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Die Kanarische Sonderzone (ZEC): 4% Körperschaftssteuer, EU-Gesellschaft. – Firma gründen

Wir begleiten Unternehmen bei der Gründung einer Betriebsstätte auf der Kanarischen Sonderzone, ZEC. Vorteile einer Unternehmensgründung ZEC:

  • Extrem niedrige Körperschaftssteuer von 4%
  • Reduzierte MwSt. von 5%
  • Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit, EU-Rechtschutz
  • Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, ergänzend: Die Bestimmungen der ZEC sehen vor, dass die Steuerbefreiungen auch für Gewinne von Ansässigen aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind, gelten, wenn diese Gewinne von einem ZEC-Unternehmen ausgezahlt werden und aus Geschäftsvorgängen stammen, die tatsächlich im geografischen Geltungsbereich der ZEC durchgeführt wurden.
  • Wirkung der Doppelbesteuerungsabkommen

Firmengründung Kanarische Sonderzone (ZEC)- Voraussetzungen:

  • Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist Voraussetzung für die Ansiedlung (Siehe unten, mindestens 3 Arbeitsplätze)
  • Qualifizierter Geschäftsbetrieb im Sinne muss vorliegen (voll eingerichtetes Büro)
  • Mindestinvestition (Anlagevermögen) 50.000- 100.000 Euro in den ersten zwei Jahren nach Ansiedlung (100.000 Euro auf Teneriffa oder Gran Canaria)
  • Mindestens ein Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Gesellschaft (also z.B. auf Teneriffa) haben.
  • Die Gesellschaft muss mindestens einen Geschäftsführer und einen Gesellschafter haben. Geschäftsführer und Gesellschafter kann die gleiche Person sein. Das Mindest-Stammkapital einer S.L. beträgt 3005 Euro.

Hinweis: Die ZEC gehört nicht zum umsatzsteuerrechtlichen Gemeinschaftsgebiet, wie z.B. Madeira

Firmengründung Kanarische Sonderzone (ZEC)- Unsere Dienstleistungen sind:

  • Beratung im Rahmen der Firmengründung ZEC
  • Genehmigungsantrag, juristische Begleitung bis zur Genehmigung
  • Steuerliche Gestaltung im Rahmen der „verbundenen Unternehmen“: Z.B. Gründung einer EU-Holding zur steuerfreien Vereinnahmung der „ZEC-Dividenden“, Einbringung in die europäische Union (Europa AG, § 23 UmwStG), Anteilstausch und Gesellschafter-Fremdfinanzierung (steuerneutraler Übertrag der Assets der Tochter auf die ZEC Gesellschaft).
  • Bürosuche, Lagerhallen, Produktionsstätten
  • Vermittlung an Steuerberater auf den Kanaren, Deutschsprachig  

Wann Betriebsstätte auf den Kanaren (ZEC) ?

Zunächst gelten die Grundsätze des § 5 DBA:

Eine Produktionsstätte, eine Stätte zur Ausbeutung von Bodenschätzen oder eine Bauausführung länger als 12 Monate Dauer, ist immer eine Betriebsstätte, unabhängig vom Ort der geschäftlichen Oberleitung. Ist dieses nicht gegeben, greift die Legaldefinition „Ort der geschäftlichen Oberleitung“: Entweder der Mandant oder ein Beauftragter verlagert seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den Sitzstaat (hier Spanien/Kanaren) und tritt als Direktor der Gesellschaft auf oder ein Ansässiger im Sinne wird als Direktor angestellt.

Die Treuhand-Stellung eines Geschäftsführers funktioniert aufgrund der ZEC-Gesetzgebung nicht. Es besteht aber alternativ die Möglichkeit, dass ein ansässiger Rechtsanwalt als „angestellter Geschäftsführer“ auftritt.

Gesellschaftsrechtlich- verbundene Unternehmen

§8/2 AStG (Deutsche Hinzurechnungsbesteuerung) entfaltet keine Wirkung. Mithin kann z.B. eine Deutsche Kapitalgesellschaft beherrschenden Einfluss haben, Dividendenausschüttungen werden unter Wirkung der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei vereinnahmt (sofern Beteiligungsschwelle erreicht und Beteiligung auf mindestens ein Jahr ausgelegt).


Was ist die Kanarische Sonderzone?

Die Kanarische Sonderzone (ZEC) ist ein Niedrigsteuergebiet, das innerhalb des Wirtschafts- und Steuersystems der Kanaren (REF) geschaffen wurde, mit dem Ziel, den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt des Archipels zu fördern und die Produktionsstrukturen zu erweitern.

Die Kanarische Sonderzone wurde im Januar 2000 von der Europäischen Union genehmigt und im Dezember 2006 verlängert, wobei die spanische Staatsregierung gemäß den Bestimmungen bezüglich der Genehmigungen das Wirtschafts- und Steuersystem der Kanaren in Bezug auf die ZEC entsprechend angepasst hat (Titel V des Gesetzes 19/1994, geändert durch das Königliche Gesetzesdekret 12/2006 und durchgeführt durch das Königliche Gesetzesdekret 1758/2007).

Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone können zunächst bis zum 31. Dezember 2019 in Anspruch genommen werden, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission so gut wie sicher. Die Eintragung ins Offizielle Unternehmensregister der ZEC (ROEZEC) kann bis zum 31. Dezember 2013 erfolgen.


Wo können sich die Unternehmen der ZEC ansiedeln?

Die Sonderzone erstreckt sich auf das gesamte Hoheitsgebiet der Kanarischen Inseln unter Beachtung folgender Besonderheiten:

  • Dienstleistungsunternehmen können sich an jedem beliebigen Ort auf dem Archipel niederlassen.
  • Unternehmen, zu deren Aktivitäten die Produktion, Verarbeitung, Veredelung und der Vertrieb von Waren zählen, müssen sich in speziell dafür vorgesehenen Gebieten ansiedeln.

Diese besonderen Gebiete, die sich in der Nähe der kanarischen Häfen und Flughäfen befinden, sind folgendermaßen verteilt:

» Gran Canaria: 150 Hektar aufgeteilt in 5 Gebiete

  • Hafen La Luz – Großballungsraum Las Palmas de Gran Canaria – Arucas
  • Arinaga – Bahía de Formas
  • Industriegebiet von Telde
  • Flughafenpark – Las Majoreras
  • Zona Noroeste

» Tenerife: 150 Hektar aufgeteilt in 5 Gebiete

  • Metropolitana
  • Comarca del Valle de Güimar
  • Comarca del Valle de la Orotava
  • Hafengebiet von Santa Cruz de Tenerife
  • Flughafengebiet – Industriegebeit von Granadilla – Complejo Medioambiental de Arico

» La Palma: 50 Hektar aufgeteilt in 2 Gebiete

  • Zona Polígono Oeste
  • Zona Polígono Este

» Fuerteventura: 25 Hektar

  • Hafen von Puerto del Rosario –  Flughafen von Fuerteventura – Ehemaliger Flughafen Los Estancos – Llano de la Casita (El Matorral) und Casa de Pancho Sanabria  

» Lanzarote: 25 Hektar

  • Los Mármoles – Altavista Ost – Logistikgebiet

» El Hierro: 25 Hektar

  • El Majano – Meseta de Nisdafe – Gebiete neben Tiñorr

» La Gomera: 25 Hektar

  • Industriegebiet von San Sebastián de La Gomera

Körperschaftssteuer

Die Unternehmen der ZEC unterliegen einer in Spanien gültigen Körperschaftssteuer von 4 %. Der sonst in Spanien anzuwendende Steuersatz liegt ab dem Jahr 2008 zwischen 25 und 30 %. Der für den besonderen Steuersatz von 4 % anzuwendende Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage richtet sich nach der Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze und der von dem ZEC-Unternehmen ausgeübten Geschäftsaktivität.

Nettoschaffung von ArbeitsplätzenIndustrieDiaenstleistungsbereichAndere Leistungen*
3 – 8 Arbeitsplätze1.800.000 € 1.500.000 € 1.125.000 € 
9 – 12 Arbeitsplätze2.400.000 € 2.000.000 € 1.500.000 € 
13 – 20 Arbeitsplätze3.600.000 € 3.000.000 € 2.250.000 € 
21 – 50 Arbeitsplätze9.200.000 € 8.000.000 € 6.000.000 € 
51 – 100 Arbeitsplätze21.600.000 € 18.000.000 € 13.500.000 € 
mehr als 100 Arbeitsplätze120.000.000 € 100.000.000 € 75.000.000 € 

*Als andere Geschäftsaktivitäten gelten: Großhandel und Großhandelsvermittlung (außer bei Fahrzeugen mit Motor und Krafträdern); Reisebüros, Einzel- und Großhandel sowie andere Aktivitäten im Tourismussektor; Aktivitäten im Informatikbereich; Aktivitäten im juristischen Bereich, der Buchhaltung, des Rechnungswesens, Steuerberatung, der Markt- und Meinungsforschung; Consulting und Unternehmensberatung; Verwaltung von Investmentgesellschaften; Werbewirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit.


DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN, EU-MUTTER-TOCHTERRICHTLINIE UND EINKOMMENSTEUER FÜR NICHTANSÄSSIGE

Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet, aus diesem Grund:

  • Gelten für die Unternehmen der ZEC die von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
  • gemäß der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie die ausgeschütteten Gewinne von Tochtergesellschaften, die ZEC-Unternehmen sind, an die Muttergesellschaften mit Sitz in einem anderen Land der Gemeinschaft steuerfrei.
  • • Die Bestimmungen der ZEC sehen vor, dass die vorgenannten Steuerbefreiungen auch für Gewinne von Ansässigen aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der EU sind, gelten, wenn diese Gewinne von einem ZEC-Unternehmen ausgezahlt werden und aus Geschäftsvorgängen stammen, die tatsächlich im geografischen Geltungsbereich der ZEC durchgeführt wurden.
  • Natürliche Personen: Zinsen und sonstige Einkünfte aus der Kapitalüberlassung an Dritte, sowie Vermögenszuwächse, die aus beweglichen Gütern herrühren, die Nichtansässige in Spanien ohne eine permanente Niederlassung erzielen.
    Juristische Personen: Gewinne, die von sich in Spanien befindlichen Filialen an ihre Muttergesellschaften ausgeschüttet werden.

Diese Befreiungen gelten jedoch nicht, wenn die Einkünfte aus Ländern oder Gebieten stammen, mit denen es keinen tatsächlichen Austausch über Steuerinformationen gibt oder die Muttergesellschaft ihren Steuersitz in einem dieser Länder oder Gebiete hat.


STEUER AUF VERMÖGENSÜBERTRAGUNGEN UND DOKUMENTIERTE RECHTSHANDLUNGEN

Die Unternehmen der ZEC sind in folgenden Fällen von dieser Steuer befreit:

  • Beim Erwerb von Gütern oder Rechten, die dem Betriebszweck innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs dienen.
  • Bei allen Gesellschaftsvorgängen von ZEC-Unternehmen mit Ausnahme der Auflösung des Unternehmens.
  • Bei beurkundeten Rechtsakten verbunden mit von diesen Unternehmen innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs der ZEC getätigten Transaktionen.

DIE KANARISCHE MEHRWERTSTEUER (IGIC)

Bei der Impuesto General Indirecto Canario (IGIC) handelt es sich um eine den Endverbrauch belastende indirekte Steuer, die der Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit der IGIC-Steuer ist ihr reduzierter Satz von z.Zt. 5,0%.

Generell sind die ZEC-Unternehmen bei Lieferungen von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen untereinander, sowie beim Import von Gütern von dieser Steuer befreit.


Gesetzgebung der Kanarischen Sonderzone

Títel V des Gesetzes 19/1994 (geändert durch das Königliche Gesetzesdekret 12/2006)

Die Kanarische Sonderzone ist ein Niedrigsteuergebiet, das im Rahmen der Europäischen Union geschaffen wurde und in dem neben anderen Vorteilen ein reduzierter Körperschaftssteuersatz von 4 % gilt, gegenüber den 20 – 25 % im übrigen Staatsgebiet. Gesellschaften, die beschließen, sich in der ZEC anzusiedeln, genießen eine weitere Reihe von steuerlichen Vorteilen, zu denen ein niedrigerer Steuersatz bei der Einkommensteuer für Nichtansässige zählt, sowie die vollständige Befreiung von indirekten Steuern bei Geschäftsaktivitäten, die innerhalb des Anwendungsbereichs der Sonderzone ausgeübt werden. Da sich ZEC-Unternehmen auf spanischem Staatsgebiet befinden, gelten für sie die spanischen Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Union.

Die Kanarische Sonderzone wurde im Januar 2000 von der Europäischen Kommission genehmigt und zwar durch das Gesetzesdekret 2/2000 vom 23.Juni, welches später durch das Königliche Gesetzesdekret 12/2006 vom 29. Dezember geändert und durch das Königliche Gesetzesdekret 1758/2007 vom 28. Dezember durchgeführt wurde (Verordnung über das Wirtschafts- und Steuersystem der Kanarischen Inseln).

Die Vorteile der Kanarischen Sonderzone gelten zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2019, eine Verlängerung ist vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission möglich.