Firmengründung Tschechien, Transportdienstleistungsunternehmen Tschechien, Steuern Tschechien

Firmengründung Tschechien – Firma gründen

Investitionsstandort Tschechien: Firmengründung Tschechien

Tschechien ist aufgrund folgender Vorteile ein interessanter Unternehmensstandort:

  • Investitionsanreize über nationale- und EU-Regelungen, Förderprogramme
  • Steuernachlässe für neue Unternehmensansiedlungen
  • Günstige Grundstücke
  • Geringe Lohnkosten
  • 19% Körperschaftssteuer für Unternehmen
  • Tschechien unterhält mit vielen Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), mithin i.d.R. Abschirmwirkung eines DBAs vorhanden. Für die DBA-Liste klicken Sie bitte hier
  • EU: Mithin Positivwirkung der EU-Niederlassungsfreiheit /EU-Rechtschutz, EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU-Fusionsrichtlinie. Keine Negativwirkungen nationaler Regelungen zur Hinzurechnungsbesteuerung (in Deutschland §8 AStG) sofern ausreichend Substanz Escape in Tschechien

Firmengründung Tschechien und Dienstleistungen unserer Kanzlei

  • Firmengründung Tschechien (Rechtsform der GmbH oder GmbH&CoKG), Eintrag ins Handelsregister, Apostille, beglaubigte Übersetzungen
  • Domizillierung der Gesellschaft in Tschechien, virtuell Office bis Büro
  • Steuerliche Anmeldung, USt-ID
  • Laufende Buchhaltung, USt-Voranmeldungen, Jahresabschluss
  • Kontoeröffnung für die Gesellschaft
  • Auf Wunsch: Treuhand-Shareholder
  • Transportdienstleistungs-Unternehmen in Tschechien

Firmengründung Tschechien: Verarbeitende Industrie – Investitionsanreize und Eignungskriterien

Die Tschechische Republik bietet mittels mehrerer Programme sowohl neu gegründeten, als auch bestehenden Unternehmen Investitionsanreize und Förderungen der gewerblichen Tätigkeit.

Firmengründung Tschechien: Das Nationale System der Investitionsanreize

Die Regierung der Tschechischen Republik verabschiedete im April 1998 erstmals ein System von Investitionsanreizen für die verarbeitende Industrie. Vom Anfang an war es als ein System entworfen, welches gleiche Bedingungen sowohl für inländische, als auch für ausländische Investoren bildet.

Das seit dem 1. Mai 2000 rechtskräftige und im Mai 2004 novellierte Gesetz über Investitionsanreize (Gesetz Nr. 72/2000 Slg.) definiert, vereinfacht und erweitert das ursprüngliche System der Investitionsanreize. Das Gesetz wurde mit der Europäischen Kommission diskutiert und folgt den europäischen Regeln für öffentliche Förderung.

Die Im Gesetz über Investitionsanreize aufgelisteten Investitionsanreize:

  • Steuernachlässe Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum vom bis zu 10 Jahren für neu gegründete Unternehmen.
  • Partielle Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren für bestehende Unternehmen.
  • Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen Finanzielle Subventionen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
  • Förderung von Schulungen und Umschulungen Finanzielle Subventionen für Schulungen und Umschulungen von neuen Arbeitnehmern.
  • Standorte Übertragung von Grundstücken und/oder Infrastruktur zu günstigen Preisen.

Die Investitionsanreize können einzeln oder als Gruppe gewährt werden und sind so entworfen, dass ihre Auswirkungen einen maximalen Einfluss auf die frühen Phasen des Projekts haben.

Firmengründung Tschechien und Steuernachlässe

Die Steuernachlässe haben zwei Formen. Wenn ein neues Unternehmen (Rechtsperson) zum Zweck der Realisierung des Investitionsprojektes gegründet wird, kann dieses neue Unternehmen Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten. Falls die Investition im Rahmen eines Erweiterungs- oder Modernisierungsprojektes innerhalb eines bestehenden tschechischen Unternehmens (Rechtsperson) stattfindet, kann das Unternehmen partielle Körperschaftssteuernachlässe für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren erhalten. Die Förderung in Form von Körperschaftsteuernachlässen wird mit der Überschreitung des maximalen möglichen Ausmaßes der öffentlichen Förderung beendet – siehe Abschnitt über die Kompatibilität der Investitionsanreize mit Regeln der Europäischen Union.

Firmengründung Tschechien: Schaffung von Arbeitsplätzen und Subventionen für Schulungen und Umschulungen

Der Umfang der Subventionen für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist von der Arbeitslosenrate in der Region, in der die Investition vorgenommen wird, abhängig, und bewegt sich zwischen null in Regionen mit einer Arbeitslosenrate unterhalb des Landesdurchschnitts und einem Maximum von 200 000 CZK (ca. 5 300 USD) pro Mitarbeiter in Regionen mit einer Arbeitslosenrate, die mehr als 50 % über dem Landesdurchschnitt liegt. Dies gilt ebenfalls für Subventionen für Schulungen und Umschulungen, die sich zwischen null bis zu einem Maximum von 35 % der gesamten Schulungskosten bewegen.

Firmengründung Tschechien und Grundstücke zu einem begünstigten Preis

Dieser Investitionsanreiz ist auf nationaler Ebene vorhanden und dient zur Sicherstellung von geeigneten Grundstücken, das Grundstück sollte bereits vor der Einreichung des Antrags über Investitionsanreize gewählt sein. Der Investitionsanreiz wird von der Regierung gegenüber Kommunen und/oder privaten Bauträgern in Formen von Fördermitteln für den Ausbau der Infrastruktur der Grundstücke und für die Übertragung von Land im Eigentum des Staates auf Kommunen zu vorteilhaften Preisen geleistet. Resultat dieses Investitionsanreizes war der Aufbau von 80 Gewerbegebieten in den Jahren 1998 bis 2003, in denen sich erschlossene Grundstücke für Investoren befinden.

Firmengründung Tschechien: Eignungskriterien für die verarbeitende Industrie

  • Die Investition muss in den Bereich verarbeitende Industrie vorgenommen werden und mindestens 50 % der Fertigungseinrichtungen müssen Maschinenanlagen bilden, die auf der von der Regierung verabschiedeten Liste der Hightech-Maschinenanlagen aufgeführt sind.
  • Die Investition muss in den Ausbau eines neuen Werkes oder in die Erweiterung oder Modernisierung bestehender Produktionsanlagen zum Zweck der Errichtung einer neuen Produktionsanlage gerichtet sein.
  • Der Investor muss mindestens 200 Mio. CZK (ca. 8 Mio. USD) innerhalb drei Jahren investieren. Diese Grenze ist auf 150 Mio. CZK (ca. 5,5 Mio. USD) oder 100 Mio. CZK (ca. 3,5 Mio. USD) in Regionen mit hoher Arbeitslosenrate herabgesetzt.
  • Mindestens die Hälfte der Mindestinvestition muss aus Eigenmitteln des Investors getragen werden.
  • Mindestens 40 % der Gesamtinvestition muss in Maschinenanlagen erfolgen.
  • Die geplante Produktion muss alle tschechischen Umweltanforderungen erfüllen.

Firmengründung Tschechien: Investitionsanreize – Übereinstimmung mit EU-Direktiven

Die Übereinstimmung der in der Tschechischen Republik gebotenen Investitionsanreize mit der EU-Förderlegislative wird durch die Europäische Kommission geprüft. Die einzelnen Anträge auf Investitionsanreize werden vom Ministerium für Industrie und Handel ausgewertet, das Ministerium trifft ebenfalls einen Beschluss über die Höhe der öffentlichen Förderung für jedes Projekt. Die aktuelle Höhe der Förderung für jedes Projekt wird als ein prozentueller Anteil des Gesamtwertes der aktuellen Investition berechnet (d.h. Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und Einrichtungen, einschließlich Aufwendungen für immaterielles Anlagevermögen in Höhe bis zu 25 % der Aufwendungen für Gebäude, Maschinen und Einrichtungen). Ist die festgelegte Grenze der öffentlichen Förderung für das Projekt erreicht worden, werden die Steuerferien beendet und das Unternehmen muss mit der Entrichtung der Körperschaftsteuer beginnen.
Siehe auch die Karte der maximalen Prozentsätze der öffentlichen Förderung in unterschiedlichen Regionen der Tschechischen Republik, im Einklang mit EU-Regeln.

Firmengründung Tschechien: Strategische Dienstleistungen und Technologiezentren – Investitionsanreize und Eignungskriterien

Im Rahmen der Stärkung der Position der Tschechischen Republik als Mittelpunkt für Informatik und Technologien in der Region Mitteleuropa leitete die tschechische Regierung ein neues System der Investitionsanreize ein, welches zur Förderung von Investitionsprojekten in der Dienstleistungsbranche entworfen wurde. Bis Ende Dezember 2005 haben 64 Unternehmen eine Zusage über die Projektförderung erhalten.

Auf Grundlage der Regierungsverordnung Nr. 1238 vom 10. Dezember 2003 werden durch das Rahmenprogramm zur Förderung von Technologiezentren und Strategischen Dienstleistungen folgende Investitionsanreize geboten:

Förderung der unternehmerischen Tätigkeiten

  • Jährliche Leistung bis zu 50% der zulässigen Aufwendungen auf unternehmerische Tätigkeiten (Aufwendungen im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit können Lohnkosten oder die Anschaffung von materiellen und immateriellen Anlagevermögen sein);
  • Die Subventionen können über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren geleistet werden, bis zur Obergrenze der öffentlichen Förderung (dieser Höchstbetrag wird auf Grundlage von zwei jährlichen Durchschnittslöhnen der Mitarbeiter während den ersten drei Jahren oder der Aufwendungen auf materielles und immaterielles Anlagevermögen binnen fünf Jahren ermittelt).

Förderung von Schulungen und Umschulungen

  • Subventionen in Höhe bis 35% (30% in Prag) auf Spezialschulungen und bis 60% (55% in Prag) auf allgemeine Schulungskosten. Spezialschulungen sind Schulungen, in deren Rahmen den Mitarbeitern Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die lediglich im Rahmen des Projekts des Investors verwendet werden und nicht einfach in andere Unternehmen übertragen werden können. Allgemeine Schulungen sind Schulungen, bei denen den Mitarbeitern Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die auch außerhalb des Projekts des Investors verwendet werden können.
  • Die Subventionen können für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren (bzw. 5 Jahren, falls der Investor mehr als 100 neue Arbeitsplätze schafft) geleistet werden. Der Höchstbetrag der Subvention auf Schulungen und Umschulungen ist auf 100 000 CZK (bzw. 150 000 CZK, falls der Investor mehr als 100 neue Arbeitsplätze schafft) je Mitarbeiter festgelegt.


Definition der strategischen Dienstleistungen

„Strategische Dienstleistungen“ sind ausgewählte Tätigkeiten der Unternehmen, die charakteristisch sind durch hohen Mehrwert, hohen Anteil an qualifizierten Arbeitskräften, nahen Bezug zu Informationstechnologien, deutliche internationale Ausrichtung, d.h. Kundendienstzentren, einschließlich regionaler Hauptsitze multinationaler Unternehmen, Softwareentwicklerzentren, Experten- und Lösungszentren für Informations- und Telekommunikationstechnologien und Hightech-Reparaturzentren.

Firmengründung Tschechien: Definition der Technologiezentren

Technologiezentren sind Zentren für innovative Tätigkeiten, mit nahem Bezug zur Produktion. Es wird erwartet, dass die Resultate der innovativen Tätigkeiten binnen 3 Jahren ab der Herausgabe des Bescheides über Zusage von Fördermitteln in die übliche Produktion übergehen. Zu typischen Tätigkeiten eines Technologiezentrums gehören regelmäßig oder periodisch anfallende Änderungen an Produkten, Fertigungsstrecken, Produktionsprozesse, Weiterentwicklung bestehender Dienstleistungen und anderer Operationen, falls diese Änderungen einen Fortschritt darstellen. Technologiezentren können keinesfalls Tätigkeiten im Zusammenhang mit oder für die Rüstungsindustrie ausführen.

Eignungskriterien
Art des ProjektsTechnologiezentren
Software-Entwicklerzentren
Experten und Lösungszentren
Zentralen von übernationalen Unternehmen
Kundendienstleistungs- Zentren
High-tech-Reparaturzentren
Shared-Service-Zentren
(mit Ausnahme von zentralen übernationaler Unternehmen)
Mindesthöhe der Investition15 Mio. CZK30 Mio. CZK
Mindestanzahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze1550
Finanzierung des Projekts aus Eigenmitteln des Empfängers7,5 Mio. CZK15 Mio. CZK
Anbindung an die Produktion (nur für Technologiezentren)voraussichtliche Realisierung der Resultate des Technologiezentrums in der Produktion 

Programm zur Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in von Arbeitslosigkeit am Stärksten Betroffenen Regionen – Investitionsanreize und Eignungskriterien
 

Zum Zweck der Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in von Arbeitslosigkeit am stärksten betroffenen Regionen der Tschechischen Republik wurde am 2. Juni 2004 die neue Regierungsverordnung Nr. 566 erlassen, welche eine finanzielle Förderung von in die verarbeitende Industrie oder spezifische Dienstleistungen investierenden Unternehmern/Unternehmen ermöglicht. Bis Ende Dezember 2005 haben 24 Unternehmen die Zusage über Projektförderung erhalten. Folgende Investitionsanreize werden im Rahmen dieses Programms geboten:

Finanzielle Förderung der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen

  • gewährt bis zu einer Höhe von 200 000 CZK pro neu geschaffenen Arbeitsplatz, bis zu einer Höhe von 50% der tatsächlich anfallenden förderungsfähigen Kosten (Bruttolöhne und Bruttogehälter, die in einem zweijährigen Zeitraum an die arbeitnehmer auf in Rahmen des Projekts neu geschaffenen Arbeitsplätzen ausgezahlt wurden)
  • Finanzielle Förderung von Schulungen und Umschulungen
  • gewährt in einer Höhe von 35% der tatsächlichen förderungswürdigen Kosten der Schulungen und Umschulungen von Arbeitnehmern, maximal aber 30 000 CZK pro neu geschaffenen Arbeitsplatz

Eignungskriterien

  • Die Investition muss in neue Produktion oder in spezifische Dienstleistungen (Kundendienstzentren und Shared-Service-Zentren) oder in die Erweiterung der bestehenden Produktion, bzw. Erweiterung bestehender spezifischer Dienstleistungen gerichtet sein.
  • Das Projekt muss in einer Region angesiedelt werden, in der die durchschnittliche Arbeitslosenrate 14% überschreitet.
  • Der Investor muss mindestens 10 Mio. CZK in materielles und immaterielles Anlagevermögen investieren (mit Ausnahme von Leasings).
  • Die Hälfte der Mindestinvestition, d.h. 5 Mio. CZK, muss aus Eigenmitteln des Investors getragen werden.
  • Mindestens 10 neue Arbeitsplätze müssen geschaffen werden.
  • Alle oben genannten Bedingungen müssen binnen zwei Jahren erfüllt werden, und zwar ab dem Datum des Abschlusses des Abkommens über die Förderung des Vorhabens.