Firmengründung Indien, Investitionen Indien, Direktinvestitionen Indien
Firmengründung Indien- Investitionen Indien – Firma gründen
- Firmengründung Indien- Investitionen Indien und Treaty Shopping über Mauritius
- Grundsätzliche Überlegungen bei der Gründung einer Offshore Firma- Firmengründung im Ausland
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Betriebsstättenbegriff
- Mutter und Tochtergesellschaften in der Europäischen Union (EU-Mutter-Tochter-Richtlinie) und EU Fusionsrichtlinie
- Deutsches Außensteuerrecht (§ 7-14 AStG)
- Rangliste der Steueroasen-Steuern im Ausland – Exposee Rangliste Steuermodelle –Verlagerung von Einkünften/Vermögen in Niedrigsteuerländer, Korrektur von Einkünften
- Beratung Mittelstand
- Vorsicht bei reinen Gründungsagenturen
Firmengründung Indien, Investitionen Indien
Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen bei Direkt-Investitionen in Indien, ergänzend Firmengründung Indien. U.a. für Investoren aus Deutschland bietet das „Treaty Shopping“ über Mauritius eine hervorragende Möglichkeit der legalen Senkung der Steuerlast.
Indien steuerlich
Wie behauptet sich Indien bei der Gestaltung der Steuerpolitik gegenüber den Nachbarn? Die Unternehmensteuern sind im Vergleich zu den anderen asiatischen großen Volkswirtschaften hoch. Der Höchststeuersatz bei Körperschaft- und Einkommensteuer beträgt 30 Prozent. Mögliche Steuervergünstigungen für die Industrie bestehen beispielsweise in zeitlich begrenzter Steuerfreiheit und hohen Abschreibungsraten. Im Mai 2005 wurde die Errichtung von Sonderwirtschaftszonen verabschiedet, in denen erheblich niedrigere Steuern anfallen. Die Körperschaftsteuer beträgt sieben Prozent, die Umsatzsteuer liegt zwischen null und 50 Prozent, der Umsatzsteuerstandardsatz bei 12,5 Prozent, die Service Tax für Dienstleistungen beträgt 10,2 Prozent. Mit Deutschland besteht ein DBA. Im asiatischen Vergleich nimmt Indien damit keine Spitzenstellung ein. Hier sind jedoch Veränderungen in Planung. Eine schnelle Umsetzung sollte die Attraktivität Indiens als Standort für ausländische Direktinvestoren erhöhen.
Mauritius – Steuerliches Sprungbrett für Investitionen in Indien
Für jeden deutschen Investor stellt sich bei einer Auslandsinvestition die Frage, ob durch ein sogenanntes „Treaty Shopping“ die gesamte steuerliche Belastung auf die Investition optimiert werden kann. Als „Treaty Shopping“ bezeichnet man die zulässige Implementierung einer internationalen Unternehmensstruktur in einem oder mehreren Ländern, um die Vergünstigung vom DBA in Anspruch zu nehmen, die bei einer Direktinvestition nicht wahrgenommen werden könnte. Im Falle einer Investition in Indien bietet sich Mauritius als steuerliches Sprungbrett für ein „Treaty Shopping“ an. Es hat als eines von weltweit nur fünf Ländern ein vorteilhaftes DBA im Hinblick auf Veräußerungsgewinne und Ausschüttungen bei Kapitalgesellschaften abgeschlossen. Die Kombination der günstigen innerstaatlichen Besteuerung in Mauritius und dem Schutz durch das mit Deutschland bestehende DBA ermöglicht eine optimierte Unternehmensstruktur.
Dies soll am Beispielfall der Veräußerung eines Anteils an einer nicht börsenorientierten indischen Kapitalgesellschaft verdeutlicht werden, bei der die Investition in der ersten alternative direkt über eine deutsche Kapitalgesellschaft und in der zweiten Alternative über eine mauritische Zwischengesellschaft erfolgt. Dabei wird unterstellt, dass die indische Gesellschaft nicht den Regelungen des deutschen Außensteuergesetzes unterliegt.
Beteiligung über eine deutsche Kapitalgesellschaft/ Direktinvestition
Bei einer Veräußerung der Beteiligung unterliegt der Gewinn der indischen Ertragsteuer, da für diesen Fall Indien aufgrund der Regelungen des Art. 13 Abs. 4 des DBA mit Deutschland das Besteuerungsrecht hat. Die Steuer beträgt für den Fall, dass die Beteiligung
- § u unter einem Jahr gehalten wurde: 41,82 Prozent
- § l länger ein Jahr gehalten wurde: 20,91 Prozent
In Deutschland wird der Veräußerungsgewinn zu 100 Prozent freigestellt, was zur Folge hat, dass die gezahlte indische Steuer mangels deutscher Steuerbelastung nicht in Deutschland auf die Steuerschuld angerechnet werden kann und die Belastung aus indischen Steuer in voller Höhe bestehen bleibt.
Beteiligung über eine mauritische Kapitalgesellschaft/ Treaty Shopping
Im Falle der Veräußerung der Beteiligung durch die mauritische Gesellschaft bleibt der Veräußerungsgewinn steuerfrei, da Art. 13 des DBA zwischen Indien und Mauritius Indien kein Besteuerungsrecht einräumt und Mauritius den Veräußerungsgewinn nach derzeitiger Lage trotz Besteuerungsrecht nicht besteuert. Die steuerfreien Gewinne aus der mauritischen Gesellschaft müssen zur Weiterleitung nach Deutschland nunmehr ausgeschüttet werden. Nach Art. 10 des DBA Deutschland/Mauritius werden für diese Ausschüttungen in Mauritius fünf Prozent Quellensteuer einbehalten. Das Besteuerungsrecht für diese Ausschüttungen hat grundsätzlich Deutschland, das wiederum diese Ausschüttungen von Körperschaftsteuer freistellt und die mauritische Quellensteuer nicht anrechnet. Im Ergebnis beträgt die steuerliche Vorbelastung der Gewinne auf Ebene der deutschen Gesellschaft damit fünf, statt wie im ersten Fall zwischen 20,91 und 41,82 Prozent.
Übersicht
Investition über | Steuerbelastung Indien | Steuerbelastung Mauritius | Steuerbelastung gesamt |
---|---|---|---|
Deutschland direkt | 20,91 % – 41,82 % | – | 20,91 % – 41,82 % |
Via Mauritius | – | 5 % | 5 % |
Über Indien
Indien ist ein Staat in Südasien, der den größten Teil des indischen Subkontinents umfasst. Indien ist eine Bundesrepublik, die von 28 Bundesstaaten gebildet wird und außerdem sieben bundesunmittelbare Gebiete umfasst.
Der Himalaya bildet die natürliche Nordgrenze Indiens, im Süden umschließt der Indische Ozean das Staatsgebiet. Indien grenzt an Pakistan, die chinesische autonome Region Tibet, Nepal, Bhutan, Myanmar (Birma) und Bangladesch. Weitere Nachbarstaaten im Indischen Ozean sind Sri Lanka und die Malediven.
Indien ist ein multiethnischer Staat und mit 1,2 Milliarden Einwohnern (2009) das zweitbevölkerungsreichste Land und der bevölkerungsreichste demokratische Staat der Erde.
Indien ist eine gelenkte Volkswirtschaft, die seit 1991 zunehmend dereguliert und privatisiert wurde. Seither hat sich das Wirtschaftswachstum deutlich beschleunigt. 2004 stieg der Wert der gesamtwirtschaftlichen Produktion nach Angaben der Weltbank auf 691 Mrd. US-Dollar. Damit ist Indien in den Kreis der zehn größten Volkswirtschaften der Welt vorgestoßen. Die Leistungsfähigkeit der indischen Wirtschaft hat nach Einschätzung vieler Beobachter in einigen Branchen (Informationstechnologie, Pharmazie) inzwischen internationales Spitzenniveau erreicht.
2005 stieg das Bruttoinlandsprodukt nach vorläufigen Angaben weiter auf rund 760 Mrd. US-Dollar. Bei rund 1,1 Milliarden Einwohner betrug das Einkommen je Einwohner jedoch nur rund 700 US-Dollar. Damit zählt Indien nach wie vor zu den Entwicklungsländern mit niedrigem Pro-Kopf-Einkommen. Trotz eines Anteils von rund 17 Prozent an der Weltbevölkerung trägt Indien nur rund zwei Prozent zur weltweiten Produktion bei.
Behindert wird das Wachstum der Produktion der indischen Wirtschaft insbesondere durch Mängel der vielfach veralteten Infrastruktur, vor allem durch Engpässe bei der Energieversorgung wie den häufigen Stromausfällen. Trotz der 1991 begonnenen Liberalisierung der Wirtschaft leiden vor allem die Industrie und der Bankensektor nach wie vor unter häufigen staatlichen Eingriffen und den langsamen politischen Entscheidungsprozessen. Der Schutz ineffizienter Staatsunternehmen vor Wettbewerb bleibt ein Hemmschuh. Ein Belastungsfaktor ist auch die weitverbreitete Korruption. Zudem beeinträchtigen nach wie vor Arbeitsmarktregulierungen, die zum Beispiel notwendige Entlassungen von Arbeitskräften stark erschweren, das Investitionsklima. Ausländische Investoren werden so abgeschreckt.
Die Integration Indiens in die Weltwirtschaft hat sich in den letzten Jahren verstärkt. Das Land profitiert zunehmend von den Vorteilen der internationalen Arbeitsteilung und der Globalisierung. Die indische Wirtschaft ist aber noch sehr stark binnenwirtschaftlich orientiert. Ihr Anteil am Welthandel liegt bei nur einem Prozent, obwohl Ein- und Ausfuhren in den letzten Jahren kräftig gewachsen sind. Die niedrigen Anteile der Aus- und Einfuhren am Bruttoinlandsprodukt signalisieren noch beträchtliches Wachstumspotenzial. 2004 entsprachen die Ausfuhren von Waren und Dienstleistungen nur gut 19 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die Einfuhren 22,5 Prozent.
Die mittel- und langfristigen Wachstumsperspektiven Indiens werden vielfach sehr günstig beurteilt. Einige Studien rechnen damit, dass Indien künftig sogar stärker als China wachsen wird. Abgesehen vom großen Nachholbedarf, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, spricht vor allem die Altersstruktur der Bevölkerung für ein anhaltend starkes Wirtschaftswachstum. Der derzeitige hohe Anteil junger Menschen an der Bevölkerung wird in den nächsten Jahrzehnten für einen hohen Anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter sorgen. Die in Europa und auch in China zu erwartende „Vergreisung“ der Bevölkerung wird in Indien deutlich später einsetzen. Wachstumsstützen werden auch das schon heute große Angebot an qualifizierten Arbeitskräften und die enger werdende Integration in die Weltwirtschaft sein.
Die hohen Währungsreserven und relativ niedrige Auslandsschulden dürften das Vertrauen ausländischer Investoren in die Entwicklung der indischen Wirtschaft stärken. Bisher waren die ausländischen Direktinvestitionen in Indien im internationalen Vergleich, insbesondere mit China, gering.
Konfliktpotentiale bergen die derzeit noch große Armut, die ungleiche Einkommensverteilung und die hohe Arbeitslosigkeit. Bisher verzeichnet Indien jedoch eine bemerkenswert große soziale Stabilität. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Indien



