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Firmengründung Zypern: Die Steueroase in der Europäischen Union -Firma gründen
- Holdinggesellschaft auf Zypern
- Grenzübergreifende Verschmelzung und Alternativlösung
- Firmengründung Zypern: Exposee
- Firmengründung Zypern,Immobilien-Mietrecht
- Transport-Lizenz Zypern
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland
- Damit eine Firmengründung auf Zypern nicht zur Steuerfalle wird!
Firmengründung Zypern: Die Steueroase in der europäischen Union
Neben Madeira, der kanarische Sonderzone (ZEC), Malta, Irland und Bulgarien hat Zypern die geringste Steuerlast in der EU, nämlich 12,5% Körperschaftssteuer.
Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten unterliegen keiner Quellensteuer auf Zypern, unabhängig von dem Vorhandensein eines Doppelbesteuerungsabkommens. Zyprische Holdinggesellschaften (Beteiligungserlöse, verbundene Unternehmen) bleiben steuerfrei.
Positivwirkungen der EU-Niederlassungsfreiheit/EU-Rechtschutz, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie und/oder EU-Fusionsrichtlinie, keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG) sofern ausreichend Substanz-Escape auf Zypern.
Außerdem:
- Einnahmen aus Rechten/Patente und Lizenzen (IP Box): 80% bleiben steuerfrei, Effektivsteuersatz 2,5%
- Einkommen auf Wertpapiere (Handeln und Halten) sind von jeglicher Steuer befreit
- Internationale Stiftungen sind gänzlich steuerbefreit
- Zinseinkommen von Steuerausländern bei zyprischen Banken sind steuerfrei
- Reedereien bezahlen keine Steuern, 4,25% Steuern für Managementgesellschaften im Schiffswesen
- Ebene der natürlichen Person: Unterschied zwischen steuerlichen Inländern und steuerlichen Ausländern (tax resident, tax non-resident)
- Für Mandanten aus Österreich: Realisierung einer zyprischen Organschaft: Steuerfreie Vereinnahmung der Gewinne seitens in Österreich wohnhafter stiller Gesellschafter (unter Progressionsvorbehalt)
Firmengründung Zypern: Steuerlicher Anreiz für die Beschäftigung nicht in Zypern steueransässiger Angestellter zyprischer Gesellschaften mit hohem Einkommen
Das Einkommen von natürlichen, bei zyprischen Gesellschaften angestellten Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz jedoch nicht in Zypern haben und somit in Zypern nicht steuerpflichtig sind, konnte bisher und kann nach wie vor auf freiwilliger Basis in Zypern einkommensversteuert werden. Aufgrund vieler Doppelbesteuerungsabkommen hat dies den Vorteil, dass in Zypern bereits versteuertes Einkommen aus angestellter Tätigkeit im Sitzstaat des Steuerpflichtigen nicht noch einmal versteuert werden muss und die steuerliche Belastung in Zypern unter Umständen geringer ausfällt. Für nicht in Zypern ansässige Angestellte besteht in Zypern keine Sozialversicherungspflicht.
Der neue steuerliche Anreiz besteht darin, dass 50 % eines jährlich EURO 100.000 übersteigenden Bruttoeinkommens (Bruttogehalt) aus angestellter Tätigkeit bei einer zyprischen Gesellschaft für die Dauer von 5 Jahren von jeglicher Steuer befreit ist.
Firmengründung Zypern: Übersicht
Steuern | EU | DBA-Sachverhalt | Niedrigsteuerland nach § 8 Deutsches AStG | EU-Mutter-Tochter-RL |
12,5% Ertragssteuer, Holdinggesellschaften bleiben steuerfrei | Ja. Wirkung der EU Niederlassungsfreiheit und Urteile des EuGHs. EU Fusionsrichtlinie anwendbar. | Ja, unterhält mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungs-abkommen. Mithin Abschirmwirkung eines DBAs, Betriebsstätte auf der Grundlage 5 DBA. | Ja. Allerdings ist die Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung EU-rechtswidrig. Im Zweifel muss ein qualifizierter Geschäftsbetrieb nachgewiesen werden. | Ja: Mithin steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen EU-Unternehmen |
Mögliche Alternativen aus steuerlicher Sicht: Kanarische Sonderzone (5% Steuern), EU Sonderzone Madeira mit 4% Steuern, Malta mit dem Malta Holding Modell (5%), Bulgarien mit 10% Flat-Tax oder Irland mit 12,5% Ertragssteuern.
Vorteile Firmengründung Zypern auf EU-Ebene
Zypern ist Mitglied der Europäischen Union, daher:
- Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, mithin Urteile des EuGHs zur Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz
- Wirkung der EU-Fusionsrichtlinie, Einbringung in die europäische Union, Realisierung Anteilstausch /Gesellschafter-Fremdfinanzierung (steuerneutraler Übertrag der Assets/Vermögenswerte von der Tochtergesellschaft auf eine zyprische Holding)
- Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Keine Negativ-Wirkung der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung nach § 8AStG, sofern ausreichend Substanz Escape auf Zypern
- Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie: Steuerfreie Vereinnahmung der Dividenden bei verbundenen Unternehmen in der EU, sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind.
- Keine Negativwirkungen einer Funktionsverlagerung (in Deutschland §1 AStG) durch Maßnahmen der Funktionsverdopplung
Vorteile Firmengründung Zypern im DBA-Sachverhalt
Zypern unterhält mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen, mithin:
- Abschirmwirkung eines Doppelbesteuerungsabkommen vorhanden
- Bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts: Keine Wirkung §§12/13 AO, eine steuerliche Betriebsstätte außerhalb Zyperns definiert sich allein über 5 DBA: Ein Warenlager, eine Repräsentanz oder der ständige Vertreter lösen in Deutschland keine steuerliche Betriebsstätte aus.
- Bei Anwendung des österreichischen Steuerrechts: Ein Warenlager, eine Repräsentanz oder der ständige Vertreter lösen in Österreich keine steuerliche Betriebsstätte aus.
Vorteile Firmengründung Zypern für Deutsche Mandanten
Vgl. hierzu die Ausführungen „Vorteile Firmengründung Zypern auf EU-Ebene und Vorteile im DBA-Sachverhalt“. Ergänzend beschreibt §8.3 KStG grundsätzlich die steuerfreie Vereinnahmung von ausländischen Dividenden bei verbundenen Unternehmen.
Vorteile Firmengründung Zypern für Mandanten aus Österreich
Vgl. hierzu die Ausführungen „Vorteile Firmengründung Zypern auf EU-Ebene und Vorteile im DBA-Sachverhalt“. Ergänzend besteht für Mandanten aus Österreich die Möglichkeit der steuerlichen Organschaft auf Zypern, also steuerfreie Vereinnahmung der Gewinne beim österreichischen Anteilseigner unter Progressionsvorbehalt. Österreich kennt übrigens keine Regelung analog der Deutschen Hinzurechnungsbesteuerung.
Firmengründung Zypern und gestaltungsmissbrauch
Zu vermeiden ist in jedem Falle die Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft und/oder die Annahme, dass die Gesellschaft z.B. von Deutschland aus „ferngesteuert“ wird:
- Ausreichend Substanz Escape auf Zypern, kein reines Registered Office. Die notwendige Ausgestaltung eines ordentlichen Geschäftssitzes auf Zypern hängt von verschiedenen Faktoren ab (Fremdvergleichsgrundsätze). Ausreichend kann ein virtuell Office Plus sein (Postadresse, eigene Telefonnummer auf den Namen der Gesellschaft, persönliche Gesprächsannahme, Faxdienst, 40 Std. Büro- oder Konferenzraumnutzung pro Monat inkl.)
- Bei Einsatz eines Treuhand-Direktors: Lokal ansässige natürliche Person (keine juristische Person oder gar eine Offshore Gesellschaft) als Direktor der zyprischen Limited, die erkennbar die Geschicke der Gesellschaft lenkt und Verträge zeichnet. Das Gehalt des Treuhand-Direktors darf nicht lächerlich gering sein, so dass man schon aufgrund des Gehaltes auf eine Treuhand schließen kann. Es muss in jedem Fall der Eindruck vermieden werden, dass die Gesellschaft aus dem Ausland „ferngesteuert“ wird!
- Ansässigkeitsbescheinigung vom zyprischen Finanzamt
- Steuernummer und USt-ID (VAT) für die Gesellschaft
- Konto für die Gesellschaft auf Zypern, am Besten Realisierung unseres Zwei-Konten-Systems:
Es muss eine Lösung gefunden werden, bei der unsere Mandanten alleinigen Zugriff auf das Vermögen/Konto der Auslandsgesellschaft haben. Auf der anderen Seite muss bei Einsatz eines Treuhand- oder angestellten Direktors dieser einen eingeschränkten Zugriff auf das Konto haben, um laufende Verbindlichkeiten (staatliche Gebühren, Headoffice usw..) bedienen zu können. Wir bieten hier als ideale Lösung unser Zwei-Konten-System an:
1. Haupt-Gesellschaftskonto: Hier gehen alle Einnahmen ein. Kontovollmacht hat gemäß Gesellschafterbeschluss allein der Mandant.
2. Konto: Direktor-Konto: Hier hat der Direktor und der Mandant Kontovollmacht. Der Mandant sorgt dafür, dass durch Überweisung vom Haupt-Gesellschafter- an das Direktor-Konto ausreichend Guthaben auf dem Direktor-Konto verbleibt, um laufende Ausgaben vom Direktor tilgen zu können.
- Vertragsgestaltungen /Rechnungsvorlagen nach zyprischen Recht
Firmengründung Zypern und Dienstleistungen unserer Kanzlei
- Gründung der zyprischen Limited über Steuer-oder Anwaltskanzlei auf Zypern, Registerunterlagen, Apostille, notarielle Beglaubigung der Registerunterlagen
- Registered Office, virtuell Office bis Büro auf Zypern (Verhinderung der Annahme der rechtswidrigen Zwischengesellschaft, reine „Schein- oder Briefkastengesellschaft“)
- Steuernummer, USt-ID (VAT No.)
- Kontoeröffnung auf Zypern (Mandant braucht zur Kontoeröffnung nicht nach Zypern reisen, Kontoeröffnung ist garantiert)
- Buchhaltung, USt-Voranmeldungen und Jahresabschluss (Steuerkanzlei Zypern)
- Steuerliche Beratung „Firmengründung Zypern“ auch im Kontext der verbundenen Unternehmen, EU-Fusionsrichtlinie, Verrechnungspreise in der EU, Verhinderung der Annahme des Gestaltungsmissbrauchs nach nationalen Gesetzen, DBA-Missbrauchsklauseln und EU-Recht
- Steuerliche Gutachten/Expertisen „Firmengründung Zypern“
- Holding auf Zypern: Steuerneutraler Übertrag der Assets der Tochter auf die zyprische Holding mittels Anteilstausch /Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Gewinnabsaugung nach Zypern durch Darlehn, als Alternative zur Verschmelzung
- IP Box Zypern (Patent-/Lizenzbox)
- Realisierung des Organschaftsmodells für Mandanten aus Österreich
- Realisierung „Angestellter auf Zypern mit Einkommen über 100.000 Euro“, zur maßgeblichen Reduzierung der Gesamtsteuerlast/ Dividendenbesteuerung beim ausländischen Anteilseigner
- Gründung einer Ltd & CO KG, mit zyprischer Limited als Komplementär
- Arbeitsverträge Mitarbeiter nach zyprischen Recht, Lohnkonten, Hilfe bei der Suche nach geeigneten Büroräumen und/oder Produktionsstätten/Lagerhallen
- Gründung von zyprischen Stiftungen und Trusts
- Gründung von Investmentgesellschaften auf Zypern
- Gründung von Redereien
- Ebene der natürlichen Person: steuerlicher Inländern und steuerlicher Ausländer (tax resident, tax non-resident), Verlagerung der unbeschränkten Steuerpflicht nach Zypern
Auf Wunsch bzw. sofern erforderlich:
- Stellung Treuhand-Direktor oder angestellter Direktor auf Zypern (Rechtsanwalt Zypern): Artikel 5 DBA, „Ort der geschäftlichen Oberleitung als Ort der steuerlichen Betriebsstätte“, sofern keine Produktionsstätte, keine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate auf Zypern, dann immer Betriebsstätte, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung.
- Stellung Treuhand-Shareholder zu X-100%: Zypriotische Kanzlei stellt Treuhand-Shareholder oder unsere englische Steuerkanzlei

Firmengründung Zypern und Dienstleistungen unserer Kanzlei für mittelständische Betriebe
- Steuerliche Gutachten/Expertisen „Firmengründung Zypern“ durch Steuerberater internationales Steuerrecht, LL.M. Tax (Fragen der Funktionsverlagerung, Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Fremdvergleichsgrundsätze, Verrechnungspreise usw.)
- Geschäftsführer Zypern Ltd oder PLC: Ansässigkeit des entsendeten Geschäftsführers auf Zypern (Hilfe bei der Wohnungssuche, steuerliche Anmeldung, Manager-Versicherung, Lohnsteuer, Sozialversicherung) oder Hilfe bei der Stellenausschreibung und Bewerberauswahl oder Stellung eines angestellten Geschäftsführers auf Zypern (Anwalt unserer Kanzlei als angestellter Geschäftsführer/Direktor, Angestelltenvertrag)
- Angestellte bei zyprischer Ltd oder PLC: Hilfe bei der Wohnungssuche, steuerliche Anmeldung, Lohnsteuer, Sozialversicherung
- Hilfe bei der Suche nach geeigneten Büroräumen, Mietvertragsrecht, Immobilienerwerb
- Laufende Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Jahresabschluss und Bilanz, Lohnkonten
Firmengründung Zypern und Steuerfallen!
Reine Gründungsagenturen- zudem allein auf Zypern ansässig- suggerieren dem Klienten, dass es mit der einfachen Gründung einer zyprischen Limited getan ist und der Klient ist alle Steuersorgen los. Dem ist natürlich selten so. Insbesondere sind folgende Aspekte zu beachten:
- Negativwirkungen nationaler Gesetze zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG): Zwar ist eine Hinzurechnungsbesteuerung im EU-Kontext rechtswidrig, jedoch nur bei ausreichendem Substanz Escape der zyprischen Limited
- Negativwirkung nationaler Gesetze zur Funktionsverlagerung (in Deutschland §1 AStG): Eine Funktionsverlagerung liegt vor, wenn ein Unternehmen (verlagerndes Unternehmen) einem anderen nahe stehenden Unternehmen (übernehmendes Unternehmen) Wirtschaftsgüter und sonstige Vorteile sowie die damit verbundenen Chancen und Risiken überträgt oder zur Nutzung überlässt, damit das übernehmende Unternehmen eine Funktion ausüben kann, die bisher von dem verlagernden Unternehmen ausgeübt worden ist, und dadurch die Ausübung der betreffenden Funktion durch das verlagernde Unternehmen eingeschränkt wird. Liegt also grundsätzlich eine Funktionsverlagerung vor, muss geprüft werden ob in den vorliegenden Fall die Negativwirkungen greifen und wenn ja, welche legalen Gestaltungsstrategien bestehen, diese Negativwirkungen zu verhindern.
- Ausgestaltung der zyprischen Limited bei Treuhand-Lösung: Es muss der Eindruck verhindert werden, dass die zyprische Limited z.B. von Deutschland aus „ferngesteuert“ wird. Daher ist der Einsatz eines reinen Nominee-Direktors oder gar einer Offshore-Gesellschaft als Direktor der zyprischen Limited kontraproduktiv. Die Mindestanforderung wäre ein lokaler Direktor, der geschäftlich tätig ist und Verträge zeichnet
- Ausreichend Substanz Escape auf Zypern: Kein reines Registered Office bzw. Konstellationen einer „Briefkastengesellschaft“
- Bei zyprischer Holding: Ist die Tochter (oder sind die Töchter) werthaltig, müsste die zyprische Holding die Assets der Tochter eigentlich erwerben. Dieses ist selten sinnvoll und/oder gewollt. Eine steuerneutrale Übertragung der Assets ist allerdings nur durch Verschmelzung oder Anteilstausch und Gesellschafter-Fremdfinanzierung möglich.
Firmengründung Zypern und rechtliche Rahmenbedingungen EU
Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangen werden
Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren. Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden.
Einleitung steuerrechtliche Aspekte zur zyprischen Limited


Firmengründung Zypern: DBA-Sachverhalt „Betriebsstätte“:
Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 9-12 Monate Dauer (je nach DBA), löst immer eine Betriebsstätte auf Zypern aus, unabhängig vom „Ort der geschäftlichen Oberleitung“.
Ansonsten definiert sich die steuerliche Betriebsstätte über „Den Ort der geschäftlichen Oberleitung“:
- Entweder der Mandant- oder ein Beauftragter- verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach Zypern und tritt als Direktor der Gesellschaft auf ODER
- sofern keine Tagesentscheidungen: Der nicht auf Zypern ansässige Direktor weist nach, dass er sich im Rahmen der notwendigen Leitungsaufgaben auf Zypern aufhält, um diese Leitungsaufgaben an der Betriebsstätte auf Zypern gewöhnlich wahrzunehmen ODER
- unsere Kanzlei auf Zypern stellt einen Treuhand-Direktor bzw. angestellten Direktor
Firmengründung Zypern: Ebene der Shareholder/Eigner der zyprischen Limited
Vom Grundsatz her kann jede natürliche oder juristische Person in- oder außerhalb Zyperns Shareholder einer zyprischen Limited sein. Da Zypern Dividendenausschüttungen an einen Nicht-Zyprioten nicht besteuert, ist das Augenmerk auf das nationale Steuerrecht (Dividendenempfänger) zu richten. Beispiel Deutschland:
- Eine Deutsche Kapitalgesellschaft empfängt die zyprischen Dividenden steuerfrei (§8.3 KStG, Wirkung EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, sofern Voraussetzungen erfüllt)
- Eine Deutsche natürliche Person hat die zyprischen Dividenden mit 25%tiger Abgeltungssteuer zu besteuern oder Hineinoptieren ins Teileinkünfteverfahren
- Andere Länder in der EU: Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie bei verbundenen Unternehmen ,sofern die Voraussetzungen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie erfüllt sind. Ergänzend greift inländisches Recht zur Besteuerung vereinnahmter Dividenden und/oder DBA-Recht.
Andere Länder außerhalb der EU: Es greift inländisches Recht des Dividendenempfängers und/oder DBA-Recht.
Grundsätzlich können auf der Ebene der Shareholder folgende Gestaltungen angeboten werden:
- Mandant oder seine Kapitalgesellschaft hält X-100% der Anteile
- Unsere zyprische Kanzlei hält X-100% Anteile treuhänderisch
- Es wird eine Offshore-Gesellschaft gegründet (z.B. Belize) als Anteilseigner (X-100%). Diese Verfahrensweise ist in der Praxis nur möglich, weil das zyprische Recht Offshore-Gesellschaften als Shareholder akzeptiert, mithin Banken bei der Kontoeröffnung nicht die Anwesenheit des Direktors der Offshore-Gesellschaft verlangen und/oder die Offenbarung der Shareholder. In vielen anderen Ländern, Z.B. England, nicht realisierbar.
-Unsere englische Steuerkanzlei hält die Anteile treuhänderisch
Mehr Informationen erhalten Sie hier..
Umgehung der zyprischen Verteidigungssteuer bei Nicht-Ausschüttung innerhalb von zwei Jahren:
Hält ein Zypriot (natürliche oder juristische Person) Anteile an einer zyprischen Kapitalgesellschaft und erfolgt keine Gewinnausschüttung innerhalb von zwei Jahren, fingiert das zyprische Finanzamt eine Ausschüttung und besteuert mit 15% Verteidigungssteuer. Lösungen: Z.B. 50% der Anteile werden von unserer englischen Gesellschaft treuhänderisch gehalten und nicht von der zyprischen Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei. Rechtsfolgen: Keine Anwendung der fiktiven Ausschüttungsbesteuerung, da ein Nicht-Zypriot Anteilseigner ist.
Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie:
Gemäß EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können Dividenden zwischen EU-Körperschaften steuerfrei vereinnahmt werden. Der Beteiligungsschwellenwert liegt bei:
- 20% vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2006;
- 15% vom 1. Januar 2007bis zum 31. Dezember 2008; und
- 10% vom 1. Januar 2009.
Voraussetzungen sind: Beide Gesellschaften müssen aktiv im Sinne sein, Beteiligungsschwellenwert erreicht und die Beteiligung muss erkennbar auf mindestens ein Jahr ausgelegt sein.
Firmengründung Zypern: Vorteile der Limited auf Zypern
- EU-Gesellschaft, mithin EU-Niederlassungsfreiheit/ EU Rechtschutz, DBA-Sachverhalt, mithin keine Wirkung §§12/13 AO bei Anwendung des Deutschen Steuerrechts
- Kann außerhalb Zyperns als Repräsentanz nach Artikel 5.3 DBA auftreten, also keine steuerliche Betriebsstätte
- Kann außerhalb Zyperns als Niederlassung (Betriebsstätte) auftreten, wobei das Recht des Sitzstaates (Zyperns) anzuwenden ist
- Nur 12,5% Körperschaftssteuer
- Grundsätzlich keine Quellensteuer bei Dividendenausschüttungen ins Ausland
- Beteiligungserlöse bleiben steuerfrei
- Einnahmen aus Rechten/Patente und Lizenzen:80% bleiben steuerfrei
- keine Abzüge von Dividendensteuern
- Teilhaberschaften werden vollständig von der Steuer befreit
- Vollständiger Erlass von Kapitalgewinnsteuern, mit Ausnahme des Verkaufs von in Zypern befindlichen Immobilien
- Ausländische Angestellte, die auf Zypern arbeiten, zahlen nur die halbe zyprische Einkommensteuer
- Konten mit frei konvertierbarer Währung können sowohl auf Zypern als auch im Ausland geführt werden
- Gründung über eine international renommierte Steuer-und Rechtsanwaltskanzlei Zypern
- Keine Übergangsfristen bei der Einstellung von Mitarbeitern aus den neuen EU-Beitrittsländern, mithin interessant z.B. für Transportdienstleister
Firmengründung Zypern: Allgemeines
Zypern bietet hervorragende Möglichkeiten und ist sicherlich weltweit einer der bekanntesten Standorte, um international Geschäfte zu betreiben.
In den letzten Jahren hat sich Zypern zu einem der bedeutendsten Geschäfts- und Finanzzentren weltweit entwickelt. Ein ständig wachsender Sektor ist der der sogenannten Limited Companys. Steuervorteile, relativ geringe Lebenshaltungskosten und zahlreiche Vergünstigungen, veranlassen immer mehr Firmen zu Gründungen von Niederlassungen auf der Mittelmeerinsel.
Das Zypern ein attraktiver Standort für die Gründung einer Limited ist, liegt zum einen an seiner günstigen geographischen Lage im Schnittpunkt dreier Kontinente. Die arabischen Länder mit ihren Ölvorkommen liegen sozusagen vor der Haustür, von den wichtigen Zentren Europas, des Mittleren Ostens und Afrikas ist Zypern weniger als drei Flugstunden entfernt. Hinzu kommt das günstige Mittelmeerklima mit warmen Wintern und langen trockenen Sommern.
Zum anderen spricht die ausgezeichnete Infrastruktur des Landes für die Niederlassung einer ausländischen Firma. Europäischer Lebensstandard, minimale Kriminalitätsrate, ein modernes Gesundheitswesen, ein hoch entwickeltes Telekommunikationssystem, ein Bankwesen mit Bewegungsfreiheit für ausländische Währungen, professionelle Dienstleistungen auf hohem Niveau: all diese Faktoren sind Anreize für ausländische Unternehmer.
Im ersten Schritt zur Registrierung einer Limited auf Zypern muss vom Beamten der Registrierungsbehörde ein Firmenname genehmigt werden. Bitte geben Sie uns daher mehrere Namen zur Auswahl, deren Genehmigung wir dann beantragen. Eine Liste bereits genehmigter Namen und/oder bereits registrierter Firmen erhalten Sie von uns auf Anfrage.
Bitte informieren Sie uns über das autorisierte Aktienkapital der Firma und die Anzahl der auszustellenden Anteile. Das empfohlene autorisierte Kapital beträgt CYP£ 1,000, es sei denn Sie wünschen einen höheren Betrag. Die Geschäfte der Firma sind nicht auf den Betrag des autorisiertes Kapitals der Firma beschränkt. Der Mindestbetrag als autorisiertes Aktienkapital zur Registrierung einer Ltd. beträgt CYP£ 1,000.
Die große Mehrheit aller in Zypern registrierten Firmen bevorzugt nominierte Aktionäre so dass in den Registrierungsdokumenten nur der Name der zypriotischen Firma als Aktionär erscheint und nicht die Person im Ausland. Dies ist hervorragend für Steuer- und Anonymitätsfragen.
Gründung einer Deutschen Kommanditgesellschaft mit zyprischer Limited als Komplementär
Sie gründen eine deutsche Kommanditgesellschaft, wobei die zyprische Limited der Komplementär (Vollhafter) ist. Die Vorteile dieser Konstellation können sein:
- Geschäftsführung der Limited muss lediglich Bestellung und Vertretungsvollmacht nachweisen
- kein IHK-Beitrag in Deutschland
- keine Versteuerung im Sinne einer Mitunternehmerschaft
- Die KG wird in Deutschland als Personengesellschaft besteuert, mithin erfolgt die überwiegende Besteuerung auf Zypern (Komplementär)
- Sie treten mit einer deutschen Gesellschaftsform auf, was bei konservativen Branchen von Vorteil sein kann
Firmengründung Zypern und Artikel 5.3 DBA (Doppelbesteuerungsabkommen)
Beispiel: Alleinige Betriebsstätte auf Zypern und Warenlager oder Repräsentanz nach 5.3 DBA in Deutschland.
5.3 DBA, als Betriebsstätten gelten nicht:
- Einrichtungen, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden;
- Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung unterhalten werden;
- Bestände von Gütern oder Waren des Unternehmens, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein anderes Unternehmen bearbeitet oderverarbeitet zu werden;
- eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen oder Informationen zu beschaffen;
- eine feste Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen zu werben, Informationen zu erteilen,wissenschaftliche Forschung zu betreiben oder ähnliche Tätigkeiten auszuüben, die vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen.
(4) Ist eine Person – mit Ausnahme eines unabhängigen Vertreters im Sinne des Absatzes 5 – in einem Vertragstaat für ein Unternehmen des anderen Vertragstaates tätig, so gilt eine in dem erstgenannten Staat gelegene Betriebstätte als gegeben, wenn die Person eine Vollmacht besitzt, im Namen des Unternehmens Verträge abzuschließen, und die Vollmacht in diesem Staat gewöhnlich ausübt, es sei denn, daß sich ihre Tätigkeit auf den Einkauf von Gütern oder Waren für das Unternehmen beschränkt.
(5) Ein Unternehmen eines Vertragstaates wird nicht schon deshalb so behandelt, als habe es eine Betriebstätte in dem anderen Vertragstaat, weil es dort seine Tätigkeit durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Allein dadurch, daß eine in einem Vertragstaat ansässige Gesellschaft eine Gesellschaft beherrscht oder von einer Gesellschaft beherrscht wird, die in dem anderen Vertragstaat ansässig ist oder dort (entweder durch eine Betriebstätte oder in anderer Weise) ihre Tätigkeit ausübt, wird eine der beiden Gesellschaften nicht zur Betriebstätte der anderen.