Firmengründung.Offshore Firma, Offshore company, Steuern Ausland, Offshore Firmengründung, Steueroptimierung Unternehmen, Steuerberater internationales Steuerrecht
Firmengründung International
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Firmengründung und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle – Verlagerung von Einkünften/Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften
- Firmengründung und Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Firmengründung im Ausland-Gründung von Holdinggesellschaften, Trust und Stiftungen
Die ETC gründet für Mandanten Firmen in/auf:
- Europäische Union/EWR, z.B.: Deutschland, Dänemark, Spanien, Bulgarien, Zypern, Slowakei, Liechtenstein
- Schweizer GmbH, AG, Zweigniederlassung einer EU Gesellschaft in der Schweiz
- Nullsteueroasen: Belize, BVI, Cayman Islands, Seychellen
- USA: US INC oder LLC
- Dubai/VAE: Gründung Dubai LLC, Gesellschaften in der Freihandelszone VAE, VAE Offshore-Gesellschaften
Dabei bieten wir die gesamte Palette der notwendigen Dienstleistungen an:
- Gründung der Gesellschaft, Eintrag ins Handelsregister des Landes
- Auf Wunsch: Registered Office bis Büro (ordentlicher Geschäftssitz im Sinne)
- Auf Wunsch: Stellung eines Treuhand-oder angestellten Direktors im Sitzstaat der Auslandsgesellschaft
- Auf Wunsch: Stellung Treuhand-Shareholder
- Buchhaltung,Jahresabschluss und Bilanz
- Steuerliche Gestaltung, auch im Kontext der verbundenen Unternehmen
Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind:
- Holdinggesellschaften: Standortwahl,Gründung
- Wahl der richtigen Rechtsform in den einzelnen Ländern
- Grenzüberschreitende Umstrukturierungen von Unternehmen
- Recht der Doppelbesteuerungsabkommen
- Außensteuerrecht
- Dividendenrouting
- Internationale Betriebsstättengestaltung,Gründung von ausländischen Betriebsstätten, Steuerliche Ergebniszuordnung
Steuerberatung für natürliche Personen und Unternehmer
- Wegzug ins Ausland,Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht
- Internationale Erbschaftsteuer- und Vermögensnachfolgeplanung
- Entsendung von Mitarbeitern
Umsatzsteuerrecht- Zollrecht
- Grenzüberschreitende Sachverhalte und internationale Optimierung der Gestaltung
- Umsatzsteuer-Rückerstattung,international
Englische Mandanten
Neben der Steuergestaltung übernehmen wir für englische Mandanten (natürliche Personen, Kapitalgesellschaften) Umsatzsteuervoranmeldungen, Buchhaltung und Jahresabschluss. Dieser Service richtet sich insbesondere an deutschsprachige Mandanten, die in England Ansässig sind im Sinne und/oder in England eine Gesellschaft unterhalten. Mandanten aus Deutschland und Österreich unterstützen wir darüber hinaus in der Zuteilung der englischen NHS und NI-Nummer sowie der Anmeldung Ihrer Gesellschaft als Arbeitgeber, englisches Arbeitsvertragsrecht und allgemeines Vertragsrecht.
Weitere Dienstleistungen
- Gründung von Finanzdienstleistungs-und Vermögensverwaltungsgesellschaften und/oder Banken im Sinne (Deutschland, EU, EWR, Liechtenstein, USA, CH, Neuseeland und Offshore)
- Auflegen von Investmentfonds
- Internationaler Börsengang, Emissionsprospekt und Vertretung vor den Aufsichtsbehörden für Finanzdienstleistungen in den jeweiligen Ländern
- Glücksspiel-/Wett-Lizenzen international
- Ausflaggen der natürlichen Person
Wenn Sie Fragen zu einer Steuergestaltung haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Beratung Mittelstand und Konzernebene
Zu dieser Thematik gehört i.d.R::
Mittelständische Unternehmen und/oder Konzerne legen bei der Steuergestaltung Wert auf völlig legale Konstellationen, die einer Nachprüfung in Jedem Falle standhalten. Aufgrund vorhandener Strukturen werden selten Treuhand-Lösungen in Anspruch genommen. Vielmehr werden bei Betriebsstätten-(Teil)-Verlagerungen und/oder im Rahmen von Zwischenholdings, qualifizierte Geschäftsbetriebe im Ausland installiert, mit Stellung eines Geschäftsführers und Anmietung von entsprechenden Büroräumen. Häufig spielen bei aktiven Gesellschaften neben der steuerlichen Frage, Faktoren wie Produktions- und/oder Lohnkosten eine entscheidende Rolle. Dieses erfordert im Rahmen der Beratung eine andere Herangehensweise, auch unter Berücksichtigung bereits vorhandener Strukturen im In-und Ausland. Gerade bei mittelständischen Unternehmen oder Konzernen kommen steuerliche Gestaltungen im Rahmen von Zwischenholdings besonderer Bedeutung zu, um u.a. die Dividenden der aktiven Betriebsstätten möglichst steuerfrei oder steuerminimiert innerhalb der Konzernebenen zu vereinnahmen. Auch haben wir es in diesem Kontext häufig mit aktiven Betriebstätten in mehreren Ländern zu tun, die eine steuerliche Optimierung im Gesamtkonzern benötigen. Gerade diese Mandantengruppe profitiert vom LowTax-Network, da im Rahmen derartiger Gestaltungen verschiedene Steuerspezialisten aus den verschiedenen Ländern zusammenarbeiten müssen und es dennoch eine übergeordnete „Organisations-Beratung“ z.B. über die ETC geben muss. Ebenfalls muss die übergeordnete Organisation-Beratung über Spezialisten im internationalen Steuerrecht verfügen. So bringt es dem Mandanten z.B. Deutschen Mandanten in diesem Kontext wenig, einen Deutschen Steuerberater zu bemühen, der sich im internationalen Steuerrecht wenig auskennt und ausländische Berater in die Gestaltung einbezieht.
Andererseits sind große internationale Steuerkanzleien nicht immer der geeignete Partner für diese Zielgruppe: Zu teuer, zu bürokratisch, wenig flexibel.



