beteiligungen, also z.B. vorbörsliche Emission, Genussrechte usw), geht es bei der Investorensuche darum, für ein bestimmtes Projekt oder Unternehmensziel ein oder mehrere Investoren direkt zu suchen. Bei Öffentlichen Fördermitteln (EU, Bund oder Gemeinde) geht es darum, Fördermittel/ langfriste Darlehn mit geringem Zinssatz und Tilgungsfreiheit von der Europäischen Union, Bund oder der Gemeinde zu erhalten. Dabei kann es bei bestimmten Investitionsvorhaben Überschneidungen geben und mehrere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht kommen.
Allgemeines zum thema öffentliche fördermittel
Den mittelständischen Unternehmen stehen zur Zeit zwischen 1500-2000 Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von über 100 Milliarden Euro zur Verfügung. Diese von der EU, vom Bund und den Ländern bereitgestellten Fördermittel werden jedoch nur zu ca. 60% genutzt, obwohl
-ca. 90% aller Investitionen förderungsfähig sind |
-bis zu 24% der Investitionskosten eingespart werden können |
-ca. 30% aller Förderungen auch ohne Investitionen vergeben werden. |
Besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Nachfrage nach öffentlichen Fördermitteln hoch, da andere Finanzierungsformen wie z.B. eigene Mittel oder auch Fremdkapital in Form von Bankkrediten nicht oder nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen. Die meisten Unternehmen geraten jedoch durch eine falsche Vorbereitung und Planung der Finanzierung häufig in Schwierigkeiten.
Wann lohnt sich der Fördermittelcheck?
Der Fördermittelcheck lohnt sich ab einer Investitionssumme von 120.000,00 Euro und einem Eigenkapitalanteil von mindestens 25%. Bei geringeren Summen und/oder Eigenkapitalanteil sind die Kapitalgeber bzw. vorgeschalteten Banken nicht bereit, ein solches Vorhaben zu unterstützen (Ausnahme: Mirco-Darlehn der KfW für Existenzgründer). U.U. kann die mangelnde Eigenkapitalquote durch die Bürgengemeinschaft des Landes „ersetzt“ werden.
Bei bestehenden Unternehmen muss die wirtschaftliche Prognose entsprechend gut sein, Existenzgründer müssen durch Vorlage eines Business-Plans glaubhaft machen, das die Geschäftsidee Aussicht auf Erfolg hat. Vom Grundsatz her gilt aber: Die Investition für den Fördermittelcheck lohnt sich fast immer, selbst wenn einmal keine Programme in Anspruch genommen werden können. Denn Förderprogramme schonen das Eigenkapital bzw. können nicht vorhandenes Eigenkapital für Unternehmensinstallation bzw. Unternehmenswachstum ersetzen. Mithin ist häufig allein durch die Inanspruchnahme von Fördermittel die Realisierung des Projektes möglich. Im Rahmen von Fördermittel wird die Liquidität des Unternehmers und Unternehmens geprüft. Sofern der Unternehmer also eine schlechte Schufa ausweist, werden Fördermittel in aller Regel nicht bewilligt (Ersatzweise kann ein Dritter als Bürge auftreten). Kann bei schlechter Unternehmensliquidität nachgewiesen werden, dass es sich nur um einen vorübergehenden Engpass handelt, besteht i.d.R. kein Anlass zur Verweigerung der Fördermittel.
Existenzgründung und Fördermittel
Für Existenzgründer gilt: Denken Sie bei Ihrer Gründung unbedingt an öffentliche Förderprogramme. Denn der Bund und die Länder unterstützen den Aufbau einer unternehmerischen Existenz durch zahlreiche Hilfen. Bedenken Sie dabei, dass ein Existenzgründer im Schnitt gerademal 15.000 EUR an eigenen Mitteln mitbringt. Der durchschnittliche Kapitalbedarf je Gründung beläuft sich aber auf 125.000 EUR. Doch die Lücken lassen sich mit den Hilfen von Bund und Ländern durchaus schließen.
Voraussetzungen für eine Förderung:
Wer öffentliche Finanzierungshilfen in Anspruch nehmen will, muss ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen. Darüber hinaus wird erwartet, dass der Gründer eine tragfähige Vollexistenz anstrebt.
Was sind Fördermittel?
I.d.R. sind öffentliche Fördermittel zinsgünstige Darlehn über einen langen Tilgungszeitraum (z.B. 6- 10 Jahre), mit tilgungsfreien Zeiträumen bis zu 2 Jahren. Daneben werden bestimmte „Felder“ durch spezielle Programme gefördert, z.B.:
- Einstellung von Arbeitnehmern
- Umweltschutz im Unternehmen
- Techniken des Umweltschutzes
- Forschungsvorhaben zum Nutzen der Allgemeinheit
- Unternehmensansiedlungen in strukturschwachen Gebieten
- Existenzgründungen
Fördermittel werden auf den Ebenen der EU, der Länder und der Gemeinden vergeben. „Indirekte Fördermittel“ (werden in die Analyse mit einbezogen) sind z.B. Gehaltszuwendungen der Bundesagentur für Arbeit oder Überbrückungsgeld im Rahmen einer Existenzgründung.
Im Rahmen von Existenzgründungen in Deutschland, werden überwiegend „Betriebsmittel“ finanziert, also z.B. Büroeinrichtung, Einrichtungen zur Telekommunikation usw.. Nicht finanziert werden z.B. Mittel für Werbung-und Marketing.
Es gibt rund 600 Förderprogramme für Existenzgründer bei EU, Bund und Ländern.



